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Angehalten Mit Restalkohol


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Hi Leute,

 

ich habe folgendes Anliegen und hoffe, dass ich vllt paar Einschätzungen von euch erhalte.

 

Ich wurde gestern (so gegen 11/12Uhr) mit Restalkohol von der Polizei angehalten.

Mir ging es eig recht gut ich dachte definitiv nicht, dass ich noch viel Restalk drin haben könnte.

 

Falsch gedacht!! Erster Alkomat-Test: 1,2 Promille(Wert schon *2 genommen)

Zweiter Test dann noch 1,1 Promille

Kurze Zeit später war ich beim dritten Test "nur" noch bei 1,04 Promille.

 

Danach sind wir ins Krankenhaus zum Blut abnehmen.

Ich bin jetzt sehr nervös wegen dem Ergebnis. Glaubt ihr, ich habe gute Chancen unter die 1,1 Promille zu kommen?

Letzter Wert beim Alkomat war ja bei 1,04 Promille und die Werte sind stetig nach unten gegangen.

 

Wie stehen meine Chancen?

1 Monat Fahrverbot ist leicht zu überbrücken. 6-9 Monate wären aber schon hart

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Hallo,

 

sind dir Ausfallerscheinungen vorgeworfen worden?

 

Warum wurde Blut abgenommen und nicht zuerst geschaut, was der (für Owi verwertbare) Atemalkoholtest auf der Wache ergibt?

Hast du dem freiwillig zugestimmt? Oder wer (Richter, Staatsanwalt/Polizist) hat das angeordnet? (Die Kosten dafür hast du zu tragen!)

Wurde dir nur eine oder mit Zeitversatz eine weitere Blutprobe entnommen?

 

An die Forencops: Ist das statthaft und übliches Vorgehen?

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Nein, Ausfallerscheinungen wurden mir nicht vorgeworfen.

Nachdem Zeitpunkt zum Trinkende wurde ich auch nicht gefragt.

 

Und nein, in das stationäre Gerät auf der Wache habe ich auch nicht geblasen.

Wir sind nach den Alkomat-Tests (Letzter mit 0,52 mg/l also 1,04 Promille) gleich ins Krankenhaus zum Blut abnehmen.

 

Angeordnet wurde das durch die Polizei, da ich ja beim Alkomat-Test 1,04 Promille hatte

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Was meinst du genau mit "Dann keine Aussage bei der Polizei".

Wir sind so verblieben, dass einer der 2 Kollegen mich anruft.

 

Komisch ist aber, dass ich ja 3 mal geblasen habe. (In recht kurzen Abständen, vllt so 2-3 Minuten)

1.Mal: 1,2 Promille

2.Mal: 1,12 Promille

3.Mal: 1,04 Promille

 

Der Wert ist also stetig gefallen. Woran könnte das liegen?

Welcher Wert hat hier die meiste Aussagekraft?

Eher der erste oder der letzte?

 

Mich zerreist es förmlich wegen der Aufregung und Anspannung.

Da ich mehrere Stunden ja nichts mehr getrunken habe....wie ist den so erfahrungsgemäß jetzt das Verhältnis von AAK und BAK in meinem Fall.

 

Eher drunter oder drüber?

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Bei der Polizei könntest Du Dich versabbeln und dadurch könnte aus einer Owi (sofern der Blutwert unter 1,1 bleibt) auch mal eine Straftat werden...

 

Deine gepusteten Werte zeigen abfallende Werte, dass eine Owi möglichen realistisch ist.... sabbelst Du aber zuviel könnte vielleicht jemand auf die Idee kommen auf den Anhaltezeitpunkt o.ä. zurückzurechnen.... auch wenn das nicht unbedingt zulässig wäre bräuchtest Du dann ggf. einen Anwalt.

 

Also Füße still und Mund geschlossen halten und das Ergebnis der BE abwarten.

