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Rotlichtverstoss Radfahrer


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Noch schöner wäre wenn das ganze System Radverkehr mal ganz neu überdacht werden würde.

 

Es wird versucht den Radverkehr zu fördern in dem vernünftige Regeln "abgeschafft" werden, und zum Ende macht jeder dann seine Regeln, wird unberechenbar für andere Verkehrsteilnehmer.

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut

Welche "vernünftigen Regeln" werden/wurden abgeschafft?

Sagen wir mal anders, Regeln die nicht überwacht werden sind abgeschafft.

 

Fangen wir mal damit an, Radverkehr ist unter allen Umständen zu fördern. Da bedingt das z.B. die Trennung der verschiedenen Verkehrsarten nicht mehr vorhanden ist.

 

Selbst da wo es baulich von der Gehwegbreite nicht zulässig ist, wird Radverkehr auf dem Gehweg zugelassen.

 

Der Zustand der Räder sei es Beleuchtung oder im Extrem Fixies spielt keine Rolle mehr.

 

Limits werden sowenig überwacht wie ob es sich ein Pedalec oder E.Bike handelt wenn es um die Nutzung von Fußgängerbereichen oder Einbahnstraßen geht. So ein E-Bike mit 45km/h in der Fußgängerzone ist nicht lustig.

 

Einbahnstraßen werden für Radler freigegeben wenn keine Sicherheitsabstände zum Gegenverkehr möglich sind.

 

Es werden in Tempo 30 Zonen Radverkehrstreifen und Ampeln angelegt.

 

Sollte erst mal reichen. Es ist ein rechtsfreier Raum ohne Regeln.

 

MfG.

 

hartmut

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Also ich kann all das für meinen Bereich hier und auch die weitere Umgebung überhaupt nicht bestätigen.

 

- ich hoffe allgemein, daß der Radverkehr nicht unter allen Umständen gefördert wird, denn mit dem Fahrrad komme ich nur sehr begrenzt von A nach B. Zudem nicht unbedingt komfortabel und schonmal gar nicht trocken, wenn's regnet. Einkäufe mit dem Radl sind auch nicht lustig.

 

- auch hier sind Geh-/Radwege, die ehemals auch so beschildert waren. Heute nicht mehr, weil der Geh-/Radweg zu schmal ist. Trotzdem DARF (nicht muß!) man dort mit dem Fahrrad fahren. Die Pflasterung ist immer noch entsprechend.

 

- in Fußgängerbereichen darf eh nicht gefahren werden. Nicht mit dem Fahrrad und auch nicht mit E-Bike und ähnlichem

 

- was "Einbahnstraßen" und "Tempo 30 Zonen" betrifft: auch das ist hier halt anders.

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Also ich kann all das für meinen Bereich hier und auch die weitere Umgebung überhaupt nicht bestätigen.

Unser Städle ist schon eine Nummer für sich. Mal aus einer Vorlage aus einem Klimaschutz

 

Die breite Einführung von Tempo 30 in XXXXXXXX führt neben einer Reduzierung des CO2-Ausstosses auch zu Vorteilen bei der Luftreinhaltung und dem Lärmschutz. Mit den aktuellen Beratungen zur Parkraumbewirtschaftung und zur Mobilität wird eine Lenkung zum ÖPNV angestrebt. Im Bereich Elektromobilität wurden vom Gemeinderat erste Bausteine beschlossen.

 

Mal eine Übersetzung dazu.

Das ganze Stadtgebiet soll auf Tempo 30 begrenzt werden. ( Ist vorerst abgebogen )

Parkplätze werden schrittweise abgebaut damit die Leute den ÖPNV nutzen, und steht hier zwar nicht, aber woanders, der Radverkehr gefördert wird. Unsere Grünen beschweren sich gerade das ein Radwegenetz fehlt. Ja klar wenn die ganze Stadt mit Tempo 30 Zonen ( Modell Tempo 30 Zone Vorfahrtstraße ) dicht ist.

Es werden mehrere Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder aufgestellt.

 

Das bedeutet, wer in die Innenstadt will muss es mit dem Fahrrad machen oder ein Taxi nehmen. Busverbindungen sind teilweise so gut wie nicht vorhanden. Kosten aber jedes Jahr, die letzte Zahl war über 300000€ Steuergelder.

