Jump to content

Einsatz Gegen Gaffer


Recommended Posts

Find' ich gut. Zumal die Polizei auch gleich noch mindestens zehn LKW-Fahrer angehalten und 'verarztet' hat.

 

Und bevor Blaulicht jetzt Schnappatmung vor Glück bekommt: Ausnahmen bestätigen die Regel, und außerdem die Uhrzeiten beachten.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

...erst sollen auch schon Strafanzeigen wegen "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b Strafgesetz) eingegangen sein.

 

Wobei man mit einem LKW und entsprechender Ladung hinten drauf schon nicht schneller über so eine Spurverschwenkung fahren sollte, wie man es bei den LKWs in den Videos sieht.

Link to post
Share on other sites

...erst sollen auch schon Strafanzeigen wegen "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b Strafgesetz) eingegangen sein.

Wenn dort klar gesagt wird, auch wenn ihr Feuerwehrleute seid, euer Einsatz zu würdigen ist, sowas ist strafrechtlich relevant, würde ich es begrüßen.

 

Für den 315 wird es wohl nicht reichen, dafür sind die gefahrenen Geschwindigkeiten zu gering gewesen, allerdings dürften Anzeigen wegen Sachbeschädigung kein Problem sein wenn ausreichend Wasser in die Kabinen eingedrungen ist, und Schäden vorhanden sind.

 

Es war eine Art von Selbstjustiz, wie wenn jemand Gehwegsradler den Reifen zersticht, oder falsch geparkte Fahrzeuge verkratzt. Sowas geht nicht.

 

MfG.

 

hartmut

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Wenn ich bedenke das ich im letzten Jahrtausend die Feuerwehrabgabe* bezahlen durfe, würde ich schon gerne die Gesetzesgrundlage kennen, nach der hier die Feuerwehr gehandelt hat.



*Die Feuerwehrabgabe war eine Kommunalabgabe, die männliche Erwachsene in einigen deutschen Bundesländern zu zahlen hatten, wenn sie nicht der Freiwilligen Feuerwehr angehörten.[1] Erhoben wurde diese Abgabe vor allem in Bayern und Baden-Württemberg[2] sowie auch in Thüringen und Sachsen. Städte mit einer Berufsfeuerwehr durften die Abgabe nicht erheben. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 1994 nach Klage eines Unternehmensberaters löste in den betroffenen Gemeinden eine Finanzkrise aus.[3] Das Bundesverfassungsgericht hat diese Abgabe mit Urteil vom 24. Januar 1995 für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 18/93 und 5, 6, 7/94, 1 BvR 403, 569/94). Die Feuerwehrabgabe verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Zudem liege das Feuerlöschen im Interesse der Allgemeinheit, wofür nur allgemeine Steuern heranzuziehen seien.

Oh, was für ein Zufall was die praktizierte ungleichmäßige Behandlung der Geschlechter betrifft.

Link to post
Share on other sites

...erst sollen auch schon Strafanzeigen wegen "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b Strafgesetz) eingegangen sein.

Wo denn? Und von wem? Und wo hast Du davon gelesen?

 

Geht doch.... außer bei einem, der will und kann das nicht.

Och Blaulicht. Ich hatte Dich doch extra angesprochen - warum kommst Du mit diesem Sch... dann doch noch aus dem Gebüsch?

 

Wenn dort klar gesagt wird, auch wenn ihr Feuerwehrleute seid, euer Einsatz zu würdigen ist, sowas ist strafrechtlich relevant, würde ich es begrüßen.

Was dort, also in einer (angeblichen) Strafanzeige gesagt würde, ist völlig irrelevant.

 

Für den 315 wird es wohl nicht reichen

Davon ist auszugehen. Aber nicht weil

die gefahrenen Geschwindigkeiten zu gering gewesen

sind, sondern schon allein deshalb, weil durch das Besprühen der Seitenscheiben weder Leib noch Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

 

allerdings dürften Anzeigen wegen Sachbeschädigung kein Problem sein wenn ausreichend Wasser in die Kabinen eingedrungen ist, und Schäden vorhanden sind.

Das könnte sein. Es bleibt abzuwarten, ob einer der betroffenen Gaffer sich traut, so eine Anzeige einzureichen. Aber vielleicht haben die ja als Ausgleich für die Nässe im Führerhaus auch schon vor Ort ein niedrigeres Bußgeld ausgehandelt.

 

Es war eine Art von Selbstjustiz, wie wenn jemand Gehwegsradler den Reifen zersticht, oder falsch geparkte Fahrzeuge verkratzt.

Ich nehme an, mit ein wenig Nachdenken kommst Du von allein darauf, wie abstrus Dein 'Vergleich' ist.

 

Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob die Aktion der Feuerwehr bzw. des Feuerwehrmannes angemessen war. Ich finde sie nach wie vor gut und durchaus verständlich.

 

Link to post
Share on other sites

sind, sondern schon allein deshalb, weil durch das Besprühen der Seitenscheiben weder Leib noch Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

 

 

Kannst Du nicht einfach mal dein Sabbel halten wenn Du schon keine Ahnung hast.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

§ 228

Notstand

 

1Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. 2Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

Link to post
Share on other sites

Sehr schön, hartmut. Argumente schaden schließlich jedem Anflug von Polemik.

