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Speedophot - Parkender Bulli Im Foto


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Hallo zusammen,

 

ich habe angefügtes Portrait erhalten und ein wenig recherchiert. SPH Digital am oberen Rand des Fotos steht m. E. für die digitale Variante der Traffipax Speedophot.

 

Verfälscht der parkende Bulli des Postboten eurer Ansicht nach bei dieser Messung aus einem parkendem Fahrzeug nicht die Messung, also ist das trotzdem verwertbar?

 

Viele Grüße

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Es geht nicht darum, wo das gemessene Fahrzeug ist, sondern darum, dass die speedophot wohl nicht zu eng an parkenden Fahrzeugen und anderen Hindernissen aufgestellt werden darf, da es andernfalls zu Messfehlern kommen kann.

 

Der Fahrer ist der Meinung, er wäre nicht exakt so schnell gewesen, wie auf dem Foto angegeben sondern laut Tacho 2kmh langsamer.

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Es geht nicht darum, wo das gemessene Fahrzeug ist, sondern darum, dass die speedophot wohl nicht zu eng an parkenden Fahrzeugen und anderen Hindernissen aufgestellt werden darf, da es andernfalls zu Messfehlern kommen kann.

Das klingt gut. Jetzt mußt Du nur noch herausfinden, was genau wohl nicht zu eng an parkenden Fahrzeugen und anderen Hindernissen aufgestellt werden darf bedeutet und dann recherchieren, wie eng das Gerät in Deinem Fall im Fall des hier abgebildeten Fahrers an dem parkenden Fahrzeug stand und ob es dadurch zu einem Messfehler kam. Ansonsten und überhaupt gilt genau das, was KlausK schrieb.

 

Der Fahrer ist der Meinung, er wäre nicht exakt so schnell gewesen, wie auf dem Foto angegeben sondern laut Tacho 2kmh langsamer.

Aaah ja. Du Der Fahrer wird also durch den Blitz aufgeschreckt und reagiert darauf nicht etwa durch Fuß-vom-Gaspedal-nehmen, sondern behält die gefahrene Geschwindigkeit unverändert bei, während er auf den erst kürzlich geeichten Digitaltacho schaut und dort '54' abliest? Die Fehler findest Du selber, gell?

 

Wenn ich mich nicht täusche, machen die 2 km/h bei den Folgen übrigens keinen Unterschied aus. Apropos Folgen: über welche Geschwindigkeitsübertretung reden wir eigentlich?

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@Biber ... war Dein Bier gestern schlecht, oder hat Dich wieder einmal jemand geärgert im "Kindergarten"?

 

Wieso musst Du JEDEN, mit Deiner schnippischen Art "beglücken"? Reicht es nicht - Deinen Antwort Thread #4 ausgenommen, denn der trägt mal wieder 0 zur Aufklärung bei - auf den TE einzugehen und seine Frage zu beantworten (so Du etwas sinnvolles beizutragen hast!)?

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Biber hat etwas zugespitzt formuliert, aber den Kern der Sache herausgearbeitet: der TE ist der Meinung das parkende Postauto könne die Messung verfälschen. Es ist legitim so eine Meinung zu vertreten, aber der TE bringt keinerlei Beweise für seine These. Biber gibt nun Hinweise, wie man eben dann diese These des TE beweisen oder eben widerlegen kann.

 

Also Recherchearbeit. Ein erster Schritt hierzu ist genau dieser Thread: Frage andere halbwegs mit dem Thema befassten Menschen.

Ein zweiter Schritt wäre, lese die technischen Spezifikationen des Messgerätes, ein dritter lese die polizeilichen Anweisungen zur Aufstellung des Gerätes.

 

Summarisch gesprochen, eine Heidenarbeit für 15 euro, wenns eine :50: Zone war.

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Moin die Herren,

 

also es war leider eine :30: Zone. Auf den Seiten verschiedener Rechtsanwaltsbüros liest man zu der Speedophot:

 

"Bei der Reflexion der Radarstrahlen kann es zu Reflexionsfehlern kommen. Beweisfotos, bei denen eine Mehrfachreflexion vorliegt, dürfen daher nicht ausgewertet werden. Zu fehlerhaften Messungen aufgrund von Reflexionsfehlern kann es auch kommen, wenn der Radarstrahl an stehenden größeren Metallflächen (z.B. Metallgitterzäune oder geparkte Autos), an anderen Fahrzeugen (z.B. des Gegenverkehrs), an Hindernissen wie Verkehrsschildern, Leitplanken usw. oder an Bauten mit Stahlträgerkonstruktion reflektiert wird. Einen Hinweis auf eine fehlerhafte Zuordnung durch Reflexionsfehler können weitere Fahrzeuge im Bild oder eine Abweichung von der Fotoposition geben."

