havasupai 1 Posted January 25, 2018 Report Share Posted January 25, 2018 Hallo, ich bin neu hier und konnte zu meiner Hypothese leider nichts finden.Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen?Geblitzt, abgezockt und evtl. betrogen?Hypothese:Ich fahre irgendwo und werde geblitzt. Nun habe ich den Eindruck nicht zu schnell gewesen zu sein, oder nach dem Anschreiben der Verwaltung, wird eine Geschwindigkeit angegeben, mit der ich unmöglich unterwegs gewesen sein kann. Irgendetwas scheint faul zu sein.Ich interveniere mit Hilfe eines Anwalts und bekomme tatsächlich recht. Die Strafe muss nicht gezahlt werden der/die Punkte zählen nicht.Nun die Frage:Gesetzt den Fall, mit diesem Blitzer wurden sehr viele andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls falsch geblitzt und abgezockt. Ist die Verwaltung nach solch einem Fall verpflichtet, die anderen zu Unrecht abgezockten Verkehrsteilnehmer anzuschreiben und den Verstoß zu löschen?Wenn nicht, dann wäre das ein himmelschreiendes Unrecht, oder sehe ich da etwas falsch?VG J.R.havasupai Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 25, 2018 Report Share Posted January 25, 2018 Herzlich willkommen hier. Bei dieser Thematik/Fragestellung setze ich mich jetzt bequem auf die Couch, besorge mir ein paar Tüten Popcorn und warte auf m3_ und den Rest der "Abzocker-Schreier"... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 25, 2018 Report Share Posted January 25, 2018 Die Frage ist nun, ob das Popcorn, aus mehreren Tüten genossen, nicht zu Gesundheitsschäden führt. Wenn man das Topping mit Butter oder Zucker geniesst, ists schon nicht mehr so gesund. Man sollte hier daher keine Fertigprodukte einsetzen, Am Besten ist, man überlegt als Geblitztes Opfer, wie sich unser Fragesteller wohl sieht, welchen Betrag man nun an die Staatskasse hätte zahlen sollen, und legt dieses Geld in Popcorn an. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted January 25, 2018 Report Share Posted January 25, 2018 Moin Moin Ich interveniere mit Hilfe eines Anwalts und bekomme tatsächlich recht.Interessant wäre zu wissen, mit welchem System du gemessen wurdest und warum du recht bekamst (vorausgesetzt du schreibst hier nicht die Unwahrheit) Ist die Verwaltung nach solch einem Fall verpflichtet, die anderen zu Unrecht abgezockten Verkehrsteilnehmer anzuschreiben und den Verstoß zu löschen?Es steht doch gar nicht fest, das alle anderen Messungen auch fehlerhaft waren.Nur weil deine Sache eingestellt wurde bedeutet das nicht, das deine Messung oder gar alle Messungen fehlerhaft oder rechtswidrig waren. Im Übrigen bevorzuge ich Chips Gruß Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted January 25, 2018 Report Share Posted January 25, 2018 Wenn nicht, dann wäre das ein himmelschreiendes Unrecht, Davon stürzt der Himmel nicht ein. Deine Hypothese wurde in Frankreich schon mal als Tatsache berichtet. Einer bekommt einen Bußgeldbescheid und stellt fest, daß die Position der Radarfalle falsch angegeben wurde. Damit wird sein Bescheid ungültig, er muß nicht zahlen. Über die anderen, die vorher mit dieser Anlage geblitzt wurden ist nichts geschrieben worden. Es gibt aber auch ein Gegenbeispiel (hier), bei dem die Presse den Fehler an der Radarfalle groß herausbrachte und damit vielen ermöglichte, ihr Bußgeld zurück zu bekommen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 26, 2018 Report Share Posted January 26, 2018 Rfalsch angegeben oder falsch aufgebaut würde den Unterschied machen, ob es einen betrifft oder alle. Quote Link to post Share on other sites
havasupai 1 Posted January 27, 2018 Author Report Share Posted January 27, 2018 Vielen Dank für die vielen Antworten, In meiner Anfrage steht "HYPOTHESE", sollte jemand mit dem Wort etwas anfangen können.Es heißt also, dass dies kein wirklicher Fall ist.Für völlig blödsinnige Antworten ist mir meine teure Zeit zu schade, das mal vorweg. Allerdings weiß ich von einem Freund, dass es wohl bei ihm so ähnlich ausging.Und meine Frage ist daraus begründet, da der Gutachter, der dieser Sache meines Freundes nachging, feststellte, dass mit dieser Aufstellung, Anordnung usw. (keine Ahnung), sehr viele zu Unrecht geblitzt worden wären, selbst wenn sie nur unwesentlich schneller gewesen wären, als vorgeschrieben. Er machte sich kundig, wie lange das Gerät dort schon stand und seinen "übereifrigen" Dienst tat.Und das war dann eben der Grund meiner Anfrage.Bekommen die zu Untrecht geblitzten-, oder sagen wir so, zu hoch angesetzten Strafe wieder rückgängig gemacht wird "von Amts wegen"?Inzwischen habe ich auch schon mal verschiedene Fachanwälte, Vollstreckungsbeamten, Bußgeldstellen und Polizei gesprochen.Ein Anwalt sagte gar, dass nicht ganz wenige Geräte sogar ziemlich lautlos aus dem Verkehr gezogen werden, nach Eichungen. Auch hier ist die Dunkrelziffer wohl groß, denn nicht JEDER, der sich zu Unrecht verdonnert fühlt, klagt auch. Man geht einfach davon aus, dass diese Dinger sehr exakt funzen und/oder man kaum eine Chance hätte.Alle sind wohl einhellig der Meinung, dass die "Kette" in Richtung "maßregeln" sehr gut funktioniert, aber wohl nicht umgekehrt. Eine von der Bußgeldstelle machte gar die Bemerkung, "stellen Sie sich mal den Verwaltungsaufwand vor...". Als ich antwortete, dass sie sich so auf ganz dünnem Eis bewege, denn wenn Bürger zu Unrecht verfolgt und bestraft werden, so ist das nicht nur ungesetzlich, sondern eine bodenloses Unrecht. Ihre Antwort, wenn ich frech werden würde, dann würde sie auflegen ;-) Muss man mehr wissen?Aber das ist ja dann egal, wenn mal einer, oder auch Hunderte ein Pünktchen, oder vielleicht zwei kassieren, oder aber auch den Lappen verlieren und in einem solchen Fall, von der zu Unrecht eigezogene Kohle mal ganz abgesehen.Schönen Tag wünsche und weiter viel Spaß beim "Popcorn". Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 27, 2018 Report Share Posted January 27, 2018 Du kannst sicher sein, dass fehlerhafte "Reihenmessungen" durchaus an die Öffentlichkeit kommen (danke Pressefreiheit, die anderenorts, in anderen Staaten, beschnitten wird). Dann wird auch der Druck auf die Behörden erhöht, diese Zahlungen zurückzugeben. Nur einen - nachgewiesene - fehlerhafte Messung (z.B. bei Deinem Freund) reicht hierzu natürlich nicht aus. Im Netz tummeln sich ja verschiedene Anwälte, die versuchen hier Kundschaft anzulocken, und gauklen den Fahrern "falsche Messergebnisse" vor. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 27, 2018 Report Share Posted January 27, 2018 Da es sich ja nur um eine „Hypothese“ handelt, gehe ich davon aus, dass am Stammtisch der Kumpel vom Nachbarn des Cousins mal ein wenig aus der BG-Stelle geplaudert hat, wo der Pförtner des Zeitungsboten von dessens Cousine ihrer Friseuse davon gehört hat... Klar, Fehler kommen vor, aber wie der TE ja selber geschrieben hat, liegt seiner abenteuerlichen Beschreibung kein realer Fall zugrunde.... und so sollte das Thema auch behandelt werden... 1 Quote Link to post Share on other sites
havasupai 1 Posted January 28, 2018 Author Report Share Posted January 28, 2018 Achja. Was soll ich da nun sagen.Ausführlich gequirlten Unsinn? Ich habe niemanden aufgefordert antworten zu müssen. Wie so oft vertane Zeit, an sog. "Onlinespeziaisten", die sonst nichts mit sich anzufangen wissen, wie Antworten zu schreiben nach denen keiner fragt. Ein Einfaches "ich weiß es nicht", genügt doch in solchen Fällen völlig. Dann noch viel Spaß beim weiteren Verfassen con UNSINN Und tschüss.Achja. Was soll ich da nun sagen.Ausführlich gequirlten Unsinn? Ich habe niemanden aufgefordert antworten zu müssen. Wie so oft vertane Zeit, an sog. "Onlinespeziaisten", die sonst nichts mit sich anzufangen wissen, wie Antworten zu schreiben nach denen keiner fragt. Ein Einfaches "ich weiß es nicht", genügt doch in solchen Fällen völlig. Dann noch viel Spaß beim weiteren Verfassen con UNSINN Und tschüss. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 28, 2018 Report Share Posted January 28, 2018 Wenn es vertane Zeit ist, dann schreibe deine Absätze nicht doppelt, so sparst du wertvolle Zeit. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 28, 2018 Report Share Posted January 28, 2018 Ausführlich gequirlten Unsinn?Och nö. Das hattest Du ja schon getan. Und jetzt sogar gleich zweimal wortgleich hintereinander - das reicht dann erstmal. Und tschüss.Das glaube ich ja erst, wenn ich's sehe. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 28, 2018 Report Share Posted January 28, 2018 *scnr* Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 29, 2018 Report Share Posted January 29, 2018 Gesetzt den Fall, mit diesem Blitzer wurden sehr viele andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls falsch geblitzt und abgezockt. Ist die Verwaltung nach solch einem Fall verpflichtet, die anderen zu Unrecht abgezockten Verkehrsteilnehmer anzuschreiben und den Verstoß zu löschen? Wenn nicht, dann wäre das ein himmelschreiendes Unrecht, oder sehe ich da etwas falsch?Der FALL Köln - mal ganz neu erzählt.... Soviel zu "Hypothese". Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted January 30, 2018 Report Share Posted January 30, 2018 @qtreiberin: Deine Wartezeit ist beendet. Nun die Frage:Gesetzt den Fall, mit diesem Blitzer wurden sehr viele andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls falsch geblitzt und abgezockt. Ist die Verwaltung nach solch einem Fall verpflichtet, die anderen zu Unrecht abgezockten Verkehrsteilnehmer anzuschreiben und den Verstoß zu löschen?Wenn nicht, dann wäre das ein himmelschreiendes Unrecht, oder sehe ich da etwas falsch? @havasupai: Das siehst Du vollkommen richtig. Es ist leider in der Tat "Unrecht", welches schon lange bemängelt wird. Sei es die bekannten Possen wie A3 Köln, O.-Kahn-Meßreihe oder auch wie bei Dir die nicht an die Öffentlichkeit kommenden Fälle, wie z. B. ein VT deckt per RA/Gutachter Messreihenmurks auf (klassisch ein Lasercop mißachtet die Bedienungsanleitung). Für eine Lösung "Rückabwicklung / Wiedergutmachtung von Meßmurks" müßte man mal Juristen zum Brüten in einen Raum sperren....sei es in Goslar... Quote Link to post Share on other sites
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