 

Die Radler dürfen überall radeln, ein Radwanderweg führt durch die Fußgängerzone und Wochenmarkt, und wenn sie nicht dürfen, auch egal. Egal ob Radler durch den Wochenmarkt oder Veranstaltungen radeln, unsere Stadtpolizei macht jagt auf Leute die Kippen wegwerfen oder Kaugummi ausspucken. Für die neue Stadtpolizei wird gerade ein Gebäude saniert und glaube 4 Leute eingestellt.

 

Und mir kann keiner erzählen, die städtischen Aufpasser würden weniger sehen als ich.

 

Wenn es bei euch anders ist, soll es mich freuen. Bei einer Veranstaltung wurde von meinem Lieblingsbürgermeister gesagt, Fahrrad oder Pedalec ist das Verkehrsmittel der Zukunft.

 

MfG.

 

hartmut

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  • 2 weeks later...
Guest Trolly

nicht nur Autofahrer werden zur Kasse gebeten, auch radelnde Rotlichtsünder müssen nun ran...

 

Der Link führt auf Fehler 404.

 

Man könnte die Zahl der radelnden Rotlichtsünder auf einen Schlag halbieren, indem man an ziemlich vielen Ampelkreuzungen mit Radwegen einen speziellen Grünpfeil für rechts abbiegende Radfahrer montiert. Und an Einmündungen auf dem durchlaufenden Radweg einen Grünpfeil für geradeaus Fahrende. Das sind nämlich Fälle, in denen Radfahrer zwar massenhaft formal Rotlichtverstöße begehen, dies aber praktisch folgenlos bleibt, weil es kaum Konfliktpotenzial hat. Aber es findet viel Aufmerksamkeit durch gelangweilte Autofahrer, die auf Grün warten: Da, schon wieder so ein Rambo. Wären sie selbst Radler, würden sie an solchen Stellen gewiss ebenso die Sinnfrage stellen. Zu den Fakten:

 

Unfallstatistik Polizeipräsidium München 2016, Seite 35:

 

Häufigste Ursachen bei 2926 Unfällen mit Radfahrerbeteiligung:

Abbiegen, Wenden: 675 Unfälle.

...

Fahrzeugtür öffnen ohne auf Radfahrer zu achten: 141 Unfälle

 

Hauptunfallursachen bei von Radfahrern verursachten VU:

... (an vierter Stelle:)

Rotlicht 64 Unfälle

 

Die ach so gefährlichen Rotlichtverstöße durch Radfahrer sind also besonders empörend, weil man so schön dabei zusehen kann: Der kann, ich kann nicht. In der Unfallstatistik liegt das "Problem" weit hinten, und doppelt so oft kommen Radfahrer zu Schaden, weil ein Autofahrer die Tür aufreißt ohne vorher in den Rückspiegel zu sehen.

 

Mein Tipp: Die Kirche mal im Dorf lassen und sich um Wichtigeres kümmern. Gibt's genug davon. Schulterblick zum Beispiel. Unfälle beim Abbiegen werden lt. Statistik so selten von Radfahrern verursacht, dass die Zahl nicht mal erwähnt wird. Wird von Autofahrern also etwa 10x so oft verursacht wie Unfälle durch Rotlichtverstoß von Radfahrern.

 

Liebe Autofahrer: Nicht über Rotlichtsünder faseln, sondern an die eigene Nase greifen.

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Sagen wir mal anders, Regeln die nicht überwacht werden sind abgeschafft.

 

Fangen wir mal damit an, Radverkehr ist unter allen Umständen zu fördern. Da bedingt das z.B. die Trennung der verschiedenen Verkehrsarten nicht mehr vorhanden ist.

 

Selbst da wo es baulich von der Gehwegbreite nicht zulässig ist, wird Radverkehr auf dem Gehweg zugelassen.

 

Der Zustand der Räder sei es Beleuchtung oder im Extrem Fixies spielt keine Rolle mehr.

 

Limits werden sowenig überwacht wie ob es sich ein Pedalec oder E.Bike handelt wenn es um die Nutzung von Fußgängerbereichen oder Einbahnstraßen geht. So ein E-Bike mit 45km/h in der Fußgängerzone ist nicht lustig.

 

Einbahnstraßen werden für Radler freigegeben wenn keine Sicherheitsabstände zum Gegenverkehr möglich sind.

 

Es werden in Tempo 30 Zonen Radverkehrstreifen und Ampeln angelegt.

