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Geschwindigkeitsverstoß - Einspruch Hilfe


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Hallo,

 

ich wurde vor einem Monat auf der Autobahn geblitzt. Angeblich sollen es 132 kmh(wo 100 erlaubt sind, mit Toleranz abgezogen sind es dann 128) gewesen sein, aber ich bin sehr sicher, dass das nicht stimmt. Ich habe gemerkt das ich geblitzt wurde und mein Tacho sagte mir ~120kmh und dabei war ich noch am bremsen da ein Auto vor mir auch stark gebremst hat.

 

Ich weiß jetzt nicht genau ob er auch geblitzt wurde, denn er war auch offensichtlich zu schnell. Es geschah um 12 Uhr Nachts.

Ich kam gerade von einer unbegrentzten Strecke und als ich das Schild bemerkt habe war es dann auch schon zu spät. Hatte kaum Zeit meine Geschwindigkeit zu reduzieren. Als wäre das Schild genau hinter dem Begrenzungsschild gewesen.

 

Es war ein gemietetes Auto, das auf meinen Namen läuft.

 

Meine Frage ist jetzt: Wie könnte man denn am besten dagegen vorgehen? Ich gebe zu dass ich zu schnell war, aber kann man da irgendwas machen, denn 132 kmh fuhr ich wirklich nicht, in dem Moment und in diesem Fall macht es halt den Unterschied, ob ich 80, oder 45 zahle und ob ich in die Nachschulung muss, da Probezeit.

 

Wie gesagt war ich in dem Moment auch am bremsen. Dazu war noch ein Auto vor mir. Kann mir irgendjemand Tipps geben, wie man da am besten Einspruch erheben könnte?

 

Für die die es interessiert, das Blitzlicht war rot. Unter Beweismittel: Zeuge, ES 3.0, Filmnr: ..... , Bildnr: ... . Unter Zeuge: PTF Hoffmann, VD Koblenz. Was bedeutet denn "Zeuge". Waren da Polizisten am blitzen oder wie?

 

Was würde passieren wenn ich den Verstoß zugebe, jedoch widerspreche, mit der Begrünung: Nach dem Schild sofort gebremst, beim Bremsen geblitzt, vor mir war ein Auto, dass auch zu schnell fuhr und gebremst hat(das erwähne ich hier, da ja vielleicht er vor mir geblitzt wurde und ich dann auf dem Foto gelandet bin oder sowas in der Art) und das der Blitzer einem gar keine Reaktionszeit gelassen hat überhaupt zu bremsen. Wie genau würden die denn dann gegen meinen Einspruch vorgehen? Geht das direkt vor Gericht? Denn das könnte ich mir überhaupt nicht leisten.

 

Ich danke für jede Hilfe.

 

lg Kostros

 

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Hallo

In der Regel sollte es vor Gericht landen. Wenn das Verfahren an das Gericht/Staatsanwaltschaft abgegeben wird, wird man darüber benachrichtigt. Den Einspruch kann man zu jeder Zeit zurück nehmen.

 

Die Gerichtskosten selber sind nicht so hoch, jedoch können die Kosten für den Gutachter, der vermutlich vom Gericht beauftragt wird, ein mehrfaches der Gerichtskosten darstellen.

Mobil darf nur Polizei auf Autobahnen blitzen, also wird es vermutlich ein Polizist sein der als Zeuge benannt wurde.

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Das wäre sehr schlecht für mich, falls es wirklich vor Gericht landen würde. Gut zu wissen, dass man den Einspruch zurückziehen kann, aber könnte es denn nicht sein, dass der Sachbearbeiter oder wer auch immer dafür zuständig ist, einsieht, dass meine Argumente "gut" sind, in diesem Fall? Wie würdest du denn am besten vorgehen in meiner Situation?

 

Ich fasse es nochmal kurz zusammen(so wie ich es auch auf den Anhörungsbogen schreiben würde): Das entsprechende Verkehrsschild wurde in kurzer Distanz zu dem Punkt aufgestellt, an dem die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde. Vor und unmittelbar nach dem Streckenabschnitt war und ist die Strecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung freigegeben.Es war mir nicht möglich, meine Geschwindigkeit so schnell zu reduzieren. Dies hätte ein abruptes Abbremsen erforderlich gemacht, womit ich mich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht hätte.