 

Blaulicht, ich will es mal so sagen: wenn Deine rechtliche Einschätzung beim nächsten Mal richtig wäre, wäre das das erste Mal.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

...erst sollen auch schon Strafanzeigen wegen "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b Strafgesetz) eingegangen sein.

Wo denn? Und von wem? Und wo hast Du davon geleseen

 

https://www.welt.de/vermischtes/article170520729/Gaffer-nass-gespritzt-Feuerwehrmann-droht-Verfahren.html

 

...

Dem Feuerwehrmann, der die Gaffer nass spritzte, droht nun ein Ermittlungsverfahren. Rein juristisch gesehen sei dessen Einleitung sehr wahrscheinlich, bestätigte der Würzburger Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan der „Main-Post“. Zwar empfinde er persönlich große Sympathien für das Verhalten des Feuerwehrmannes, allerdings sei es unüberlegt gewesen. Es dürfte sich um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ handeln.

 

Das ist ein Offizialdelikt, ...

 

 

Meiner Meinung nach beißt sich das Ganze an dem Punkt, dass man die einen als Gaffer, etc. diffamiert, andererseits aber alle möglichen Leute sich unter dem Deckmäntelchen "Presse" an den Unfallstellen rumtreiben und sensationsgierig auch noch die allerletzte Ecke der Unfallwracks filmen / photographieren.

 

Selbst viele Feuerwehren sind als Gaffer an den Unfallstellen mit Photokameras aktiv um die Sensationsgier auf ihren Internetseiten auszuleben.

Link to post
Share on other sites

 

Dem Feuerwehrmann (...)

Und wo genau hast Du da die Aussage

...erst sollen auch schon Strafanzeigen wegen "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b Strafgesetz) eingegangen sein.

gefunden?

 

Damit Du nicht suchen mußt: kannst Du nicht gefunden haben. Weil die in dem Artikel schlicht nicht enthalten ist. Da hat irgendein Mensch von der Main-Post den ersten Anwalt angerufen, der ihm einfiel oder den er kennt oder dessen Tochter (oder Sohn) er was-auch-immer oder dem er noch einen Gefallen schuldet und ihn deshalb mit Namen in die Zeitung bringen mußte oder wollte und hat ihn gefragt, ob der Feuerwehrmann bei einer entsprechenden Anzeige mit einem Ermittlungsverfahren rechnen müßte. Und der Anwalt (der nicht mal Fachanwalt für Strafrecht ist) hat dazu seine Einschätzung geliefert und auch gleich noch auf die Tatsache 'Offizialdelikt' hingewiesen. Zu einer oder gar mehreren bereits vorliegenden Anzeigen hat er nichts gesagt. Und er hat auch nicht behauptet, daß die StA ein Ermittlungsverfahren wg. Verstosses gegen § 315 StGB einleiten werde oder müsse. Schließlich ist er ja schon länger im Geschäft und weiß deshalb wahrscheinlich sehr genau, daß gerade in Fällen wie diesem der Konjunktiv die wichtigste 'Waffe' ist.

 

Aber wenn Du tatsächlich etwas von einer Anzeige oder einem Verfahren gegen den Feuerwehrmann findest, kannst Du das hier gern verlinken.

 

Meiner Meinung nach beißt sich das Ganze an dem Punkt, dass man die einen als Gaffer, etc. diffamiert

Meiner Meinung nach disqualifizieren sich Leute, die über VT, die aus ihren Fahrzeugen heraus den Abtransport von Leichen filmen oder fotografieren, behaupten, diese VT würden als Gaffer diffamiert, von jedem ernsthaften Gespräch zu dem Thema.

 

andererseits aber alle möglichen Leute sich unter dem Deckmäntelchen "Presse" an den Unfallstellen rumtreiben und sensationsgierig auch noch die allerletzte Ecke der Unfallwracks filmen / photographieren.

Echt? Woher weißt Du das? Ich mein', warst Du dabei oder hast Du das selber schon so gemacht oder kennst Du jemanden, dessen Schwager einen Onkel hat, der mal davon gehört hat?

 

Selbst viele Feuerwehren sind als Gaffer an den Unfallstellen mit Photokameras aktiv um die Sensationsgier auf ihren Internetseiten auszuleben.

Hast recht. Kann man auch an diesem Fall sehen: die Bilder der Toten findet man auf der Homepage der eingesetzten Feuerwehren, gell?

Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

Dieses ganze Thema Rettungsgassengafferblockierer ist und bleibt medial aufgebauschter Blödsinn den es schon immer gab, der mittlerweile sogar die Einsatzkräfte richtig verblöden lässt.

 

Der Tscheche im Video wird wohl auch in einigen anderen Ländern unterwegs sein und ne ordentliche Bibliothek an Unfallbildern vorweisen können und keinen juckts.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Zwar empfinde er persönlich große Sympathien für das Verhalten des Feuerwehrmannes, allerdings sei es unüberlegt gewesen. Es dürfte sich um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ handeln.

 

Das ist ein Offizialdelikt, ...

Bei solchen Vorkommnissen wird sehr schnell statt mit dem Kopf mit dem Bauch gedacht. Man hat Verständnis das der Gute den Bösen nass spritzt. Schon stimmt wieder die Einteilung von gut und böse, und natürlich ist der emotionale Betrachter nicht neutral.