 

Sollte erst mal reichen. Es ist ein rechtsfreier Raum ohne Regeln.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

 

Hallo, Überwachung und deutlich geldbelastete Ahndung inkl. sofortiger Stillegung bei Vorsatz ist nötig. ( z.B. Fixies ohne Bremsen, Rennradfahrer ohne Mitführung von STVZO-gemäßen Leuchten auch sofort um 13:10 die Weiterfahrt untersagen, gilt auch für MTB auf Forststrassen in den Wäldern ).

 

Und Rotlichverstoß daf auch für Radfahrer gerne bis zu 100€ kosten.

 

PS.: Wenn es keiner sieht wir dauch nicht geahndet, z.B. morgens um 03:30 an der Vorstadtampel mit 5 KFZ in 30min, das scbeint aber kein Sicherheitsproblem zu sein, Polizei sah ich nie die unter den Umständen gezielt beobachteten...

 

 

Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radverkehr freigegeben, wo bei weniger als 4,5m Fahrbahnbreite? Knapp wird der Verkehrsraum nur dann wenn KFZ-Fahrer nicht den Radverkehr beachten beim Passieren von rechts geparkten KFZ. ein Problem tritt durch KFZ auf wenn in solchen Straßen auch die Lücken rechts die extra für Begenungen freigehalten sind zugeparkt werden.

 

Nur mosern KFZler weniger wenn es sich wegen entgegenkommender PKW staut, aber wegen Radler warten, schreckliche Zumutung, durchquetschen

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Guest Trolly

Und Rotlichverstoß daf auch für Radfahrer gerne bis zu 100€ kosten.

 

Warum, bei Würdigung der oben geposteten Unfallursachen? Na gut, ein paar Vorbedingungen hätte ich, dann könnte man's machen:

 

- Einführung der Grünpfeile an allen Fahrtbeziehungen, wo der Radverkehr keine KFZ-Fahrbahnen kreuzt.

 

- Ebenfalls Anhebung der Bußgeldbeträge im Verhältnis der Unfallhäufigkeit. Also Öffnen von Türen ohne Rücksicht 200 €, Rechtsabbiegen ohne Schulterblick 1.000 €.

 

So wär's dann wieder verhältnismäßig.

 

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Hallo,

Grünpfeil, wieviele Radunfälle gibt es weil weil ein bei Rotlicht rechts abbiegender Radfahrer einmündend auf einen rechtsseitigen Radweg einen andere Radfahrer mit "grün" anfährt?

 

Ist die Mißachtung eines Rotlicht durch rechtsabbiegende Radfahrer einmündend auf Radwege ein ernstes überwachungs- und ahndungsbedürftiges Verkehssicherheitsproblem?

 

Geisterfahrer und unbeleuchtet oder defekte Bremsen halte ich für größere Probleme.

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  • 2 weeks later...
Guest Trolly

Geisterfahrer und unbeleuchtet oder defekte Bremsen halte ich für größere Probleme.

 

Man findet immer ein anderes Problem, das man für wichtiger halten kann - ist ein immer wieder gern genutzter Trick, kein einziges davon lösen zu müssen.

 

Grünpfeil, wieviele Radunfälle gibt es weil weil ein bei Rotlicht rechts abbiegender Radfahrer einmündend auf einen rechtsseitigen Radweg einen andere Radfahrer mit "grün" anfährt?

 

Ist die Mißachtung eines Rotlicht durch rechtsabbiegende Radfahrer einmündend auf Radwege ein ernstes überwachungs- und ahndungsbedürftiges Verkehssicherheitsproblem?

 

Der Grünpfeil würde ein sehr viel allgemeineres Problem lösen: Es wäre ein Stück negative Verkehrserziehung abbauen.

 

In den genannten Situationen ist es einfach nicht plausibel, warum man als Radfahrer an einer roten Ampel halten soll, obwohl damit keinerlei schwierige oder besonders gefährliche Situationen vermieden werden. Aber bei polizeitlichen Kontrollaktionen ist es immer wieder ein billiges Vergnügen, dort pausenlos Knöllchen zu verteilen, macht sich auch gut in der Zeitung: "Ja die bösen Radler, halten sich an keine rote Ampel mehr. Gut, dass die Polizei mal durchgreift." Dass es meist völlig unproblematische Verstöße waren, wird geflissentlich übergangen.

