Jump to content

Umsetzen Am Falschen Ort


Recommended Posts

Ich denke, ich wurde umgesetzt. Zumindest habe ich ein Schreiben über die Umsetzungskosten vom PolPräs Berlin bekommen - allerdings ist die Adresse, an der das stattgefunden haben soll, die falsche. Besser gesagt, sie existiert nicht, und ich habe in der Nähe der Adresse nicht gestanden. Als Zeuge ist "10.1.17 bis 11.5.18 Mo-Sa 6-18h" aufgeführt. Nun habe ich Widerspruch eingelegt, und Aussetzung beantragt. Die Aussetzung wurde mit folgender Begründung abgelehnt: "Die erforderliche Wahrscheinlichkeit Ihres Erfolges ist meiner Meinung nach nicht gegeben. " Feddich, das wars. Finde ich etwas zu dünn, ich hab mir beim Widerspruch mehr Mühe gegeben. Eine Rechtsbehelfsbelehrung habe ich nicht gefunden, daher die Frage - was tun, und wie schnell? Direkt zum Verwaltungsgericht, und die Aussetzung beantragen? Und jetzt kommt die knifflige Zusatzfrage - mal gesetzt den Fall, ich wäre tatsächlich umgesetzt worden, allerdings ganz woanders - wäre das heilbar, oder müsste ein neuer Bescheid mit der korrekten Adresse und dem korrekten Zeugen ergehen? Verjährt das irgendwann?

Link to post
Share on other sites

Es mag ja sein, dass Du andere behindert hast, aber ein Zeuge wird mE namentlich erwähnt, und ein Zeitraum muss auch konkret angegeben sein. Ein Zeitraum bis ins Jahr 2018 wirkt ja wirklich sehr vertrauenserweckend. Der Sachbearbeiter hat wohl den Textbaustein nicht verstanden, den er hätte ausfüllen müssen.

Link to post
Share on other sites

nicht direkt, das Verfahren wurde eingestellt, Halter trägt Kosten des Verfahrens.

Das klingt schon mal sehr seltsam, soll aber jetzt keine Rolle spielen. Mir geht es darum, daß dort ja auch der Standort des Fahrzeuges genannt worden sein muß. Was das eine andere Adresse als in dem Umsetzungsbescheid?

 

Link to post
Share on other sites

Klassischer Schuß ins eigene Knie, würde ich sagen. :D Hattest Du geglaubt, die setzen Dein Auto für umme um oder hast Du es gar nicht da abgeholt, wo sie es hingesetzt hatten?

 

Du wirst wohl zahlen müssen. Die Mängel sind heilbar. Du kannst natürlich gegen den Bescheid vorgehen mit der Begründung, die Aussage des Zeugen sei falsch. Aber das ist nur Spielerei, am Ergebnis dürfte es nichts ändern.

Link to post
Share on other sites

Ein Zeuge ist doch dafür da, eine Tat zu bezeugen, Wenn nun der Zeuge offensichtlich falsch angegeben wird, und dazu noch ein absurder Tatzeitraum ( 10.1.17 bis 11.5.18) also 16 Monate, wobei davon die Hälfte noch in der Zukunft liegt, wie kann man hier von einem "verlässlichen Zeugen" sprechen, den man aber doch braucht. um eine Tat anzuzeigen. Ich bezweifle, dass dieser Bescheid bestand hat.

Link to post
Share on other sites

Wenn ich umgesetzt wurde, dann wahrscheinlich nur um wenige Meter. Ich komme tlw. recht spät abends nach Hause, so dass ich nicht zu 100% den Standplatz meines Autos rekapitulieren kann. Wenns irgendwie vor dem Haus steht, ist es schon ok.

Link to post
Share on other sites

Primär kritisiere ich, dass mir ohne Zeugenangabe an einem Ort, an dem ich mich nicht aufgehalten habe, und der auch eigentlich nicht existiert (so dass dort auch kein eingeschränktes Halteverbot existieren kann), das Fahrzeug umgesetzt wurde. So ist der Inhalt des Gebührenbescheides aus meiner Sicht.

Link to post
Share on other sites

Weiss jemand, wie das praktisch abläuft? Also - Klage -> Feststellung, dass Adresse&Zeuge falsch -> Prozess gewonnen -> neuer Bescheid? Oder - Klage -> Feststellung, dass Adresse&Zeuge falsch -> Korrektur falscher Daten im Prozess -> verloren? Oder anders?

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

nach Ansicht des pdf behaupte ich mal, dass das Wort "Zeuge" da einfach falsch ist. Da ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Zusatzzeichen gemeint, das die Gültigkeit des dort befindlichen eingeschränkten Halteverbotes auf den genannten Zeitraum (10.1.17 bis 11.5.18) Montags bis Samstags von 6 bis 18 Uhr beschränkt.

Spekulatius an: Da ist eine (temporäre) Baustelle oder Ähnliches eingerichtet worden, die durch parkende Fahrzeuge gestört/eingeschränkt wird. Von Samstags 18 Uhr bis Montags 6 Uhr darf man da parken, sonst eben nicht.

Mein Rat: Zahlen.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

nochmal zum Verständnis: an dem im Schreiben genannten Ort gibt es keine Baustelle und kein Halteverbot, der Ort existiert schlichtweg nicht! Dass ich möglicherweise woanders umgesetzt wurde, ist lediglich meine Vermutung.

@rth: Für den Kleinkram nehm ich mir keinen Anwalt, das ist nur zum Üben. Verliert man, hat man was gelernt, gewinnt man, auch.

Link to post
Share on other sites

@yazerone, nur dir ist bekannt, wo du dein Auto abgestellt hast. Wenn dort ein Halteverbot ist bist du - zu Recht - umgesetzt worden. Der Rest sind heilbare Fehler. Arbeit für "Korinthenkaker".

Link to post
Share on other sites

...wenn es keiner weiss, ist es mir auch recht. Wenn es egal ist, was auf dem Bescheid steht, lasse ich mir das gern von einem Richter erklären. Dann lasse ich mich auch gern Korinthenkacker (@rth - da hast Du wohl das c vergessen ;-) ) titulieren.

Link to post
Share on other sites
  • 1 year later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...