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Hallo,

ich habe folgende Ausgangssituation:

 

April 2016: ca. 45 km/h außerorts zu schnell; 2 Monate FV

Dezember 2016: 27 km/h außerorts zu schnell; 1 Monat FV (wegen 2x über 25 km/h)

 

Jetzt bin ich wieder im Juli 2017 mit 21 km/h innerorts erwischt worden.

 

Was blüht mir?

 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

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Regulär: 80€, 1 Punkt

Das Risiko eines Fahrverbotes oder verdoppelten Bußgeldes besteht jedoch bei mehreren Wiederholungen über 20 km/h, wenn die Sache vor Gericht kommt. Genaueres siehe Bussgeld-info. Im Zweifelsfall den Ball flach halten, damit die 3. Bußgeldstelle nichts von den zwei vorhergehenden Übertretungen erfährt.

Und: Informier Dich auf blitzer.de über die Position der Radarfallen.

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Keine Spielchen, einfach bezahlen. Bei irgendwelchen Dingen außer der Reihen kann der Bearbeiter den Vorgang zum Gericht weiterleiten.

Spielchen werde ich auf keinen Fall machen. Ich habe nur nicht das "Ball flach halten" verstanden.

 

Sobald ein Busgeld der Fall ist, fordert die Behörde doch meine Akte in Flensburg an. Da sind meine Vorstrafen dann doch ersichtlich oder?

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Sobald ein Busgeld der Fall ist, fordert die Behörde doch meine Akte in Flensburg an. Da sind meine Vorstrafen dann doch ersichtlich oder?

 

Richtig. Du kannst also erstmal nur hoffen, dass der Sachbearbeiter sein "Pflichtgemäßes Ermessen" (ich nenne es immer Willkür) nicht ausübt.

 

Wenn du also den Standardtarif angeboten bekommst, nimm ihn an ;) -> Außer du hättest gute Chancen komplett aus der Nummer rauszukommen, das stand ja aber nicht zur Debatte.

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Sobald ein Busgeld der Fall ist, fordert die Behörde doch meine Akte in Flensburg an. Da sind meine Vorstrafen dann doch ersichtlich oder?

 

Richtig. Du kannst also erstmal nur hoffen, dass der Sachbearbeiter sein "Pflichtgemäßes Ermessen" (ich nenne es immer Willkür) nicht ausübt.

 

Wenn du also den Standardtarif angeboten bekommst, nimm ihn an ;) -> Außer du hättest gute Chancen komplett aus der Nummer rauszukommen, das stand ja aber nicht zur Debatte.

 

 

Die Antworten hben mir bisher etwas weiter geholfen. Was aber passiert, wenn er sein pflichtgemäßes Ermessen ausübt? Welche Strafe kann mir blühen? Tritt da das Beharrlichkeitsthema ein?

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Richtig. Du kannst also erstmal nur hoffen, dass der Sachbearbeiter sein "Pflichtgemäßes Ermessen" (ich nenne es immer Willkür) nicht ausübt.

abgesehen davon, dass ermessensentscheidungen immer begründet werden müssen, um den Anschein von Willkür zu vermeiden:

Wenn der SB entscheidet, nichts zu machen - dann übt er auch sein Ermessen aus.

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Möglich ist das - aber nur in BY wird das standardmäßig auch gemacht.

Aber: wer in nicht mal 1,5 Jahren sich im Zaum zu halten (trotz zweier FVs)...

der sollte mal in sich gehen

Vielen Dank für die Antwort! Hilft mir sehr weiter. Alle Vergehen sind in BW passiert. Wie ist es da?

Gibt es noch weitere Feedbacks?

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Moin Moin

 

 

... damit die 3. Bußgeldstelle nichts von den zwei vorhergehenden Übertretungen erfährt...

Wenns im Anzeigenbereich ist, also alles ab 21 zuviel, werden standardmäßig die Flenspunkte abgefragt.

Hier erfährt die 3. Stelle also immer, was des Rasers Herzenswunsch ist.

 

 

 

...Busgeld...

Davon könntest du präventiv reichlich zur Seite legen

 

 

 

...dass die Behörde mir 1-3 Monaten Fahrverbot geben kann....

Frag mal bei Tante Google nach beharrlicher Pflichtverletzung.

 

 

Gruß

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Ich habe nur nicht das "Ball flach halten" verstanden.

Bedeutet: Bußgeld termingerecht zahlen, keinen Einspruch einlegen und auch sonst keine Aufmerksamkeit bei der Behörde erregen.

 

Weitere Folgen hängen vom Zufall ab. Du kannst an einen SB geraten, der nur schaut, ob Dein Punkt ein vierter, sechster oder achter ist, (Folge: Ermahnung, Verwarnung, FS-Entzug) und dann den Vorgang schnellstmöglich abschließt. Oder an einen, der jeden Fall ganz genau untersucht, voller Begierde, jedem pöhsen Raaser zur Strafe den größtmöglichen Schaden zuzufügen.

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Ich habe nur nicht das "Ball flach halten" verstanden.

 

Bedeutet: Bußgeld termingerecht zahlen, keinen Einspruch einlegen und auch sonst keine Aufmerksamkeit bei der Behörde erregen.

 

Weitere Folgen hängen vom Zufall ab.

Sehr richtig. Wenn du ohne Aufschlag durchkommst solltest du in diesem Jahr kein Lotto spielen. So viel Glück hat man nur 1 mal pro Jahr!