 

 

 

aso, und mir wurde nur eine Blutprobe abgenommen...Sind 2 Proben üblich?

Nein,nur wenn Du Nachtrunk angibst.
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Es macht keinen Sinn innerhalb von 2 Minuten erneut zu blasen. Es ist auch nachvollziehbar, dass der Wert sinkt wenn man mehrmals kurz hintereinander bläst. Die Lunge braucht etwas Zeit für den Gasaustausch (Alkohol an die Luft abzugeben), daher darf man vor dem Blasen auch nicht hecheln ;-)

Der erste Wert ist somit leider der am ehesten zutreffende.

Lange nach Trinkende (über 5h) dürfte der AAK sicher nicht deutlich über dem BAK Ergebnis liegen, eher umgekehrt, ich will dir daher nicht allzuviel Hoffnung machen.

Der mobile Tester ist allerdings auch nicht absolut genau, das könnte dir helfen.

Das stationäre Gerät misst nach zwei unterschiedlichen Verfahren und liefert so recht brauchbare Ergebnisse, welche in OWi Verfahren ausreichend sind.

 

Der Cop will unbedingt eine Strafanzeige schreiben und sah aufgrund des grenzwertigen Ergebnisses seine Felle davon schwimmen, hat daher auf die (erforderliche) Anordnung durch Richter oder zumindest Staatsanwalt verzichtet.

Wäre mir das widerfahren und läge das Ergebnis unter 1,1%o, hätte er mit Gegenwind zu rechnen.

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Der Cop will unbedingt eine Strafanzeige schreiben und sah aufgrund des grenzwertigen Ergebnisses seine Felle davon schwimmen, hat daher auf die (erforderliche) Anordnung durch Richter oder zumindest Staatsanwalt verzichtet.

Und somit einen eigentlich gar nicht mal so schlechten Post mal wieder mit absolutem Schwachsinn garniert...
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Muss denn ein Richter zwingend die Anordnung treffen?

 

Ich mein, man kann ja auch verweigern, aber dann nehmen sie dich ja gleich mit zum Blut abnehmen.

Das kann ich nicht verweigern.

 

Wie läuft das ab mit dem Richter? Kann ich da noch was anfechten?

Ok, dass mit dem von dir vermutetem höherem Wert klingt natürlich nicht so gut :(

Muss ich abwarten

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Der Cop will unbedingt eine Strafanzeige schreiben und sah aufgrund des grenzwertigen Ergebnisses seine Felle davon schwimmen, hat daher auf die (erforderliche) Anordnung durch Richter oder zumindest Staatsanwalt verzichtet.

Wow. Was Du alles so weißt. Beeindruckend. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, daß exakt nichts davon auf Informationen des TE beruht (bevor Du Schnappatmung kriegst: nein, die Aussage

Angeordnet wurde das durch die Polizei, da ich ja beim Alkomat-Test 1,04 Promille hatte

ist keine zuverlässige Information darüber, ob ein Richter bzw. StA die Blutentnahme angeordnet hat).

 

Wäre mir das widerfahren und läge das Ergebnis unter 1,1%o, hätte er mit Gegenwind zu rechnen.

Ich seh ihn förmlich im (Gegen-)Winde schlottern...

 

randy8631: wieviel und bis wann hast Du eigentlich gesoffen Alkohol konsumiert, um mittags noch diesen Wert zu erreichen?

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Hallo, Diplomat,

Der Cop will unbedingt eine Strafanzeige schreiben und sah aufgrund des grenzwertigen Ergebnisses seine Felle davon schwimmen, hat daher auf die (erforderliche) Anordnung durch Richter oder zumindest Staatsanwalt verzichtet.

Wäre mir das widerfahren und läge das Ergebnis unter 1,1%o, hätte er mit Gegenwind zu rechnen.

