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Österreich Fahrerermittlung ?


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Brauche mal 'ne kleine Nachhilfe im EU Strafzettelversand.

 

Kommt die Tage eine Einschreiben aus Ösi'Land an unsere kleine Fa. mit der Frage:

Sie möchten wissen war am X um Y das Firmenfahrzeug gelenkt hat.

Inhaltlich im Schreiben nichts, um was es überhaupt geht ....

(Kein Vorwurf, kein Bild, nichts)

 

OK, da waren 5 Angestelle in dem KfZ zu einer Fortbildung unterwegs.

Keine® hat was gemerkt oder gesehen (Blitz, Rotlicht, o.ä.) und abwechselnde Fahrer/innen.

Kein bekannter Unfall, keine Schäden am Fahrzeug.

(Nun ja, das war so zu erwarten ... :ninja::ph34r::ph34s::ph34t:)

 

Nach D Recht muß/kann ich niemanden oder mich selbst beschuldigen, vor allem wenn unklar ist wer fuhr und um was es geht.

Ö'Land kennt doch angeblich die "Halterhaftung", also warum schicken sie nicht einfach eine Rechnung

an den Fahrzeughalter, also die diesem Falle die Firma?

Bzw. die winken doch immer gleich nach der "Tat" raus um zu kassieren (z.B. vor dem Pfändertunnel)

 

Dubios, was soll das Ganze und wie am besten reagieren ?

 

merci

 

 

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Kam das Einschreiben überhaupt von der österreichischen Polizei oder der entsprechenden Bußgeldstelle? Es erinnert mich sehr an die Rechnungen und Mahnungen, die ich per Email von einer Firma bekam, bei der ich nichts gekauft hatte. Hätte ich die Anhänge der Emails geöffnet - was ich nicht tat - hätte ich Viren auf meinen Rechner bekommen.

Check den Absender oder warte ab, was er im folgenden tut.

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Soweit ich weiß, ist eine verweigerte Lenkerauskunft i.d.R. teurer als das Bußgeld, kann aber in D nicht eingetrieben werden. Bei deinem nächsten Aufenthalt in A könnte sich das dann aber rächen....

 

Ich für meinen Teil halte eine sorgfältig ausgefüllte Lenkerauskunft mit fiktiven Personendaten (idealerweise wohnhaft außerhalb der EU) für eine Option den Wegezoll ohne Ärger beim nächsten Besuch des Alpenlandes zu vermeiden.

Vielleicht kann ja auch ein "Eingeborener" dazu etwas schreiben :B):

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Es gibt keine Halterhaftung in Österreich, es muss „nur“ der Halter wissen, wem er das Fahrzeug überlassen hat und den, oder die hat er auf Anfrage zu benennen.

Es wird von der Behörde davon ausgegangen, dass das Fahrzeug nur an näher bekannten Personen verliehen wird.

Strafen bis €5000,- oder bis 3 Wochen Ersatzhaft, da das eine Verwaltungsstrafe ist die Verjährungsfrist 3 Jahre und in D exekutier bar. Ansonsten beschreibt der Link von @Gegenblitz das Ganze sehr gut.

MfG

A-Wolf

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  • 4 weeks later...

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