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Hallo Forum!

Jetzt hätte ich auch mal wieder eine Frage.

 

Einem Bekannten ist Folgendes passiert:

 

Er parkte wie gewohnt auf einem Supermarktparkplatz. Als er mit seinen Einkäufen zurückkam, befand sich ein Strafzettel an seiner Windschutzscheibe, ausgestellt von einer privaten Firma. Der Vorwurf ist, daß er keine Parkscheibe ausgelegt hatte. Dafür soll er eine "Ersatzgebühr" nach §858 BGB i.H.v. 15 Euro zahlen. Erstaunt stellte er fest, daß sich neuerdings entsprechende Schilder dieser Firma, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen, auf dem Parkplatz aufgestellt wurden.

 

Ich habe ihm zunächst geraten, das nicht zu bezahlen und auf etwas Schriftliches von der Firma zu warten, die ihn auch als Fahrer identifiziert. Zudem soll er den Supermarkt in Zukunft meiden. Wer so etwas seinen Kunden antut, der hat das Geld des Kunden nicht verdient.

 

Fragen:

Ist diese Ersatzgebühr rechtlich durchsetzbar? Aus dem §858 BGB kann ich irgendwie keine "Ersatzgebühr" herleiten

 

Gilt hier in Bezug auf Verfolgungsverjährung das BGB oder das OwiG?

 

Kann sowas an das Ordnungsamt abgegeben werden, sodaß ein Verkehrsverstoß daraus wird?

 

Wer hat Erfahrungen damit?

 

 

 

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Hallo, Diplomat,

 

beim TE geht es nicht um einen Parkschein, mit dem er quasi eine "Miete" für den Parkplatz zahlt, sondern um eine Parkscheibe.

 

Hier stellt sich die tatsächlich die Frage, ob eine nicht ausgelegte Parkscheibe von einem privaten Betreiber sanktioniert werden kann.

 

Viele Grüße,

 

Uhu110

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Und der Fahrer muss, sofern er ermittelt ist, zahlen.

Das ist der Punkt! Der Fahrer muß zahlen. Der muß aber erstmal ermittelt werden.

 

Hier stellt sich die tatsächlich die Frage, ob eine nicht ausgelegte Parkscheibe von einem privaten Betreiber sanktioniert werden kann.

Zudem ist eine Parkscheibe ja ein Dokument für den öffentlichen Straßenverkehr. Da stellt sich doch schon die Frage, ob privat ein

öffentliches Dokument zum Nachweis der Parkzeit verwendbar ist oder ob nicht der Betreiber des Parkplatzes hierfür eigene geeignete

Mittel zur Verfügung stellen müßte.

 

Andererseits ist die BGH-Entscheidung, die @Diplomat gepostet hat, auch wieder ein Argument, auch wenn es da um einen nicht ausgelegten Parkschein geht. Ich habe

noch das hier dazu gefunden, die BGH-Entscheidung ist allerdings jünger:

 

http://www.focus.de/finanzen/experten/thomas_hollweck/boese-ueberraschung-nach-dem-einkauf-so-werden-supermarkt-kunden-beim-parken-abgezockt_id_3997383.html

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Hallo,

 

ich kann dir nur in dem Punkt zustimmen, dass ich dort sicher nicht mehr einkaufen würde.

Und wieso?

 

Weil der Supermarktbetreiber seinen Parkplatz für seine Kunden (also auch für dich) freihalten möchte?

 

Mit der Maßnahme versucht der Supermarktbetreiber lediglich Dauerparker,

die z.B. in der Nähe arbeiten und seinen Parkplatz widerrechtlich nutzen,

vom Parken abzuhalten.

 

Meiner Meinung nach ist das absolut in Ordnung und nachvollziehbar.

 

Und wo ist das Problem, eine Parkscheibe auszulegen?

 

Wenn man sie woanders, wo Parkscheibenpflicht besteht, vergisst,

wird es auch sanktioniert.