Dein Gegenwind würde nicht mal eine Ameise umpusten :abwarten:

 

Punkt 1: Zumindest in BW gibt es einen Erlass, dass bei einer AAK ab 0,5 mg/l zwingend eine Blutprobe durchzuführen und eine Anzeige wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB bei der Staatsanwaltschaft vorzulegen ist.

 

Punkt 2: Wie Du vielleicht noch nicht mitbekommen hast, wurde der Richtervorbehalt gekippt

 

Durch Art. 3 Nr. 5 des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3202) ist § 81a Abs. 2 StPO ein Satz 2 angefügt worden:

„Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§
des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach §
Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, §
Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder §
des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

Damit ist keine richterliche Anordnung für die Entnahme von Blutproben bei Verkehrsdelikten im Rahmen von Auffälligkeit aufgrund Einnahme berauschender Mittel mehr erforderlich.

https://verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe_ohne_Richter.php

 

Punkt 3: Es hat noch nie ein Recht auf einen Atemalkoholtest auf dem Evidential - Gerät gegeben.

 

Dieser Test ist lediglich eine Möglichkeit, dem Betroffenen einer Owi nach § 24a StVG die Blutprobe zu ersparen, aber ein Anrecht darauf hat er nicht.

 

Ist das Gerät gerade beim Eichen, ist die Entfernung zum Revier zu groß und das Krankenhaus näher oder was auch immer, kann der Polizeibeamte sich für die BE und gegen das Evidential - Gerät entscheiden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das Problem, mit dem Alkohol, ist die Streitkultur in Deutschland.

Erhält man ein Ergebnis, was einem nicht gefällt, dann kann die Behörde mit Gegenwind rechnen. Das heißt, es wird bis aufs Blut gekämpft. Der Anwalt soll vor Gericht jeglichen Fehler finden. Angreifbar ist da immer noch mehr der Atemalkohol, als die Blutprobe.

Gerade bei Schwellwerten oder bei Problemfällen ist die Polizei deswegen geraten, um Verfahren sicher ab zu arbeiten, eine Blutprobe zu nehmen. Würde der Gesetzgeber, die Politik, die Bürger und die Rechtsprechung mehr Akzeptanz des Atemalkoholtest zulassen, könnte die unsinnige Blutprobe, bei besser werdenden Messgeräten das Atemalkohol , reduziert bis abgeschafft werden.

 

 

Natürlich hat der Polizist, bei dem Schwellenwert zur Straftat, eine Blutprobe veranlasst. Er würde das Verfahren angreifbar machen, wenn er nur einen geeichten Atemalkoholtest vorlegt. Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, hätte er das nicht so gemacht. Leider zwingt unser System im das auf.

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@Nachteule: Ich danke dir für die fachlich fundierte Antwort, daher fragte ich ja auch gestern explizit die Ermittlungsbeamten hier, ob das Vorgehen statthaft ist.

In der Tat ging das "Gesetz zur effektiveren....." wohl aufgrund meines ausgedehnten Jahresurlaubs an mir vorbei. Schnipp Schnapp sind so halt mal wieder ein paar Bürgerrechte ab ;)

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Ab'e Bürgerrechte sehe ich da nicht...

Stimmt, werden ja auch immer weniger.

Oder meintest du etwa, dass das "Entfernen" des Richtervorbehalts bei weitreichenden Grundrechtseingriffen (wie beispeilsweise der körperlichen Unversehrtheit) keine Einschränkung von Bürgerrechten darstellt?

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Ich meine, daß die mögliche Einschränkung des besagten Grundrechts nicht dadurch noch weiter eingeschränkt wird, daß es nunmehr nicht mehr einer richterlichen Entscheidung bedarf, die im Regelfall ohnehin erfolgt ist oder wäre.

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Ich kann durchaus nachvollziehen, dass ihr das so seht.

Aber, kurz weiter gedacht sind wir bei Telefonüberwachung oder Hausdurchsuchung, da kann man auch schnell mal den Vorbehalt canceln, weil, wäre ohnehin erfolgt.