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Moin Moin

 

 

April 2016: ca. 45 km/h außerorts zu schnell; 2 Monate FV

Hier hab ich direkt aufgehorcht.

Das übliche Maß bei 45 zuviel agO ist nämlich 1 Monat. Wenn du aber 2 Monate laufen durftest, hattest du davor schon Dreck am Stecken.

 

 

 

... die Behörde entscheiden kann ob 1-3 Monate. Wenn das der Fall ist, frage ich euch, was eure Erfshrungswerte bezüglich dieser Thematik ist? 1 Monat? 3 Monate?

Die 2 Monate Plus nochmal 1 Monat haben also den Lerneffekt nicht erzielt. Deine Einsichtsfähigkeit tendiert also gegen Null.

 

Wenn es nach mir ginge, sollte die Behörde die 3 Monate aufbrummen.

 

 

 

Gruß

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Du kannst an einen SB geraten, der nur schaut, ob Dein Punkt ein vierter, sechster oder achter ist, (Folge: Ermahnung, Verwarnung, FS-Entzug)

DAS ist nicht Aufgabe der Bußgeldbehörde - das mach die Führerscheinbehörde und dauert noch etwas nach der Rechtskraft des BG....
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Moin Moin

 

 

April 2016: ca. 45 km/h außerorts zu schnell; 2 Monate FV

Hier hab ich direkt aufgehorcht.

Das übliche Maß bei 45 zuviel agO ist nämlich 1 Monat. Wenn du aber 2 Monate laufen durftest, hattest du davor schon Dreck am Stecken.

 

 

 

... die Behörde entscheiden kann ob 1-3 Monate. Wenn das der Fall ist, frage ich euch, was eure Erfshrungswerte bezüglich dieser Thematik ist? 1 Monat? 3 Monate?

Die 2 Monate Plus nochmal 1 Monat haben also den Lerneffekt nicht erzielt. Deine Einsichtsfähigkeit tendiert also gegen Null.

 

Wenn es nach mir ginge, sollte die Behörde die 3 Monate aufbrummen.

 

 

 

Gruß

Dann habe ich mich mit den 45 km/h vertan. Ich hatte vorher noch keinen Eintrag in Flenßburg oder sonstiges.Ich konnte den alten Strafzettel nicht mehr finden..

 

Fakt ist, dass ich die beiden Fahrverbote zurecht bekommen habe und die Strafe auch ohne irgendeinen Versuch des Einspruches hingenommen habe. Dies waren auch die einzigen beiden Strafzettel seit Anfang 2016.

 

Leider habe ich dieses Mal ein 30er Schild übersehen innerorts. Was mich nicht von der Strafe befreien wird, aber dafür umso ärgerlicher ist. Die Strafe, die dieses Mal auf mich zukommt , werde ich ebenfalls einspruchslos hinnehmen.

 

@Sobbel und Blaulicht: Um mir eine Moralpeitsche abzuholen, habe ich mich nicht in diesem Forum gemeldet. Das ich bei den ersten beiden Blitzer schaden hätte können, weis ichund bin ich mir auch bewusst. Vielen Dank für alle hilfreichen Kommentare.

 

Wenn jemand noch weitere Erfahrungswerte hat, darf er die gerne mit mir/uns teilen. Andernfalls würde ich das Thema abschließen.

 

Das Ergebnis, kann ich gerne in ein paar Wochen an euch weiterleiten.

 

Vielen Dank.

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Och... Ob man will oder nicht... Man muss halt auch mal mit Beiträgen rechnen, die man eigentlich nicht hören wollte.

 

 

Meiner Ansicht nach, muss mindestens ein 3 Monate Fahrverbot die Folge sein; bzw die Geeignetheit in Frage gestellt werden.

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Moin Moin

 

 

... jedem pöhsen Raaser zur Strafe den größtmöglichen Schaden zuzufügen.

 

Der deutsche Raser lernt, wenn er ausser atomaren Einschlägen überhaupt noch etwas spürt, nur mit Schmerzen.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

... jedem pöhsen Raaser zur Strafe den größtmöglichen Schaden zuzufügen.

 

Der deutsche Raser lernt, wenn er ausser atomaren Einschlägen überhaupt noch etwas spürt, nur mit Schmerzen.

 

 

Gruß

Oft liegen die größten Schmerzen bei den Hinterbliebenen der Opfer des Rasers.

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@TE ... auf 2 solcher Verfehlungen bin ich es innerhalb eines Jahres auch gekommen, allein der Gedanke Nr. 3 läßt meinen FS für länger in der Versenkung verschwinden, war Schmerz genug, die Tachonadel genauer im Auge zu behalten. Sicher, man hat ab und an mal schlechte Tage, ABER, dies könnte auch bedeuten man übersieht mal kein 30 Schild sondern ein menschliches Wesen ... dann sind Punkte und der FS Entzug das kleinste Problem.

 

:victory:

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Meiner Ansicht nach, muss mindestens ein 3 Monate Fahrverbot die Folge sein; bzw die Geeignetheit in Frage gestellt werden.

Gott sei Dank gilt in D immer noch das Gesetz und nicht Deine Ansichten...

 

Oder würdest Du es toll finden, wenn jemand schreibt, dass er der Ansicht ist, ein Polizeibeamter mit Deinen Ansichten müsste aus dem Polizeidienst bzw. Beamtenverhältnis entfernt werden?

 

 

Und nein, ich möchte keine weitere PN von Dir!!

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