Exklimo 0 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 Guten Tag zusammen, erstmal vielen Dank, für dieses Forum. "Leider" muss ich die fachliche Kompetenz und Erfahrung der Mitglieder hier einmal in Anspruch nehmen Ich, 29 Jahre, war bis vor 12 Monaten ein fast unbescholtenes Blatt. ich musste zwar in meiner Probezeit vor 9 Jahren einmal meinen Führerschein für einen Monat abgeben ( Geschwindigkeitsüberschreitung) bin aber sonst nur wegen einmal Falschparken und zwei geringen Geschwindigkeitsverstößen (jeweils unter 15 Km/h) zu Verwarngeldern herangezogen worden. Nun habe ich seit Mitte 2017 einen "Lauf": Im April wurde ich wegen zu geringen Abstands (auf BAB) zu 70 € verknackt. Im November wurde ich dann innerorts mit 18 Km/h zu viel geblitzt. Verwarngeld. Und nun geht es um das Foto vom 2. Dezember: Dort wurde ich auf der BAB in Bayern mit 21 zu viel geblitzt (121 statt 100).Hier wurde mir nun gestern der Bußgeldbescheid zugestellt. Zitat: "Die Geldbuße wurde wegen 02 Eintragungen im FAER erhöht. Bei erneutem Verstoß droht Fahrverbot". Nun soll ich 140 € statt 70 € bezahlen und bekomme einen Punkt. 1. Frage: Lohnt sich ein Einspruch? 2. Frage: Lohnt sich ein Einspruch um die Zahlung hinauszuzögern? Oder wird davon eher abgeraten? 3. Frage: Ich wurde, ein Tag vor Zustellung des o.g. Bußgeldbescheids, erneut geblitzt. Den Bescheid habe ich noch nicht, aber es waren zwischen 20 und 30 km/h zu viel (auf BAB). Wie wahrscheinlich ist es, dass man mir deswegen den Führerschein entziehen will? 4. Wann bekommt man eine Eintragung im FAER? Auf offiziellen Seiten habe ich das noch nicht ganz verstanden. Denn, lt. meiner Rechnung, habe ich nur für den Abstandsverstoß einen Punkt erhalten. Heißt, nun mit dem Bußgeldbescheid aus Bayern, wäre dies "erst" mein 2. Punkt. Danke und viele Grüße, Exklimo PS: Jetzt wird streng nach Vorschrift gefahren Quote Link to post Share on other sites
rox0711 1 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 Und dann bemängeln diverse "Experten" dass Deutschland ja so billig wäre - also für so ne Pillepalle zahlt man in diversen anderen Ländern weniger, sogar die Schweiz wäre da noch "wettbewerbsfähig" 3. Frage: Ich wurde, ein Tag vor Zustellung des o.g. Bußgeldbescheids, erneut geblitzt. Den Bescheid habe ich noch nicht, aber es waren zwischen 20 und 30 km/h zu viel (auf BAB). Wie wahrscheinlich ist es, dass man mir deswegen den Führerschein entziehen will? Entscheidend ist WO selbiger Vorfall war. Wenn der dazugehörige Brief wieder in Straubing verfasst wird, dann extrem hoch - kommt er aus Brandenburg eher nicht.Bei ersterem kann deine Taktik "Rechtskraft rauszögern" durchaus berechtigt sein. PS: Jetzt wird streng nach Vorschrift gefahren Nicht gleich übertreiben Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 Hi, @roxx0711 liegt nicht ganz richtig - gelinde ausgedrückt. Ob du Einspruch einlegst musst du selbst entscheiden. mich wundert, dass du 2 Eintragungen in FL haben sollst, wo es nach deiner Schilderung nur eine sein dürfte - da würd ich mal nachhaken/-fragen. De Blitzer nach der hier geahndeten OWi (also der einen Tag vor Zustellung des Bescheides) ist vollkommen unerheblich. Selbst, wenn dieser geahndet werden wird, darf der jetzige (also die "Tat" vom Dezember)nicht berücksichtig werden. Den FS will dir keiner entziehen - du hast jetzt nur eine Warnung bekommen, dass du bei der nächsten OWi mit Flenspunkt damit rechnen musst, dass du ein Fahrverbot bekommst. Zum Thema PillePalle und "in der Schweiz": erkundige dich da mal nach den Ahndungen in anderen Ländern. Gerade in der Schweiz.... bei 21 zu viel geht es in den vierstelligen Bereich. (Soviel zum Thema Fachkompetenz) CU HaWeThie Quote Link to post Share on other sites