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Ich würde reinschreiben das ich beim Auslösen des Blitzes 120 km/h abgelesen habe und man das Beweismittel noch mal überprüfen sollte. Falls die Behörde erneut zu dem Schluß kommt, die Messung ist korrekt, dann den Einspruch zurück nehmen.

Der Abstand spielt nur eine Rolle beim Augenblickversagen und ob man dann vom Fahrverbot absieht. Die Punkte hat man da immer bekommen, nur nicht das Fahrverbot. Um Nachschulungen zu vermeiden ist mir kein Urteil bekannt, an dem das Argument des Augenblickversagen einen Vorteil bringt.

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@zorro69 Also ich bin nicht sicher, aber ich denke mal dass da immer 100 erlaubt sind, halt nur in dem Streckenabschnitt. Vorher und Nachher war ja unbegrentzt.

 

@BamBam Aber was soll denn da überprüft werden? Ich meine, die haben mich ja mit 132 geblitzt(angeblich) und das einzige wo das für mich Sinn machen würde, ist wenn der Sachbearbeiter die Zahl falsch abgelesen hat. Oder steckt da noch mehr dahinter? Und das zweite was du gesagt hast: Also würde dass überhaupt nichts bringen zu erwähnen, dass der Abstand sehr sehr kurz war um zu reagieren? Die Punkte wären mir auch egal (ist ja nur 1 und auch mein erster), nur wird ja meine Probezeit verlängert und halt die Nachschulung. Die Nachschulung ist halt das wichtigste, das ist so dermaßen überteuert. Ich kann also nicht davon ausgehen, dass die das irgendwie fallenlassen, halt wegen der Begründung, mit dem Abstand usw. ?

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soderle:

hast du bereits den Bußgeldbescheid oder eine Anhörung erhalten? Das kann ich oben nicht erkennen.

Dann:

es bringt nichts, wenn du sagst, dass du am Schild angefangen hast zu bremsen - die Begrenzung gilt ab Schild; du hättest also vorher schon bremsen müssen.

Dann vergegenwärtige dir: du fährst - musst bremsen - und siehst dann einen Blitz: bis du merkst, dass du geblitzt wurdest und auf den Tacho schaust, dauert doch etwas - und da kann es ruhig sein, dass du beim Blick auf den Tacho eine geringere Geschwindigkeit feststellst, als noch die halbe sekunde vorher da stand.

Gemessen wird auf der Autobahn grds. durch die Polizei. Der Name kann aber auch von der Person sein, die die Fotos auswertet.

die Aussage:

das erwähne ich hier, da ja vielleicht er vor mir geblitzt wurde und ich dann auf dem Foto gelandet bin oder sowas in der Art)

 

würde bei der Behörde ein leichtes Grinsen verursachen nach dem Motto "schon wieder einer,"

das der Blitzer einem gar keine Reaktionszeit gelassen hat überhaupt zu bremsen.

 

du sollst ja auch nicht wg. des Blitzers sondern wg. des Schildes langsamer werden - und die messen NIE direkt am Schild. Das reicht normalerweise dicke, ohne Vollbremsung runter zu kommen.

 

Die von dir genannten Dinge hätten bei mir dafür gesorgt, dass ich einmal auf das Foto geschaut hätte und danach den Vordruck für die Abgabe an die StA ausgefüllt.

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Das ist noch der Anhörungsbogen. Jedenfalls steht da noch nicht drauf, wie viel ich bezahlen muss bzw. was es für Folgen gibt. Es war halt nicht nachdem Schild sondern, als ich es gesehen habe. Das heißt schon vorher. Und da es ein mobiler Blitzer gewesen ist(anscheinend), könnte es denn nicht sein, dass die Kollegen von der Polizei zu nah am Schild waren? Es war halt schon sehr später um Mitternacht und vielleicht waren die unbeabsichtigt zu nah am Schild. Und ja ich meinte mit "das der Blitzer einem gar keine Reaktionszeit gelassen hat überhaupt zu bremsen." Das man kaum Reaktionszeit vom Entdecken des Schildes bis zum Blitzen hat. Das blöde ist halt das vor und danach unbegrentzt ist.

 

Was meinst du denn mit "einmal auf das Foto geschaut hätte", was sagt das denn aus? Das ich geblitzt wurde. Aber ich war halt wirklich beim bremsen in dem Moment, einen Blitzer hab ich da auch gar nicht gesehen, da es dunkel war. Das heißt ich habe nicht wegen des Blitzers gebremst sondern wegen der Begrenzung.

