Jump to content

Beschädigung Durch Fußball - Wer Zahlt?


Recommended Posts

Hallo,

mein Auto ist von einem Fußball im Rahmen eines Juniorenspiels beschädigt worden (Delle im Kotflügel). Das Fahrzeug war auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, der nicht zum Sportgelände gehört und öffentliches Straßenland ist. Der Sportplatz selbst gehört der Gemeinde. Der Verein behauptet nun, keine Sporthaftpflicht zu haben, ich solle mich an den Spieler (13 Jahre alt, namentlich bekannt) bzw. an dessen Mutter wenden. Es erweist sich aber als schwierig, den Kontakt herzustellen, außerdem frage ich mich, ob die Haftpflicht des Jungen tatsächlich der richtige Ansprechpartner ist. Was meint ihr, wer haftet für den mir entstandenen Schaden, wie soll ich mich verhalten?

René

Link to post
Share on other sites

Da macht es sich der Verein aber einfach. Den Jungen in Regress zu nehmen, weil der sich aktiv beim Fussball eingesetzt hat, wäre mehr als kontraproduktiv für den Verein. Rede mal mit dem Vorstand, vielleicht kann der bei einer befreundeten Kfz Werkstatt dann kostenneutral für Dich das Malheur ausbügeln lassen.

 

In der HInterhand kannst Du immer damit drohen, dass Du das Verhalten des Vereins keine Sporthaftpflicht abzuschliessen für blauäugig hälst, und Deine Meinung auch öffentlich verbreiten willst. Die Vereine kämpfen um Nachwuchs, da dürfen sie nicht eine offene Flanke bieten.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Es erweist sich aber als schwierig, den Kontakt herzustellen

Warum? kannst du keinen Brief schreiben?

 

Dein erster Weg sollte in eine Werkstatt führen zwecks Kostenvoranschlag.

Den schickst du mit einem netten Brief (Einschreiben) an die Eltern.

Und mit nett meine ich nett. Schärfere Tonart kann man immer noch anschlagen.

 

 

ob die Haftpflicht des Jungen tatsächlich der richtige Ansprechpartner ist.

Natürlich ist sie das nicht. Du weißt doch auch gar nicht, ob die Eltern überhaupt eine haben.

 

 

Was meint ihr, wer haftet für den mir entstandenen Schaden ... ?

Das ist der Knackpunkt.

Wer hat sich denn alles falsch verhalten?

 

Da werden Fragen auftauchen.

 

Gibts Zeugen?

Hast du dein Auto dort abgestellt, als die Kiddies schon gespielt haben?

Wie dicht an dem Fußballplatz hast du denn geparkt? bzw. wie dicht dran ist der Parkplatz?

Wenn weiter entfernt, wie schußkräftig ist dieses Kind? ausreichend für die reklamierte Beule?

Wenn ganz nah dran, wie dumm bist du? siehe § 254 BGB

Gibts dort einen entsprechend hohen Fangzaun oder Netz? wenn ja, war der kaputt? wenn ja, seit wann und warum war der (noch) kaputt?

Gab es eine (Vereins)Aufsicht? Trainer?

Trifft die Eltern eine Aufsichtspflichtsverletzung?

 

Fragen über Fragen und mir fallen sicher noch weitere ein.

 

Ich würde bei der Aufsichtspflicht des Vereins anfangen.

Diese Aufsicht ist nämlich gem. § 832 BGB m.M.n. zuerst dran.

Wenn überhaupt ein Verschulden des Kindes vorliegt.

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

QTreiberin hat prinzipiell völlig recht, der Hinweis von Sobbel auf § 832 BGB ist allerdings auch zutreffend. Als Geschädigter würde ich mir die Diskussion über eine vertraglich gereglte Aufsichtspflicht und den Nachweis der Verletzung derselben allerdings ersparen und mich an die Eltern wenden. Die können dann immer noch auf den genannten § verweisen.