 

Der Radler-Grünpfeil würde wie beim KFZ-Vorbild die Beherrschung der Situation in die Verantwortung der Radler übertragen, wo das Gefährdungspotenzial gering ist. Dies würde die Akzeptanz der anderen Restriktionen verbessern und die Gewöhnung der Radfahrer an Rotlichtverstöße auch in komplexeren als den typischen Rechtsabbiege-Situationen vermeiden.

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Dies würde die Akzeptanz der anderen Restriktionen verbessern und die Gewöhnung der Radfahrer an Rotlichtverstöße auch in komplexeren als den typischen Rechtsabbiege-Situationen vermeiden.

 

Die Radfahrer ohne jetzt absolut pauschalieren zu wollen, haben doch jetzt schon die allergrößten Probleme die Verkehrsregeln wenigsten ansatzweise einzuhalten. Rot begreifen die dann, egal ob nach rechts auf einen Radweg, oder sonst wie als ein dunkleres Grün. Ist ja erlaubt bei Rot zu fahren, vereinfacht ausgedrückt. Auch die Vorfahrtregelungen werden als reine Empfehlung gesehen, dachten auch wohl 2 Radler die vor meiner Haube gekreuzt haben.

 

Bevor neue Regeln kreiert werden, müssen erst mal die Alten durchgesetzt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Bevor neue Regeln kreiert werden, müssen erst mal die Alten durchgesetzt werden.

 

hartmut

Da kann ich nur zustimmen. Forderst du damit mehr Kontrolle? Auch für Autofahrer?

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Da kann ich nur zustimmen. Forderst du damit mehr Kontrolle? Auch für Autofahrer?

Da der Fisch vom Kopf her stinkt, sollten die Kontrollen erst mal bei den beginnen die die Gesetze und Regeln anwenden und durchsetzen sollen.

 

Es macht keinen Sinn falsch angeordnete Verbote zu überwachen, und nur die bequem zu erfassenden Verstöße zu überwachen.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Trolly

Es macht keinen Sinn falsch angeordnete Verbote zu überwachen, und nur die bequem zu erfassenden Verstöße zu überwachen.

Wunderbar. Dieses Prinzip können wir ja anwenden auf problemlose Rotlichtverstöße von Radfahrern, die auf Hochbordradwegen nach rechts abbiegen wollen und allenfalls mit ein paar Fußgängern oder querenden Radfahrern kollidieren könnten: Durch den Radler-Grünpfeil.

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Guest Trolly

Die Radfahrer kennen nur problemlose Rotlichtverstöße, wenn sie gefragt werden.

Die Radfahrer ohne jetzt absolut pauschalieren zu wollen, ...

 

Wat kümmert misch mein dummet Jeschwätz von jestern ...

Nein, stimmt auch nicht. Dass er es gesagt hat, ist nicht sicher. Und wenn, dann war es gemeint im Sinne von "Man wird doch wohl auch mal klüger werden dürfen."

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Die Radfahrer ohne jetzt absolut pauschalieren zu wollen, haben doch jetzt schon die allergrößten Probleme die Verkehrsregeln wenigsten ansatzweise einzuhalten.

So isses. Gilt übrigens auch für die Hausfrauen, die Polizisten, die Vertreter, die BMW-Fahrer, die Zöllner, die Holländer, die Soldaten und natürlich ganz besonders die Rentner, vor allem die aus dem Südwesten.

 

Bevor neue Regeln kreiert werden, müssen erst mal die Alten durchgesetzt werden.

Aha. Interessant. Täusche ich mich oder gehörtest auch Du zu denen, die der Meinung sind, der gemeine VT habe durchaus das Recht, selber zu entscheiden, welche Regeln für ihn gelten oder nicht?

 

Es macht keinen Sinn falsch angeordnete Verbote zu überwachen, und nur die bequem zu erfassenden Verstöße zu überwachen.

Sowas schreibst Du ja immer wieder gern, deshalb frage ich ja auch immer wieder gern, wer denn Deiner Meinung nach nun konkret entscheiden solle, welche Verbote falsch sind. Und weil Du keine Antwort hast, wirst Du die Frage wie immer wieder gern nicht beantworten, gell?

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Bevor neue Regeln kreiert werden, müssen erst mal die Alten durchgesetzt werden.

Das ist bei Radfahrern mindestens genauso schwierig wie bei Kfz-Führern.

