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"was Gestehen Sie Ein? Wie Schnell Sind Sie Gefahren?"


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Das glaube ich Dir. Allerdings scheint es (wenn man den immer wieder wiederholten Ermahnungen von Anwälten folgt) durchaus auch Kollegen zu geben, die sich dann doch mal anders verhalten. Das Problem für den Beschuldigten ist halt, daß er nicht wissen kann, welchem Typ er gegenübersitzt.

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Korrekt. Das weiß er nicht. Allerdings - und ich kenne recht viele Anwälte - liegt es ja in der Natur der Anwälte, für sich Umsatz zu generieren. Ein Anwalt hat doch gar kein Interesse daran, daß sich ein potentieller Mandant mit der Polizei unterhält, und womöglich auch noch zu einem Ergebnis gelangt. So ganz ohne anwaltliche "Hilfe".

 

Ich habe schon recht viele Verfahren erlebt, die von vornherein zu Scheitern verurteilt waren. Wo der Richter dem Betroffenen / RA nahelegte, den Einspruch zurückzunehmen. Da er ansonsten im Falle einer Verurteilung von Vorsatz ausgehen und dementsprechend auch das Urteil fällen würde. Daß Vorsatz im Raume stand, hätte der RA eigentlich selbst wissen bzw. bereits im Vorfeld erkennen müssen. Daß er es trotzdem bis in die Verhandlung trieb, spricht für sich, nicht jedoch für den RA. Und das sind keine Ausnahmen!

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Das würde ich auch nie bestreiten wollen. Es ist nur eben nicht unbedingt schlau.

Nö.. wirklich unschlau ist das aber auch nicht...

 

 

Zum Beispiel würde die Variante 'nicht mit der Polizei sprechen' bei kleinen Ordnungsverstößen bei mir fixer mit einer fiskalischen Ermahnung enden. Wobei der - nach deiner Ansicht - Unschlaue manchmal, oder leichter, mit einer verbalen Ermahnung davon kommen kann.

 

Oder wenn der Polizist einen strafrechtlichen Verdacht hat, kann das Reden, wenn der Verdacht tatsächlich unbegründet war, die Verdachtsmomente ausräumen. Das hieße, dass sich bei dem Unschlauen der Verdacht erst im Strafverfahren irgendwann ausräumt.

 

Hat man tatsächlich eine Straftat begangen, ist die Frage wie hoch das Strafmaß sein soll an den Gesamtumständen zu messen, auch hier kann es dem Unschlauen besser ergehen.

 

Ziel der Polizei und Gerichte ist die gesamtheitliche Aufklärung. Einlassungen des Täters sind formalrechtlich nicht notwendig, so das juristisch der Tipp stimmt. Aber Moral, Verantwortung und andere nicht juristische Aspekte (tragen der inneren Schuld, verarbeiten der Schuld, Verantwortung vor Gott, der Gesellschaft und einem selbst) spielen auch eine Rolle.

 

Im Ergebnis komme ich dazu, dass dieser Tipp, die Betrachtung was schlau sei, von dir viel zu kurz gedacht ist.

 

Zum Thema oben:

Vielleicht war es nur Neugierde?

Polizist:" Ok, 50 drüber. Glück für Sie, dass die Messung nicht ging. Aber ... sau gefährlich... Unfall... tod.. familie... "

Keine Strafe aber Ziel die Gafahr deutlich zu machen.

Vielleicht war es der Versuch ein Verfahren zu generieren... jedoch gibt es dann Belehrungspflichten... bevor gefragt wird..

 

Oft kommt es den Polizisten darauf an, die Gefährdung auf zu zeigen und eine Verhaltensänderung anzustoßen. Die paar Euro, Punkte bringen weniger Berufszufriedenheit, als ein verhinderter schwerer Unfall. Kommunen beschäftigen teilweise Firmen für's Blitzen. Da geht es um die Strafe. Polizisten geht es überwiegend um die Verkehrssicherheit - auch wenn Bußgelder dafür erhoben werden. Und manchmal muss man dummes Verhalten einfach stumpf abstrafen.

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Zum Beispiel würde die Variante 'nicht mit der Polizei sprechen' bei kleinen Ordnungsverstößen bei mir fixer mit einer fiskalischen Ermahnung enden.

Welche kleinen Ordnungsverstöße kannst Du persönlich denn fiskalisch ermahnen? Und was hat das mit Verkehrs-OWi zu tun?

 

Oder wenn der Polizist einen strafrechtlichen Verdacht hat, kann das Reden, wenn der Verdacht tatsächlich unbegründet war, die Verdachtsmomente ausräumen.

Natürlich. Es kann auch sein, daß ich morgen den Sechser mit Zusatzzahl gewinne.

 

Das hieße, dass sich bei dem Unschlauen der Verdacht erst im Strafverfahren irgendwann ausräumt.

Nö. Das heißt es natürlich nicht.

