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Rotlichtverstoss Radfahrer


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Hm du bist mehr Autobahn, oder?

Falsch, ich bin nicht auf der Autobahn.

 

Nein er gibt einem Radfahrer eben keine Rechte.

 

Ein Radfahrer der absteigt ist kein Radfahrer, sondern ein Fußgänger der ein Fahrzeug mitführt. Dafür gibt es sogar Spezialfälle - die wieder kaum einer kennt... im Absatz 2 des §25.

Erbsenzählerei. Schau, was ich schrieb! Daß er, wenn er absteigt, kein Rad mehr fährt, weiß ich auch. Deshalb schrieb ich ja auch entsprechend, daß WENN er absteigt, er DANN auch die Rechte des Fußgängers hat. Nämlich, daß die Autofahrer anhalten und ihn die Straße queren lassen müssen.

 

Hm, wie erklär ich das am besten warum ein Fußgängerüberweg nichts gibt - ABER AUCH NICHTS NIMMT!

 

Stell dir mal den gleichen Kreisverkehr vor.

 

Einmal mit Fußgängerüberwegen und einmal ohne.

 

Ändert sich durch die Fußgängerüberwege etwas an §8 oder §9 Rechten?

In Bezug auf die Radfahrer.

 

 

Ist deine Antwort nein - was sagt das dann über Radfahrer auf diesen Fußgängerüberwegen aus?

 

 

Daß solche fahrbahnbegleitenden Geh-Rad-Wege mit Fußgängerüberwegen eigentlich nach VwV und RFGÜ gar nicht da sein sollten/dürften ist nochmal eine Sache für sich...

Sorry, ich weiß nicht, was Du von mir willst. Es ging nicht um einen Kreisverkehr, es ging um einen Fußgängerüberweg. Und da ist das Verhalten - wie Blaulicht schon schrieb - seitens der Radfahrer oftmals falsch. Nämlich in der Form, daß sie nicht absteigen und drüber GEHEN, sondern eben fahren. Und sie meinen auch, sie hätten dort als Radfahrer Vorrang. Haben sie aber nicht. Nur dann, wenn sie absteigen und ihr Rad schieben.
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Als Radfahrer darf ich über einen Fgü fahren. Ich warte halt und wenn da so ein doofer Autofahrer meint, er muss warten und mich rüberlassen, könnte der Eindruck erweckt werden ich habe Vorrang. Der Eindruck könnte sich noch verstärken wenn ich sehr langsam, zum Strassenrand am Fgü, hin fahre.

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Ich erlebe es sehr oft, daß die Radfahrer ohne die Geschwindigkeit zu verringern und ohne großartig zu schauen einfach so auf den Überweg zusteuern und diesen dann auch befahren. So nach dem Motto: der Autofahrer muß/wird schon anhalten. Der darf mich ja nicht überfahren!

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ich erlebe sehr oft, wenn Autofahrer aus einem Kreisverkehr fahren und nur eine Querungshilfe anstatt des Fgü vorhanden ist, dann der Autofahrer das Recht des Vorangs für sich versucht durchzusetzen. Wer bricht denn nun mehr die Verkehrsregeln? Ich werfe mal den blechernen Grünpfeil an LZA in den Raum. Da könnte man Punkt verteilen. Ich habe dazu aber noch keine Pressemiteilungen gesehen. Das wäre so ein Beispiel wie sich Gewohnheitsrechte etablieren.

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Ich sage ja nicht, daß Autofahrer alles richtig machen. Radfahrer allerdings genauso wenig. Und da viele Radfahrerverstöße nur mit wenigen Euro belegt sind, juckt es wohl viele auch nicht, wenn sie denn MAL ein paar Euro zahlen müssen. Und das eben führt auch ganz sicher nicht zu einer Verhaltensänderung.

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Ich erlebe es sehr oft, daß die Radfahrer ohne die Geschwindigkeit zu verringern und ohne großartig zu schauen einfach so auf den Überweg zusteuern und diesen dann auch befahren. So nach dem Motto: der Autofahrer muß/wird schon anhalten. Der darf mich ja nicht überfahren!

Danke für den Hinweis, ich darf also auf dem Überweg Radfahrer überfahren.

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@bluey:

Sorry, dann hatte ich das mit der Autobahn falsch in Erinnerung. Oder ich verwechsel dich mit einer Eule?

