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Ich wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in einer 100er Zone mit 44kmh drüber geblitzt (erfasste Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Toleranz)

Der Vater meiner Freundin ist zugleich halter des Autos.

Somit wurde ihm vor kurzem ein Fragebogen zugesandt.

Auf dem Bild bin ich meiner Meinung nach relativ gut erkennbar jedoch mit Brille die in meinem Führerschein nicht vermerkt ist

Ich wohne in dem selben Haus wie der Fahrzeughalter

Wie ist hier am besten vorzugehen?

Nicht antworten und hoffen dass es irgendwann verjährt?

Oder bei ergänzenden Angaben angeben dass der Fahrer dem Halter unbekannt ist und somit ein Fahrtenbuch riskieren?

Und falls die Nachbarschaft befragt und ich so überführt werde, was droht mir dann zusätzlich?

 

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Für die Frage, wie am besten vorzugehen ist: hier lesen - der Fall ist nicht neu.

Als Vater einer Tochter hätte ich in dem Fall keine Probleme, deren Freund zu benennen - wer sich mein Auto leiht, soll damit ordentlich fahren

und 44 zu schnell geht nicht mal eben so.

Auch hat der Vater kein Zeugnisverweigerungsrecht - auch wenn er grds. nichts sagen muss.

Ein Fahrtenbuch würde ich auf keinen Fall riskieren - das kostet (in der Anordnung) Geld, ist lästig und teuer, wenn nicht ordentlich geführt.

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Wenn du bereits verlobt bist hätte der Vater ein Zeugnisverweigerungsrecht

 

 

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

1.
der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2.
der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a.
der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3.
wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

 

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Wenn du bereits verlobt bist hätte der Vater ein Zeugnisverweigerungsrecht

 

 

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt[/size]

 

1.

 

der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;

 

 

2.

 

der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;

 

 

2a.

 

der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;

 

 

3.

 

wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

 

 

 

Danke für die Information

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Verloben.

Nö. Heiraten.

Frei nach Bedeutung zitiert. :dribble:

 

Heirat funktioniert.

 

Während eine Verlobung recht zwanglos ist, gilt das für die Heirat nicht.

Aber auch bei der Verlobung aufpassen, glaubt der fast-Schwiegervater

daran, ist man unter Umständen für Ausgaben schadensersatzpflichtig.

 

Kranzgeld ist zwar gestrichen, aber für Verlobung gibt es noch nen §. :D

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hennes könnte sich doch mit dem Vater seiner Freundin .. nunja dann Ex-Freundin - verloben. Dann hätte dieser ja auch das Zeugnisverweigerungsrecht.

Danach könnte dann eine zwanglose Entlobungsferier stattfinden. Die Kosten für diese Aktionen muss man dann halt gegenrechnen zu den 44 kmh Aufwendungen.

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Moin Moin

 

 

Die Kosten für diese Aktionen muss man dann halt gegenrechnen zu den 44 kmh Aufwendungen.

Da sollte man dann die Kosten für ÖPNV nicht vergessen und in die Waagschale werfen.

 

Außerdem kann es auch sein, dass der Vater von seinem Verlobten . . . . . ääähhh . . . . . . sagen wir mal . . . . . irgendwelche Gegenleistungen . . . . . körperlicher Art . . . .

erwartet :B):

 

 

 

Gruß

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Gibt jetzt wohl eine einfachere Lösung. Der Halter kennt noch jemanden der das Plastik problemlos einen Monat abgeben könnte.

Ist wahrscheinlich die bessere Lösung? Keine Nachfragen, einfach ausfüllen

Wenn derjenige sich selber bezichtigt und dafür unterschreibt, er Dir seeeeehr ähnlich sieht und der Sachbearbeiter keine Lust auf ordentliche Arbeit hat, könnte es klappen.

Allerdings hat auch schon mal ein Gericht bei solch einer Herangehensweise auf eine Straftat entschieden. Und zwar gegen den der nur „helfen“ wollte.

 

Behauptet der Halter allerdings dass der andere gefahren sei, begehrter eine ausgewachsene Straftat, das ist ihm hoffentlich bewusst.

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  • 2 weeks later...

Wie QTreiberin darstellte, ist diese einfache Lösung gar nicht so einfach

Leider weiß ich nicht mehr, wie das Gericht es damals erklärt hat...

 

 

 

[mod]

Ich war mal so frei und habe den Nick ergänzt. Bitte künftig beachten!!

[/mod]

Edited by Bluey
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Er schwadroniert lieber als Nicknamen auszuschreiben...

Ja.

 

schade dass Nebensächlichkeiten dich mehr fesseln, als die Frage im Beitrag

 

Zur Nebensächlichkeit, liebe Q-Treiberin:

Auch wenn das eine oder andere ist, so sehe ich dich weniger als Quertreiberin, noch als irgendwas negativ treibendes - obwohl du die Sachfrage nicht beantwortest hast und manchmal stänkerst - und deswegen habe ich, aus Höflichkeit, deinen Nicknamen verkürzt.

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angesprochenes Urteil:

 

Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=OLG+Stuttgart&Art=en&sid=0390569bd7c69dc9c3611a6aa245753f&nr=19790&pos=0&anz=1

 

 

Q:

ich dachte das heißt Kuh? ;)

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Kommt auf den Artikel drauf an!

- Der Coup

- Die Kuh

- Das Q

 

Und zu dem Urteil schrieb ich schon mal (nachdem ich es mir etwas ausführlicher zu Gemüte geführt hatte), dass die beiden Kollegen sich etwas intelligenter hätten verhalten sollen. Dann wäre das anders ausgegangen.

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