hennes85 0 Posted November 29, 2017 Report Share Posted November 29, 2017 Ich wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in einer 100er Zone mit 44kmh drüber geblitzt (erfasste Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Toleranz)Der Vater meiner Freundin ist zugleich halter des Autos.Somit wurde ihm vor kurzem ein Fragebogen zugesandt.Auf dem Bild bin ich meiner Meinung nach relativ gut erkennbar jedoch mit Brille die in meinem Führerschein nicht vermerkt istIch wohne in dem selben Haus wie der FahrzeughalterWie ist hier am besten vorzugehen?Nicht antworten und hoffen dass es irgendwann verjährt?Oder bei ergänzenden Angaben angeben dass der Fahrer dem Halter unbekannt ist und somit ein Fahrtenbuch riskieren?Und falls die Nachbarschaft befragt und ich so überführt werde, was droht mir dann zusätzlich? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 29, 2017 Report Share Posted November 29, 2017 Für die Frage, wie am besten vorzugehen ist: hier lesen - der Fall ist nicht neu. Als Vater einer Tochter hätte ich in dem Fall keine Probleme, deren Freund zu benennen - wer sich mein Auto leiht, soll damit ordentlich fahren und 44 zu schnell geht nicht mal eben so. Auch hat der Vater kein Zeugnisverweigerungsrecht - auch wenn er grds. nichts sagen muss. Ein Fahrtenbuch würde ich auf keinen Fall riskieren - das kostet (in der Anordnung) Geld, ist lästig und teuer, wenn nicht ordentlich geführt. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 29, 2017 Report Share Posted November 29, 2017 Wenn du bereits verlobt bist hätte der Vater ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das schützt ihn aber nicht vor einer Fahrtenbuchauflage.Unter FAQ findest du alle Folgen von +44km/h. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 29, 2017 Report Share Posted November 29, 2017 Wenn du bereits verlobt bist hätte der Vater ein Zeugnisverweigerungsrecht nö (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt 1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war. 2 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 29, 2017 Report Share Posted November 29, 2017 Wenn du bereits verlobt bist hätte der Vater ein Zeugnisverweigerungsrecht nö (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt[/size] 1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; 2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war. Danke für die Information 1 Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted November 30, 2017 Report Share Posted November 30, 2017 Verloben.Nö. Heiraten. Frei nach Bedeutung zitiert. Heirat funktioniert. Während eine Verlobung recht zwanglos ist, gilt das für die Heirat nicht. Aber auch bei der Verlobung aufpassen, glaubt der fast-Schwiegervater daran, ist man unter Umständen für Ausgaben schadensersatzpflichtig. Kranzgeld ist zwar gestrichen, aber für Verlobung gibt es noch nen §. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted November 30, 2017 Report Share Posted November 30, 2017 Da muss man abwägen, was das kleinere Übel ist.....*duckundwech* GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 30, 2017 Report Share Posted November 30, 2017 hennes könnte sich doch mit dem Vater seiner Freundin .. nunja dann Ex-Freundin - verloben. Dann hätte dieser ja auch das Zeugnisverweigerungsrecht.Danach könnte dann eine zwanglose Entlobungsferier stattfinden. Die Kosten für diese Aktionen muss man dann halt gegenrechnen zu den 44 kmh Aufwendungen. Quote Link to post Share on other sites
hennes85 0 Posted November 30, 2017 Author Report Share Posted November 30, 2017 Gibt jetzt wohl eine einfachere Lösung. Der Halter kennt noch jemanden der das Plastik problemlos einen Monat abgeben könnte.Ist wahrscheinlich die bessere Lösung? Keine Nachfragen, einfach ausfüllen Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted November 30, 2017 Report Share Posted November 30, 2017 Moin Moin Die Kosten für diese Aktionen muss man dann halt gegenrechnen zu den 44 kmh Aufwendungen. Da sollte man dann die Kosten für ÖPNV nicht vergessen und in die Waagschale werfen. Außerdem kann es auch sein, dass der Vater von seinem Verlobten . . . . . ääähhh . . . . . . sagen wir mal . . . . . irgendwelche Gegenleistungen . . . . . körperlicher Art . . . . erwartet Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 30, 2017 Report Share Posted November 30, 2017 Gibt jetzt wohl eine einfachere Lösung. Der Halter kennt noch jemanden der das Plastik problemlos einen Monat abgeben könnte.Ist wahrscheinlich die bessere Lösung? Keine Nachfragen, einfach ausfüllenWenn derjenige sich selber bezichtigt und dafür unterschreibt, er Dir seeeeehr ähnlich sieht und der Sachbearbeiter keine Lust auf ordentliche Arbeit hat, könnte es klappen.Allerdings hat auch schon mal ein Gericht bei solch einer Herangehensweise auf eine Straftat entschieden. Und zwar gegen den der nur „helfen“ wollte. Behauptet der Halter allerdings dass der andere gefahren sei, begehrter eine ausgewachsene Straftat, das ist ihm hoffentlich bewusst. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 11, 2017 Report Share Posted December 11, 2017 (edited) Wie QTreiberin darstellte, ist diese einfache Lösung gar nicht so einfachLeider weiß ich nicht mehr, wie das Gericht es damals erklärt hat... [mod]Ich war mal so frei und habe den Nick ergänzt. Bitte künftig beachten!![/mod] Edited December 11, 2017 by Bluey Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted December 11, 2017 Report Share Posted December 11, 2017 Wer ist "Q"? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 11, 2017 Report Share Posted December 11, 2017 Er schwadroniert lieber als Nicknamen auszuschreiben... Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted December 11, 2017 Report Share Posted December 11, 2017 Also ich würde die Anrede "Q" als Lob ansehen...... GrüßeWolle (der bekennender James-Bond-Fan ist) 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted December 11, 2017 Report Share Posted December 11, 2017 Also ich würde die Anrede "Q" als Lob ansehen......Ich stimme dir zu, bin aber sicher das dies bestimmt nicht beabsichtigt war. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted December 11, 2017 Report Share Posted December 11, 2017 Wenn ich Q höre, denke ich zuerst an den Q von Star Trek.http://de.memory-alpha.wikia.com/wiki/Q Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted December 11, 2017 Report Share Posted December 11, 2017 @Bam Bam Banause! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 Also ich würde die Anrede "Q" als Lob ansehen...... GrüßeWolle (der bekennender James-Bond-Fan ist)Eigentlich war es so gedacht @blueyIch gelobe Besserung Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 Er schwadroniert lieber als Nicknamen auszuschreiben...Ja. schade dass Nebensächlichkeiten dich mehr fesseln, als die Frage im Beitrag Zur Nebensächlichkeit, liebe Q-Treiberin:Auch wenn das eine oder andere ist, so sehe ich dich weniger als Quertreiberin, noch als irgendwas negativ treibendes - obwohl du die Sachfrage nicht beantwortest hast und manchmal stänkerst - und deswegen habe ich, aus Höflichkeit, deinen Nicknamen verkürzt. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 Moin Moinals die Frage im BeitragIn dem besagten Q Beitrag war eine Frage? liebe Q-TreiberinMüssen wir dir jetzt Absicht unterstellen? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 obwohl du die Sachfrage nicht beantwortest hast und manchmal stänkerstDas von Dir? Google mal Chuzpe. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 angesprochenes Urteil: Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Stuttgart&Art=en&sid=0390569bd7c69dc9c3611a6aa245753f&nr=19790&pos=0&anz=1 Q: ich dachte das heißt Kuh? 1 Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 Kommt auf den Artikel drauf an!- Der Coup- Die Kuh- Das Q Und zu dem Urteil schrieb ich schon mal (nachdem ich es mir etwas ausführlicher zu Gemüte geführt hatte), dass die beiden Kollegen sich etwas intelligenter hätten verhalten sollen. Dann wäre das anders ausgegangen. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted December 12, 2017 Report Share Posted December 12, 2017 Ja, wir hatten hier und im "Ausweichforum" eine Diskussion zum Urteil. Aber nichtsdestomehr ist es eben da. Q: Meines geringen Wissens nach bezeichnet es ein Motorrad. Und ist als Kuh zu lesen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 13, 2017 Report Share Posted December 13, 2017 Zu dem angesprochenen Urteil verweise ich nur mal ganz kurz auf einen Post im "Nachbarforum"...http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=123055&view=findpost&p=1057958413 Q:Meines geringen Wissens nach bezeichnet es ein Motorrad. Und ist als Kuh zu lesen. So ist es... Quote Link to post Share on other sites
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