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@biber

Der TE hat sich bis zum Schluss nicht dazu geäußert ob ein Kassenbon vorhanden ist/war, sondern nur rumgeblökt und falsches geschrieben...

 

 

Deswegen versuche ich ihm (jetzt aus eigener Erfahrung) ein bisschen auf die Sprünge zu helfen aus seinem Jammer-/ Pöbeltal herauszukommen....:

 

 

 

Ich nehme mal an, dein Freund hat im Supermarkt eingekauft, und ist kein Falschparker gewesen, dann hat er sicherlich einen Kassenbon bekommen, und mit dem kann er nachweisen, dass er dort "rechtmässig" im Sinne des Supermarktes geparkt hat. Dann wird auch die "Parkgebühr" erlassen.

 

Wo bitte steht, daß mit Kassenbon die Parkgebühr erlassen wird? Das wäre reine Kulanz des Marktleiters und auf diese Kulanz kann man sich halt nicht verlassen. Mit dem Versuch, die Gebühr mit Kassenbon erlassen zu bekommen, würde er sich ja als Fahrer identifizieren. Das ist viel zu ungewiß.

 

Aber wenn ich das alles hier so lese, wird er wohl zahlen und diesen sowie andere Supermärlkte meiden, die auf diese Weise abzocken.

1) Ein freundliches Gespräch an der Infotheke des Supermarktes brachte schon mal von der dortigen MA'in den Hinweis darauf, dass "wirkliche" (!) Kunden diese Vertragsstrafe nicht zahlen müssen.

 

2. Ein Blick auf die HP der Vertragsfirma erleichtert vieles und erspart ggf. solche Jammer- und "wie wehre ich mich"-Threads.

 

3. Der Marktleiter hat null damit zu tun, somit braucht er auch keine Kulanz zu zeigen. Ausschließlich zwischen dem Kunden und der Firma wird der Vertrag geschlossen.

 

4. Auch ich habe mich -vorsichtshalber- nicht als Fahrerin "geoutet", mit ein bisschen Kenntnis der deutschen Sprache schreibt man dann zum Beispiel "Mir als Halter des genannten Fahrzeuges wurde heute der als Anlage beigefügte Hinweiszettel übergeben. Auch beigefügt der Kassenbon der bestätigt, dass das Fahrzeug dort rechtmäßig als Kundenfahrzeug abgestellt wurde..." usw.

 

5. Wenn er meint jetzt zahlen zu müssen... bitte schön.

 

Eigentlich ganz einfach, oder? Natürlich sollte man trotz alledem (falls es einem intellektuell möglich ist) auch ein kleines bisschen die Waldformel beachten, da bekommt man, wie ich, innerhalb schon von 24 Stunden eine freundliche Mail zurück, dass die Forderung als gegenstandslos anzusehen ist.

 

 

Und die die meinen, dass sie dort "einfach so" parken können... tja, die können dann ja gerne über Urteile, Fahrereigenschaften etc. diskutieren...

 

 

 

Auch klar, @qtreiberin und ich sind vermerkt, beim nächsten Mal gibt es keine Gnade mehr....außer man fährt dann schwere Geschütze auf....

Wat für ein Dünnsinn...
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@treiberin: Gefällt mir doch, deine Beharrlichkeit in dieser Sache ausgerechnet noch beim Falschparken :rofl: . Bei mir stand extra "einmalige" Rücknahme. Du kannst ja gerne berichten, ob Du weiterhin ohne Parkscheibe, dafür mit Kassenbon bei "deinem" Parkplatz-Management durchkommst :notworthy: .

:nolimit:

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Lt. der HP des Unternehmens gilt das immer, auch hat die E-Mail des Unternehmens nichts von einer "einmaligen" Rücknahme beinhaltet..

 

Im übrigen habe ich nicht "falsch" geparkt, sondern lediglich Hinweisschilder übersehen, die mir nach 30 Jahren Einkaufs dort auf einmal die Benutzung einer Parkscheibe vorschreiben..

 

"Falsch parken" wäre es gewesen, hätte ich mein Auto dort abgestellt um ggü. zu unserem Stammgriechen zu gehen...

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