Diese Reihe kann man beliebig fortführen, und je weiter wir das tun, desto schneller geht es Richtung Polizeistaat.

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Der Richtervorbehalt ist / war aber im Fall der Blutentnahme das Papier nicht wert auf dem er stand.

(gibt es im Nachbarforum ellenlange Diskussion-en dazu)

 

Ok es gibt in der cz und im vp ein paar Themen in denen ein Richter mal nein gesagt hat, aber

ansonsten nickt der Richter einfach nur ab.

Oft kennt sich der auch nicht wirklich aus sondern ist fachfremd und hat eben Bereitschaft.

 

 

und @Blaulicht:

Liegt es hier nicht weniger an der Streitkultur (gerichtsfest wäre der "stationäre" Dräger ja für Ordnungswidrigkeiten)

sondern an dem Verdacht der Straftat dem nachgegangen werden muß?

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Interessanter Streit.

Wenn ihr eure Standpunkte begründet, dann hebt das die Qualität dieses Themas und Forums. Ihr klnnt euch jedoch weiter bebibern und niemand hat etwas davon und das Forum wird sich weitRe zum Trollcafe entwickeln... Ihr BEIDE habt jetzt die Chance Qualität zu bringen...

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Also Leute, ich habe gerade mit dem zuständigem Polizisten telefoniert und er hat mit die Ergebnisse durchgegeben.

 

BAK: 1,09 !

 

Ich bin zunächst ein verdammter Glückspilz!!

Aber....Das ganze geht jetzt noch an den Staatsanwalt und der wird dann letztendlich entscheiden.

Ich habe mich lange mit dem Polizisten unterhalten und er hat nur Angaben gemacht, die für mich sprechen.

Ich bin normal gefahren, ich habe nicht verwaschen gesprochen, ich hatte keine Gleichgewichtsstörungen etc. Nichts Negatives!

Wenn es also zum Strafverfahren kommen sollte, dann wird er nur positiv für mich aussagen.

 

Ach ja, und falls jetzt jemand mit irgendwelchen wilden Rückrechnungen in Bezug auf den BAK kommt.

Das habe ich auch extra noch nachgefragt und der Polizist kannte das so gar nicht.

Er meint, dass da nichts rückgerechnet wird. Machen die zumindest nicht.

Die BAK wie sie genommen wurde, wird jetzt eingereicht und fertig.

Oder rechnet der Staatsanwalt das zurück?

 

So jetzt an euch.

Komme ich da jetzt mit ganz viel Glück aus der Nummer raus oder droht mir doch noch ein Strafverfahren?

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ja? Ist das sicher so?

Habe ich da jetzt nichts mehr zu befürchten?

Nach der BAK hast Du nur ein Owi-Verfahren zu befürchten.

 

 

Bei den Verfahren, wo ich mal als Zuschauer zugegen war, wurde in den Fällen zurück gerechnet, weil Fahrer- bzw. Unfallflucht vorlag.

Liegt hier aber nicht vor. Somit keine Rückrechnung.

 

 

Moin Moin

Du bist also Alkohol gewöhnt was?

Das gäbe mir zu denken

Dem muss ich mich allerdings anschließen.

 

Wer vormittags mit einem Restalk von über 1 Promille fährt und das nicht merkt hat verdammt lange dafür trainiert und sollte seinen Alk-Konsum mal in Gänze hinterfragen und ggf. auch mal eine Suchtberatung aufsuchen.

Das nächste Mal hast Du ggf. nicht soviel Glück.

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Wenn Du bei 1,09 Promille nicht einmal ein wenig am Schwanken warst, bist Du den Alk gewöhnt. Insofern hat @Sobbel völlig Recht. Da würde ich an Deiner Stelle wie von @QTreiberin angemerkt tatsächlich mal den Alk-Konsum in Gänze hinterfragen. Beim nächsten Mal hast Du vllt nicht so viel Glück.