 

Irgendwo habe ich eine Einschätzung von einem anderen Juristen gelesen. Der § 315 kommt nicht in betracht weil die Fahrzeuge langsam an der Unfallstelle waren. Sprich wenn da einer vor Schreck eine Vollbremsung macht, passiert im Regelfall nichts. Der Argumentation kann ich folgen. So bleibt nur Sachbeschädigung übrig.

 

Ist halt so wie immer. Zwei Juristen = drei Meinungen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

 

Ist denn etwas kaputt gegangen oder in seinem Gebrauch gemindert?

 

 

 

War nicht dabei, und kann nur das wiedergeben was ich gelesen habe. Würde aber behaupten, nicht jedes Smartphone hält einen direkten Wasserstrahl aus. Wenn ich dann von mir ausgehe, auf dem Beifahrersitz habe ich oft Laptop und Kamera. Und wie weit das Fahrzeug im Innenraum wasserfest ist?

 

Werden sehen ob sich Geschädigte melden.

 

Das bekannte Video ist ja nur eine Momentaufnahme.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Ist doch so, dass kein Schadensersatz bei gerechtfertigten Notstand gezahlt werden muss. Ich denke das kein gerechtfertigter Notstand vorlag weil die Polizei anwesend war und eingeschritten ist. Das mit dem Wasser bespritzen war eine Ehrverletzung der Lkw-Fahrer.

Link to post
Share on other sites

Dieses ganze Thema Rettungsgassengafferblockierer ist und bleibt medial aufgebauschter Blödsinn den es schon immer gab, der mittlerweile sogar die Einsatzkräfte richtig verblöden lässt.

Diesen Stuss hast Du so bzw. so ähnlich schon mal von Dir gegeben. Er wird durch Wiederholung nicht richtiger. Mal ganz abgesehen davon, daß es darum hier gar nicht geht.

 

Irgendwo habe ich eine Einschätzung von einem anderen Juristen gelesen. Der § 315 kommt nicht in betracht weil die Fahrzeuge langsam an der Unfallstelle waren. Sprich wenn da einer vor Schreck eine Vollbremsung macht, passiert im Regelfall nichts.

Vielleicht findest Du ja irgendwo noch mal wieder. Bis dahin kannst Du Dir ja mal den § und die Erläuterungen dazu durchlesen und dann überlegen, wo dort diese angebliche Juristenmeinung geteilt wird.

 

Würde aber behaupten, nicht jedes Smartphone hält einen direkten Wasserstrahl aus.

Wo hast Du denn gelesen, daß ein Smartphone von einem direkten Wasserstrahl getroffen wurde?

 

Werden sehen ob sich Geschädigte melden.

Den Berichten zufolge wurden die filmenden Fahrer direkt von der Polizei angehalten. Es ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, aber doch wohl eher hochgradig unwahrscheinlich, daß der Fahrer mit dem offenen Beifahrerfenster bei der Gelegenheit nicht auf einen möglichen Schaden hingewiesen hätte. Davon habe ich allerdings nichts gelesen.

 

Ja... aber manchmal muss man weit ausholen

Mag sein. Dein Versuch ist allerdings kein weit ausholen, sondern einfach nur absurder Unsinn.

 

Einstellumg wegen geringer Schuld halte ich für die schlechtere Lösung

Mach Dir keine Gedanken: eine Einstellung wegen geringer Schuld wird es nicht geben.

 

Das mit dem Wasser bespritzen war eine Ehrverletzung der Lkw-Fahrer.

Wie kommst Du auf diesen Gedanken?

 

Meinst du nicht, dass es einen Unterschied gibt, ob es die Feuerwehr die als Rettung vor Ort eingesetzt ist tut oder du?

Das ist in der Tat schwer zu verstehen. Aber versuche doch mal, diese Behauptung durch einen passenden § zu belegen.

 

Eine Straftat liegt vor, die ich durch das Wassserspritzen verhindere.

Mag sein. Ändert nichts daran, daß Dein Verhalten nicht durch irgendeinen Notstandsparagraphen gerechtfertigt ist.

Link to post
Share on other sites

Schön wie schnell ich das Thema abhaken kann. Ich darf es nicht. Die Feuerwehr darf bezüglich andere ansichtlich Nassspritzen auch nicht mehr als ich, da denen die Rechtsgrundlage fehlt. Wenn ich mich nicht beleidigt fühle, wenn da jemand von der Feuerwehr mein Auto nassspritzt, während andere das lustig finden, ist das auch mein Problem oder besser gesagt - kein Problem.

Link to post
Share on other sites

Unabhängig von der Beurteilung des individuellen (Fehl-)Verhaltens der handelnden Personen würde sich die Behandlung insbesondere von Großschadenslagen wie diesem Unfall wahrscheinlich erheblich professionalisieren, wenn man die freiwilligen Feuerwehren zugunsten von mehr Berufsfeuerwehren zurückdrängen würde. Hier wäre eine vergleichende Untersuchung der Strategien und Arbeitsweisen von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren bei schweren Autobahnunfällen sicher interessant. Möglicherweise sollte man auch über die Einrichtung einer Autobahnfeuerwehr ähnllich den Werks- oder Flughafenfeuerwehren nachdenken. Das würde es wahrscheinlich erleichtern, die Reduktion der einsatzbedingten Verkehrs- bzw. Betriebseinschränkungen auf das geringstmögliche Maß sicherzustellen.

