zorro69 443 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 etwas alltägliches? im Prinzip schon.... und der - mögliche - Grund, ist der auch alltäglich? Ablenkung? Multitasking überschätzt? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Ja. Offensichtlich war der Grund übersehen. Autofahrer übersehen auch Radfahrer. Warum auch nicht mal Autotransporter. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Ja. Offensichtlich war der Grund übersehen. Autofahrer übersehen auch Radfahrer. Warum auch nicht mal Autotransporter.Kann passieren, besonders wenn man telefoniert. Aber das Anzeigen von Telefonnutzung während der Fahrt ist natürlich Abzocke! Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 5, 2017 Report Share Posted December 5, 2017 Abzocke gibt es nicht. Das Handyverbot wurde durch das OLG aufgeweicht. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-bringt-amtsgericht-stuttgart-in-not-gericht-weicht-handyverbot-am-steuer-auf.ce953444-93da-4d66-be18-9d1bc9d3af6a.htmlObwohl er mit dem Handy am Ohr erwischt worden war, ist ein Autofahrer vom Oberlandesgericht Stuttgart freigesprochen worden. Dieses Urteil führt nun dazu, dass Handy-Sünder vor dem Amtsgericht nichts mehr zu befürchten haben. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Das Handyverbot wurde durch das OLG aufgeweicht.Jain. Bekanntermaßen hat ein jedes OLG so seinen Zuständigkeitsbereich. Und ebenso bekanntermaßen urteilen die OLG nicht alle gleich. Aufgeweicht hat es das Handyverbot auch nicht grundsätzlich. Hier wurde lediglich eine kleine Gesetzeslücke genutzt, die aus meiner persönlichen Sicht allerdings keine ist. Aber das OLG hat das eben etwas anders gesehen. Obwohl er mit dem Handy am Ohr erwischt worden war, ist ein Autofahrer vom Oberlandesgericht Stuttgart freigesprochen worden. Dieses Urteil führt nun dazu, dass Handy-Sünder vor dem Amtsgericht nichts mehr zu befürchten haben.Die letzte Aussage ist so pauschal völlig falsch. Denn wenn man sich den Artikel mal anschaut, wird man schnell feststellen, daß allenfalls Autofahrer mit einer entsprechenden Bluetootheinrichtung darauf hoffen dürfen, nicht bestraft zu werden. Allerdings auch nur dann, wenn das Gerät auch tatsächlich mit dem Auto verbunden ist. Und das läßt sich unschwer feststellen. Der Betroffene hatte argumentiert, er habe das Telefongespräch bereits vor dem Einsteigen ins Auto begonnen. Als er den Motor dann angelassen habe, sei das Handy per Bluetooth mit der Freisprechanlage im Fahrzeug verbunden worden. Also habe er das Telefonat über die Freisprecheinrichtung geführt und eben nicht direkt übers Handy. Er habe dann nur vergessen, sein Mobiltelefon aus der Hand zu legen. Das klingt nach einer frechen Ausrede.Man vergißt also, daß Telefon vom Ohr wegzunehmen und aus der Hand zu legen.... ja nee, issss klarrrrr..... wer das glaubt, muß schon ziemlich benagelt sein. Bin gespannt, wann der erste RA hier vor Gericht mit Verweis auf das o.g. OLG-Urteil aufschlägt. Ebenso gespannt bin ich auf die Reaktion des/der Richter/in und ggf. auf die des hier zuständigen OLG. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Ofenkundig wurde der § 23 StVO geändert. Da ist dann nicht mehr viel mit berufen auf das OLG Stuttgart. Ablenkung findet so oder so statt, ob man nun frei spricht oder irgend ein Teil in die Hand nimmt. 