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Warum sollte ich einen Thread grundlos ins OT führen?

Ich hab den Unsinn von @Prickelpitt richtig gestellt um den TE nicht weiter zu verunsichern, das sollte reichen da es auch an der Fragestellung des TE vorbeigehen würde.

Dennoch kann auch bei 1,04 %o - ohne Ausfallerscheinungen - eine MPU angeordnet werden

 

 

 

.... was bei schädlichem Umgang mit Alkohol passieren kann - jedoch wohl zu selten stattfindet

Damit war Sobbels Anmerkung hilfreich und Prickelpitt lag nicht so daneben

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Dennoch kann auch bei 1,04 %o - ohne Ausfallerscheinungen - eine MPU angeordnet werden

Nein!

Das ist hanebüchener Unsinn!! (selbst mit dem Schei** den Du noch als versuchte Erklärung nachgeschoben hast).

 

Nur in dem Fall wo durch ein FäG eine Alkoholabhängigkeit (!) diagnostiziert wird oder es sich um eine Wiederholungstat handelt, steht eine MPU im Raum!

 

Für den TE hier aber völlig ohne Belang!

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Dennoch kann auch bei 1,04 %o - ohne Ausfallerscheinungen - eine MPU angeordnet werden

 

Um es mal mit Deinen Worten auszudrücken:

 

Interessante Anmerkung.

Wenn Du Deinen Standpunkt begründest, dann hebt das die Qualität dieses Themas und Forums. Du kannst jedoch auch weiter irrlichtern und niemand hat etwas davon und das Forum wird sich weiter zum Trollcafe entwickeln... DU hast jetzt die Chance Qualität zu bringen...

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@randy8631: Glückwunsch zur Punktlandung. Ein Hunderstel Promille mehr und der Hammer wäre gefallen.

Wenn du keine unnötigen Einlassungen gemacht hast (wie "ich habe seit 5 Stunden nichts mehr getrunken") o.ä. ist die Sache durch.

 

Du solltest dir aber im klaren darüber sein, dass ein erneuter Alkoholverstoß ab 0,5%o in den nächsten 2... oder sinds jetzt nach der Reform wg. der längeren Tilgung sogar 5? Jahren zwingend zur MPU Anordnung führen wird.

 

-> Frage an die Informierten: In welchem Zeitraum ist nach erneuter Alkohol-Owi mit einer MPU Anordnung zu rechnen?

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Hallo, QTreiberin,

Ohne vorgeworfene Ausfallerscheinungen kein Strafverfahren.

stimmt so nicht ganz.

 

So, wie der TE es schildert, wurde ihm der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorgeworfen und somit ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Da die BAK allerdings noch so gerade eben im Owi - Bereich geblieben ist, wird der Vorgang nach Lage der Dinge jetzt vermutlich vom Staatsanwalt in Bezug auf den Vorwurf nach § 316 StGB eingestellt und zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

 

Hallo, Randy8361,

 

ich wage zu bezweifeln, dass der Polizeibeamte keine Rückrechnung in Bezug auf Trunkenheitsfahrten kennt, denn so etwas sollte man eigentlich in der Ausbildung gelernt haben.

 

Dazu kommt, dass eine mögliche Rückrechnung nicht durch die Polizei, sondern, zumindest nach meiner Erfahrung, durch Gutachter im Auftrag der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts erfolgt, z. B., wenn Nachtrunk geltend gemacht wird.

 

Er hat allerdings recht damit, dass in Fällen wie Deinem keine Rückrechnung erfolgt, denn hier zählt allein die festgestellte BAK, und die liegt nun mal nicht im Straftatenbereich.

 

Vielleicht solltest Du Deine Glückssträhne ausnutzen und Lotto spielen. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Angaben, wann ich das letzte mal was getrunken habe, habe ich nicht gemacht.

