juschi 39 Posted October 19, 2017 Report Share Posted October 19, 2017 Man hat sich auf der linken Spur zum Linksabbiegen auf einer Kreuzung mit Ampel eingeordnet. In dem Moment, in dem man Grün erhält, erhält auch der gerade aus fahrende Gegenverkehr grün. Den muss man also durchlassen und warten. In dem Moment, in dem der Gegenverkehr rot erhält, erhalten die Querseiten grün. Wer hat jetzt Vorfahrt? Hat man zu irgend einem Zeitpunkt, ohne dass man sich jetzt mit anderen VT verständigt, als dieser verhungerte Linksabbieger Vorrang zum Linksabbiegen (Räumen der Kreuzung)? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 411 Posted October 19, 2017 Report Share Posted October 19, 2017 Meine (Zoll) - Fahrschule hat uns beigebracht: Bei grün als Linksabbieger möglichst weit in die Kreuzung hineinfahren, den Gegenverkehr durchlassen und dann zügig abbiegen.Aber leider machen das weit hineinfahren die wenigsten.Und umso weniger können das Abbiegen durchführen. 2 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 20, 2017 Report Share Posted October 20, 2017 Ich glaube nicht, dass bei Rot für die eine Fahrtrichtung, die Querrichtung sofort grün bekommt. Da gibts eine kleine Karenzzeit, in der das letzte legal bei grün eingefahrene Fahrzeug die Kreuzung verlassen kann. Das ist wohl sehr stark Kreuzungsabhängig, wie hier die Zeiten eingestellt sind. Ich kenne auch eine Kreuzung, da bekommt zuerst der Fussgänger grün und eine Sekunde später das parallel fahrende Auto, was in diesem Falle überwiegend rechts abbiegt. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted October 20, 2017 Report Share Posted October 20, 2017 In Magdeburg an der Ringabfahrt Liebknechtstraße ist es definitiv so, dass es da keine Karenzzeit gibt. Da bekommt der Querverkehr sofort grün, nachdem der Geradeausverkehr rot sieht. GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted October 20, 2017 Report Share Posted October 20, 2017 Siehe §11 Abs. 1 StVO. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted October 20, 2017 Report Share Posted October 20, 2017 Tja, das ist halt der Unterschied zwischen Marx und Murks.Theorie und Praxis.... ;-) GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
juschi 39 Posted October 20, 2017 Author Report Share Posted October 20, 2017 Siehe §11 Abs. 1 StVO. Nein, der §11 Abs 1 ist eine andere Baustelle. Er gilt nicht für das "normale" Linksabbiegerproblem. Er gilt für Stauungen hinter dem Kreuzungsbereich. Ansonsten dürfte gar kein Linksabbieger mehr bei grüner Ampel und Gegenverkehr losfahren. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted October 21, 2017 Report Share Posted October 21, 2017 Richtig, aber nach meinem Verständnis muss der querfahrende Verkehr warten bis die Kreuzung frei ist, wird meines Wissens kaum beachtet. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted October 21, 2017 Report Share Posted October 21, 2017 Moin Moin Wer hat jetzt Vorfahrt? Guckst du hier mal rein: https://verkehrslexikon.de/Module/KreuzungsRaeumer.php Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted October 21, 2017 Report Share Posted October 21, 2017 Interessant wird es doch erst dann wirklich wenn der Rechtsabbieger des Gegenverkehrs einen grünen Blechpfeil hat. Dann ist der Linksabbieger die ärmste ... weil zwar der Rechte anhalten müßte und auch freigegebene Verkehrsrichtungen durchlassen müßte - aber wer tut das schon? Und gilt das tatsächlich auch für Linksabbieger des Gegenverkehrs? Vielleicht...? Aber selbst wenn kann der Linksabbieger daraus Rechte ableiten. Antwort: Nein. Kann er nicht. Quote Link to post Share on other sites
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