 

Die Unfallbeteiligten sind im übrigen nicht die einzigen Geschädigten der Gaffer, sonder vor allem die Vielzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem unnötig langen Rückstau um einen Teil ihrer Lebenszeit gebracht werden.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

 

 

Diesen Stuss hast Du so bzw. so ähnlich schon mal von Dir gegeben. Er wird durch Wiederholung nicht richtiger. Mal ganz abgesehen davon, daß es darum hier gar nicht geht.

 

Genau darum gehts

Wenn sich einer wie du für solchen Schwachsinn interessiert und die gängigen Medien dann deshalb ein paar Berichte raushauen ist das NOCH relativ irrelevant.

Wenn sowas aber den dörflichen Feuerwehrler beeinflusst und den zu Straftaten im Einsatz verleitet, sollte der "Spaß" definitiv endlich mal aufhören.

 

 

 

bei der Schlauch-Aktion handelt es sich um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“, die Staatsanwaltschaft ist wohl gezwungen, gegen den Feuerwehrmann zu ermitteln - auch ohne Strafanzeige. Das bestätigt ein Würzburger Rechtsanwalt gegenüber der Main Post.

https://www.merkur.de/bayern/nach-unfall-auf-a3-gaffer-abgespritzt-feuerwehrmann-drohen-konsequenzen-9322873.html

Link to post
Share on other sites

Genau darum gehts

Wenn sich einer wie du für solchen Schwachsinn interessiert und die gängigen Medien dann deshalb ein paar Berichte raushauen ist das NOCH relativ irrelevant.

Wenn sowas aber den dörflichen Feuerwehrler beeinflusst und den zu Straftaten im Einsatz verleitet, sollte der "Spaß" definitiv endlich mal aufhören.

Nur damit ich Dich richtig verstehe: das zunehmende Problem mit blockierten Rettungsgassen und mit Gaffern, die die Helfer behindern, Leichen filmen etc. und durch ihr Verhalten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen ist eigentlich gar kein Problem, sondern wurde erst durch die Berichte in den Medien akut? Und davon wurde der Feuerwehrmann beeinflusst und hat deshalb Wasser auf die Fahrzeuge vorbeifahrender, Tote filmende Fahrer gespritzt?

 

Eine Nachfrage zu der von Dir behaupteten Straftat im Einsatz erspare ich mir. Lies' einfach oben nach, wie der aktuelle Stand ist.

 

 

bei der Schlauch-Aktion handelt es sich um einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“, die Staatsanwaltschaft ist wohl gezwungen, gegen den Feuerwehrmann zu ermitteln - auch ohne Strafanzeige. (…) Das bestätigt ein Würzburger Rechtsanwalt gegenüber der Main Post

Lies' einfach #12. Und in Zukunft liest Du vielleicht erst die Originalquelle, bevor Du hier was postest. Dann fällt Dir auch auf, daß die Redaktuerin es nicht hingekriegt hat, bei anderen ordentlich abzuschreiben.

Link to post
Share on other sites

Nö. Jeder darf das. Eine Straftat liegt vor, die ich durch das Wassserspritzen verhindere.

Es ist nicht Aufgabe des Bürgers Straftaten abzuwehren, und Befugnisse hat Bürger dafür auch nicht.

 

Bevir du jetzt reflexartig mit dem Finger auf den Feuerwehrmann zeigst, weiter oben deutete ich schon an, wenn zwei das gleiche tun, dann ist es trotzdem nicht gleich zu werten

Link to post
Share on other sites

@ schlaumeier Biber

 

 

A) das BGB nicht unterschätzen, es regelt nämlich die Rechte des Bürgers

Auch wenn der Rückgriff auf Notstand vielleicht etwas tollkühn sein mag, so ist es genau der richtige Weg gewesen.

 

 

B) bezüglich der Einstellung wegen der geringen Schuld ist zumindest die Berliner Morgenpost auch dieser Ansicht

Wer und was qualifiziert dich nun, hier alles besser zu wissen?

 

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article212511467/Ermittlungsverfahren-Feuerwehrmann-spritzt-Gaffer-nass.html

 

>>>>> Verfahren könnte eingestellt werden

 

>>>>> Obwohl er Verständnis für den Feuerwehrmann zeige, sei seine Aktion juristisch als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" einzuordnen. Es sei jedoch möglich, dass das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird. (leve)

 

© Berliner Morgenpost 2017 Alle Rechte vorbehalten.

Link to post
Share on other sites

Unabhängig von der Beurteilung des individuellen (Fehl-)Verhaltens der handelnden Personen würde sich die Behandlung insbesondere von Großschadenslagen wie diesem Unfall wahrscheinlich erheblich professionalisieren, wenn man die freiwilligen Feuerwehren zugunsten von mehr Berufsfeuerwehren zurückdrängen würde. Hier wäre eine vergleichende Untersuchung der Strategien und Arbeitsweisen von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren bei schweren Autobahnunfällen sicher interessant. Möglicherweise sollte man auch über die Einrichtung einer Autobahnfeuerwehr ähnllich den Werks- oder Flughafenfeuerwehren nachdenken. Das würde es wahrscheinlich erleichtern, die Reduktion der einsatzbedingten Verkehrs- bzw. Betriebseinschränkungen auf das geringstmögliche Maß sicherzustellen.