 

Das Problem ist allerdings tatsächlich die Verletzung der Aufsichtspflicht. Es dürfte in diesem Fall wohl schwer nachzuweisen sein, daß die Eltern (bzw. ggf. der Trainer) diese verletzt haben. Haben die Eltern dann keine Haftpflicht, die durch das Kind verursachte Schäden mit einschließt, kannst Du nur das Kind selber in Regreß nehmen. Das sollte nach § 828 III BGB problemlos möglich sein, allerdings könnte es recht lange dauern, bis Du an Dein Geld kommst.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Hallo,

mein Auto ist von einem Fußball im Rahmen eines Juniorenspiels beschädigt worden (Delle im Kotflügel).

Du solltest IMO entweder den Hersteller des Fußballs (zu hart) oder den Hersteller des Autos (zu weich) verklagen. Ich wünsche viel Erfolg.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

Hallo,

mein Auto ist von einem Fußball im Rahmen eines Juniorenspiels beschädigt worden (Delle im Kotflügel).

Du solltest IMO entweder den Hersteller des Fußballs (zu hart) oder den Hersteller des Autos (zu weich) verklagen. Ich wünsche viel Erfolg.

 

Jau, und im Ami-Land könnte er wahrscheinlich mit so einer Klage Millionär werden.
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Haben die Eltern dann keine Haftpflicht, die durch das Kind verursachte Schäden mit einschließt, kannst Du nur das Kind selber in Regreß nehmen.

Dann müssen die Eltern in die Privatschatulle greifen. Nur weil keine Versicherung da ist, sind die aus ihrer Verantwortung nicht raus.

Je nach Herkunft kann das dazu führen, das man im Verlauf eines Prozesses zwar einen "vollstreckbaren Titel" erlangt hat, aber immer noch kein Geld.

 

 

Das sollte nach § 828 III BGB problemlos möglich sein,

Das ist keinesfalls problemlos, eher im Gegenteil.

Da geht es um die Einsichtsfähigkeit und die kann man bei so einem 13 jährigen Schnösel nicht automatisch voraussetzen.

Das würde wohl per Gutachten geklärt werden (müssen).

 

 

Aber da sind ja noch ganz viele Fragen offen.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

...die Eltern in die Haftung zu bekommen dürfte schwer werden, wenn es nach Ansicht der Justiz bei 7 Jährigen schon ausreicht, wenn die Eltern alle 20 oder 30 Minuten mal nach dem spielenden Kindern gucken.

 

http://www.iww.de/ue/archiv/zwei-bgh-urteile-zum-gleichen-thema-kinder-zerkratzen-autos--wer-haftet-f18955

 

PS: ...beim Thema Haftpflichtversicherung bei Vereinen würde ich mal recherchieren...

 

https://www.vereinslupe.de/haftung-der-vereine-7155

Link to post
Share on other sites

Ganz allgemein.

Wenn der Verein keine Versicherung hat haftet der Vorstand. Wenn der Vorstand seine Aufsichtspflicht erfüllt hat haftet der Trailer / die Aufsicht. Wann diese ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben haften die Eltern. Wenn auch diese ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben haftet das Kind.

Von Kindern Geld zu erhalten ist - sehr - problematisch.

Haftpflichtversicherungen sehen einen Teil ihrer Aufgaben darin, Ansprüche an ihre Versicherten abzuwehren.

Link to post
Share on other sites

Jau, und im Ami-Land könnte er wahrscheinlich mit so einer Klage Millionär werden.

Bestimmt - und wenn er nachweisen könnte, dass ihn seine Frau wegen der Delle im Kotflügel verlassen hat, gäbe es vermutlich noch einige Dollars on top.

Link to post
Share on other sites

Im Prinzip haftet der der den Schaden verursacht.

 

Somit der Junge.

 

 

 

 

Nicht haften Kinder unter 7.

Liegt hier nicht vor.

 

 

Die Eltern haften nur dann, wenn sie eine Aufsichtspflicht hätten.

Hier nicht. Ein 13 Jähriger darf Fußball spielen.

 

Oft schließen Eltern eine Haftpflicht ab, die die Schäden des Nachwuchses mit abdecken.