 

Wo macht da der Supermarkparklatz einen Unterschied?

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@porscheturbo

 

Es gibt andere Möglichkeiten, ungebetene Parker herauszufiltern. Aber das soll hier nicht das Thema sein!

Es kann nicht angehen, daß treue Kunden, die auch tatsächlich im Markt eingekauft haben, abgezockt werden, weil sie im Stress und in der Gewohnheit nicht darauf achten,

daß hier ein sonst frei beparkbarer Parkplatz plötzlich eine Parkscheibe erfordert. Beschilderung hin oder her. Mein Bekannter war nicht der Einzige, der sich so ein Knöllchen

eingefangen hat. Insofern kann man getrost Abzocke und Profitgier unterstellen, zumal der zu zahlende Betrag den Betrag bei gleichem Vergehen in öffentlichem Parkraum

deutlich überschreitet.

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.................Dafür soll er eine "Ersatzgebühr" nach §858 BGB i.H.v. 15 Euro zahlen..............

.............zumal der zu zahlende Betrag den Betrag bei gleichem Vergehen in öffentlichem Parkraum

deutlich überschreitet.

Bei 15,- €?

Erklär mal.

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Ich nehme mal an, dein Freund hat im Supermarkt eingekauft, und ist kein Falschparker gewesen, dann hat er sicherlich einen Kassenbon bekommen, und mit dem kann er nachweisen, dass er dort "rechtmässig" im Sinne des Supermarktes geparkt hat. Dann wird auch die "Parkgebühr" erlassen.

 

Natürlich will der Supermarkt Plätze für seine richtigen Kunden freihalten, und nicht mögliche Kunden durch Dauerparker und damit "Nichtkunden" verscheucht wissen.

Es gibt nebenbei bemerkt überhaupt kein Recht auf einen Parkplatz. Es ist ein Angebot des Supermarktes, Dir einen Stellplatz während des Einkaufs anzubieten. Ob der Platz kostenlos ist, oder nicht hängt alleine vom Willen des Supermarktbetreibers ab. Wenn der Platz in der Münchener Innenstadt ist, wird der wohl kaum kostenlos, weil begehrt, sein.

 

Ähnlich wird es im vorliegenden Falle sein, der Parkplatz ist eben auch dort begehrt, und so stellen einige oder viele "Nichtkunden" dort ihr Fahrzeug ab. Wenn dann potentielle Kunden keinen Parkplatz mehr bekommen, reisst dem Supermarktbetreiber die Hutschnur, und er bestellt so einen "Parkraumüberwacher".

 

Lange Rede, kurzer Sinn: 15 Euro aus der Portokasse nehmen ,zahlen und das Leben geniessen. Alles andere kostet mehr Nerven als es wert ist.

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Ich nehme mal an, dein Freund hat im Supermarkt eingekauft, und ist kein Falschparker gewesen, dann hat er sicherlich einen Kassenbon bekommen, und mit dem kann er nachweisen, dass er dort "rechtmässig" im Sinne des Supermarktes geparkt hat. Dann wird auch die "Parkgebühr" erlassen.

Wo bitte steht, daß mit Kassenbon die Parkgebühr erlassen wird? Das wäre reine Kulanz des Marktleiters und auf diese Kulanz kann man sich halt nicht verlassen. Mit dem Versuch, die Gebühr mit Kassenbon erlassen zu bekommen, würde er sich ja als Fahrer identifizieren. Das ist viel zu ungewiß.

 

Aber wenn ich das alles hier so lese, wird er wohl zahlen und diesen sowie andere Supermärlkte meiden, die auf diese Weise abzocken.

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Mit dem Versuch, die Gebühr mit Kassenbon erlassen zu bekommen, würde er sich ja als Fahrer identifizieren. Das ist viel zu ungewiß.

 

Aber wenn ich das alles hier so lese, wird er wohl zahlen und diesen sowie andere Supermärlkte meiden, die auf diese Weise abzocken.

