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Behörde Meldet Sich Nicht Mehr


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Hallo,

 

ich wurde am 6. Dezember 2016 geblitzt. 29 km/h außerorts zu schnell.

Am 26. Januar 2017 erhielt ich den Anhörungsbogen, den ich nicht zurücksandte, weil die Angaben zu meiner Person korrekt waren.

 

Seitdem habe ich von der Behörde nichts mehr gehört. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Sache inzwischen verjährt ist?

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

 

-John

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Hi,

 

wenn es ein Zeugenfragebogen war, ja. Da es, wie Du schreibst, ein Anhörungsbogen war, nein.

Wenn sie den "richtigen" Fahrer an der Angel haben, haben sie 6 Monate Zeit. ;)

Du musst also noch knapp 2 Wochen beten....

 

Grüße

Wolle

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Die Verjährung tritt 3 Monate nach der Ausstellung des Anhörungsbogens ein, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Dieser Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zugestellt werden, sonst zählt nicht das Ausstellungsdatum des BGB, sondern dessen tatsächliche Zustellung.

Sofern du also in der Zwischenzeit keine Schachzüge wie Umzug o.ä. vollführt hast, welche die Zustellung des BGB verhindert haben, sollte die Sache für dich durch sein ;)

Erst nach Erlass des BGB beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.

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  • 2 weeks later...

Hallo Diplomat,

 

die Daten waren leicht anders als ich oben aus dem Gedächtnis geschrieben hatte.

 

Geblitzt am 05.12.2016.

Die "Anhörung im Bußgeldverfahren" trägt das Datum 19.01.2017. Eingang bei mir am 26.01.2017.

 

Umgezogen bin ich nicht.

 

Sollte ich wirklich Glück gehabt haben? :mellow:

 

LG

-John

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