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Hallo zusammen,

 

bin neu hier und hoffe das das Thema an der Stelle ok ist.

 

Ich würde einfach gerne kurz wissen, darf der Blitzer tatsächlich so stehen, also sind die Bilder so gültig?
Ich meine damit die Position des Fahrzeugs, da er schräg zur Fahrbahn steht und in einer Kurve also nicht parallel zur Fahrbahn.

 

Das die Blitzer auch im Parkverbot stehen dürfen und auf Gehwegen ist mir bewusst. Mir geht es um die Ausrichtung zur Fahrbahn.

 

 

Ich war der Meinung mal gelesen zu haben das es sehr aufwendig ist einen Blitzer aufzustellen und es diverse Punkte zu beachten gibt.

 

Also nun nochmal die eigentliche Frage.

Darf der so stehen? (schräg, kurve und nicht parallel)

Kann man die Aufstellungsvorschriften irgendwo nachlesen?

 

Vielen Dank.

 

Lg

 

 

http://thumbs.picr.de/30422515fv.jpg http://thumbs.picr.de/30422516fi.jpg http://thumbs.picr.de/30422517oi.jpg http://thumbs.picr.de/30422518ek.jpg

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Wo bitte schön steht der denn schräg? So wie ich das sehe steht der parallel zur Fahrbahn bzw. zum Fahrbahnrand.

 

Ja, in der Kurveninnenseite darf er stehen. Das ist sogar zugunsten der Gemessenen, weil hierbei die gemessene Geschwindigkeit geringer ist als auf der Geraden bzw. als die tatsächlich gefahrene.

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Ah, ok. Sorry. Ich hatte "schräg" anders verstanden. So gesehen schräg darf er allerdings problemlos stehen. Da muß man ggf. nur die Antennenneigung entsprechend angleichen. Falls nicht, bekommt man wahrscheinlich jede Menge Fehlmessungen. Trotzdem ist das Fahrzeug aber parallel zur Straße hin ausgerichtet.

 

Ich könnte mir auch vorstellen, daß man die seitliche Neigung an der Arretierung einstellen/ausgleichen kann.

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Nein, ich erkenne kein Radargerät. War lediglich eine Vermutung. Aber ich denke, daß wir uns ja einig sind, daß so wie abgebildet problemlos gemessen werden kann, unabhängig davon, ob es ein Radargerät oder ein PSS ist.

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Ich bin mir zu 99,9 % sicher, dass da ein PSS drin ist. Müsste der rote Berliner Caddy des BVK Spandau sein.

 

Und ja, dann darf er schräg, in der Kurve und nicht parallel stehen. Die Anforderungen an den Aufbau bzw. die Messstelle kann man in den Gebrauchsanweisungen der Messgeräte nachlesen.

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Ich habe das Bild mal etwas bearbeitet und meine auch, ein PSS zu erkennen. Von daher ist die Messung wohl unkritisch.

@bluey imho ist die Antennenaufnahme beim Traffi-Radar nicht verstellbar, da sind überall Eichmarken dran. Vor xx Jahren wurde mal bei einem Meßwagen, der u.a. hier in Schwerin die ersten kommunalen Kontrollen vornahm, eine Antennenhalterung nachträglich als unzulässig erklärt, da sie im hinteren Stoßfänger (Mitsubishi Wagon) untergebracht war, und diese ja durch Parkrempler etc. veränderbar wäre.

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Ich bin mir zu 99,9 % sicher, dass da ein PSS drin ist. Müsste der rote Berliner Caddy des BVK Spandau sein.

 

Und ja, dann darf er schräg, in der Kurve und nicht parallel stehen. Die Anforderungen an den Aufbau bzw. die Messstelle kann man in den Gebrauchsanweisungen der Messgeräte nachlesen.

 

 

Ich habe das Bild mal etwas bearbeitet und meine auch, ein PSS zu erkennen. Von daher ist die Messung wohl unkritisch.

 

 

 

Vielen Dank für eure Antworten.

Also kann man tatsächlich nicht jedes Blitzerauto einfach über einen Kamm scheren bzgl. der Aufbauvorschriften.

 

Lg

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