 

Hat man tatsächlich eine Straftat begangen, ist die Frage wie hoch das Strafmaß sein soll an den Gesamtumständen zu messen, auch hier kann es dem Unschlauen besser ergehen.

Du meinst also, früh- und freizeitiges reden mit Polizisten könnte sich strafmildernd auswirken? Du hast sicher so drei oder sieben nachvollziehbare Beispiele, oder?

 

Ziel der Polizei und Gerichte ist die gesamtheitliche Aufklärung.

Aus welchem Abreisskalender hast Du denn den Spruch aufbewahrt?

 

Aber Moral, Verantwortung und andere nicht juristische Aspekte (tragen der inneren Schuld, verarbeiten der Schuld, Verantwortung vor Gott, der Gesellschaft und einem selbst) spielen auch eine Rolle.

Darüber kann man filosofieren, auch mit einem Polizisten. Aber nicht, wenn man Beschuldigter ist.

 

Im Ergebnis komme ich dazu, dass dieser Tipp, die Betrachtung was schlau sei, von dir viel zu kurz gedacht ist.

Das ist nun kein Wunder. Schließlich bist Du Polizist.

 

Vielleicht war es nur Neugierde?

Kaum. Zumindest kann ich die aus dem Beitrag des TE nicht herauslesen.

 

Polizist:" Ok, 50 drüber. Glück für Sie, dass die Messung nicht ging.

Den Fehler findest Du jetzt ohne fremde Hilfe, oder?

 

Vielleicht war es der Versuch ein Verfahren zu generieren... jedoch gibt es dann Belehrungspflichten... bevor gefragt wird..

Du meinst sicher solche Beispiele.

 

Oft kommt es den Polizisten darauf an, die Gefährdung auf zu zeigen und eine Verhaltensänderung anzustoßen. (...) Polizisten geht es überwiegend um die Verkehrssicherheit - auch wenn Bußgelder dafür erhoben werden.

Gibt es dazu repräsentative Untersuchungen?

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@Biber

 

Quote

Oder wenn der Polizist einen strafrechtlichen Verdacht hat, kann das Reden, wenn der Verdacht tatsächlich unbegründet war, die Verdachtsmomente ausräumen.

Natürlich. Es kann auch sein, daß ich morgen den Sechser mit Zusatzzahl gewinne.

So Du in der Zeit zurückreisen kannst, sollte das möglich sein, denn die Zeiten haben sich geändert:

Gewinnklasse 1 6 Richtige + Superzahl

 

Quote

...

Den Fehler findest Du jetzt ohne fremde Hilfe, oder?

Das Dir solcher Schnitzer passieren, ich hätte es nicht geglaubt. Aber auch ein Biber ist fehlbar.

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Das würde ich auch nie bestreiten wollen. Es ist nur eben nicht unbedingt schlau.

Nö.. wirklich unschlau ist das aber auch nicht...

 

 

Zum Beispiel würde die Variante 'nicht mit der Polizei sprechen' bei kleinen Ordnungsverstößen bei mir fixer mit einer fiskalischen Ermahnung enden. Wobei der - nach deiner Ansicht - Unschlaue manchmal, oder leichter, mit einer verbalen Ermahnung davon kommen kann.

 

 

 

Für mich absolut nachvollziehbar, weil vor ein paar Wochen so erlebt. Junge Frau wird im VG-Bereich gelasert für 35 € ( :z30: ) :cop01: fragt "irgendwoher kennen wir uns doch?" Antwort "Ja, vom Einsatz XY, ich bin bei der Bereitschaftspolizei" Laser- :cop01: "Warum sagen Sie das denn nicht, wir sch*** doch keine Kollegen an " ;) Solange es im VG-Bereich bleibt. :lol:

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  • 2 weeks later...

Hello allerseits!

 

Ich hatte mal das glleiche Problem. Da wollte der Beamte von mir wissen wie schnell ich gefahren bin. Mein Antwort: "Das kann ich Ihnen leider nicht sagen, sonst hätte ich ja den Straßenverkehr außer acht gelassen.."

 

Ich glaube, er war etwas amüsiert über meine Antwort. Ich wusste, das sie aus Ihrem Fahrzeuig heraus geleasert haben, was ja nicht zulässig ist.. Von daher ;)

 

Beste Grüße

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Ich wusste, das sie aus Ihrem Fahrzeuig heraus geleasert haben, was ja nicht zulässig ist..

 

 

Warum sollte das nicht zulässig sein? Ist doch gängige Praxis und funktioniert auch einwandfrei.

 

Gruss gery41

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Ich wusste, das sie aus Ihrem Fahrzeuig heraus geleasert haben, was ja nicht zulässig ist..

 

 

Warum sollte das nicht zulässig sein? Ist doch gängige Praxis und funktioniert auch einwandfrei.

 

Gruss gery41

 

Und: es ist ganz sicher auch zulässig!

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