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[Österreich] Anonymverfügung, Geblitzt Mit Deutschem Mietwagen


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Liebe Forenmitglieder,

 

ich Ersuche euren Rat wegen einer Anonymverfügung aus Österreich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Da hier keiner auf lange Geschichten steht, beschreibe ich den Fall kurz und knapp. Mir geht es dabei vor allem um die rechtlichen Möglichkeiten die Forderung abzuwenden und die aktuelle Rechtslage.

 

Es werden bei Sixt Stuttgart zwei Fahrzeuge angemietet von einer Person A.

Als Fahrer werden für das spätere Tatfahrzeug eingetragen: A und B.

 

Beide Fahrer sind deutsch, wohnen in Deutschland, und haben deutsche Führerscheine. Mit Österreich haben sie nichts zu tun, außer dem Transit zum Gardasee ;)

 

Eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung Blitzt das Fahrzeug in Österreich auf der Autobahn mit 12 km/h zuviel. Ob von vorne oder von hinten geblitzt wurde, kann nicht mehr erinnert werden. Im Tatfahrzeug saß wahrscheinlich Person B hinter dem Steuer.

 

Die anmietende Person A erhält nach zwei Wochen eine an Sixt adressierte Anonymverfügung per Email als Scan. zu Last gelegt wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung und es werden 50 gefordert. Dazu in einem separaten Schreiben eine Verwaltungsgebühr von 18,50 , gemäß AGB Sixt.

 

Soweit, so gut. Das ist der aktuelle Stand.

 

Jetzt könnte der Betrag 50 aus der Anonymverfügung einfach bezahlt werden und die Sache wäre gegessen, oder er wird eben nicht überwiesen und die Frist verstreicht. Die österreichische Behörde stellt eine Lenkererhebung an Sixt zu und verlangt den Namen des Fahrers. Dann würde Sixt den Fahrer benennen, beziehungsweise mit zwei möglichen Fahrern A/B dienen können.

 

Fahrer A (der Anmieter) bekäme zwei Wochen später einen Brief mit Eröffnung eines Strafverfahrens. Er bestreitet jedoch der Fahrer gewesen zu sein, denn er saß währenddessen im anderen gemieteten Fahrzeug 5 Minuten hinter dem TatFahrzeug auf der Autobahn. Außer A&B haben übrigens auch C & D ab und zu das Auto bewegt ;)

 

Frage, wie schätzt ihr den Fall ein?

 

meine Meinung: Sixt kann zwei mögliche Fahrer benennen. (Solange sich die Fahrer denn an die AGB halten, kämen auch nur die beiden als Täter infrage). Wenn nun beide der infrage kommenden Fahrer bestreiten, gefahren zu sein,besteht nach deutschem Recht, wo immer der tatsächliche Fahrer festgestellt werden muss, keine Handhabe. und dieses deutsche Recht gilt nun mal, auch bei der Vollstreckung von Auslandsverstößen.

 

Ich bin gespannt und freue mich auf Antworten. Allen noch einen schönen Sommer.

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Hallo,

da in Österreich der Halter für Verstöße haftet wenn nicht der echte Fahrer ermittelt werden kann wird Österreich die Kohle zur Not bei Sixt kassieren. Bzw wird Sixt keinen Ärger mit dem Bergvolk wollen.

Um die Bearbeitungsbebühr kommt ihr eh nicht rum und wenn Sixt die 50€ zahlen muss wird diese Summe auch noch an denjenigen gehen der das Auto gemietet hat. Den Namen des Mieters wird Sixt möglicherweise schon weitergeleitet haben, nur dürfte die nächste Rechnung höher ausfallen.

Gehe mal davon aus das die umgehende Zahlung die stressfreieste Variante sein wird. Wegen 50€ plus Gebühren würde ich weder die Österreicher noch Sixt verärgern.

Übrigens, was steht in der AGB bezüglich des Inkassos falls Österreich bei Ihnen kassiert?

 

Nachtrag. Mal zwei Ausschnitte aus der AGB

 

Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter bzw.bei Firmenkunden von den im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden.

 

Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs
-
und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche
Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das
Fahrzeug überlässt, verursachen.

 

Kurz, die Person die Angemietet hat ist Zahlungspflichtig, denn wie gesagt juckt es die Alpenbewohner nicht wirklich wer gefahren ist.

 

 

https://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf

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Guest gegenblitz

50 für 12? Klingt mal schwer nach ner IG-L Abzocke

 

 

 

Die anmietende Person A erhält nach zwei Wochen eine an Sixt adressierte Anonymverfügung per Email als Scan. zu Last gelegt wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung und es werden 50 gefordert. Dazu in einem separaten Schreiben eine Verwaltungsgebühr von 18,50 , gemäß AGB Sixt.

 

Wird diese nicht bezahlt erhält Sixt erneut Post, dann eine Lenkererhebung die sie beantworten sollten und garantiert werden.

Was die Ösis nun machen wenn sie 2 Lenker genannt bekommen kann ich nicht wirklich beantworten.

 

2 Erhebungen, bei Nichtantwort zwei Strafen?

 

Eine beantwortete LE mündet üblich in eine SV:

 

https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/strafverfuegung-was-es-zu-beachten-gilt-16185840

 

Eine nicht beantwortete in einer Verwaltungsstrafe für die Unkenntnis über den Lenker

Aus der Sache raus kommt ihr also nur wenn einer oder beide selbige erhalten, da diese in D nicht vollstreckt werden kann.

 

So am Rande: Die 18,50 hatte ich ebenfalls mal als Firmenkunde im Privatbriefkasten und nicht bezahlt - wurden aber nicht mal mehr angemahnt

 

 

Gehe mal davon aus das die umgehende Zahlung die stressfreieste Variante sein wird. Wegen 50€ plus Gebühren würde ich weder die Österreicher noch Sixt verärgern.

Übrigens, was steht in der AGB bezüglich des Inkassos falls Österreich bei Ihnen kassiert?

 

 

Wird wohl keine Relevanz haben wenn sie oben erwähnte LE brav beantworten.

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