In dieser Hinsicht habe ich gar keine Angaben gemacht. (Was, wieviel, wann)

 

Die letzten 4 Tage waren echt die Hölle für mich und dann dieses Ergebnis...

 

Das fällt auf jeden Fall sowas von in die Kategorie "Aus Fehlern gelernt!!"

 

 

@Nachteule

Ja, das mit dem Lotto spielen sollte ich vlt in Angriff nehmen xD

Wobei mein Glück jetzt sicher erstmal aufgebraucht ist ...

 

 

An alle konstruktiven und kompetenten Antwortern möchte ich mich hier recht herzlich bedanken

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Moin Moin

 

 

@Sobbel

Kein sehr konstruktiver Beitrag.

Der ist sogar sehr konstruktiv.

Du hast jetzt mit deiner Sauferei und Alkfahrt nur Glück gehabt und mit dir der gesamte, in deiner Nähe befindliche, Verkehr.

Wer am Folgetag mit nahezu 1,1 o/oo da steht wie eine deutsche Eiche, ist in sehr gutem Sauftraining und auf allerbestem Weg zum Alkoholiker.

Falls dir die Menschen in deinem Umfeld die Augen über deine Sauferei nicht aufmachen wollen/können/möchten- ich machs.

 

 

Du hast noch nie Fehler in deinem Leben gemacht, oder wie?

Ich steh hier nicht zur Diskussion.

Ich sauf nicht regelmäßig und nicht viel und von daher weder im Training noch auf dem Weg ein Säufer zu werden.

 

 

Wenn du meine Wortwahl drastisch findest, das ist durchaus so gewollt.

 

 

 

Gruß

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Ich trinke halt am Wochenende gerne mal was. Ja!

Unter der Woche aber kaum was bis gar nichts.

Deswegen würde ich mich nicht gleich als Alkoholiker bezeichnen.

 

Aber ja, ich gebe dir schon Recht, dass ich mich in dieser Hinsicht mal hinterfragen sollte.

Deine Wortwahl ist schon passend. Ich habe es verdient.

 

Noch eine allgemeine Frage:

-Mein Führerschein ist jetzt bereits eine Woche entzogen und wird noch sicher mind.

eine weitere Woche entzogen bleiben.

Wird mir diese Zeit zum Fahrverbot angerechnet?

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MPU

 

Mehrfach oder mehr als 1,6%o stehen nicht zur Debatte, auch andere Gründe als Alkohol nicht

 

 

Fraglich hier MPU unter 1,6 ohne Ausfallerscheinung?

 

Alleine die Trunkenheitsfahrt reicht nicht!

Es muss also etwas dazu kommen.

Jetzt könnte man sich streiten, ob das was Sobbel anmerkte schon dieses "Etwas" ist

- keinerlei Ausfall bei über 1%

-Verdacht schädlicher Alkoholgebrauch; Gewöhnung; Alkoholabhängigkeit

Wenn dir Behörde das begründet, dann könnte eine MPU Anordnung erfolgen

 

Es müssen Tatsachen dazu kommen... vermutlich reicht der Sachverhalt hier noch nicht... jedoch das pauschale "Nein" war etwas zu sehr schwarz/weiß, ja/nein - so ist es jedoch nicht.

 

Tatsächlich gab es die Praxis MPU unter 1,6, diese ist jedoch durch Bundesrechtsprechung gekippt wurden - was heißt, dass Landesgerichte dem zigestimmt hatten; also Volljuristen haben das als möglich betrachtet.

Bundesrichter fordern, dass Tatsachen dazukommen und dann MPU unter 1,6; jedoch ist das aus einem Strafverfahren. Verwaltungsrechtlich wird das jedoch auch nach einer Ordnungswidrigkeit möglich sein.

 

 

 

 

 

http://www.bverwg.de/pm/2017/23

 

 

 

 

 

Q Treuberin

Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch

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