rox0711 1 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 Zum Thema PillePalle und "in der Schweiz": erkundige dich da mal nach den Ahndungen in anderen Ländern.Gerade in der Schweiz.... bei 21 zu viel geht es in den vierstelligen Bereich.(Soviel zum Thema Fachkompetenz) Wenn man so überhaupt keine Ahnung hat, sollte man mit Dünnpfiff etwas sparsamer umgehen Die hier genannten +21 wären in der Schweiz nur +19 und selbiges kostet auf Autobahnen nach aktuellem Kurs etwa 160€(= Übertretungsanzeige ohne Gebühren oder Eintragungen, kann beliebig oft wiederholt werden) Zu Bayern: Das sind keine Drohungen, bei der dritten rechtskräftigen Eintragung ist dort ein FV de facto obligatorisch, ebenso eine Verdoppelung bei der zweiten Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 Nicht nur dass Du absolut beleidigend schreibst, es ist auch noch inhaltlich falsch... Quote Link to post Share on other sites
Exklimo 0 Posted January 26, 2018 Author Report Share Posted January 26, 2018 Gutes Näschen mit Straubing ;-) Das war mein erster Verkehrsverstoß überhaupt in Bayern! Bzgl. Einspruch: 1. Finde ich es frech, wegen zwei Eintragungen dsas ganze Bußgeld direkt zu verdoppeln (Bzgl. FEAR Eintragungen: Ich kann nicht dafür bürgen, dass es nicht doch zwei sind... der erste dürfte dann aber schon etwas her sein) 2. Falls die Erhöhung in Ordnung ist, würde ich gerne nur die Zahlung herauszögern (Liquiditätsgründe) Also sollte ich bzgl. eines angedrohten Fahrverbots erstmal entspannt bleiben? Lg Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 Bei zwei Eintragungen finde ich es nicht frech. Zahlung herauszögern kann zu erhöhten Kosten führen, dann eher den SB anrufen und um Ratenzahlung bitten. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 ... 1. Finde ich es frech, wegen zwei Eintragungen dsas ganze Bußgeld direkt zu verdoppeln (Bzgl. FEAR Eintragungen: Ich kann nicht dafür bürgen, dass es nicht doch zwei sind... der erste dürfte dann aber schon etwas her sein) Es wird häufig schon bei einer Eintragung angemessen erhöht (also verdoppelt). Dürfte nicht länge als 2 Jahre her sein. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 27, 2018 Report Share Posted January 27, 2018 +21 wären in der Schweiz nur +19 Schweizer Mathematik? Andere Skalen??? Zu Bayern: Das sind keine Drohungen, bei der dritten rechtskräftigen Eintragung ist dort ein FV de facto obligatorisch, ebenso eine Verdoppelung bei der zweiten soo nicht richtig. Es werden auch dort nur die Eintragungen berücksichtigt, die bei Begehung der neuen OWi bereits rechtskräftig geahndet wurden. 1. Finde ich es frech, wegen zwei Eintragungen dsas ganze Bußgeld direkt zu verdoppeln Das ist in das Ermessen der Behörden gestellt und durchaus zulässig 2. Falls die Erhöhung in Ordnung ist, würde ich gerne nur die Zahlung herauszögern (Liquiditätsgründe) Lies dir die Zahlungsaufforderung auf dem Bescheid mal durch - da steht sicher was von Möglichkeiten der Stundung bzw. Ratenzahlung (zinsfrei) Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted January 27, 2018 Report Share Posted January 27, 2018 (edited) +21 wären in der Schweiz nur +19Schweizer Mathematik? Andere Skalen??? -Je nach Messsystem und Geschwindigkeit einfach mehr Toleranzabzug ("Sicherheitsabzug") 1. Finde ich es frech, wegen zwei Eintragungen dsas ganze Bußgeld direkt zu verdoppelnDas ist in das Ermessen der Behörden gestellt und durchaus zulässig -Man kann auch sagen Willkür. Edited January 27, 2018 by Bluey Quotierung korrigiert Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 27, 2018 Report Share Posted January 27, 2018 Nicht „Willkür“, der richtige Terminus ist „Ermessensspielraum“... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 28, 2018 Report Share Posted January 28, 2018 Im gegensatz zu dem, was immer behauptet wird, ist in D in vielen Fällen der Behörde ein Rahmen gegeben, nicht jedoch eine genaue Handlungsvorschrift.Das nennt sich dann Ermessensspielraum.Die Ahndung von VerkehrsOWi gehört dazu - wie allgemein OWis und deren Verfolgung in das Ermessen der Behörde gestellt ist.Je nach Messsystem und Geschwindigkeit einfach mehr Toleranzabzug ("Sicherheitsabzug") Und? Steht da irgendwo was, welches Messystem genommen wurde und wie hoch der Toleranzabzug ist? und zu den Schweizer Preisen gibts nen schönen Linkhttps://www.bussgeldkataloge.eu/geschwindigkeit-schweiz.html 19 zu schnell sind da 180 CHF 21 zu schnell kosten schon 260.. Quote Link to post Share on other sites