 

Die Unfallbeteiligten sind im übrigen nicht die einzigen Geschädigten der Gaffer, sonder vor allem die Vielzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem unnötig langen Rückstau um einen Teil ihrer Lebenszeit gebracht werden.

Interessanter Ansatz, Dir ist aber bewusst, dass die freiwilligen Feuerwehren keine Lohnkosten erforden, wogegen professionelle Einsatzkräfte normale Gehälter kosten.

Ausserdem sind die "freiwilligen" ja in der Fläche gestreut, wogegen die Berufsfeuerwehr sich in Städten oder großem Firmen oder Flufhäfen bewährt. Eine Berufsfeuerwehr, die erst 100 km zum Einsatzort fahren muss, ist wenig sinnvoll. Und alle 20 km eine Berufsfeuerwehr mit allen Gerätschaften an der Autibahn zu positionieren ist ebenfalls eine recht teuere Angelegenheit.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Unabhängig von der Beurteilung des individuellen (Fehl-)Verhaltens der handelnden Personen würde sich die Behandlung insbesondere von Großschadenslagen wie diesem Unfall wahrscheinlich erheblich professionalisieren, wenn man die freiwilligen Feuerwehren zugunsten von mehr Berufsfeuerwehren zurückdrängen würde. Hier wäre eine vergleichende Untersuchung der Strategien und Arbeitsweisen von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren bei schweren Autobahnunfällen sicher interessant.

Wie schön, daß Du in Deinem zweiten Satz gleich selbst mitteilst, daß die Annahme in Deinem ersten Satz pure Spekulation ist. Aber Du kannst ja mal die Einsatzberichte der FFW zu diesem Fall lesen und dann erklären, wo bzw. wie die BFW da professioneller hätte arbeiten können.

 

Das würde es wahrscheinlich erleichtern, die Reduktion der einsatzbedingten Verkehrs- bzw. Betriebseinschränkungen auf das geringstmögliche Maß sicherzustellen.

Inwiefern? Meinst Du, der Stau wäre in diesem Fall kürzer gewesen bzw. die Vollsperrung hätte früher aufgehoben werden können?

 

Die Unfallbeteiligten sind im übrigen nicht die einzigen Geschädigten der Gaffer, sonder vor allem die Vielzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem unnötig langen Rückstau um einen Teil ihrer Lebenszeit gebracht werden.

In diesem Fall wohl eher nicht.

 

Es ist nicht Aufgabe des Bürgers Straftaten abzuwehren, und Befugnisse hat Bürger dafür auch nicht.

Ich kann diejenigen, die sich als Deine (Berufs-)Kollegen bezeichnen lassen müssen, gerade den Kopf auf die Tischplatte hauen sehen.

 

Bevir du jetzt reflexartig mit dem Finger auf den Feuerwehrmann zeigst, weiter oben deutete ich schon an, wenn zwei das gleiche tun, dann ist es trotzdem nicht gleich zu werten

Mein Hinweis in #9 gilt unverändert.

 

Auch wenn der Rückgriff auf Notstand vielleicht etwas tollkühn sein mag, so ist es genau der richtige Weg gewesen.

Es gibt diesen Weg nicht.

 

bezüglich der Einstellung wegen der geringen Schuld ist zumindest die Berliner Morgenpost auch dieser Ansicht

Nö. Das Blatt gibt die Meinung eines RA wieder, den eine andere Zeitung gefragt hat (das hatte ich weiter oben schon aufgedröselt, bitte lies es dort einfach nach). Allerdings bezieht sie die Information nicht aus der Originalquelle, sondern aus einer anderen Veröffentlichung. Und die Morgenpost schreibt dann auch noch teilweise falsch ab.

 

Wer und was qualifiziert dich nun, hier alles besser zu wissen?

Niemand und nichts. Aber ohne Deine Verallgemeinerungen: wenn Du die Originalquelle liest und nicht irgendwelchen Zweit- und Drittverwertern glaubst, was genau weiß ich denn da besser als der Anwalt behauptet hat?

Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

 

 

das zunehmende Problem mit blockierten Rettungsgassen und mit Gaffern, die die Helfer behindern, Leichen filmen etc. und durch ihr Verhalten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen ist eigentlich gar kein Problem, sondern wurde erst durch die Berichte in den Medien akut?

 

Zunehmender Verkehr - zunehmendes Problem: Logisch und zusätzlich verstärkt durch mehr Internationalisierung des Verkehrs

Handlebar durch Medienkampagnen: Nein!

 

Durch die Gesetzgebung: Man könnte eventuell mal anerkennen dass das System Rettungsgasse nicht funktioniert und auf flexible Lösungen wie in Frankreich setzen, beim Thema Gaffen gibt es eh keine Lösung, dazu gibts aber auch kein durchschlagendes Problem. Mag sein dass der Pole oder Tscheche noch etwas schamloser ist aber Gaffer und sogar Gafferstaus gab es an sich auch schon immer

 

 

 

Und davon wurde der Feuerwehrmann beeinflusst und hat deshalb Wasser auf die Fahrzeuge vorbeifahrender, Tote filmende Fahrer gespritzt?