 

 

Natürlich sprechen wir über Fußgängerüberwege. Und zwar solche die mit Rechten - nicht kraft Fußgängerüberweg - von

Radfahrern mit Rechten befahren werden. :D

 

Kreisverkehr:

Der Kreisverkehr ist nur das einfachste Beispiel. Es kann solche Probleme auch beim Verlauf anderer Geh-Rad-Wege geben

die unzulässigerweise mit Fußgängerüberwegen garniert werden. ;)

 

 

 

Du sollst dir einen Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen vorstellen.

Und den gleichen Kreisverkehr ohne Fußgängerüberwege.

 

Hindenken, Wegdenken, Hindenken, Wegdenken...

Macht der Fußgängerüberweg irgendwas mit den Rechten eines Radfahrers?

 

Wenn nein, dann hat der Radfahrer seine Rechte aus §8 oder §9 "trotz" des Fußgängerüberwegs.

 

Denn der gibt zwar nix - ABER ER NIMMT AUCH NICHTS.

 

 

Verstanden?

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Ich sehe sehr oft Radfahrer, die an Fußgängerüberwegen nicht absteigen und trotz Fahrzeugverkehr den Überweg nutzen und Autos zum bremsen nötigen; somit Falsch handeln.

 

Darum ging es! War auch deutlich zu lesen.

Nichts mit Kreisverkehr oder warten bis ein Auto irrig anhält

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Jah, einer ders verstanden hat.

 

Ich dachte schon die geistige Transferleistung sich einen Kreisverkehr einmal mit und einmal ohne Fußgängerüberwege

vorzustellen und zu begreifen was das für die Rechte eines Radfahrers aus §8 oder §9 bedeutet wäre zu hoch für dieses

Forum.

 

@Blaulicht:

So wie du über das sprichst was du sehr oft siehst...

 

kann ich darüber sprechen, daß es Situationen gibt in denen Radfahrer Rechte auf einen Fußgängerüberweg haben.

 

(Vielleicht hast du sowas schon gesehen und fehlinterpretiert? ;) )

 

 

Eben dann wenn sie Rechte aus §8 oder §9 haben.

Nur weil da dann zufällig "auch noch" ein Fußgängerüberweg da ist -

der vermutlich gar nicht da sein dürfte bei einem Geh-Rad-Weg... -

verlieren sie diese Rechte nicht.

 

Ein Fußgängerüberweg gibt dem Radfahrer nichts - aber er nimmt ihm auch nichts.

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Hallo,

ist Rotlichtverstoß ein problem welches Organisations- oder Gesetzesänderungen bedarf?

 

1. Im dichten Verkehrsgewühl gefährden sich Rotlichtignoranten aus 2 Rädern überwiegend selbst. Verstöße wenn sie der Polizei auffalen auch abgemahnt, könnte evtl. teurer werden, gerne 100€+ und auch Flenspunkte. Viele Radfahrer haben auch eine KFZ-Fahrerlaubniss.

 

2. Einsame Ampel, "null" Verkehr, 03:53 am frühen Morgen, für KFZ mag es Blitzer und Kamera geben, ist es ein Verkehssicherheitsproblem wenn der Radler dann und dort den Geßlerhut nicht grüßt?

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Hallo,

ist Rotlichtverstoß ein problem welches Organisations- oder Gesetzesänderungen bedarf?

 

1. Im dichten Verkehrsgewühl gefährden sich Rotlichtignoranten aus 2 Rädern überwiegend selbst. Verstöße wenn sie der Polizei auffalen auch abgemahnt, könnte evtl. teurer werden, gerne 100€+ und auch Flenspunkte. Viele Radfahrer haben auch eine KFZ-Fahrerlaubnis.

 

 

Wenn es zu einem Unfall mit motorisierten Fahrzeug kommt, hat dessen Fahrer bzw. seine Versicherung trotzdem was davon, Stichwort Betriebsgefahr.

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Danke für den Hinweis, ich darf also auf dem Überweg Radfahrer überfahren.

Das sicherlich nicht. Man darf sein Vorrecht ja auch nicht erzwingen. Aber grundsätzlich halten muß man eben auch nicht.

 

 

 

Und diejenigen Radfahrer, die einen Fgü benutzen, wenn sie einen straßenbegleitenden gemeinsamen Fuß- und Radweg als Radfahrer fahrend benutzen? Das ist das Szenario von andicorsa.