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wer denn Deiner Meinung nach nun konkret entscheiden solle, welche Verbote falsch sind. Und weil Du keine Antwort hast, wirst Du die Frage wie immer wieder gern nicht beantworten, gell?

Wenn es sein muss ich.

 

Wenn Anwohner sich beschweren der Verkehr vor dem Haus ist seit 100Jahren zu laut, die Stichworte Raser und Kinder fallen, die Verwaltung Bürgernähe zeigt und auf 30km/h limitieren will, und das sich vom Regierungspräsidium genehmigen lassen muss. Das Regierungspräsidium aber sagt 30km/h ja, aber nur nachts und auf einer kurzen Strecke, ist das Limit klar. Wenn die Stadt dann aber eigenmächtig das Limit verlängert, dürfte wohl das Limit falsch sein.

 

Und da kann ich sagen, Aufgrund meiner Kenntnisse wie das Limit zustande kam, kann ich schon sagen ob ein Limit mit den Gesetzen konform ist oder nicht. Bei uns wird Verkehr gebastelt, nicht geplant.

 

MfG.

 

hartmut

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Bevor neue Regeln kreiert werden, müssen erst mal die Alten durchgesetzt werden.

 

Das ist bei Radfahrern mindestens genauso schwierig wie bei Kfz-Führern.

Ich wundere mich, aber hier werden mehr Kontrollen gefordert. Und natürlich härtere Sanktionen, mit du, du, du setzt man keine, auch lange vorhandene, Regeln durch.

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Wenn es sein muss ich.

Ich fürchte, diejenigen, die jetzt zu entscheiden haben, sind der Meinung, das müsse nicht sein. Was auch daran liegen könnte, daß sie möglicherweise mit Deiner Ansicht nicht konform gehen. Aber Dir steht natürlich der Verwaltungsrechtsweg offen.

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Aber Dir steht natürlich der Verwaltungsrechtsweg offen.

 

Habe noch andere Hobbys wie klagen.

 

Die Bastelrunde hat schon sehr oft in der Zeitung lesen müssen was ich von ihnen halte. Und manchmal reagieren die auch.

 

MfG.

 

hartmut

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Bevor neue Regeln kreiert werden, müssen erst mal die Alten durchgesetzt werden.

Das ist bei Radfahrern mindestens genauso schwierig wie bei Kfz-Führern.

 

Ich wundere mich, aber hier werden mehr Kontrollen gefordert. Und natürlich härtere Sanktionen, mit du, du, du setzt man keine, auch lange vorhandene, Regeln durch.

 

Worüber wunderst Du Dich? Ich sage nur, daß man bei Radfahrern genauso wenig auf Einsicht setzen darf wie bei Autofahrern. Und dementsprechend ist die Durchsetzung von bestehenden Regeln bei Radfahrern mindestens genauso schwierig wie bei Autofahrern.

 

Wir machen hier seit ein paar Jahren immer wieder bzw. regelmäßig über mehrere Tage konzentrierte Radfahrerkontrollen. Einsicht? Null. Es wird alles bagatellisiert. Aber wehe, dem Radfahrer kam irgendwas oder -wer quer, dann hagelt's aber Schelte vom Feinsten.

 

 

BTW: ich war noch nie ein Freund vom Du Du Du!

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Wieso, das ist wie bei der Radwegbenutzungspflicht wenn sie gar nicht sein dürfte.

 

Da wird man auch auf den Verwaltungsklageweg verwiesen und darf etwa 500 € in Vorleistung gehen

bevor sich das Gericht überhaupt damit befasst.

 

Gleiches Recht für alle. :D

 

 

Wobei man sagen muß, (30) ist auch eine Einschränkung für Radfahrer.

 

 

 

Was man mal kontrollieren sollte ist Blech-Grün-Pfeil und generell Rechtsabbieger.

 

Nicht (auch) für Radfahrer, mehr für Fußgänger, Kinder usw...

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Wunderbar. Dieses Prinzip können wir ja anwenden auf problemlose Rotlichtverstöße von Radfahrern, die auf Hochbordradwegen nach rechts abbiegen wollen und allenfalls mit ein paar Fußgängern oder querenden Radfahrern kollidieren könnten:

 

Das geht doch heute schon, bei diesen Kombischeibenampeln, die nur für die Furten gelten.

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Natürlich könnte man den Radfahrern mehr Eigenverantwortung zu billigen und Verkehrsvorschriften mehr als Hinweis gelten lassen.