 

Korrekt, oder wann gab es je eine solche Irrsinnsaktion?

Auch ganz nett zu beobachten wie mancher Oberexperte seit den letzten Jahren meint im alltäglichen Feierabendstau halb im gras oder (falsch) auf dem Seitenstreifen zu fahren

Ebenfalls zu beobachten: Der bisherige "Balg an Bord" Aufkleber wird vermehrt durch "Rettungsgasse" ersetzt, auch z.B. der Bayerische LandesbauernRadiosender muss schon Kleberchen verteilt haben.

 

 

 

Lies' einfach #12. Und in Zukunft liest Du vielleicht erst die Originalquelle, bevor Du hier was postest. Dann fällt Dir auch auf, daß die Redaktuerin es nicht hingekriegt hat, bei anderen ordentlich abzuschreiben.

 

Ich würde mal spontan sagen, dass das gesunde Rechtsverständnis mehr wert ist als die "Quellen" des Forentrolls ;)

Link to post
Share on other sites

Man könnte eventuell mal anerkennen dass das System Rettungsgasse nicht funktioniert und auf flexible Lösungen wie in Frankreich setzen

1. es funktioniert schon, nur einige Zeitgenossen sind offenbar zu blöd oder einfach unfähig, es umzusetzen.

2. was für eine flexible Lösung aus F schwebt Dir denn so vor? Und was macht Dich so sicher, daß es gerade auch hier in D funktionieren würde?

 

beim Thema Gaffen gibt es eh keine Lösung, dazu gibts aber auch kein durchschlagendes Problem.

1. doch, die gibt es: empfindliche Strafen.

2. doch, auch das gibt es: unnötige Staus, in denen es nicht selten auch wieder zu Unfällen kommt.

 

aber Gaffer und sogar Gafferstaus gab es an sich auch schon immer

Und? Macht es das jetzt besser? Mörder, Vergewaltiger uvm. gab's auch schon immer. Soll man sie also gewähren lassen?

 

Korrekt, oder wann gab es je eine solche Irrsinnsaktion?

Och, vergleichbare Verhaltensweisen gab's hier und dort schon mal.

 

Auch ganz nett zu beobachten wie mancher Oberexperte seit den letzten Jahren meint im alltäglichen Feierabendstau halb im gras oder (falsch) auf dem Seitenstreifen zu fahren

Merkwürdige Verhaltensweisen gab's schon immer und wird's auch immer geben, solange es Menschen gibt.

 

das gesunde Rechtsverständnis

liegt nicht selten meilenweit neben der Spur, ist daher genauso oft alles andere, aber ganz sicher nicht

mehr wert

Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

 

 

1. es funktioniert schon, nur einige Zeitgenossen sind offenbar zu blöd oder einfach unfähig, es umzusetzen.

 

Ja, super genial und toll. Das kleine Problem: "Einige" reichen um sie sinnlos zu machen

 

 

 

2. was für eine flexible Lösung aus F schwebt Dir denn so vor? Und was macht Dich so sicher, daß es gerade auch hier in D funktionieren würde?

 

Einsatzkräften muss Platz gemacht werden - ein wie wird nirgendwo definiert. Meist wird der Seitenstreifen verwendet, nach Möglichkeit nutzt man Behelfsauffahrten und wenns an beidem mangelt gehts erst durch die Mitte

 

 

 

Und? Macht es das jetzt besser? Mörder, Vergewaltiger uvm. gab's auch schon immer. Soll man sie also gewähren lassen?
2. doch, auch das gibt es: unnötige Staus, in denen es nicht selten auch wieder zu Unfällen kommt.

 

Problem: Letzteres mag zwar tatsächlich gelegentlich eintreten (auch schon immer), ist aber eben aktuell medial und gesellschaftlich in Deutschland absolut überbewertet. Hauptursache hierfür liegt wohl am Status Haupt-Transitland

 

 

 

 

1. doch, die gibt es: empfindliche Strafen.

 

Wirst halt einfach nicht schlauer. Ein Pech dass das nicht schon in der durchschlagenden Bußgelderhöhung 2009 mit eingebaut wurde, dann wäre das heute (vermutlich) garantiert kein Thema :notworthy:

Link to post
Share on other sites

Da find ich RtG besser.

 

Es müssen große Fahrzeuge zügig zum Unfallort. Wenn da eine klare Gasse ist, dann ist das gut und schnell.

 

Wenn der deutsche Autofahrer es nicht mit Vernunft will, dann müssen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbot ihn dazu zwingen. Und natüröich muss die Autobahnpolizei die Täter dem Verfahren zu führen. Bis auf einen wird das die Autobahnpolizei auch leisten können, wenn es gewollt ist (von Politik)

Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

 

 

Da find ich RtG besser.

 

Das ist sie auch - theoretisch

 

 

 

Es müssen große Fahrzeuge zügig zum Unfallort. Wenn da eine klare Gasse ist, dann ist wäre das gut und schnell.