 

Da ich hier im Radarforum bin, dachte ich, dass es auch sachkundige Teilnehmer gibt, die dazu etwas konkretes sagen können. :ph34r:

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Rechtsanwaltsbüros wollen Geld verdienen. Dazu brauchen sie Kunden. Die laufen einem nicht immer die Bude ein. Also muss man Stories aufbauen um das Spiel "fishing for clients" zu spielen.

 

Dazu dienen obige Texte. Olvier Kahn zB hat es geschafft mittels einer obskuren Reflexion seine Messung für ungültig erklären zu lassen. Vermutlich bist du nicht Manuel Neuer, daher ist gegenüber Anwaltstexten ein gesundes Misstrauen angebracht.

 

Der Anwalt verdient nämlich immer, egal wie die Sache ausgeht. Dumm nur dass Du dann neben dem Ticket noch die RA Kosten am Hals hast.

Du kannst ja mal testweise auf so einen Anwalt zugehen, und ihn nach Referenzen fragen, an denen solche Fälle postiv für den Fahrer ausgingen.

 

Dann willst du das Aktenzeichen, und dann kannst Du in Ruhe das Urteil dazu lesen.

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Ich wüsste nicht das die irgendwo im Internet zu finden ist. Sich selbst verteidigen und Akteneinsicht mit Einsicht in die Bedienungsanleitung beantragen, wäre eine Möglichkeit. Oder bei der Behörde nachfragen ob der Bus da so stehen darf. Oder beim Hersteller.

Klar verfälscht der parkende Bus die Messung. Allerdings nur so viel, dass das Messergebnis noch innerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt.

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Zu fehlerhaften Messungen aufgrund von Reflexionsfehlern kann es auch kommen, wenn der Radarstrahl an stehenden größeren Metallflächen (z.B. Metallgitterzäune oder geparkte Autos), an anderen Fahrzeugen (z.B. des Gegenverkehrs), an Hindernissen wie Verkehrsschildern, Leitplanken usw. oder an Bauten mit Stahlträgerkonstruktion reflektiert wird.

Das ist nun aber eine wesentlich andere Aussage als Deine Behauptung

Es geht nicht darum, wo das gemessene Fahrzeug ist, sondern darum, dass die speedophot wohl nicht zu eng an parkenden Fahrzeugen und anderen Hindernissen aufgestellt werden darf, da es andernfalls zu Messfehlern kommen kann.

Und das

Einen Hinweis auf eine fehlerhafte Zuordnung durch Reflexionsfehler können weitere Fahrzeuge im Bild oder eine Abweichung von der Fotoposition geben.

ist auf dem Bild erkennbar nicht gegeben.

 

Ganz unabhängig davon: da Du der Fahrer ja zugibt, mit 54 km/h unterwegs gewesen zu sein, kann es ja wohl keinen ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit der Messung geben.

 

Wenn man ausreichend überflüssige Geldmittel oder eine zahlungsbereite, nach dem Verfahren nicht mehr benötigte RSV hat, kann man natürlich auch bei einer Geldbuße von 80,- € und einem Punkt den großen Aufriss starten, das ganze Geschehen vor Gericht bringen und dann einen Gutachter seine teure Meinung kundtun lassen. Mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit ist man anschließend reichlich Geld bzw. die RSV los und darf trotzdem 80,- € berappen und sich über den Punkt freuen.

 

Findet sich die 1/4 Bildregel, in die kein parkendes Fahrzeug hineinragen darf, in der Bedienungsanleitung des speedophot?

Wo hast Du diese Bildregel gefunden?

 

Klar verfälscht der parkende Bus die Messung. Allerdings nur so viel, dass das Messergebnis noch innerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt.

Woher weißt Du, daß das klar ist? Und was bitte ist eine Verkehrsfehlergrenze?

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Ich habe die Bedienungsanleitung im Internet nicht gefunden. Gibt es die irgendwo?

Öffentlich zugänglich nicht, da urheberrechtlich geschützt. Die Polizei Bayern bietet auf ihrer Website verschlüsselte PDFs mit den Bedienungsanleitungen der in Bayern eingesetzten Messtechnik. Das Speedophot wird in Bayern allerdings nicht eingesetzt (als Radartechnik nur Multanova 6F). Evtl. gibt es diesen Service auch von anderen Länderpolizeien.

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