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Hallo, Logiaa77,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

Ich habe gemerkt das ich geblitzt wurde und mein Tacho sagte mir ~120kmh und dabei war ich noch am bremsen da ein Auto vor mir auch stark gebremst hat.

Der Blitzer steht einige Meter nach dem Messgerät und damit ist es sehr gut möglich, dass die Geschwindigkeit zwischen dem Messen und Deinem Blick auf den Tacho (nach dem Blitz) ein paar km/h heruntergegangen ist, wenn Du eh schon am Bremsen warst.

Das entsprechende Verkehrsschild wurde in kurzer Distanz zu dem Punkt aufgestellt, an dem die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde. Vor und unmittelbar nach dem Streckenabschnitt war und ist die Strecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung freigegeben.Es war mir nicht möglich, meine Geschwindigkeit so schnell zu reduzieren. Dies hätte ein abruptes Abbremsen erforderlich gemacht, womit ich mich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht hätte.

Selbst in der Nacht sind die runden Schilder von Weitem erkennbar, wenn man aufmerksam fährt (was insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten selbstverständlich sein sollte).

 

Ggf. muss man dann eben frühzeitig abbremsen und nicht erst, wenn man das Schild passiert.

 

Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass der Blitzer direkt nach dem ersten geschwindigkeitsregelnden VZ aufgestellt wurde, denn jeder erfahrene Polizeibeamte weiß, dass so etwas unweigerlich zu Einsprüchen führt und dass man dann seine kostbare Freizeit auch noch vor Gericht verbringen darf.

 

Wenn die genaue Örtlichkeit in Deinem Anhörbogen genannt wurde, kannst Du ja mal versuchen, über das Internet herauszufinden, ob es dort noch weitere VZ vor der Messstelle gibt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich würde reinschreiben das ich beim Auslösen des Blitzes 120 km/h abgelesen habe und man das Beweismittel noch mal überprüfen sollte. Falls die Behörde erneut zu dem Schluß kommt, die Messung ist korrekt, dann den Einspruch zurück nehmen.

Wenn ich das reinschreibe und egal was dabei rauskommt, erhöht sich der Betrag den ich bezahlen muss?

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Du musst dein Einspruch nicht begründen !! Dann kannst Du ja immer noch sehen wie die Behörde sich verhält.

Lass den Sachbeartbeiter doch ermitteln, prüfen, vergleichen....manchmal klapp es, manchmal nicht.

Bzw. reagiere gar nicht, ist ja ein Anhörungsbogen, Einspruch dann erst beim BGB.

 

Gruß BiBa

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Du musst dein Einspruch nicht begründen !! Dann kannst Du ja immer noch sehen wie die Behörde sich verhält.

Lass den Sachbeartbeiter doch ermitteln, prüfen, vergleichen....manchmal klapp es, manchmal nicht.

Bzw. reagiere gar nicht, ist ja ein Anhörungsbogen, Einspruch dann erst beim BGB.

 

Gruß BiBa

 

Wenn ich auf Nein ankreuze und nichts erläutere, was passiert denn dann? Muss ich dem Sachbearbeiter nicht sagen, was er überprüfen soll, z.b. ob das Gerät dann einwandfrei funktioniert hat? Habe auch gehört man kann auf die Verjährung setzen in dem man angibt, man sei nicht gefahren usw. Wie könnte man das am besten durchsetzen?

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Verjähren kannst du vergessen, Dein Name ist gefallten und damit greift die verjährung nicht. Verjähung wäre der Fall wenn zB Du den Wagen gemietet hättest, aber ein Kollege gefahren wäre. Dann wäre der Anhörungsbogen an Dich gegangen, und solange der Name des Kollegen nicht fällt, läuft die drei Monatsfrist. Wenn der Kollege dann nach 3 Monaten und ein paar Tagen sagt. "Bätschi, ich wars", dann kann er nicht mehr belangt werden, und alle sind aus dem Schneider.

 

Ansonsten ist der Rat Einspruch ohen Begründung einzulegen hilfreich, da dann der SB nochmal prüft, ob er der Meinung ist alles wäre richtig, und der gibts dann ab ans Gericht.

Vor Gericht muss Dir dann allerdings was handfestes einfallen, ohne Beweis spielt sich da nichts ab. Und groß verhandelt wird da auch nicht, das ist Massengeschäft.