Exklimo 0 Posted January 29, 2018 Author Report Share Posted January 29, 2018 Alles klar, danke. meine Fragen sind beantwortet Lg Quote Link to post Share on other sites
rox0711 1 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 19 zu schnell sind da 180 CHF 21 zu schnell kosten schon 260.. Selbst wenn wir sogar die dort höhere Sicherheitsmarge und auch das höhere Lohnniveau außer acht lassen wäre der TE mit den dann 220€ besser bedient wenn man bedenkt dass diese dort eben nur ein anonymes Verwarngeld sind. In der eigentlich ja Tempogestörten Schweiz wohlgemerkt. Gleiches Spiel auch bei den angeblich drakonischen Alkoholstrafen in anderen Ländern, wo in den meisten aber schon nach ein paar Monaten die Pappe wieder ausgehändigt wird, ganz ohne MPU. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 Rückzugsgefechte? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 Nein, er möchte so den Menschen, deren Einkommen davon abhängt unser System gut zu finden (-> Staatsbedienstete) näherbringen, warum sich viele "Normalbürger" anderswo deutlich besser aufgehoben sähen.Kommt jetzt gleich ein "dann geht doch dort hin"? Lasst es stecken, dass man dieses Land nicht verlässt ist sehr oft verschiedenen Zwängen geschuldet, aber sicher nicht der Begeisterung für die hier gemachte (auch Verkehrs-)Politik. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 Es ist wie mit allen Dingen, es gibt Vorteile und Nachteile jeder Verkehrspolitik. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 Nein, er möchte so den Menschen, deren Einkommen davon abhängt unser System gut zu finden (-> Staatsbedienstete) näherbringen, warum sich viele "Normalbürger" anderswo deutlich besser aufgehoben sähen."viele" hört sich ja sehr gewichtig an, ist aber sehr relativ. Geht's konkreter? Weil sonst könnte man auch sagen: irrelevant. Kommt jetzt gleich ein "dann geht doch dort hin"? Lasst es stecken, dass man dieses Land nicht verlässt ist sehr oft verschiedenen Zwängen geschuldet, aber sicher nicht der Begeisterung für die hier gemachte (auch Verkehrs-)Politik.Aha. Nenn doch mal so ein zwei oder drei Beispiele dieser angeblich so gewichtigen Zwänge. Abgesehen davon: wie @zorro69 schon schrieb, hat die Medaille immer zwei Seiten. Man kann sich nunmal nicht nur die positiven Seiten herauspicken, sondern muß auch mit den für den einzelnen negativen klarkommen und leben. Und darüber hinaus steht es ja jedem frei, sich in irgendeiner Art und Weise zu engagieren, um etwas zu ändern, zu bewegen. Aber ständig greinen ist ja sooo viel einfacher. 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 Nicht „Willkür“, der richtige Terminus ist „Ermessensspielraum“...@qtreiberin: Die richtige Termini sind "Schattenwirtschaft", "Selbsternannt Gericht spielen wollend", "Bußgeldeinnahmenoptimierung", "auch den letzten Saft rauspressen wollend", usw. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 19 zu schnell sind da 180 CHF 21 zu schnell kosten schon 260.. @hawethie: Was ist da vierstellig? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 31, 2018 Report Share Posted January 31, 2018 hat aber was gedauert, bis einer den Fehler entdeckt hat.... Aber 260 CHF sind immer noch mehr als für den Verstoß (normal) in D gezahlt werden muss. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 31, 2018 Report Share Posted January 31, 2018 Die richtige Termini sind "Schattenwirtschaft", "Selbsternannt Gericht spielen wollend", "Bußgeldeinnahmenoptimierung", "auch den letzten Saft rauspressen wollend", usw.Diese Termini benutzen aber nur diejenigen, bei denen der Aluhut drückt. Quote Link to post Share on other sites
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