Dann zahlt die Haftpflicht.

Sonst der Verursacher.

Oft übernehmen die Eltern die Kosten des Nachwuchses.

Sonst bleibt es bei den Ansprüchen gegen den Verursacher.

Ein Titel müsste 30 Jahre gültig sein. Bis er 43 ist, wird der Schaden dann wohl beglichen sein.

 

Einzig noch die Frage, ob nicht der Verein für Schäden aufkommen müsste?

Weiß da einer was zur Rechtslage?

Link to post
Share on other sites

Die Rechtsauskunft des ADAC ist der Meinung, dass die Haftpflichtversicherung der Eltern des Jungen nicht der richtige Ansprechpartner ist, sondern der Verkehrssicherungspflichtige, also der Verein bzw. die Gemeinde. Zitat: "In aller Regel dürfte davon auszugehen sein, dass der Verein selbst der Träger der Verkehrssicherungspflicht ist."

Da der Junge im Rahmen eines Punktspiels in einer Mannschaft des Vereins eingesetzt war, entfällt wohl auch das Thema Aufsichtspflicht, Trainer und Ordner des Vereins waren eingesetzt und haben den Vorfall auch beobachtet, bzw. dokumentiert. Erschwerend für den Verein kommt hinzu, dass auf der Seite zum Parkplatz, auf dem auch Anwohner regelmäßig parken und zu jeder Tages- und Nachtzeit Autos stehen, kein Ballfangzaun angebracht ist, sondern nur ein zwei Meter hoher Zaun steht. Wenn man jetzt sagt, dass ich schön dumm war, da geparkt zu haben - okay, hinterher ist man immer schlauer - aber mit so einem Weitschuss habe ich nicht gerechnet, außerdem sind in der Gegend Parkplätz nicht gerade zahlreich.

Ich habe mittlerweile die Daten der Haftpflichtversicherung der Mutter des Jungen, dort ist er mitversichert, und werde mein Glück versuchen.

Link to post
Share on other sites

Zumindest mit geht es so, dass ich es nicht in Ordnung finde auf den Schultern eines Kindes bzw. Seiner Eltern den Schaden abzuladen den eigentlich der Verein zu tragen hat.

 

Sicherlich ist es schwerer hier zu seinem Recht zu kommen aber es wäre der "richtige" Weg.

 

Evtl. Kann man auch darüber nachdenken den Schaden für schmales Geld ausbeulen zu lassen

Und einfach selbst zu zahlen. Passiert ja jetzt nicht täglich...

 

Über welches Auto reden wir hier eigentlich?

Link to post
Share on other sites

Multivan T 6. Noch nicht ein Jahr alt, schon ärgerlich. Wer letzten Endes zahlt, steht ja noch zur Diskussion. Wie man sieht, gehen ja auch hier die Meinungen auseinander. Ich habe nächste Woche einen Termin in der Werkstatt, dann weiß ich auch zur Höhe des Schadens mehr.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Ich würde einen 13jährigen fußballspielenden Jugendlichen nicht unbedingt als "Schnösel" bezeichnen...

Du kannst den nennen wie du möchtest und ich so wie ich möchte.

 

 

Multivan T 6. Noch nicht ein Jahr alt, schon ärgerlich.

Warst du dort als Gast/Zuschauer bei dem Spiel?

Du hast noch nicht gesagt, wie weit entfernt der von dir gewählte Abstellplatz zum Sportplatz war.

Ich bin, wie du bemerkst, immer noch etwas bei der eigenen Schusseligkeit und bei § 254 BGB.

 

 

Wenn die Beule wirklich von einem Ball ist, dann sollte sie so "rund" sein, dass ein Beulendoktor sie rückstandsfrei wieder rausdrücken kann. Sowas kostet zwischen 50 und 100 EUs.

Bei einem noch nicht einjährigen Auto darf er schon einen anderen Rechtsanspruch haben.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Du hast noch nicht gesagt, wie weit entfernt der von dir gewählte Abstellplatz zum Sportplatz war.