Jedoch fallen dann auf der anderen Seite auch die Rechte und Versicherungssnsprüche. Quasi Regeln gelten nicht, damit auch keine Regeln für andere die Vorfahrt zu gewähren und wenn was passiert, selber Schuld.

 

Nebenbei Fußgängerüberweg haben Radfahrer schon jetzt nicht begriffen.

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Wir hatten heute mal wieder schwerpunktmäßig Radfahrkontrollen. Erschreckend, welch eklatante Wissenslücken viele Radfahrer aufweisen. Und vor allem: wie wenig Unrechtsbewußtsein. Wo man da Platz für mehr Eigenverantwortung suchen soll, erschließt sich mir nicht. Eher das Gegenteil ist der Fall!

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Wir hatten heute mal wieder schwerpunktmäßig Radfahrkontrollen. Erschreckend, welch eklatante Wissenslücken viele Radfahrer aufweisen. Und vor allem: wie wenig Unrechtsbewußtsein. Wo man da Platz für mehr Eigenverantwortung suchen soll, erschließt sich mir nicht. Eher das Gegenteil ist der Fall!

Henne/Ei Problem die Regelungen werden anscheinend nicht beachtet deshalb wird dann an der Beschilderung/Gestaltung geschlampt weil es ja "eh keinen interessiert".

Da habe ich auch schon Polizeirevierleiter auf dem linken Gehweg radeln sehen. Was hier relativ leicht passiert, denn linksseitige Rad/Fußwege münden am Ortseingang in den Gehweg und der Radfahrer muss sehen wie er korrekt weiterfährt. Gelegentlich wird auch ein VZ254 dort aufgestellt. Eigentlich gilt das für die komplette Straße, wenn ich allerdings davon ausgehe, dass die entsprechende Anordnung fehlt, ignoriere ich die scheinbare Fahrbahnsperrung. Oder es werden VZ250 mit touristischen Radwegweisern kombiniert.

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Wir hatten heute mal wieder schwerpunktmäßig Radfahrkontrollen. Erschreckend, welch eklatante Wissenslücken viele Radfahrer aufweisen.

Wenn mich ein Polizist anhält habe - ich - natürlich die Regel nicht gekannt!

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Henne/Ei Problem die Regelungen werden anscheinend nicht beachtet deshalb wird dann an der Beschilderung/Gestaltung geschlampt weil es ja "eh keinen interessiert".

Das kann ich für meinen Bereich überhaupt nicht bestätigen.

 

Da habe ich auch schon Polizeirevierleiter auf dem linken Gehweg radeln sehen.

Das wäre dann IMHO ein Zeichen gewisser Ignoranz.

 

Was hier relativ leicht passiert, denn linksseitige Rad/Fußwege münden am Ortseingang in den Gehweg und der Radfahrer muss sehen wie er korrekt weiterfährt.

Wo ist das Problem, zunächst einmal auf der Fahrbahn weiterzufahren?

 

Gelegentlich wird auch ein VZ254 dort aufgestellt. Eigentlich gilt das für die komplette Straße, wenn ich allerdings davon ausgehe, dass die entsprechende Anordnung fehlt, ignoriere ich die scheinbare Fahrbahnsperrung. Oder es werden VZ250 mit touristischen Radwegweisern kombiniert.

1. was heißt "eigentlich"?

2. wieso gehst Du davon aus, daß die Anordnung fehlt?

3. im Falle des Ignorierens muß man halt damit rechnen und ggf. leben zahlen zu dürfen.

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Der ganz überwiegende Teil der Radfahrer ist doch wohl auch Autofahrer. Warum sollten die sich nun auf zwei Rädern mehr an Regeln halten als auf vier?

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@Bluey, eine ernstgemeinte Frage!

Ein Radfahrer fährt auf eine Radfahrampel zu, die grün zeigt. Kurz bevor er sie erreicht, springt sie auf rot um. Bei der Geschwindigkeit des Radfahrers (sagen wir mal 65km/h) kann er es nicht mehr schaffen, rechtzeitig abzubremsen. Das wäre eigentlich nur bei Geschwindigkeit = 0km/h möglich, da diese Ampeln keine Gelbphase haben. Ahndest Du da irgendein Fehlverhalten?

 

Gruß

HP

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@Bluey, eine ernstgemeinte Frage!

