Dawarkeinschild 1 Posted February 15, 2018 Report Share Posted February 15, 2018 Hallo erstmal hab da mal ne frageund zwar..ich wurde vor ca.6,5 monaten mit einem leihwagen von einer werkstatt geblitzt, mit 25km/h zu viel. Das auto war anscheinend nicht direkt auf die wks zugelassen da es kein berliner Kennzeichen hatte. Bis jetzt habe ich noch keine post bekommen. Ist das nun verjährt oder kann da noch was kommen? Bzw. Kann es sein dass, z.b.Fahrzeughalter in zb bayern wohnt, bekommt post 3mon+14tage postzustellfrist, dann.. Werkstatt in berlin 3mon+14t p.zust.frist.. Und dann erst zu mir 3mon+ 14 t p.zust.frist Also gesamt über 10,5monate bis zur verjährung? Etwas kompliziert :/ Über Antworten würde ich mich sehr freuen. MfG dawarkeinschild Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 15, 2018 Report Share Posted February 15, 2018 der tatsächliche Fahrer muss innerhalb von 3 Monaten nach Tattag angehört werden bzw. die Anhörung angeordnet werden.Danach verjährt. Quote Link to post Share on other sites
Dawarkeinschild 1 Posted February 15, 2018 Author Report Share Posted February 15, 2018 Kann die verjährung nicht unterbrochen werden wenn der halter oder die werksatt ein anhörungsbogen o.ä. bekommt? Oder gilt ausnahmslos die regel nach 3monaten nichts im briefkasten=glück gehabt. Danke für die Antwort. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 16, 2018 Report Share Posted February 16, 2018 nehmen wir an, die werkstatt hat eine adresse von dir, die aber veraltet ist, da du nun umgezogen bist. Die werkstatt gibt die (alte) adresse der Bussgeldstelle. diese schickt einen Brief innerhalb der drei Monate raus, der aber nicht ankommt. Dann muss die Bussgeldstelle Deine neue Adresse ermitteln. Das wiederum hat die Verjährung unterbrochen. Aber: Dein Name ist der Behörde innerhalb der drei Monate bekannt gewesen, und sie hat die Anhörung angeordnet. Ergo ist es in diesem Falle nicht verjährt. Hast Du aber bei der Werkstatt deine auch heute noch korrekte Adresse angegeben, und bist unter dieser ordningsgemäss gemeldet, sollte die Sache verjährt sein. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 16, 2018 Report Share Posted February 16, 2018 Kann die verjährung nicht unterbrochen werden wenn der halter oder die werksatt ein anhörungsbogen o.ä. bekommt? Oder gilt ausnahmslos die regel nach 3monaten nichts im briefkasten=glück gehabt.Die Anhörung unterbricht nur, wenn sie an den tatsächlichen Fahrer geschickt wird. Sie muss aber nicht ankommen sondern nachweislich angeordnet worden sein. nach inzwischen 6 Monaten kannst du dich aber schon mal auf ein genüssliches Zurücklegen und Durchatmen freuen; es sei denn: s. @zorro69 Quote Link to post Share on other sites
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