seymen 0 Posted October 4, 2017 Report Share Posted October 4, 2017 Die Frage steht oben, ich bedanke mich schon mal für die Antworten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 4, 2017 Report Share Posted October 4, 2017 Wenn Du Hilfe willst, solltest Du nicht nur auf halbe Sätze verweisen... Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted October 4, 2017 Report Share Posted October 4, 2017 Nun nach dem "wenn" fehlt noch etwas von der Frage? "Wenn" ich das mal ignoriere dann folgende Antwort: Die Antwort ist Nein.Die Probezeit verkürzt sich nicht. Wenn du die Frage hast ob die Probezeit mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 startet,(und bei BF17 oder B mit 18 Jahren dann schon "läuft") ist die Antwort Ja. Wenn sich die Frage auf die Klasse AM bezieht ist die Antwort immer noch Nein.AM löst keine Probezeit aus. Quote Link to post Share on other sites
Guest Borusse81 Posted October 5, 2017 Report Share Posted October 5, 2017 Gehe auch mal davon aus das nach dem "Wenn" nichts mehr kommt und Andicorsa hat recht. Nein! Geht erst bei A1 los. Quote Link to post Share on other sites
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