Was Du bis jetzt hier an Argumenten brachtest, wird dem Richter nur ein Augenbrauen kneifen hervorrufen. Dann wird er Dich verknacken.

 

Wenn Du also gefahren bist und gepokert hast, dass nichts passiert (weil in 99,9 Prozent der Fälle nichts passiert, wenn man zu schnell ist...) hast Du hier mal Pech gehabt.

Zahlen bringt dann Frieden für alle.

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Verjähren kannst du vergessen, Dein Name ist gefallten und damit greift die verjährung nicht. Verjähung wäre der Fall wenn zB Du den Wagen gemietet hättest, aber ein Kollege gefahren wäre. Dann wäre der Anhörungsbogen an Dich gegangen, und solange der Name des Kollegen nicht fällt, läuft die drei Monatsfrist. Wenn der Kollege dann nach 3 Monaten und ein paar Tagen sagt. "Bätschi, ich wars", dann kann er nicht mehr belangt werden, und alle sind aus dem Schneider.

 

Ansonsten ist der Rat Einspruch ohen Begründung einzulegen hilfreich, da dann der SB nochmal prüft, ob er der Meinung ist alles wäre richtig, und der gibts dann ab ans Gericht.

Vor Gericht muss Dir dann allerdings was handfestes einfallen, ohne Beweis spielt sich da nichts ab. Und groß verhandelt wird da auch nicht, das ist Massengeschäft.

Was Du bis jetzt hier an Argumenten brachtest, wird dem Richter nur ein Augenbrauen kneifen hervorrufen. Dann wird er Dich verknacken.

 

Wenn Du also gefahren bist und gepokert hast, dass nichts passiert (weil in 99,9 Prozent der Fälle nichts passiert, wenn man zu schnell ist...) hast Du hier mal Pech gehabt.

Zahlen bringt dann Frieden für alle.

Zufälligerweise war der Wagen auch gemietet, nur der Kumpel mit dem ich zusammen war hat keinen Führerschein.

 

Wenn ich Einspruch erhebe, geht das dann also automatisch ans Gericht? Denn das würde sich dann auch nicht lohnen, ehrlich gesagt.

 

Was würde passieren wenn ich behaupte, ich hätte auf dem Tacho nur 120 gesehen, ohne bremsen und alles? Es gibt ja noch das Ding, das die Messgeräte korrekt "geeicht" sein müssen, ich weiß nicht was das heißt. Würde mir das irgendwie helfen?

 

Sollte ich überhaupt auf den Anhörungsbogen antworten? Bin im Moment eher der Meinung, es nicht zu tun. Wann kommt denn der Bußgeldbescheid? Geblitzt wurde ich am 04.02.2018 und der Brief kam gestern am 27.02.2018(Der Bogen wurde aber wohl am 21.02.2018 geschrieben).

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Die Geräte müssen geeicht sein. Eine Messung mit nicht geeichten Geräten ist natürlich nicht gerichtsverwertbar. Der Polizist hat nur geeichte Geräte genommen, wenn er ordentlich arbeitet. Nachprüfen kannst Du das nicht, das kann nur ein Anwalt. Wenn Du das Risiko eingehen willst, beauftrage einen Anwalt, der gerne die ganze Messakte ansehen darf. Das Kostenrisiko trägst allerdings Du, wenn alles korrekt abgelaufen ist.

 

Wenn Du nichts machst kommt irgendwan der BGB (bussgeldbescheid) Wann hängt von der Arbeitsbelastung der Behörde ab. Dann kannst Du 1. widersprechen oder 2. annehmen und zahlen.

Bei Widerspruch gehts ans Gericht, und wenn der Gerichtstermin steht, kannst Du immer noch kostengünstig zurückziehen, dann ist der BGB aber sofort rechtskräftig und muss bezahlt werden.

 

Vor Gericht ohne Anwalt ist nicht zu empfehlen, weil man dann leicht Anfängerfehler macht.

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Also geht es auch ans Gericht, wenn ich sage ich hätte 120 kmh abgelesen? Und entschuldige das ich nochmal nachfrage, aber ich bin nicht viel zu Hause(Studium und Arbeit). Kann man nicht ungefähr sagen wann es kommt? Man sagt ja die Post dauert immer nen Monat und der Anhörungsbogen kam auch fast genau nach 4 Wochen. Hängt der Bußgeldbescheid vom Anhörungsbogen ab? Also wann könnte ich ungefähr damit rechnen?