 

 

 

Wenn der deutsche Autofahrer es nicht mit Vernunft will, dann müssen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbot ihn dazu zwingen

 

Dann blieben ja nur noch die bis zu 20% Schwerlastverkehr aus Osteuropa - leider reichen schon viel weniger, damit es nicht mehr funktioniert

 

 

 

Bis auf einen wird das die Autobahnpolizei auch leisten können, wenn es gewollt ist

Natürlich, als erstes zieht man die Messdiener dafür ab - das kann ja der PSS Automat mittlerweile alleine :geil:

Link to post
Share on other sites

Ja, super genial und toll. Das kleine Problem: "Einige" reichen um sie sinnlos zu machen

Aha. Naja, dann reichen ja auch ein paar Dussels, halt "einige", um grundsätzlich von :nolimit: auf bspw. :120: auf BABen zu reglementieren.

 

Einsatzkräften muss Platz gemacht werden

Das ist in D grundsätzlich genauso.

 

- ein wie wird nirgendwo definiert.

Das hingegen ist in D bzw. für viele Deutsche offenbar ein recht großes Problem. Was auf normalen Straßen schon oftmals nicht klappt, das soll plötzlich auf einer BAB ohne Probleme funktionieren? Wohl kaum.

 

Meist wird der Seitenstreifen verwendet, nach Möglichkeit nutzt man Behelfsauffahrten und wenns an beidem mangelt gehts erst durch die Mitte

Auch in D sind die Leute, so sie denn mitdenken, recht kreativ. Und das ist auch gut so.

 

Problem: Letzteres mag zwar tatsächlich gelegentlich eintreten (auch schon immer), ist aber eben aktuell medial und gesellschaftlich in Deutschland absolut überbewertet. Hauptursache hierfür liegt wohl am Status Haupt-Transitland

Letzteres tritt nicht nur gelegentlich, sondern recht häufig auf und wird ganz sicher nicht (medial) überbewertet. Du hingegen verharmlost es viel zu sehr.

Für die angebliche Hauptursache hast Du doch bestimmt eine verifizierbare Quelle, oder?

 

BTW: warum zitierst Du denn Erstes, wenn Du nicht drauf eingehst?

 

Wirst halt einfach nicht schlauer. Ein Pech dass das nicht schon in der durchschlagenden Bußgelderhöhung 2009 mit eingebaut wurde, dann wäre das heute (vermutlich) garantiert kein Thema

Ich kann's nicht ändern, wenn Dir die Einsicht fehlt. Ich jedenfalls sehe die Praxis und die spricht eindeutig für sich => es funktioniert. Darf man zb bei der Gurtpflicht und auch bei der Einhaltung der Geschwindigkeiten feststellen. Letztlich ist nicht nur entscheidend, daß etwas sanktioniert wird, sondern eben wie. Die Höhe der Strafe muß schon für Nachhaltigkeit sorgen. Und das tut sie in vielen Bereichen, wie ich nach mittlerweile ca. 20 Jahren Tätigkeit im Verkehrssektor feststellen kann.
Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

 

 

Naja, dann reichen ja auch ein paar Dussels, halt "einige", um grundsätzlich von :nolimit: auf bspw. :120: auf BABen zu reglementieren.

 

Na hier anscheinend wohl nicht - hinkt ohnehin gewaltig denn die Gasse ist wie :120: ja sogar ebenfalls eine Reglementierung

 

 

 

BTW: warum zitierst Du denn Erstes, wenn Du nicht drauf eingehst?

 

Sollte dir nur verdeutlichen das ersteres eigentlich mehr Relevanz hätte als das letztere deutlich überbewertete :licht:

 

 

 

Letztlich ist nicht nur entscheidend, daß etwas sanktioniert wird, sondern eben wie. Die Höhe der Strafe muß schon für Nachhaltigkeit sorgen

 

Demnach würde ich mich morgen gleich abschnallen, denn die 30€, alle heiligen Zeiten mal, jucken mich nicht sonderlich.

Entscheidend ist ob der VT den gleichen Sinn dahinter versteht wie der Gesetzgeber

Link to post
Share on other sites

Demnach würde ich mich morgen gleich abschnallen, denn die 30€, alle heiligen Zeiten mal, jucken mich nicht sonderlich.

Es wird immer ein paar Unverbesserliche/Unbelehrbare geben. Die werden allerdings z.T. früher oder später und mehr oder weniger automatisch "aussortiert".

 

Entscheidend ist ob der VT den gleichen Sinn dahinter versteht wie der Gesetzgeber

Schön wär's, wenn's so einfach wäre. Etliche VTs überlegen offenbar nicht, machen sich darüber keinerlei Gedanken, sind der irrigen Meinung, sie hätten alles und dies auch überall völlig im Griff.

 

Fakt ist offenbar, das vieles insbesondere über den Geldbeutel zu regeln ist. Auf Einsicht darf man bei vielen leider nicht setzen. Und es gibt verdammt viele, die auch 30 Euro sehr wohl interessieren. Vor allem dann, wenn sie das Geld öfter abdrücken dürfen.

Link to post
Share on other sites

Hast du eine Quelle wie sich das Handyverbot und die Nutzung entwickelt haben?

 

Gefüllt ist meiner Ansicht nach nämlich die Nutzung am Steuer rückläufig.

Dein Beitrag klingt so, als ob du das anders siehst.

Fakten wären mal interessant und die Erfahrung dererer die sich darum kümmern (

Polizei)

Link to post
Share on other sites
Guest EinfachDieter

 

 

Die werden allerdings z.T. früher oder später und mehr oder weniger automatisch "aussortiert".