1 Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 ... Man vergißt also, daß Telefon vom Ohr wegzunehmen und aus der Hand zu legen.... ja nee, issss klarrrrr..... wer das glaubt, muß schon ziemlich benagelt sein. Bin gespannt, wann der erste RA hier vor Gericht mit Verweis auf das o.g. OLG-Urteil aufschlägt. Ebenso gespannt bin ich auf die Reaktion des/der Richter/in und ggf. auf die des hier zuständigen OLG.Eventuell wurde das Telefon "nur" in der Hand gehalten, was ja auch verboten ist, aber da könnte die Einlassung stimmen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 etwas alltägliches? im Prinzip schon.... und der - mögliche - Grund, ist der auch alltäglich?Ja und ja. Ablenkung? Multitasking überschätzt?Wahrscheinlich. Allerdings braucht es dafür nicht unbedingt ein Telefonat (von ohne Freisprecheinrichtung ist in dem Artikel ja nicht mal die Rede). Und ob der Fahrer Multitasking kennt und darüber nachgedacht hat, kann dahingestellt bleiben - ich bin mir sicher, er hat nicht einen Moment in Erwägung gezogen, daß etwas passieren könnte. Unabhängig davon ist das Parkverhalten auf den Autobahnraststätten völlig indiskutabel. Das dort nicht täglich (schwere) Unfälle passieren, ist m.E. reine Glückssache. Das Handyverbot wurde durch das OLG aufgeweicht.Nö. Das OLG hat in seinem Urteil die zum Tatzeitpunkt geltende Rechtslage angewandt bzw. interpretiert. Wie Bluey bereits schrieb, sind andere OLG an dieses Urteil nicht gebunden. Und auch das Gejammer des Amtsgerichtes Stuttgart ist unverständlich. Solange sich der Beschuldigte nicht auf das OLG-Urteil beruft, gibt es keinen Grund, das Verfahren einzustellen. Tut er das erst im Verfahren und nicht schon bei der Personalienfeststellung vor Ort, gibt es keinen Grund, das nicht als Schutzbehauptung zurückzuweisen. Ofenkundig wurde der § 23 StVO geändert. Da ist dann nicht mehr viel mit berufen auf das OLG Stuttgart.Auch der neue Gesetzestext lässt die Interpretation des OLG zu. Dafür sind nun aber z.B. die in dem Artikel erwähnten Paketscanner vom Tatbestand erfasst. Eventuell wurde das Telefon "nur" in der Hand gehalten, was ja auch verboten istDas in den Gesetzestext hineinzuinterpretieren halte ich dann doch für ausgesprochen mutig. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Bluey hat andere Gerichte gemeint. Damit sind offensichtlich AG gemeint, die sich am zuständigen OLG orientieren. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Um Missverständnisse bei der Interpretation zu vermeiden, hat man gleich noch "Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten." eingefügt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Bluey hat andere Gerichte gemeint. Damit sind offensichtlich AG gemeint, die sich am zuständigen OLG orientieren.Ich habe andere AGs als das Stuttgarter gemeint. Das ist richtig. Und natürlich orientieren sich die jeweiligen AGs an dem OLG, in dessen Zuständigkeitsbereich sie sich befinden. Deshalb schrieb ich auch, daß die Aussage "Das Handyverbot wurde durch das OLG aufgeweicht." so nicht zutreffend sei bzw. nicht verallgemeinert werden könne. Vielmehr denke ich, daß - und dafür müßte man halt den genauen Text des OLG-Beschlusses kennen - dem Stuttgarter AG vorgeworfen wurde, den Sachverhalt dahingehend nicht tief genug ergründet zu haben, ob es tatsächlich so gewesen sein könne, daß der Betroffene lediglich das Handy in der Hand hielt, tatsächlich jedoch über die Freisprecheinrichtung telefonierte. Wobei es sicherlich Auslegungssache ist - und darin unterscheiden sich halt oftmals die OLGs -, ob auch in diesem Fall das Halten des Handys mittelbar dem Telefonieren diente. Denn selbst wenn das Gespräch selbst über die FSE geführt wurde, so war das Handy selbst ja auch in Betrieb und wurde während dieses Betriebs und auch zum Zwecke desselben in der Hand gehalten. Für mich daher ein klarer Verstoß. Es ist - wie ich bereits schrieb - auch völlig lebensfremd anzunehmen, man könne das in der Hand Halten des Geräts vergessen. Wenn es das besagte OLG so sah, ok. Nicht zu ändern. Heißt aber noch