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Hallo,

 

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

01.11.2017 Sohnemann (noch in der Probezeit) wird in einer Tempo 30 Zone geblitzt. 21 Km/h zu viel, nach Abzug der Toleranz.

Da der Wagen aber auf mich zugelassen ist, bekomme ich denn Anhörungsbogen (vom 20.11.2017) . Da dieser mit der normalen Hauspost gekommen ist, ignoriere ich diesen.

Am 13.12.2017 bekomm ich den 2. Bogen, abermals mit der Hauspost. Diesmal wird ein Foto mitgeschickt und festgestellt, dass ich es nicht auf dem Foto wäre und ich mich zu diesem Vorfall äußern solle. Auch dieses Schreiben ignoriere ich.
Am 21.12.2017 wird mir erneut der erste Anhörungsbogen (ohne Foto) zugeschickt...diesmal wieder ohne Foto.

Ich antworte nach den Feiertagen, dass ich nicht weiß, wer zu diesem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug (Opel Corsa) gefahren ist und ich das in Erfahrung bringe.
Am 26.01.2018 schreibe ich erneut an die zuständige Stelle, dass ich mir nicht sicher bin aber vermutlich mein Sohn mit dem Fahrzeug gefahren und geblitzt wurde.
Am 29.01.2018 bekomme ich ein Schreiben in dem ich als Beschuldigter festgestellt wurde und das ich für mein Vergehen 118 Euro zu zahlen habe.

Jetzt zur Frage: Wie würdet Ihr Euch verhalten?

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Wieso ist das Bußgeld so hoch?

Es kommt jetzt darauf an was Ihr möchtet: soll Sohn ungeschoren davon kommen, zahlen und gut.

Warum habt Ihr so viel Aufmerksamkeit erzeugt? Ignorieren ist nicht immer die beste Lösung.

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Hallo,

 

es war recht dämlich zwei Wochen vor Eintritt der Verjährung deinen Sohn ins Spiel zu bringen.

Das Schreiben dürfte den Sachbearbeiter gerade noch rechtzeitig aufgeweckt haben, so darf dein Sohnemann nun ohne Not noch etwas bangen und mit wenig Glück die Probezeitverlängerung kassieren und in der Folge hunderte Euro abdrücken.

(Das Schreiben, welches dich am 29.01. erreichte war bestimmt schon im Postausgang, bevor das Deinige den SB erreichte).

 

Jetzt bleibt dir nur zeitnah Einspruch gegen deinen BGB einzulegen, nun kannst du deinen Sohn getrost erwähnen.

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unter der Prämisse, dass niemand zahlen muss, wäre das folgende Vorgehen richtig gewesen?

 

beim Anhörungsbogen zugeben gefahren zu sein, (auch wenn es der Sohn war) Irren ist nicht strafbar.

 

beim BGB Einspruch einlegen.

 

Nach Ablauf der drei Monate zugeben, dass man sich geirrt hat, und Bild vom eigenen Perso vorlegen, war ja wohl sich

vom Blitzerfoto wesentlich unterscheidet.

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