 

Aha, inwiefern - z.B. beim Beispiel Gurt. Kenne da ein älteres Semester, welches sich bis heute nie wirklich dran beteiligt hat. Die 30€ hatte er zuletzt im Jahre 2011 bei einem nächtlichen Stop gelöhnt.

 

 

 

Hast du eine Quelle wie sich das Handyverbot und die Nutzung entwickelt haben?

 

Gefüllt ist meiner Ansicht nach nämlich die Nutzung am Steuer rückläufig.

 

Hat sich nur stark gewandelt: Aus dem klassischen "Handy am Ohr" wurde "Kopf runter" - letzteres ist auch deutlich schwerer zu ahnden. Bis der VT angehalten wird ist das Handy längst weg oder sogar durch einen anderen Gegenstand ersetzt.

 

Zu "Handy am Ohr" verleite ich mich selbst auch so gut wie nie mehr, denn das Gerät koppelt sich ja automatisch mit dem Auto, BT ab Werk enthalten. Die eventuellen 100€ spielen bei mir genauso wenig eine Rolle wie die vorherigen 60 oder 40.

 

Wenn wir ehrlich sind war dieses Verbot eh nie zielführend, denn das Bordemenü oder ein Mirror Link lenken absolut identisch ab.

 

Studie zum Handy:

http://www.n-joy.de/leben/Handynutzung-am-Steuer-Erschreckende-Studie,kopfhoch106.html

Link to post
Share on other sites

Geht scheinbar gut für den Feuerwehrmann aus.

Auch sehe die Staatsanwaltschaft derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute. Es bestehe deshalb auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen.


http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/gaffer-bespritzt-lkw-unfall-rohrbrunn-keine-konsequenzen-100.html

MfG.

hartmut

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Wenn sie es denn wirklich "öfter" abdrücken müssen. Sieht man ja an den "Strafen" für das Handyverbot, welch durchschlagenden Erfolg diese bisher hatten.

Stimmt. Die bisherigen 60,- Eu waren offensichtlich noch zu wenig. Die jetzige Abstufung, die ja u.U. auch ein Fahrverbot nach sich zieht, wird zeigen, ob es etwas besser wird. Es wird IMO allerdings dauern. Eine Verbesserung im Bereich der Gurtpflicht hat auch recht lange gedauert. Aber sie kam. Und so manch ein VT schluckt mittlerweile schon, wenn das Telefonat mal eben 100,- Eu (zzgl.) kostet.
Link to post
Share on other sites

Gefüllt ist meiner Ansicht nach nämlich die Nutzung am Steuer rückläufig.

Meine Erfahrungen sind, daß sich bislang noch keine signifikante Verbesserung eingestellt hat. Deshalb ja wohl auch die Strafverschärfung. Insbesondere privat sehe ich verdammt oft Leute, die telefonierend durch die Gegend eiern. Deshalb gibt's bei denen auch jedesmal das volle Programm.
  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Aha, inwiefern - z.B. beim Beispiel Gurt. Kenne da ein älteres Semester, welches sich bis heute nie wirklich dran beteiligt hat. Die 30€ hatte er zuletzt im Jahre 2011 bei einem nächtlichen Stop gelöhnt.

Jup. Ausnahmen bestätigen ja bekanntermaßen die Regel. Ich hab schon etliche Male ein und dieselbe Person innerhalb kurzer Zeit mehrfach erwischt.

 

Ich meinte allerdings, daß der ein oder andere halt im Falle eines Unfalls "aussortiert" wird, wenn er nicht angeschnallt war.

 

Hat sich nur stark gewandelt: Aus dem klassischen "Handy am Ohr" wurde "Kopf runter" - letzteres ist auch deutlich schwerer zu ahnden. Bis der VT angehalten wird ist das Handy längst weg oder sogar durch einen anderen Gegenstand ersetzt.

Ist auch kein Problem. Fahre sehr oft mit dem Zivilmopped an Fahrzeugen vorbei und kann bestens auch auf die Beine der VT schauen. Wenn dort ein Handy liegt, ist es problemlos zu sehen. Und wenn jemand das Gerät weggelegt hat, bevor ich ihn anhalten konnte, ist auch das kein Problem. Die Anzeige kommt trotzdem und geht auch durch.

 

Die eventuellen 100€ spielen bei mir genauso wenig eine Rolle wie die vorherigen 60 oder 40.

Ich sagte ja schon: notorisch Unverbesserliche/Unbelehrbare wird es immer geben. Der Vorteil einer Anzeige, und in diesem Falle auch weniger angenehm für diese Leutchen: es wird gespeichert und wirkt sich beim nächsten Mal strafverschärfend aus. Und bei mehreren Verstößen darf man dann auch schon mal an der chrakterlichen Geeignetheit zweifeln. Mittlerweile nehmen die Bußgeldstellen entsprechende Vermerke unsererseits sehr dankbar entgegen.

 

Wenn wir ehrlich sind war dieses Verbot eh nie zielführend, denn das Bordemenü oder ein Mirror Link lenken absolut identisch ab.

Wenn Du meinst......

 

Studie zum Handy: ....

Spricht ja nun nicht gerade für die Handynutzung während der Fahrt.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...