Ein Radfahrer fährt auf eine Radfahrampel zu, die grün zeigt. Kurz bevor er sie erreicht, springt sie auf rot um. Bei der Geschwindigkeit des Radfahrers (sagen wir mal 65km/h) kann er es nicht mehr schaffen, rechtzeitig abzubremsen. Das wäre eigentlich nur bei Geschwindigkeit = 0km/h möglich, da diese Ampeln keine Gelbphase haben. Ahndest Du da irgendein Fehlverhalten?

 

Gruß

HP

Radfahrampeln haben gemäß RiLSA eine Gelbpase von 2 s. Die Billig"lösung" ist die kombinierte Radfahrer-/Fußgängerampel. Wo Radfahrer in der Lage sind, mit so hohen Geschwindigkeiten auf eine LSA zuzufahren, ist es ein Planungsfehler, diese gemeinsam mit dem Fußverkehr zu signalisieren. Dort hätte von der neuen Regellösung der StVO Gebrauch gemacht werden müssen, der gemeinsamen Signalisierung mit dem übrigen Fahrzeugverkehr. Diese Neuregelung der StVO hat neben (langfristig) besserer Begreifbarkeit auch das Ziel, die Radfahrer vom Joch der gemeinsmen Signalisierung mit den Fußgängern zu befreien. Ein Joch deshalb, weil einerseits die nötigen Gelbphasen fehlen und andererseits dem Radverkehr kürzere Grünphasen als möglich zur Verfügung gestellt werden (Berücksichtigung der längeren Räumzeiten der Fugänger).

 

Ein Radfahrer, der auf einem Radweg mit 65 km/h auf eine Ampel zufährt, muß sich allerdings unabhängig von der Wertung eines möglichen Rotlichtverstoßes die Frage gefallen lassen, ob dieses Verhalten mit § 3 Abs. 1 StVO vereinbar ist (auf einem Radweg deshalb, weil nur dann der Fall einer gemeinsamen Signalisierung mit den Fußgängern möglich ist). Die Abwesenheit allgemeiner zahlenmäßiger Geschwindigkeitsbeschränkungen bedeutet auch für Radfahrer nicht, daß sie jederzeit und überall so schnell fahren dürfen, wie sie wollen.

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Wir hatten heute mal wieder schwerpunktmäßig Radfahrkontrollen. Erschreckend, welch eklatante Wissenslücken viele Radfahrer aufweisen. Und vor allem: wie wenig Unrechtsbewußtsein. Wo man da Platz für mehr Eigenverantwortung suchen soll, erschließt sich mir nicht. Eher das Gegenteil ist der Fall!

Das deckt sich mit meinem bescheidenen Erfahrungshorizont. Der erste Schritt zu mehr Eigenverantwortung ist in diesem Fall das eigenverantwortliche Bezahlen der kostenpflichtigen Verwarnung. Die Polizei(liche Überwachung) spielt bei der Erziehung (nicht nur) der Radfahrer zu mehr Eigenverantwortung eine zentrale Rolle! Im Sinne der amtlichen Begründung zur StVO 2013 ist dies insbesondere die eigenverantwortliche Beachtung der Grundregeln der StVO (§§ 1-38) im Zusammenwirken mit den baulichen Gegebenheiten des Straßenraums.

 

Vielleicht sollte man für bestimmte Kunden auch mal wieder den § 48 StVO entstauben...

 

Gibt es in NW eigentlich keine Jugendverkehrsschulen und Radfahrunterricht in den 4. Klassen?

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@Bluey, eine ernstgemeinte Frage!

Ein Radfahrer fährt auf eine Radfahrampel zu, die grün zeigt. Kurz bevor er sie erreicht, springt sie auf rot um. Bei der Geschwindigkeit des Radfahrers (sagen wir mal 65km/h) kann er es nicht mehr schaffen, rechtzeitig abzubremsen. Das wäre eigentlich nur bei Geschwindigkeit = 0km/h möglich, da diese Ampeln keine Gelbphase haben. Ahndest Du da irgendein Fehlverhalten?

Ich muß mich da meinen Vorrednern anschließen: die hiesigen Radfahrerampeln verfügen auch über eine Gelbphase. Und ich habe noch nie einen Radfahrer mit auch nur annähernd 65 km/h radeln sehen! Insofern stellt sich mir hier diese Frage nicht. Selbst wenn: ich würde es schon etwas abwägen.

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Gibt es in NW eigentlich keine Jugendverkehrsschulen und Radfahrunterricht in den 4. Klassen?