 

 

Wieso identifizieren? Wenn dein Freund der Halter ist, kann er doch sagen, dass wiederum ein Freund ihm dieses Ticket vom Einkauf mitgebracht hätte, was das denn solle.

Der Halter ist dem Supermarkt ja nicht rechenschaftspflichtig, wer der Fahrer war.

 

Das Interesse des Supermarktes ist jederzeit freie Parkplätze für potentielle Kunden zu haben, und nicht 15 Euro zu verdienen, und damit einen Kunden zu verlieren.

Damit kannst Du pokern.

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Hallo, QTreiberin,

 

Uhu110


:D:D

 

man wird eben älter. :victory:

 

Ich bin froh, dass ich noch keinen meiner anderen Nicknamen hier gepostet habe. :abwarten:

 

Hallo, Blaulicht,

Es gibt nebenbei bemerkt überhaupt kein Recht auf einen Parkplat

Doch.

Aber nicht auf den Supermarktsparkplatz

interessant. Wo kann man denn belegbares dazu finden, dass es ein Recht auf einen Parkplatz gibt (lassen wir mal den privat bezahlten Parkplatz vor dem eigenen Haus außer Acht)?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Zudem ist eine Parkscheibe ja ein Dokument für den öffentlichen Straßenverkehr.

Ich frag' lieber gar nicht erst, wie Du auf das schmale Brett kommst.

 

Es gibt andere Möglichkeiten, ungebetene Parker herauszufiltern.

Ja klar gibt es die. Aber warum sollte der Supermarktbetreiber irgendwelche aufwendigen und teuren Lösungen wie z.B. eine Schrankenanlage installieren, wenn es so doch einfach und kostenlos geht?

 

Es kann nicht angehen, daß treue Kunden, die auch tatsächlich im Markt eingekauft haben, abgezockt werden, weil sie im Stress und in der Gewohnheit nicht darauf achten, daß hier ein sonst frei beparkbarer Parkplatz plötzlich eine Parkscheibe erfordert. Beschilderung hin oder her. Mein Bekannter war nicht der Einzige, der sich so ein Knöllchen eingefangen hat.

Achja. Eigenartigerweise trifft es immer nur treue Kunden und nie irgendwelche Leute, die den Supermarktparkplatz für ihre egoistischen Zwecke missbrauchen. Eigenartigerweise kommen die treuen Kunden aber niemalsnienicht auf die Idee, mit ihrem Einkaufswagen und dem (sicherlich ganz langen) Kassenzettel wieder in den Markt zu marschieren und sich direkt an den Marktleiter zu wenden. Könnte natürlich am Stress liegen. Oder möglicherweise auch an der Gewohnheit, auf einem Supermarktparkplatz zu parken, auf dem man eigentlich nichts zu suchen hat.

 

Insofern kann man getrost Abzocke und Profitgier unterstellen

Man kann sich auch mit der Problematik und dem System dieser Art der Parkplatzüberwachung beschäftigen und erkennen, daß die wohlbekannten Kampfbegriffe unzutreffend sind.

 

zumal der zu zahlende Betrag den Betrag bei gleichem Vergehen in öffentlichem Parkraum

deutlich überschreitet.

Steile These. Entspricht allerdings nicht bzw. nur sehr begrenzt den Tatsachen. Kein Wunder, daß Du lieber nichts erklären möchtest.

 

Das wäre reine Kulanz des Marktleiters und auf diese Kulanz kann man sich halt nicht verlassen.

Wohl wahr. Deshalb versucht man das auch gar nicht erst, so als treuer Kunde, der doch gerade tatsächlich im Markt eingekauft hat. Stattdessen jammert man lieber in irgendwelchen anonymen Internetforen rum und droht dem Markt dort mit Liebesentzug.