Die müssen an dem Fgü absteigen und schieben, wenn der als solcher beschildert ist.

 

 

 

Ich sehe in aller Regel nicht ein, warum das Rechtsabbiegen bei einer Roten Ampel für Radfahrer verboten ist.

Dann dürfte man es genauso wenig einsehen, warum ein Auto bei einer roten Ampel nicht rechts abbiegen darf (ohne Grünpfeil).
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Wie kommst du darauf, daß der Radfahrer in diesem Fall absteigen muß?

 

Hast du dir den Kreisverkehr vorgestellt?

 

Mit einmal Fußgängerüberweg und einmal ohne?

(Bei einem begleitenden Geh-Rad-Weg)

 

 

Jetzt erklär mir den Unterschied der Rechte des Radfahrers.

 

 

Nimmt der Fußgängerüberweg dem Radfahrer seine Rechte?

 

Wo steht das?

 

 

Und btw: Was meinst du mit "beschildert"?

Dir ist klar was einen Fußgängerüberweg auszeichnet?

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Wo steht das?

 

 

Da auf jedenfall nicht:

 

StVO § 26

Fußgängerüberwege

 

(1) 1An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. 2Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

 

(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.

 

(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

 

(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.

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Weclhes Recht(?) hat denn der Autofahrer gegenüber dem Fahrradfahrer, wenn er aus dem Keisverkehr fährt? Ich erkenne nur Pflichten gegenüber Farradfahrern.

 

StVO § 9

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. ...

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Das zumindest stimmt.

 

 

Also zurück zum Fußgängerüberweg

 

an Kreisverkehren. ;)

 

Oder von mir aus an sonstigen Geh-Rad-Wegen die fahrbahnbegleitend sind.

Kreisverkehr ist nur das einfachste Beispiel.

 

 

Wenn sich keiner der anwesenden Polizisten einen Kreisverkehr

mal ohne und mal mit Fußgängerüberwegen vorstellen kann

hab ich etwas anderes:

 

Wie wäre es mit einem Kreisverkehr bei dem 2 Arme einen Fußgängerüberweg haben und 2 nicht.

Sowas gibt es. Geh-Rad-Weg fahrbahnbegleitend natürlich.

 

 

So, die berühmte Frage:

Was ändert sich an den Rechten des Radfahrers?

Auf den 2 Armen mit Fußgängerüberwegen und den 2 Armen ohne Fußgängerüberwegen.

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Da der Fußgängerüberweg nicht direkt am Kreisl liegt, sondern fünf Meter weiter, muss der Radfahrer absteigen um Vorrang zu haben. Ansonsten muss er den Fahrzeugverkehr passieren lassen

 

Fährt er auf einem Radweg direkt an/ im Kreisl, dann kann die Situation so sein, dass er Vorfahrt hat.

Jedoch war Thema der Fußübergang.

Auch wenn der Zebrastreifen durch den Kreisverkehr führe, wird der Kreisl nicht Thema

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Du hast hier

1. gar nichts zu sagen und

2. wenn hier etwas Thema ist, dann ist das Rotlichtverstoß

 

Du bist mit deinem Fußgängerüberweg also sowas von OT... :D

 

 

 

 

Gut, für dich dann, weniger als 5 Meter.

Und ja, das gibt es...

Sehr einfach zu erkennen, wenn ein handelsübliches Mittelklassefahrzeug den Hintern auf dem Fußgängerüberweg lassen muß, sind

das keine 5 Meter.

 

Wobei das mit den 5 Metern sowieso nur in der VwV StVO drinsteht.

Hat den gemeinen Verkehrsteilnehmer nicht zu interessieren.

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Da habe ich mal was dazugelern.


StVO § 9

(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Das gilt also nur 5 Meter? Von wo aus gemessen? Den Schnittpunkten der sich kreuzenden Fahrbahnränder?

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Er bezieht sich auf die VwV StVO

 

Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

 

 

Aber es ist (nur) eine Verwaltungsvorschrift.

Ist das anders - genau wie benutzungspflichtige Radwege die den Vorgaben der VwV nicht ensprechen,

die interessieren natürlich keinen, selektive tendenziöse Auswahl ;) - muß man das erstmal hinnehmen.

 

Und hier wird doch keiner bezweifeln, daß man benutzungspflichtige Radwege benutzen muß? Da ist ein Schild!