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Also geht es auch ans Gericht, wenn ich sage ich hätte 120 kmh abgelesen?

Nein. In dem Fall wird der Sachbearbeiter einen entsprechend angepassten Bußgeldbescheid ausstellen.

Machen die immer so, wenn ein Fahrer sagt Hömma, Alder, eure Messgeräte da, die taugen nicht inne Wurst - mein Tacho hat 120 gezeigt, als ich den abgelesen habe wie der Blitz, und mein Tacho ist genau, da kommt so'n ESO-Geraffel nicht mit! Wenn Du Sarkasmus findest, darfst Du ihn behalten.

 

 

Kann man nicht ungefähr sagen wann es kommt?

Ja. Irgendwann zwischen So schnell hatte ich damit nicht gerechnet und Das hat aber jetzt gedauert.

 

Wenn Du nur halb soviel Energie in das Beachten dieser runden Schilder mit den Zahlen in der Mitte drin gesteckt hättest wie hier in den Versuch, Dich irgendwie rauszuwinden, bräuchtest Du jetzt nicht winden.

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@Biber Ich achte auch immer auf "diese runden Schilder". Und nur weil ich einmal, nachts, auf der Autobahn und wo kein Verkehr ist 30 kmh zu schnell war, wo gerade noch unbegrentzt erlaubt waren, zu schnell gefahren bin, kam jetzt auch das erste mal ein Verstoß nachhause. Will nicht sagen, dass ich unschuldig bin, aber vergleich mich hier bitte nicht mit den Leuten die rücksichtslos im normalen Straßenverkehr zu schnell fahren und andere gefährden.

 

Außerdem brauchst du das Offensichtliche nicht zu erwähnen, denn es ist nicht ohne Grund offensichtlich, weißt du? Oder weißt du nicht? Bei dem ganzen Sarkasmus kann man dich nämlich nicht wirklich ernst nehmen.

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Hallo Logaa77, dein Name ist gefallen. Verjährung wird nichts mehr.

Ein Rechtsanwalt und ein Sachverständiger könnten den Fall prüfen. Wenn du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast kannst du sie Fragen ob sie die Kosten übernimmt. Alleine hast du als Laie keine Chance.

Du kannst nur die Messung insgesamt angreifen oder gar nicht.

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Komisch, ich schaffe es auf unbegrenzter BAB ab Geschwindigkeitsbegrenzung im Grünen Bereich zu liegen. Bei mir ist es jedoch so, dass ich diese Schilder schon sehen kann bevor ich sie erreiche.

 

Bei Ampeln passiert mir das auch immer, dass nach Gelb die Ampel auf Rot geht. Ich weiß also was die Zukunft bringt.

 

Beim Parken ist die deutsche Beschilderungspraxis manchmal verwirrend, da steige ich schon mal aus, gehe zurück und muss etwas rätseln.

 

Tickets bekomme ich selten.

Zu schnell bringt nicht wirklich was, Ampelgelbnochschnellrüber ist zu streßig und eine nervige Parkplatzsuche kann das Parkhaus beenden.

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Hallo, Hawethie,

@nachteule: lt Angabe eines guten Bekannten sind Gerichtstermine Dienst.

das ist korrekt.

 

Bedingt durch den Schichtdienst finden viele Verhandlungen aber in der eigentlich dienstfreien Zeit statt, die man für sich selber nutzen und nicht durch unnötige Gerichtsbesuche unterbrechen möchte.

 

Dazu kommt, dass etliche Kollegen sehr lange Anfahrtswege haben, bei denen zwar die Fahrtkosten bezahlt werden, nicht aber die Zeit, die sie für die Anreise benötigen (oder nur zum Teil).

 

Besonders ärgerlich sind Verhandlungen zwischen Früh - und Nachtdienst oder direkt nach dem Nachtdienst.

 

Aus diesem Grund sorgen erfahrene Beamte schon mal im Vorfeld dafür, dass sie den Anwälten möglichst wenig Angriffspunkte für einen möglichen Einspruch bieten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ah. Ein Polizist findet Gerichtstermine unnötig und ihn stört es, dass sie in seiner Freizeit sind und er Anfahrt hat.

 

Und aus diesem Grund sorgen die erfahren Beamten dafür, dass der Verteidiger keine Angriffspunkte findet.