 

Mit dem Versuch, die Gebühr mit Kassenbon erlassen zu bekommen, würde er sich ja als Fahrer identifizieren. Das ist viel zu ungewiß.

Die Gefahr ist natürlich groß. Immerhin könnte der Marktleiter ja Monate später als Zeuge vor Gericht erscheinen und Dich Deinen Bekannten dort wiedererkennen.

 

Aber wenn ich das alles hier so lese, wird er wohl zahlen und diesen sowie andere Supermärlkte meiden, die auf diese Weise abzocken.

Die Supermärkte werden das wohl nur mit Mühe verschmerzen können, allerdings besteht doch die Hoffnung, daß ihnen das ohne Insolvenz gelingen wird.

 

Du solltest mal spaßeshalber überprüfen, welche Märkte diese Form der Parkplatzüberwachung gewählt haben (ein Tip: der Supermarkt irgendwo im nirgendwo wird kaum dabei sein). Und wenn Du dann mal ganz kurz nachdenkst, wirst Du sicher erkennen, warum einige Märkte so vorgehen: weil sie der Pest der ihre Parkplätze verstopfenden Nichtkunden bzw. der länger als zum Einkauf nötig parkenden Kunden nicht mehr anders Herr werden. Und wenn die weg sind, haben sie auch wieder genügend Parkplätze für die Kunden, die bei ihnen tatsächlich (nur) einkaufen.

 

  • Like 1
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Es mögen sich noch einige an die Diskussionen über den Contipark, besonder über das Gebaren wenn die Parkzeit überschritten wurde, was schon mal vorkommen kann wenn die Pünktlichkeit der Bahn in die Betrachtung einbezogen wird, erinnern.

 

Es wird mit dem Parken auf dem Parkplatz ein Vertrag abgeschlossen. Voraussetzung ist eben, die Vertragsbedingungen müssen an der Einfahrt klar erkennbar sein. Man kann den Vertrag abschließen, oder es bleiben lassen.

 

Wer der Vertragspartner ist, der Supermarkt oder der Pächter des Parkplatz, ist hier nicht ersichtlich. Jedenfalls ist eine Vertragsstrafe von 15€ nicht übermäßig hoch. Teurer wird es wenn die Firma einen Ermittlungsaufwand treiben muss, Halterermittlung und Briefe schreiben kosten Gebühren und Personalkosten. Die werden natürlich dem "Kunden" in Rechnung gestellt.

 

@Greatblackbird. Ein Forum ist kein Wunschkonzert. Es geht schlicht darum, ist es rechtlich zulässig oder nicht. Die Nebendiskussion warum Parkplätze so bewirtschaftet werden gehört in meinen Augen dazu. Auch ohne das ich Marktleiter bin, als Kunde möchte ich gerne einen Parkplatz bekommen wenn ich einkaufen will. Es ist dann in meinem Sinne das Fremdparker möglichst wenige Parkplätze belegen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest gegenblitz

Ich meine schon vor über 10 Jahren und seither gelegentlich immer mal wieder von diversen Parkraum-Abzockfirmen (oder Hobby-Ordnungsämtern) Zettelchen am Wischer und danach noch ein paar Drohbriefe mit Aufschlägen erhalten zu haben.

Bezahlt habe ich nie und nach einem halben Jahr war auch immer Ruhe - kein MB oder sonstwas.

 

Also egal wie lang die Biber-Trollbeiträge sind, sie spielen so oder so keine Rolle :doofwinkt:

 

Ähnliches könnte ich auch zum Thema "Maut im Ausland" schreiben

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Guest gegenblitz

Du hast vergessen, den Rundfunkbeitrag zu erwähnen.

 

Schon klar dass einer wie du so arbeitet - nicht zusammenhängendes vermischt und Blödsinn dazu erfindet.

 

Leider nein: Meine Empfehlung bezieht sich auf Bettelagenturen wie Contipark, Nivi (Italien) oder ETI.