Ich bin, wie du bemerkst, immer noch etwas bei der eigenen Schusseligkeit und bei § 254 BGB.

Wenn das

Das Fahrzeug war auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, der nicht zum Sportgelände gehört und öffentliches Straßenland ist.

zutrifft, spielt die Entfernung keine Rolle und § 254 BGB schon gar nicht.

Link to post
Share on other sites

Rechtsanspruch?!

Ja nee is klar!

Statt dem rückstandsfreien Rausdrücken der Beule kann man natürlich auch den ganzen Kotflügel tauschen und damit aus dem Auto ein Unfallfahrzeug machen.......

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

 

Wenn das

Das Fahrzeug war auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, der nicht zum Sportgelände gehört und öffentliches Straßenland ist.

zutrifft, spielt die Entfernung keine Rolle und § 254 BGB schon gar nicht.

 

Ich kenne keinen Vereinssportplatz, dessen ungesichertes? Spielfeld soooo dicht an einem öffentlichen Parkplatz (der nicht zum Sportgelände gehört) liegt, daß ein Schuß eines 13jährigen Teenies während eines Punktspiels eine Beule in ein Auto machen könnte.

 

Der TE möge doch mal ein Bild oder Link von GoggleMaps der Örtlichkeit hier einstellen.

 

 

 

... Unfallfahrzeug ...

Liegt hier ein Verkehrsunfall vor?

Wär mir neu.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Ein Fahrzeug, bei dem nach einer Beschädigung Teile der Karosserie in Stand gesetzt und gespachtelt/lackiert oder ausgetauscht wurden, wird als "Unfallfahrzeug" definiert. Egal, ob da ein anderes Auto drin geparkt, eine Hausecke mit verschoben oder durch einen Tritt, Fußball oderwasweißich diese Beschädigung verursacht wurde. So etwas muss beim Verkauf eines Fahrzeugs angegeben werden und es ist eine Wertminderung.

Wenn man die Beule wieder rausdrücken kann, dann eben nicht.

 

Grüße

Wolle

PS: Von Verkehrsunfall hat vor Dir Niemand etwas geschrieben. Wenn jemand mit seinem Einkaufswagen das Auto ramponiert, das ist auch ein Unfall. Nur eben kein Verkehrsunfall, auch wenn das Resultat identisch ist..... ;)

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

https://www.google.de/maps/place/R%C3%BCdersdorf+bei+Berlin/@52.4694347,13.7808463,19z/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x47a831f391446029:0x42120465b5e4900

Die Perspektive täuscht, der Platz liegt tiefer als Parkplatz und Straße, aber trotzdem relativ dicht. Gespielt wurde auf dem vorderen Platz, bei Google als grünes Rechteck zu sehen, der Parkplatz ist parallel zur Puschkinstraße. Vielleicht hilft das Bild.

Link to post
Share on other sites

Grundsätzlich muss der Verursacher zahlen

 

Also der Junge

 

 

 

Hier kann es sein, dass der Verein zahlen muss

Sonst zahlen auch die Eltern gerne oder haben das versichert

 

Nur das Kind, was jünger als sieben Jahre ist, zahlt nicht und wenn die Eltern keine Pflicht verletzt haben, zahlen die auch nicht..dann zahlt niemand

 

 

Eltern haften für ihre Kinder ist eher die Ausnahme

Link to post
Share on other sites

So etwas muss beim Verkauf eines Fahrzeugs angegeben werden und es ist eine Wertminderung.

Mir käme an einem einjährigen Auto kein Beulendoktor und den muß man auch nicht hinnehmen.

Eine evtl. Wertminderung ist Teil des jetzigen Schadens.

 

 

https://www.google.de/maps/place/R%C3%BCdersdorf+bei+Berlin/@52.4694347,13.7808463,19z/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x47a831f391446029:0x42120465b5e4900

Die Perspektive täuscht, der Platz liegt tiefer als Parkplatz und Straße, aber trotzdem relativ dicht. Gespielt wurde auf dem vorderen Platz, bei Google als grünes Rechteck zu sehen, der Parkplatz ist parallel zur Puschkinstraße. Vielleicht hilft das Bild.

