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Neuer Tatbestand: "alleinraser"


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Ab sofort gelten härtere Sanktionen für Verkehrssünder.

 

kann man sich hier zusammengefasst durchlesen.

http://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/recht/handy-am-steuer--raser--gaffer-verkehrssuender-werden-ab-sofort-haerter-bestraft-28617364

 

Interessant dieser Absatz:

 

Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss jetzt mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wurde die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Nun wird schon der Versuch bestraft, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen.
– Quelle: http://www.ksta.de/28617364 ©2017

 

was dort und in vielen anderen Zeitungen "vergessen" wurde, ist die Änderung des § 315d StGB

 

 

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. […]
  2. […]
  3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Was heißt das nun in der Praxis? Mit dieser Frage hat sich die Kriminalpolitische Zeitschrift ausführlich auseinandergesetzt.

 

http://kripoz.de/2017/09/12/die-strafgesetzgebung-zu-einzelrasern-in-%C2%A7-315d-abs-1-nr-3-stgb/

 

 

Dem Gesetzgeber ist es nicht gelungen, den beabsichtigten Gesetzeszweck im neuen Einzelrasertatbestand umzusetzen.

[...]

Es ist für ein Gefährdungsdelikt eine absurde Situation, dass objektiv ebenso gefährliches, vorsätzliches Verhalten noch nicht strafbar ist, wenn es an der Absicht fehlt, eine noch größere, aber vom Tatbestand objektiv nicht vorausgesetzte Gefahr herbeizuführen.

[..]

Die „Raserabsicht“ stellt zudem die Strafverfolgungsbehörden vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten, da diese zukünftig strafbares und strafloses – wenn auch ordnungswidriges – Verhalten anhand des Vorliegens oder Fehlens dieser Absicht voneinander abzugrenzen haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Justizpraxis mit dem Problem umgehen wird, dass diese Absicht praktisch kaum zu beweisen sein wird, wenn nicht tatsächlich die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht wird. Aber auch das objektive Erreichen der im konkreten Fall höchstmöglichen Geschwindigkeit dürfte in vielen Fällen nicht leicht retrospektiv zu beweisen sein, da dafür zunächst festzustellen wäre, wo die fahrzeug-, orts- und insbesondere auch situationsspezifische Höchstgeschwindigkeit lag. Derartige Probleme könnten sich auf die Definitionsprozesse in den verschiedenen Stufen der Strafverfolgung auswirken. Es wäre denkbar, dass sich die Polizei bei der Bestimmung des Tatverdachts schlicht an dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung orientieren wird. Dies entspräche dann praktisch dem vom Gesetzgeber bewusst nicht gewählten Schweizer Modell, die Strafbarkeitsgrenze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einer gewissen Erheblichkeit zu ziehen.

[...]

Zu befürchten ist darüber hinaus, dass beim Fehlen klarer objektiver Kriterien vorurteilsbehaftete Zuschreibungsprozesse die erste Weichenstellung beeinflussen, etwa, wenn dem jungen Fahrer im getunten GTI-Fahrzeug bei objektiv identischem grob verkehrswidrigem Fahrverhalten die „Raserabsicht“ schneller unterstellt würde als einem Fahrer mittleren Alters in einem familientauglichen Minivan.

 

- Zitat KriPoZ 5/17 hervorhebungen von mir

 

Fazit: Das Gesetz ist ein an die Wand genagelter Pudding und in seinem jetzigen Zustand Murks.

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Moin Moin

 

 

Ich bin mal eine Weile 250er Softchopper mit 13 PS gefahren. Mit der habe ich im Grunde den lieben langen Tag versucht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. :dribble:

Was willst du damit aussagen?

Das du eine Weile täglich Straftäter gewesen wärst?

 

Dann hast du den Tatbestand nicht verstanden - oder warst du bei deinen Versuchen auch mit "nichtangepasster" Geschwindigkeit und "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" unterwegs?

:wand:

 

 

 

Gruß

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