Generell gilt: Nach dem Mahnbescheid wäre immer noch Luft. Auf den kann man aber lange warten.

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Fazit:

Am besten gleich abschleppen lassen.

 

Dann muß der Halter zahlen.

Und zwar deutlich mehr.

 

 

Rein fürs Protokoll:

In Württemberg-Baden gibt es die Möglichkeit über das LOWiG offiziell Parkverstöße auf Privatgrund zu ahnden.

 

Nur hat es keine Kostentragungspflicht des Halters.

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Blaulicht,

 

wieder Dein altes Problem: Lesen, nachdenken, verstehen.

Uhu 110

StVO 12 Absatz 5

Der § 12 Abs. 5 StVO hat nicht das Geringste mit dieser Äußerung von Zorro

 

Es gibt nebenbei bemerkt überhaupt kein Recht auf einen Parkplatz. Es ist ein Angebot des Supermarktes, Dir einen Stellplatz während des Einkaufs anzubieten. Ob der Platz kostenlos ist, oder nicht hängt alleine vom Willen des Supermarktbetreibers ab. Wenn der Platz in der Münchener Innenstadt ist, wird der wohl kaum kostenlos, weil begehrt, sein.

zu tun, denn wenn Du richtig gelesen hättest, geht es darum, dass Du keine Rechtsgrundlage finden wirst, aus der Du ableiten kannst, dass genau Dir irgendwo ein Parkplatz zugestanden werden muss.

 

Der Hinweis auf den § 12 StVO ist also völlig am Thema vorbei.

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Wir könnten die Geschichte mal weiterdenken: Die Massnahmen mit den "privaten Knöllchen" haben nicht den gewünschten Erfolg, da einmal der Supermarkt derart optimal in der Innenstadt, nähe Bahnhof, liegt und ein begehrter Parkplatz ist, und andererseits die Überwacher doch selten anzutreffen sind, und die "Knöllchen" auch nicht gerichtsfest durchsetzbar wären. Nur so mal als Annahme.

 

Was wird der Marktleiter machen? Er wird aufrüsten müssen. Eine Schranke vor dem Parkplatz wäre eine Möglichkeit, die aber auch eine gewisse Infrastruktur mit Ein/Ausfahr-Karten etc nach sich zieht. Die Kosten für diese Massnahmen müssen letztlich die Verbraucher, also wir zahlen!

Ein Abschlepp-Unternehmen beauftragen, um hartnäckige Falscherparker "an den Haken" zu nehmen, eine andere.

 

Fakt ist jedenfalls, dass durch egoistisches Verhalten einzelner, die grosse Masse der "normalen Bürger" in ihrer Freiheit eingeschränkt wird, bzw noch Kosten aufgebürdet bekommt.

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Beim Abschleppen müssen die Kosten bezahlt werden.

 

Vom Halter.

 

Von daher empfiehlt sich sogar das Abschleppen.

 

 

 

Und wie jetzt, es schränkt dich in deiner Freiheit ein auf einem privaten Parkplatz eine Parkscheibe auszulegen? Wirklich?

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Und wie jetzt, es schränkt dich in deiner Freiheit ein auf einem privaten Parkplatz eine Parkscheibe auszulegen? Wirklich?

 

Parkscheibe auszulegen ist wirklich kein Problem, ich meine nur die "Aufrüstung" mittels Schranke ist ein Problem. Ich kenne ein paar Supermärkte, die zu diesem MIttel gegriffen haben.

Von daher wäre das Abschleppen für den Falschparker die kostenintensivste Massnahme, und für den "legalen" Kunden neutral. Aber er hat das Risiko, dass mal ein Fehler gemacht wird,

und ein "legaler" Parker abgeschlippt wird. dieses Restrisiko ist doch minimal.

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Hallo, zorro69,

Was wird der Marktleiter machen? Er wird aufrüsten müssen.

nö, das ist gar nicht erforderlich.