Will man nicht kann man doch klagen. Kostet nur etwa 500 € Vorleistung da eben Verwaltungsgerichtsbarkeit. :D

 

Insofern, die VwV ist für den gemeinen Verkehrsteilnehmer nicht wirklich von Bedeutung.

 

 

 

 

Und zumindest gegenüber dem Abbieger kein Problem sollte er abgesetzt sein - ist kein Schild da, hat

der Radfahrer Rechte durch Rechts vor Links, denn dann ist das eben als extra Kreuzung zu sehen. :D

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Er bezieht sich auf die VwV StVO

 

Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

 

Nein. Er hatte von Fgü gesprochen die mindestens 5 Meter von Kreisverkehren entfernt sind. Das ist nicht überall so. https://goo.gl/maps/i6tGy9BwnJt Geht man ein paar Meter zurück, erkennt man auch die Beschilderung für die in den Kreisverkehr einfahrenden VT (Vorfahrt gewähren Zeichen 205 in Verbindung mit 1000-32) https://goo.gl/maps/HgvmLnwrgeT2. Woher weiss nun der von rechts kommenden Fahrradfahrer überhaupt das er vorfahrtsberchtigt ist? Rechts vor links scheidet aus, da er auf einem Fußweg fäht, der für Radfahrer freigegeben ist.

 

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Grundsätzlich ist die Idee nicht schlecht, wenn dann sollte man

das aber rundum machen.

 

Nur hier sieht das extrem grausam aus.

Ist das da ein linksseitiger benutzungspflichtiger reiner Radweg? :D

 

Hm, mit Gegenrichtung erlaubt.

 

Und oh was steht denn da auf dem Radweg?

Hübsches Beispiel. :D

 

Ich würde empfehlen auf der Fahr-bahn/Straße durch zu fahren.

Der Radweg ist nicht benutzbar.

 

 

Ok, ich denke mal Radfahrer sollen in beiden Richtungen diesen Radfahrer-überweg nutzen.

 

Breit genug ist er dafür aber nicht.

 

Fährt jetzt einer davon auf dem Fußgängerüberweg - ohne einen Fußgänger zu behindern...

Was ist mit seinen Rechten? :D

 

 

 

Und ich hätte gern nochmal einen Link oder ein Zitat wo denn steht, daß

ein Radfahrer seine Rechte durch einen Fußgängerüberweg verliert.

Daß er keine bekommt ist klar, aber wo steht, er verliert seine anderen Rechte?

 

 

@5 Meter:

Nun Blaulicht erzählt hier nur das was er sieht.

 

Er hat sowas vielleicht noch nie gesehen. Oder fehlinterpretiert.

 

 

btw:

Wenn nicht fahrbahnbegleitend entfällt auch die Benutzungspflicht. :D

 

Nix mit Rosinenpicken hier. Wer einen nicht fahrbahnbegleitenden Geh-Rad-Weg will

muß das in Kauf nehmen.

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Ist das da ein linksseitiger benutzungspflichtiger reiner Radweg? :D

Ja. Auf der einen Seite des Kreisverkehrs ist er benutzungspflichtig. Auf der anderen Seite ist eine Einbahnstraße, bei der ist der Gehweg freigegeben (nicht benutzungspflichtig) Macht es etwas an den Rechten der Radfahrer das dort VZ 340 in Form einer Warnlinie aufgemahlt ist? Einmal mit dem Symbolbild Herrenfahrrad an der Kreisausfahrt und einmal ohne.das Symbolbild an der Kreiseinfahrt? Wenn VZ 340 nichts ändert hat man auch hier https://goo.gl/maps/kBHEdy6Riz22 als Fahrradfahrer Vorfahrt.

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Meinst du diese komischen Aufpflasterungen? Was sollten die aussagen.

 

Schlecht ist die Idee nicht - dann aber bitte mit Zeichen 241 (getrennter Geh-Rad-Weg)

und rundum Radfahrerfurten direkt am Kreisverkehr.

 

Sehr sichere und klare Variante. Sicherer ist nur noch das Fahren im Kreisverkehr.

 

 

 

Der größere Kreisel:

Man sieht das sind keine 5 Meter - und zwar an den Randsteinen.

 

 

Aber wie gesagt, uns relativ egal, wenn nicht fahrbahnbegleitend laut @Blaulicht

dann folgt keine Benutzungspflicht und wir fahren im Kreisel.