Ich weiß ja nicht wie verpflichtend es ist, bei so dicht angelegten Stellplätzen, einen Fangzaun hinzustellen.

Wenn dort kein Zaun ist (wie sonst käme der Schaden Zustande?) bin ich wieder hier:

Wenn ganz nah dran, wie dumm bist du? siehe § 254 BGB

 

Das dichte Parken ist der menschlichen Trägheit geschuldet, nicht der Vernunft.

Der Vernunft folgend, hätte woanders geparkt werden sollen/müssen.

Nur weil dort (nahe) Stellplätze sind, bedeutet das ja nicht, daß dort Autos hingestellt werden müssen.

 

 

 

Der Verein behauptet nun, keine Sporthaftpflicht zu haben,

Mich wundert, daß ein Haftpflicht-Schadensformular zum Download angeboten wird:

http://www.msv-kicker.de/downloads

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Der Verein ist also über den LSB bei der Feuersozietät versichert. Laut Formular sind auch Sachschäden im Rahmen der Haftpflicht versichert.

Notfalls frag die beteiligte Assekuranz.

Der Verein kann sein Formular ja nennen wie er will :abwarten:

Link to post
Share on other sites

Grundsätzlich muss der Verursacher zahlen

 

Also der Junge

 

 

 

Hier kann es sein, dass der Verein zahlen muss

Sonst zahlen auch die Eltern gerne oder haben das versichert

 

Nur das Kind, was jünger als sieben Jahre ist, zahlt nicht und wenn die Eltern keine Pflicht verletzt haben, zahlen die auch nicht..dann zahlt niemand

 

 

Eltern haften für ihre Kinder ist eher die Ausnahme

 

genau

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Auch wenn das Formular natürlich etwas anderes suggeriert.

Das Formular sagt doch ganz eindeutig für welche Zwecke es ist.

Und es wurde von dem Verein online gestellt. Das ist doch sicher mit Funktionären abgesprochen.

Dieses Formular hätte der TE auch selbständig finden können.

Aber heutzutage ist es ja eher en vogue sein Essen in irgendwelchen sozialen Netzwerken zu posten, als denn etwas sinnvolles zu tun.

 

Im Prinzip ist es auch völlig unerheblich ob der Verein eine Haftpflichtversicherung hat.

Wenn er, also der Verein, haften muß, muß er halt in die Privatschatulle greifen.

 

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

 

Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus.

 

Wird der Knackpunkt sein. Man versucht erst mal alle anderen möglichen Versicherungen zu bemühen bevor die Eigene dran kommt.

Vermutlich geht die Prämie im Zahlungsfall deutlich nach Oben, oder Sie befürchten Auflagen der Versicherung wenn Sie solche Fälle melden.

 

 

Vor zig Jahren "durfte" ein Fußballverein in der Region recht schnell einen Fangzaun bauen nachdem in kurzer Zeit mehrere Autos durch Fehlschüsse beschädigt wurden.

Einige Zeit danach baute so ziemlich jeder Verein einen Fangzaun, sicher nicht weil Sie wollten sondern eher weil die Versicherungen das so forderten.

 

Vielleicht sollte dort längst ein Fangzaun stehen?

 

Aber vielleicht kann der TE dann schildern wie die Sache weiterging und vor Allem was am Ende rauskam.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Die Haftpflichtversicherung der Mutter des Jungen hat sich zur Kostenübernahme verpflichtet. Demnächst geht das Auto in die Werkstatt. Schaden: 1250 €. Ob das jetzt "juristisch" korrekt gelaufen ist, kann ich immer noch nicht sagen. Ein Fangzaun muss meiner Meinung nach auf alle Fälle installiert werden, nicht nur, weil dort geparkt wird, sondern auch, weil dahinter eine relativ stark befahrene Straße verläuft.

  • Like 3
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...