 

Diese Firmen sind schon recht gut hinterher, um die schwarzen Schafe zu sanktionieren, denn es ist ja ihr Geld, um dass es geht.

 

Man läuft als Fahrer eher Gefahr, dass man zu Unrecht abkassiert wird, wenn man sich z. B. etwas länger in dem Supermarkt aufhält oder wenn man die Möglichkeit nutzt, direkt im Anschluss an den Einkauf in diesem Supermarkt noch eben im nebenan liegenden Geschäft einzukaufen, ohne dabei umzuparken.

 

Führen die Maßnahmen der Knöllchenfirma nicht zum gewünschten Erfolg, kann der Marktleiter auch Abmahnanwälte beauftragen die Unterlassungsverfügungen an den Fahrzeughalter versenden, natürlich kostenpflichtig.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wenn man überlegt, dass einige sehr schlaue Menschen die Supermarktparkplätze als günstige Alternative zum Parkhaus, als Pendlerparkplatz, Stellplatz oder LKW Rasplatz und Schlafplatz nutzen, dann wundert die Reaktion nicht

 

 

Wie wäre es denn, wenn künftige eure Auffahrt, Carport, Stellplatz von diesen Fahrern genutzt würde?

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, dass einige sehr schlaue Menschen

 

Ich hab das WEN dann noch mal vom Rest des Textes befreit.

 

 

Wie ich sagte, die Antwort stand im Text.... und wenn man nicht zu dumm zum verstehen ist, kann die Nachfrage nur Was gewesen sein

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Natürlich will der Supermarkt Plätze für seine richtigen Kunden freihalten, und nicht mögliche Kunden durch Dauerparker und damit "Nichtkunden" verscheucht wissen.

Es gibt nebenbei bemerkt überhaupt kein Recht auf einen Parkplatz. Es ist ein Angebot des Supermarktes, Dir einen Stellplatz während des Einkaufs anzubieten. Ob der Platz kostenlos ist, oder nicht hängt alleine vom Willen des Supermarktbetreibers ab. Wenn der Platz in der Münchener Innenstadt ist, wird der wohl kaum kostenlos, weil begehrt, sein.

 

Ähnlich wird es im vorliegenden Falle sein, der Parkplatz ist eben auch dort begehrt, und so stellen einige oder viele "Nichtkunden" dort ihr Fahrzeug ab. Wenn dann potentielle Kunden keinen Parkplatz mehr bekommen, reisst dem Supermarktbetreiber die Hutschnur, und er bestellt so einen "Parkraumüberwacher".

Ein Supermarkt zwischen Baum und Borke! :rolleyes:

 

Ich z.B. kaufe in einem Supermarkt am Stadtrand ein, nur 2 Ampeln hinter der BAB-Aufahrt. :thisrocks: Dort gibt es reichlich Parkplätze und keine Nachbarn, die den Parkraum mitbenutzen. In der Innenstadt kann ich meinen Wagen dagegen nur in einem gebührenpflichtigen Parkhaus abstellen.

 

Und dann gibt es noch die Einkaufsgelegenheit in einem Viertel dazwischen, mit einem Parkplatz zwischen vielen anderen Läden, Büros, Wohnblocks. Dort ist die Parkzeit beschränkt. Wenn der Besitzer des Parkplatzes dort Falschparker sanktioniert mag er legal und auch gerechtfertigt handeln, aber beliebt macht er sich mit so einer Maßnahme nicht. Ich habe schon lange nicht mehr in diesem Viertel gekauft.

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....