Doch, es gibt hier Radfahrunterricht in der 4. Klasse.
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Erschreckend, welch eklatante Wissenslücken viele Radfahrer aufweisen.

@bluey: Seit wann muß ein Radfahrer ein "Wissen" haben? Ein Radfahrer ist eigentlich nur ein "schnellerer" und bequemere Fußgänger.

 

Der ganz überwiegende Teil der Radfahrer ist doch wohl auch Autofahrer.

@biber: :notworthy: , Bauchquelle "wohl", :geil: !

:nolimit:

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die hiesigen Radfahrerampeln verfügen auch über eine Gelbphase. Und ich habe noch nie einen Radfahrer mit auch nur annähernd 65 km/h radeln sehen!

Die Radfahrerampeln in meinem Umfeld - auch für baulich getrennte Radwege - haben nur Rot und Grün, kein Gelb. Und mit Tempo 65 habe ich in unserer Stadt schon regelkonform fahrende Autos überholt. Ein leichtes Gefälle reicht auch schon mal für Tempo 70.

 

Zwei Randbemerkungen:

1. Bei uns in der Stadt gibt es auch ein :50: mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei", soviel zur Sinnhaftigkeit radfahrrelevanter Verkehrszeichen

2. Der Weltrekord "200m mit fliegendem Start" liegt bei 139,45km/h (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Geschwindigkeitsrekorde#Von_Menschen_durch_Muskelkraft_.28Auswahl.29)

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Erschreckend, welch eklatante Wissenslücken viele Radfahrer aufweisen.

@bluey: Seit wann muß ein Radfahrer ein "Wissen" haben? Ein Radfahrer ist eigentlich nur ein "schnellerer" und bequemere Fußgänger.

 

Wenn Du mir sagst, wo ich das geschrieben habe, bekommst Du von mir auch eine Antwort auf Deine Frage.
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Nebenbei Fußgängerüberweg haben Radfahrer schon jetzt nicht begriffen.

@Blaulicht:

 

Erzähl mal. :dribble:

 

Aber bedenke, ein Fußgängerüberweg gibt dem Radfahrer nix - ABER ER NIMMT IHM AUCH NICHTS.

 

Was er über §8 oder §9 hat.

 

 

Was nicht jeder Ordnungs oder Polizeibeamte / angestellte verinnerlicht hat.

 

 

Wie sollen es dann erst die Autofahrer? :D

die sowieso nicht kapieren, daß sie beim Einfahren in einen Kreisverkehr die Fußgänger ihre

Fahrbahn kreuzen, aber beim Ausfahren biegen sie ab und daher...

 

 

Außer es wären Fußgängerüberwege da.

Aber in Bezug auf Radfahrer siehe dann oben - die nehmen einen Radfahrer nichts was er nach §8 oder §9 hat. :D

 

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Aber bedenke, ein Fußgängerüberweg gibt dem Radfahrer nix - ABER ER NIMMT IHM AUCH NICHTS.

Er gibt dem Radfahrer die selben Rechte wie dem Fußgänger, WENN dieser denn absteigt und per pedes den Fußgängerüberweg nutzt. Auf dem Radl fahrend dagegen hat der Radfahrer die Rechte eines Fußgängers eben nicht.
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Hm du bist mehr Autobahn, oder?


Nein er gibt einem Radfahrer eben keine Rechte.

Ein Radfahrer der absteigt ist kein Radfahrer, sondern ein
Fußgänger der ein Fahrzeug mitführt. Dafür gibt es sogar
Spezialfälle - die wieder kaum einer kennt... im Absatz 2
des §25.

 

Hm, wie erklär ich das am besten warum ein Fußgängerüberweg

nichts gibt - ABER AUCH NICHTS NIMMT!

 

Stell dir mal den gleichen Kreisverkehr vor.

Einmal mit Fußgängerüberwegen und einmal ohne.

Ändert sich durch die Fußgängerüberwege etwas an §8 oder §9 Rechten?
In Bezug auf die Radfahrer.

 

 

Ist deine Antwort nein - was sagt das dann über Radfahrer auf diesen Fußgängerüberwegen aus?

 

 

Daß solche fahrbahnbegleitenden Geh-Rad-Wege mit Fußgängerüberwegen eigentlich

nach VwV und RFGÜ gar nicht da sein sollten/dürften ist nochmal eine Sache für sich...

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