Ok. Die unerfahrenen legen dann alle Erkenntnisse vor und überlassen die Rechts- und Urteilsfindung Anwalt, Staatsanwalt und Gericht ?

Oder war es so gemeint, dass ihre Vorgänge ordentlicher gemacht werden - mit viel Sorgfalt? Aber warum helfen Sie unerfahrenen Beamten dann nicht? Und ist es nicht beschämend, dass sie das nur tun, um möglichst wenig Freizeit vor Gericht verbringen zu müssen? Ist es nicht sinnvoller Teil der Arbeit eines Polizisten vor einem Gericht auszusagen?

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Ah. Ein Polizist findet Gerichtstermine unnötig und ihn stört es, dass sie in seiner Freizeit sind und er Anfahrt hat.

Das findet nicht nur ein Polizist, das hab ich auch immer so empfunden.

 

Aber warum helfen Sie unerfahrenen Beamten dann nicht?

Du kannst mit Deinem Heiligenschein eben nicht überall sein.

 

Und ist es nicht beschämend, dass sie das nur tun, um möglichst wenig Freizeit vor Gericht verbringen zu müssen?

Ist es nicht beschämend wie Du hier wieder versuchst Dich als "Über-Polizist" zu profilieren?

 

Ist es nicht sinnvoller Teil der Arbeit eines Polizisten vor einem Gericht auszusagen?

Nein.

 

Ich habe aber auch nicht erwartet dass Du weißt was sinnvolle Polizeiarbeit ist...

 

 

 

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Ich hab (in meiner Bußgeldstellenzeit) oft Vorgänge an die Polizei zurückgegeben, weil eine (schlüssige) Einlassung des Betroffenen vorhanden war, ohne dass seitens des anzeigenden Beamten darauf eingegangen worden war.

Meine Frage war immer: Bitte um Stellungnahme zur Einlassung des Betr.

DAS ist unnütze Arbeit, wenn der Beamte gleich zur Einlassung was geschrieben hätte.

Nach ein paar Monaten konsequentem Nachfragen kamen die Anzeigen automatisch mit einer Stellungnahme.

Zeit, Geld und Arbeit gespart.

 

@BamBam: gut, dass du soo gut bist. Inwieweit (noch mehr) frustrierte Beamte der Allgemeinheit dienen, solltest du mir mal erklären.

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Im Dienst zahlt der Steuerzahler die Arbeitszeit des Polizisten. Bei meinen letzten Zeugenaussagen im Zivilprozess habe ich eine Bescheinigung des Arbeitgeber eingereicht und dann für etwa 10 minuten Zeugenaussage, den ganzen Tag bezahlt bekommen.

 

Ist doch irgendwie unfair der Allgemeinheit gegenüber, dass der RA Terminsgebühren für die HV abgreift, während der dienstliche Zeuge, der ja das Verfahren durch die Bedienung des Messgerätes auslöst, nur die Parkgebühren und gegebenenfalls Kilometergeld bekommt.

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Ich achte auch immer auf "diese runden Schilder".

Dein Eröffnungsbeitrag beweist das nein.

 

Und nur weil ich einmal, nachts, auf der Autobahn und wo kein Verkehr ist 30 kmh zu schnell war, wo gerade noch unbegrentzt erlaubt waren, zu schnell gefahren bin, kam jetzt auch das erste mal ein Verstoß nachhause.

Nein. Du hast Post bekommen, weil Du erwischt worden bist. Über dem Limit gefahren bist Du mit nahezu absoluter Sicherheit schon häufiger. Ich will es natürlich nicht ausschließen, aber Du wärest der erste Fahrer, der tatsächlich bei seiner ersten Ordnungswidrigkeit erwischt wurde.

 

Will nicht sagen, dass ich unschuldig bin, aber vergleich mich hier bitte nicht mit den Leuten die rücksichtslos im normalen Straßenverkehr zu schnell fahren und andere gefährden.

Diese Leute gibt es nicht. Sagen alle diese Leute.

 

(...)

Boah Alter. Das war doch jetzt eine ganz Zeit lang recht gut mit Dir. Hast Du Deine Medis abgesetzt oder experimentieren die wieder an der Dosis rum? Ist auch egal - lass' es, was auch immer es ist.

 

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Tickets bekomme ich selten.

Daß Du offenbar überhaupt welche bekommst, erscheint bei Deinem tadellosen Verhalten ja geradezu unglaublich!
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