@greatblackbird: Wir hatten hier ähnlichen Fall, jahrelang nix, dann wurde von der "Passage" eine Company im fernen Düsseldorf beauftragt. Etliche Stammkunden wie ich sind gewohnheitsmäßig reingefallen, neue Schilder hin oder her. Wer jedoch eine Einkaufsrechnung hatte, dem wurde diese Privatstrafe erlassen. Alle Geschäfte habe an den Eingangstüren dann auch Erinnerungsschilder aufgehängt "Parkscheibe vergessen?", da es massive Beschwerden gab und natürlich die nackte Angst, dass der dort sowieso schon angeschlagene Einzelhandel noch seine letzten Kunden verliert. Bei uns hatte auch das Augenmaß der Knöllchenschreiberin gefehlt, es gab schon Knöllchen "fehlende Parkscheibe" nach 20 Minuten bei 2,5 h erlaubter Parkdauer. Sicherlich sind das auch Anfängerfehler bei frischen Knöllcherschreiber/-innen bzw. ein schlechtes Briefing seitens der Zentrale.

Das Ordnungsamt selbst hat damit nichts zu tun, also keine Owi, kein Bußgeldbescheid, keine behördliche Vorgehensweise. Es gilt: Privatgrundstück und angenommener Privatvertrag beim Befahren. Deswegen auch höhere "Owi"-Sätze. Vergessene Parkscheibe normal 10 Euro, hier knapp 20 Euro. Wenn man nicht gleich überweist, dann kommen noch 10 Euro Halterermittlung dazu.

:nolimit:

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Blaulicht,

 

wenn Du nur das hier

Wenn man überlegt, dass einige sehr schlaue Menschen die Supermarktparkplätze als günstige Alternative zum Parkhaus, als Pendlerparkplatz, Stellplatz oder LKW Rasplatz und Schlafplatz nutzen, dann wundert die Reaktion nicht

geschrieben hättest, hätte es meine Frage gar nicht gegeben.

 

Leider hast Du auch noch das hier

 

Wie wäre es denn, wenn künftige eure Auffahrt, Carport, Stellplatz von diesen Fahrern genutzt würde?

dazu geschrieben und damit hast Du eindeutig Mitglieder dieses Forums bezichtigt, fremde Parkplätze widerrechtlich zu nutzen.

 

Als Polizeibeamter sollte es Dir doch eigentlich möglich sein, solche Zusammenhänge zu erkennen.

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>>

dazu geschrieben und damit hast Du eindeutig Mitglieder dieses Forums bezichtigt, fremde Parkplätze widerrechtlich zu nutzen.<<

 

Nein, habe ich nicht.

Ich bezichtigte 'besonders schlaue Menschen'

Jeder muss ich jetzt die Schuhe anziehen, die ihm passen. Aber ob jemand aus diesem Forum so handelt, kann ich nicht sagen. Und ich habe es nicht gesagt.

Jedoch habe ich alle gefragt, wie sie sich fühlen würden, wenn deren Einfahrt, Auffahrt, Carport, Stellplatz oder Ähnliches zugeparkt wäre. Somit habe ich die Mitglieder des Forums als Parkplatzbesitzer dargestellt, nicht als widerrechtliche Parker (was du mir unterstellen willst)

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Um noch mal zum Thema zurückzukommen... einen solchen Zettel habe ich auch vor kurzem "gefangen", weil mir nach knapp 30 Jahren Einkauf im gleichen Supermarkt die (extrem hoch angebrachten) Hinweiszettel auf Benutzung der Parkscheibe nicht aufgefallen sind.

Sollen da seit Januar hängen, ist mir auch die letzten sechs Monate nicht aufgefallen...

 

Zettel plus Kassenbon eingespannt, per Mail an die Firma und die Sache war gegessen... und ich habe dafür keinen Jammer- oder "wie wehre ich mich"-Thread gebraucht..

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@biber: Bei fairem Park-Management geht auch die glaubhafte Darstellung "Stammkunde" ohne Kassenbon, z. B. Du hast beim Bäcker einen Kaffee getrunken oder Verkäufer/Shopleiter xy kennt Dich als jahrelangen Stammkunde. Auch klar, @qtreiberin und ich sind vermerkt, beim nächsten Mal gibt es keine Gnade mehr....außer man fährt dann schwere Geschütze auf....

:nolimit:

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