lange nicht, daß das andere OLGs genauso sehen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Bei der Begründung des OLG-Urteils fällt mir nur ein: nicht wundern, wenn unsere Gesetze immer komplizierter und unleserlicher werden, um gar jede Möglichkeit, eine Lücke zu finden, möglichst schwer machen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Ofenkundig wurde der § 23 StVO geändert. Da ist dann nicht mehr viel mit berufen auf das OLG Stuttgart. Ablenkung findet so oder so statt, ob man nun frei spricht oder irgend ein Teil in die Hand nimmt. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Eventuell wurde das Telefon "nur" in der Hand gehalten, was ja auch verboten istDas in den Gesetzestext hineinzuinterpretieren halte ich dann doch für ausgesprochen mutig. §23 StVO (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. 1entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. 2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 .§ 23 StVOFassung vom 06.03.2013, gültig ab 01.04.2013 (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist Stand: 23.08.2016AG VPAVerkehrsunfallbekämpfung - Ablenkung durch mobile KommunikationÄnderung des § 23 Abs. 1a StVO Nutzung von Mobiltelefonen [PDF]Die Formulierungen im einschlägigen § 23 Abs. 1a Straß enverkehrsordnung (StVO)sind nicht mehr zeitgemäß und erschweren die polizeiliche Verfolgung und spätere Ahndung der entsprechenden Verstöße. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 deswegen geändert: Sachinformation Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung in § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Tablets oder Notebooks waren nicht ausdrücklich genannt. Dies führte zu Rechtsunsicherheiten. Kurznachrichten schreiben via Smartphone war nicht ausdrücklich genannt. Der § 23 StVO wird nun an die technische Entwicklung der Unterhaltungselektronik und Informationstechnologie angepasst. Die Neuregelung ist technikoffen formuliert, so dass künftige Entwicklungen auf dem Markt ebenfalls erfasst werden. Ziel ist, gefährliche Blickabwendungen vom Verkehrsgeschehen und Unfälle zu vermeiden. Wo neueste Technik die Nutzung verkehrssicher zulässt oder sogar die Verkehrssicherheit erhöht, wird sie zugelassen: Die Nutzung von Sprachsteuerung und Vorlesefunktion wird ausdrücklich erlaubt. Ebenso Head-Up-Displays, wenn sie fahrzeug-, verkehrszeichen- oder fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen auf die Windschutzscheibe projizieren. Um die abschreckende Wirkung zu stärken, werden die Bußgelder erhöht. Künftig gilt: Regelgeldbuße (Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt) beim Führen eines Kfz 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte, mit Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte); beim Radfahren 55 Euro. Bislang gilt: Regelgeldbuße (Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt) beim Führen eines Kfz 60 Euro und zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister; beim Radfahren 25 Euro; kein Regelfahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 §23 StVO (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wirdHier hättest Du das Zitat beenden und Dir überlegen können, welchen Unterschied es zwischen benutzen und in der Hand halten gibt. Am besten unter Berücksichtigung des Stuttgarter OLG-Urteils. (...)Was möchtest Du uns mit dem längst überholten Gesetzestext und dem genauso überholten bzw. erledigten AG VPA-Schreiben sagen? (...)Und wo hast Du das her? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Welche Probleme in der Verfolgung von Handyverstößen bestanden. Da gab es ja mal ein Diskussion hier im Forum zwischen Nachteule/BamBam und Blaulicht. Zusätzlich weitere Ablenkungen durch Dinge, die bisher nicht mit der Hilfsowi Handyverstoß verfolgt werden konnten.Und da ich schon hier bin, da hat doch wieder ein Lkw offenbar ein Radfahrer übersehen. Warum hat er den übersehen? /rhetorische Fragehttp://www.wn.de/Muenster/3080677-Gaffer-Unfallstelle-mit-Handy-fotografiert-Polizist-verfolgt-AutofahrerinSattelzugfahrer aus Haltern hatte beim Abbiegen offenbar eine Jugendliche, die neben ihm auf dem Radweg fuhr übersehen Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted December 8, 2017 Report Share Posted December 8, 2017 Hallo Biber, das Telefonat hatte der Betroffenen nicht abgestritten, ergo genutzt, dazu hat er es aufgenommen (in der Hand vergessen). Er muss recht überzeugend gewesen sein. Die Infos sollte man z.B. beim BMVI finden, "Neue Anpassungen der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft" oder so ähnlich. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 8, 2017 Report Share Posted December 8, 2017 Welche Probleme in der Verfolgung von Handyverstößen bestanden.Ach. Und wie wurden diese Probleme durch den aktuellen Gesetzestext gelöst? Da gab es ja mal ein Diskussion hier im Forum zwischen Nachteule/BamBam und Blaulicht.Aha. Und was hat der Fachmann den beiden Laien dazu erklärt? Zusätzlich weitere Ablenkungen durch Dinge, die bisher nicht mit der Hilfsowi Handyverstoß verfolgt werden konnten.Ich weiß nicht, was eine 'Hilfsowi' sein soll. Und erfreulicherweise kann niemand für etwas sanktioniert werden, wenn es dafür keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt. Auf diese fehlenden Regelungen wurde reagiert - hoffen wir mal, daß das Früchte trägt. Ich habe da allerdings große Zweifel. Und da ich schon hier bin, da hat doch wieder ein Lkw offenbar ein Radfahrer übersehen. Warum hat er den übersehen? /rhetorische FrageWas ist an der Frage bitte rhetorisch? Oder anders ausgedrückt: was genau hat der Unfall mit der Diskussion hier zu tun? Interessant finde ich übrigens, daß in Münster offenbar Frauen in Babyschalen unterwegs sind. Das hätte ich wirklich gern gesehen! das Telefonat hatte der Betroffenen nicht abgestritten, ergo genutzt, dazu hat er es aufgenommen (in der Hand vergessen).Ja. Das ändert nichts daran, daß es nicht verboten ist, daß Handy während der Fahrt nur in der Hand zu halten. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 8, 2017 Report Share Posted December 8, 2017 Ich hätte auch gern viel. Wenn niemand für Informationen zugänglich ist und in seiner eigenen Interpretationswelt lebt, ist das nicht mein Problem, Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted December 9, 2017 Report Share Posted December 9, 2017 Ja. Offensichtlich war der Grund übersehen. Autofahrer übersehen auch Radfahrer. Warum auch nicht mal Autotransporter.@zorro69: @bambam hat es richtig erkannt . Die Unfallursache "übersah" ist immens, ist ja eine Rubrik in meiner "Typische echte Unfallursachen Unfalldatenbank". @hawethie schrieb:....nicht wundern, wenn unsere Gesetze immer komplizierter und unleserlicher werden, um gar jede Möglichkeit, eine Lücke zu finden, möglichst schwer machen. @hawethie: Der Gesetzgeber hinkt der Technik immer hinterher, verschwurbelt sich immer mehr, die Gerichte bringen schizophrene Urteile raus und der einfache Streifencop ist an der Front überfordert, die vielen nur durch den Staat produzierten Regelbrecher zu ahnden. Auch die neue Bußgeldverschärfung bringt wie immer nix : Seit Herbst wird die Handynutzung am Steuer härter bestraft als bisher. Haben Sie das Gefühl, dass die Zahl der Handysünder seitdem gesunken ist? PolizeisprecherRein subjektiv: Nein. Unsere Kontrollzahlen, die variieren können, geben bisher auch nicht her, dass