 

(Und eigentlich folgt rechts vor links, dann haben Radfahrer an so einem Kreisverkehr Rechte quasi umgekehrt zu

Fußgängerrechten ohne Fußgängerüberweg. Aber das ist dann schon hohe Kunst was Blaulicht da verlangt. )

 

 

Andererseits, wir müssen uns ja nicht auf das beschränken was wir sehen und vielleicht mißverstehen und einen Horizont haben

der einem Punkt entspricht und das ist dann ein Standpunkt.

Wir können auch an ältere Mitbürger und Kinder denken die dort gerne fahren würden.

Denn der Fußgängerüberweg gibt ihnen keine Rechte.

Aber wo steht, daß er Rechte nimmt?

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Meinst du diese komischen Aufpflasterungen? Was sollten die aussagen.

Äh. Nö was die Aufpflasterungen aussagen soll weiss ich auch nicht auf anhieb. Halt das gleiche was sonst so weisse durchgezogene Linen vor Querungshilfen übernehmen

 

Mir ging es in den zwei von mir verlinkten Kreisverkehren darum, aufzuzeigen wie sich ein einhalten von der R-FGÜ 2001 auswirkt.

 

Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ

2.1 Allgemeines

 

(1) FGÜ dürfen nur angelegt werden

... ...

nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist.

... ...

 

(2) FGÜ dürfen nicht angelegt werden

.... ...

im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges (Zeichen 240 StVO)

... ...

 

Jetzt ist nun mal so, gass bei den zwei von mir verlinkten Kreisverkehren jeweils, ein Fußweg der für Radfahrer freigegeben worden ist, und damit auch ein gemeinsamer Fuß- und Radweg, allerdings ohne Z 240.

 

 

 

 

 

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Daher dürfte bei deinem 1. Beispiel mindestens in dem Arm mit dem linksseitigem
(bzw. mit Gegenrichtung) reinem Radweg kein Fußgängerüberweg aufgemalt werden.

Tja kompliziert, vor allem wenn Blaulicht auch noch die 5 Meter Regel
(bei der dann aber die Benutzungspflicht entfällt und rechts vor links kommt)
haben möchte. Die in der StVO selbst so nicht steht.


Jedenfalls, viel davon dürfte nicht angelegt werden, aber das ist nicht
das Problem des Radfahrers.
Denn viele Blauschilder dürften auch nicht angelegt sein, und da sollen
die Radfahrer doch bitte klagen.

Also, wer nicht will, daß Radfahrer auf Fußgängerüberwegen Rechte haben können
- nicht wegen oder durch den Fußgängerüberweg natürlich -
der darf gerne klagen.
Wahlweise gegen den Fußgängerüberweg oder das Blauschild. :D


Ansonsten würde ich sagen lassen wir erstmal, vielleicht äußert sich Bluey
noch zu meinen Fragen.
Nur wir 2 ist ja langweilig, da vermißt man fast die 3 Haustrolle.

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Jedenfalls, viel davon dürfte nicht angelegt werden, aber das ist nicht

das Problem des Radfahrers.

 

Doch. Das sind die Probleme der Radfahrer. Hier fängt der Radfahrer an eigene Regeln zu erfinden, um sich dort besser zurecht zu finden. Ich wüsste nicht was dagegen spricht, grundsätzlich an einer roten Ampel das Rechtsabbiegen für Radfahrer zu gestatten, so wie an einem Blechpfeil auch. Ob der Radfahrer absteigt und 3 bis 5 Meter zum Fußgänger mutiert, an der LSA vorbeischiebt und dann wieder aufsteigt ist auch kein großer Unterschied. Ist ja fast die gleiche Empfehlung, die die Herren von der Polizei am Fgü empfehlen.

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Er spricht nicht von "im" Kreisverkehr, sondern von "im Bereich des KV".

Und - ich denke mal - natürlich mit Fußgängerüberweg.

 

Wobei Thema, das hatten wir schon - Fußgängerüberweg ist hier auch nicht das Thema eigentlich.

Du bist selbst schon Themaverfehlung.

 

 

Und den Bereich hast du eingeführt...

 

Daß dann alles andere der VwV auch gilt ist dir klar? Rosinenpicken gilt nicht.

Und damit fehlt es dann an der Fahrbahnbegleitung und man muß nicht auf dem Radweg

fahren.

 

Wenn es das ist was du willst. :D

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