wir einen deutlichen Rückgang hätten. Dazu fehlen uns aber noch größere Zeiträume, um das wirklich feststellen zu können. Aber im Moment deutet noch nichts darauf hin, dass es einen starken Rückgang gibt. Aus "Was Autofahrer am meisten ablenkt", www,schwaebische.de, 6.12.2017; http://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Was-Autofahrer-am-meisten-ablenkt-_arid,10782807_toid,535.html ; Hervorhebungen von mir. Fazit: Es hilft nur das "Telefonverbot" aufzuheben , es gelten die Grundregeln StVO §1, 3 und 4 , also die eigenverantwortliche Kontrolle "jederzeit" über das Fahrzeug . 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 9, 2017 Report Share Posted December 9, 2017 Moin Moin Die Unfallursache "übersah" ist immens, ist ja eine Rubrik in meiner "Typische echte Unfallursachen Unfalldatenbank". die Wand an, wie geil ist das denn. Schade das du meine Tastatur nicht saubermachen kommst - da hab ich vor lauter Lachen frischen Kaffee drüber geprustet.Aber ist nicht schlimm, ohne dich hätte ich ja gar nichts mehr zum Lachen.Du musst doch ständig jemand neben dir herlaufen haben - so hohl kann man alleine gar nicht sein. "STOP Schild? hab ich übersehen und das Mopped auch. kann doch wohl mal passieren" "Ich war nicht zu schnell, ich hab nur die Kurve übersehen" "Schnee? wo? hab ich nicht gesehen" "Die Blondine hab ich gesehen, aber den Rentner nicht" "Echt? da war ne Ampel?" kopfschüttelnde Grüße Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 9, 2017 Report Share Posted December 9, 2017 Nanana..... mäßige Deine Wortwahl. Sonst hast Du demnächst den Dauernörgler @gerre auch noch zum Freund. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted December 10, 2017 Report Share Posted December 10, 2017 Abzocke gibt es nicht. Das Handyverbot wurde durch das OLG aufgeweicht. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.urteil-bringt-amtsgericht-stuttgart-in-not-gericht-weicht-handyverbot-am-steuer-auf.ce953444-93da-4d66-be18-9d1bc9d3af6a.html Obwohl er mit dem Handy am Ohr erwischt worden war, ist ein Autofahrer vom Oberlandesgericht Stuttgart freigesprochen worden. Dieses Urteil führt nun dazu, dass Handy-Sünder vor dem Amtsgericht nichts mehr zu befürchten haben. Das Handyverbot wurde durch das OLG aufgeweicht.Jain. Bekanntermaßen hat ein jedes OLG so seinen Zuständigkeitsbereich. Und ebenso bekanntermaßen urteilen die OLG nicht alle gleich. Aufgeweicht hat es das Handyverbot auch nicht grundsätzlich. Es ist auffällig, wie prompt ein Strafen milderndes Urteil relativiert wird, und wie seine Gültigkeit auf den Zuständigkeitsbereich des OLG beschränkt wird. Bei Strafverschärfungen wegen Vorsatz ist das anders: In diesen Fällen werden einzelne Urteile verallgemeinert und der Anschein erweckt, als seien sie immer und überall gültige Regeln. Und bei der Auflage eines Fahrtenbuches wird nie darauf hingewiesen, daß dafür Bedingungen erfüllt sein müssen. Einige Mitglieder im Forum sind offenbar strafgeil und möchten den Anschein maximaler Beschränkungen und Strafen erwecken. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted December 10, 2017 Report Share Posted December 10, 2017 Hallo gerre, danke für den Link.Hier wurde ausführlich dargelegt, dass der Hinweis auf eine mögliche Fahrtenbuchauflage in der Regel berechtigt ist. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 10, 2017 Report Share Posted December 10, 2017 @gerre Auffällig ist allenfalls, daß Du nicht wirklich was kapiert hast. Wie so oft leider. Vllt klappt's ja, wenn Du Dir die vorherigen Beiträge noch ein paar Mal durchliest. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 Ich weiß, es ist eigentlich zwecklos, weil der Saarrentner offenbar in einer völlig anderen Welt lebt, aber der Forenhygiene zuliebe: Es ist auffällig, wie prompt ein Strafen milderndes Urteil relativiert wirdDurch das Urteil wurde keine Strafe 'gemildert'. Eine Relativierung fand völlig zurecht nur in sofern statt, als daß korrekterweise auf die tatsächlichen Auswirkungen des Urteils hingewiesen wurde.wie seine Gültigkeit auf den Zuständigkeitsbereich des OLG beschränkt wird.Es gibt kein 'gültiges' Urteil. Wahrscheinlich meinst Du die Auswirkungen auf die Rechtsprechung innerhalb des betreffenden OLG-Bezirkes. Diese Auswirkungen gibt es tatsächlich, wie sie ja auch in dem verlinkten Artikel beschrieben werden. Das ändert nichts daran, daß jeder Amtsrichter in genau demselben Fall anders entscheiden kann als das OLG Stuttgart. Bei exakt gleichen Voraussetzungen ist die Chance dann relativ groß, daß diese AG-Entscheidung im Bezirk des OLG Stuttgart von selbigem kassiert wird. Das könnte natürlich bei weniger selbstbewußten Amtsrichtern zu einer entsprechend angepassten Urteilsweise führen. Allerdings sind Amtsrichter gewissermaßen kleine Könige, die sich nicht zwingend von irgendwelchen OLG-Urteilen beeindrucken lassen. In allen anderen OLG-Bezirken wird das Urteil des OLG Stuttgart sicher mit Interesse zur Kenntnis genommen werden, aber solange das dort zuständige OLG nicht ebenfalls zu einer derartig lebensfremden Entscheidung kommt, wird es mit ziemlicher Sicherheit keine Auswirkungen haben. Du kannst sicher irgendwas ganz toll. Irgendwas mit Recht ist es offensichtlich nicht. Bei Strafverschärfungen wegen Vorsatz ist das anders: In diesen Fällen werden einzelne Urteile verallgemeinert und der Anschein erweckt, als seien sie immer und überall gültige Regeln.Ich frag' gar nicht erst nach passenden Belegen (also Beiträge mit entsprechenden OLG-Urteilen), Du hast sicher keine. Oder?Und bei der Auflage eines Fahrtenbuches wird nie darauf hingewiesen, daß dafür Bedingungen erfüllt sein müssen.Nie. Niemalsnicht. Man konnte hier noch nie was von zwei Wochen (vierzehn Tagen ?) lesen oder gar von Bereitschaft zur Mithilfe bei der Fahrerermittlung oder so. Hier steht immer nur Fahrtenbuch! Für alle Fahrzeuge! 200, €!Einige Mitglieder im Forum sind offenbar strafgeil und möchten den Anschein maximaler Beschränkungen und Strafen erwecken.Tja, Sadisten gibt es halt überall. Aber solange es noch so viel Masochisten gibt, werden beide ihr passendes Gegenüber finden. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted December 13, 2017 Report Share Posted December 13, 2017 @gerre Auffällig ist allenfalls, daß Du nicht wirklich was kapiert hast. Wie so oft leider.Ich kapiere eben nicht so, wie Du es vorschreiben willst. Wenns Dir auch schwer fällt, Du mußt Dich eben damit abfinden, daß in diesem Forum Gedankenfreiheit herrscht.Und was ich Deiner Meinung nach falsch verstanden haben soll hast Du mal wieder nicht angegeben. Das übliche Geschimpfe von Dir ist inzwischen schon redundant. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 13, 2017 Report Share Posted December 13, 2017 Du nimmst Dich offenbar zu wichtig. Bist Du aber nicht. Damit darfst Du Dich halt auch abfinden. Des Weiteren: nichts liegt oder läge mir ferner, als Dir irgendetwas vorzuschreiben. Daß Du nicht wirklich was kapiert hast, war kein "Dir etwas vorschreiben", es war schlicht und ergreifend eine Feststellung. Aber auch das hast Du offenbar nicht kapiert. Da darf man sich so langsam schon fragen, ob Du überhaupt irgendetwas kapierst. Kapiert hast Du offenbar auch nicht, worauf ich mich bezog, obwohl das mehr als offenkundig war. Daß mein kleiner Hinweis und meine Feststellung von Dir mal wieder als "übliche Geschimpfe" ausgelegt werden, war mir klar. Dafür reicht ja mittlerweile schon eine dezente Bemerkung, die abseits Deiner kleinen Untertasse liegt. Mich wundert nur, daß Du Dich über @Sobbel noch nicht beschwert hast, der ja gleichermaßen das "übliche Geschimpfe" schreibt. Oder hast Du das auch nicht kapiert? Dann würde natürlich ein Schuh draus. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 435 Posted December 15, 2017 Report Share Posted December 15, 2017 ...Schade das du meine Tastatur nicht saubermachen kommst - da hab ich vor lauter Lachen frischen Kaffee drüber geprustet.Aber ist nicht schlimm, ohne dich hätte ich ja gar nichts mehr zum Lachen.Du musst doch ständig jemand neben dir herlaufen haben - so hohl kann man alleine gar nicht sein.....kopfschüttelnde Grüße@sobbel: Unfallschwerpunkt Cop-Büro! Ab sofort gibt es ein Lachlimit für verkrustete, lernresistente und mit antiken Unfallursachen arbeitende Cops. Maximal Mundwinkel nach oben sind erlaubt. Sobald mit Mundöffnungen das Limit überschritten wird, schießt die Webcam ein Foto. Bei vollgeöffnetem Mund mit Kaffeeauswurf liegt Vorsatz vor, sprich doppelt solange Versetzung zur Abt. Gerätewartung im Keller, Unterabt. PSS Spiegelglanzpolitur . Also, mir ist noch unklar, ob jemals dein verkrusteter Panzer noch irgendwie aufgemeißelt werden kann. Kann man wirklich so (betriebs-)"blind" sein ? "STOP Schild? hab ich übersehen und das Mopped auch. kann doch wohl mal passieren"Was hast Du denn in der Fahrschule gelernt? Mit einem Bleistift wurde uns gezeigt, wie ein Zweiradfahrer "verschwindet" und übersehen werden kann. Wieviel Bleistiftdicken hat eine A-Säule heutzutage? Du kannst jetzt natürlich verstaubt "Vorfahrsverletzung/Abbiegefehler" eintragen, es sind aber tatsächlich meisten reine Einfach-übersah-Unfälle. Keine Mensch fährt normalerweise "sehend" absichtlich auf Kollisionskurs in die Kreuzung rein. "Die Blondine hab ich gesehen, aber den Rentner nicht"Bei uns gab es gerade gemäß Presse neulich drei tote Fußgängersenioren zu beklagen, die einfach übersehen worden. Leider üblich zu dieser dunklen Jahreszeit mit der noch dazu dunklen Kleidung. Dies wurde thematisiert. Ob Blondinen am Rand stand, wurde nicht erwähnt. Du kennst auch sicherlich das große Segment der klassischen Lowspeed-Unfälle mit Lkw: Fahrradfahrer oder Fußgänger wurden übersehen, gerade beim Abbiegen. Wann läßt Du Dir den Kopf mal waschen ? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 15, 2017 Report Share Posted December 15, 2017 Moin Moin es sind aber tatsächlich meisten reine Einfach-übersah-Unfälle.Es bleiben ganz schlicht und ergreifend Vorfahrtunfälle (Urs. 28) Bei uns gab es gerade ... drei tote Fußgängersenioren zu beklagen, die einfach übersehen worden. Leider üblich zu dieser dunklen Jahreszeit mit der noch dazu dunklen Kleidung.Hier könnte man dir sogar recht geben (Urs. 38-42 o. 60-69) eher 64Je nach Gutachten wird sowas auch gern mal ein Geschwindigkeitsunfall (Urs. 12 o. 13) klassischen Lowspeed-Unfälle mit Lkw: Fahrradfahrer oder Fußgänger wurden übersehen, gerade beim Abbiegen. Es bleiben schlicht und ergreifend "Fehler beim Abbiegen" Unfälle (Urs. 35). Wann läßt Du Dir den Kopf mal waschen ?Wie sollte dir das helfen? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 15, 2017 Report Share Posted December 15, 2017 Also, mir ist noch unklar, ....Nicht nur das, eher verdammt viel. ...ob jemals dein verkrusteter Panzer noch irgendwie aufgemeißelt werden kann.Ganz klar: nein! Dein Panzer ist in diesem Leben nicht mehr zu knacken. Du bist absolut lern- und merkresistent. Kann man wirklich so (betriebs-)"blind" sein?Ja, kann man. Du bist der beste Beweis. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.