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Zwischen 40 Und 50 Km/h Zu Schnell


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Hallo,

ich habe folgendes Problem.

 

Ich wurde gestern geblitzt, dort war lt. eines Internetprotals wohl wegen einer Baustelle 40, ich fuhr hingegen lt. Tacho knapp 90. Der Kumpel neben mir meinte auch, es wäre ein Ort, allerdings konnte man diesen so nicht wahrnehmen, zumal es auf einer Bundesstraße war. Auch eine Baustelle war nicht ersichtlich. Ich will mich da nicht herausreden, ich wurde geblitzt und fertig. Das ist so und passiert auch mir mal :D Habe 0 Punkte und ist daher zu verschmerzen.

 

Problem ist für mich folgendes. Ich habe eine Zeit lang im Jobcenter gearbeitet und dort zum 28.02.2017 aufgehört. Aktuell habe ich je nach dem wieviele Bewerbungen ich geschrieben habe auch mal 2-3 Vorstellungsgespräche pro Tag. Teilweise sind die Jobs im Schichtdienst Früh, Spät, Nacht, sodass ich diese nur mit dem Auto erreichen kann, sofern ich denn eingestellt werden würde. Durch ein Fahrverbot könnte ich nun diverse Vorstellungsgespräche bzw. auch ein Praktikum nicht wahrnehmen. Wohne mitten in Niedersachsen auf dem Land und die öffentlichen Verkehrsmittel fahren hier alle paar Stunden. Kann ich dies umgehen oder lohnt es sich nicht dagegen vorzugehen?

 

Anderes Problem ist, dass der PKW auf meine Mutter zugelassen ist. Somit würde sie zuerst den Bescheid bekommen. Sie braucht den PKW aber aufgrund Ihrer Arbeit ebenfalls.

 

 

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.........Anderes Problem ist, dass der PKW auf meine Mutter zugelassen ist. Somit würde sie zuerst den Bescheid bekommen. Sie braucht den PKW aber aufgrund Ihrer Arbeit ebenfalls.

 

Wo siehst du da ein Problem? Deine Mutter kann nicht für dein Fehlverhalten verantwortlich gemacht werden.

 

Sie hat weder eine Strafe zu befürchten, noch wird ihr der PKW weggenommen.

 

Sie erhält entweder einen Anhörungs- oder einen Zeugenfragebogen.

 

In beiden Fällen kann sie dich als verantwortlichen Fahrer angeben und damit ist sie aus der Sache raus.

 

Wie du deine Mobilität während eines Fahrverbotes organisierst, bleibt dir überlassen.

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Eine fast nützliche Antwort von @Blaulicht, wie verwunderlich....

"Fast" deswegen weil sie trotzdem so gut wie nichts aussagt...

 

Aaaaalso, als Ersttäter hast Du vier Monate Zeit nach Rechtskraft (!) des Bußgeldbescheides das Fahrverbot anzutreten.

Rechtskraft tritt 14 Tage nach Zustellung des BGB ein.

 

Du kannst Dir also nach Zustellung des BGB ausrechnen, wann Du spätestens das Fahrverbot antreten musst.

Wenn dieses zeitlich absolut nicht "passt", kannst Du innerhalb der genannten 14 Tage eine "taktischen" Einspruch gegen den BGB einlegen, das zögert die Rechtskraft heraus und somit den Beginn des Fahrverbotes.

Wenn Du Dir dann noch die Zeit nimmst und den Sachbearbeiter davon informierst, dass es sich aufgrund persönlicher Umstände um einen taktischen Einspruch handelt, kannst Du meist locker ein bis drei Monate "heraushandeln" ohne dass die Akte ans Gericht abgegeben wird.

 

Andere "Spielchen" solltest Du Dir dann aber sparen...

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Es geht mir eher darum, ob ich mit plausibler Begründung eine Chance darauf habe, dass die Geldstrafe erhöht wird und der Führerscheinentzug dafür entfallen würde.

 

Ich könnte z.B. am Montag eine neue Arbeitsstelle antreten ( heute Arbeitsvertrag erhalten ), nur wäre diese im Schichtdienst. 6 Uhr morgens beginn. Auf dem Land fährt morgens um 6 Uhr allerdings kein Bus oder Zug.

 

 

Und wenn meine Mum den Anhörungsbogen erhält, sollte sie darauf antworten oder nicht?

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Es gibt zwei Möglichkeiten eine erhöhte Geldbuße zu erwirken und das Fahrverbot zu umgehen. Möglichkeiten 1 das im Gerichtsverfahren zu erwirken. Die andere Möglichkeit wenn der Bescheid kommt bei der Bußgeldstelle anrufen und einfach mal fragen.

 

Kann aber auch sein, dass das nicht funktioniert.

 

 

wenn meine Mum den Anhörungsbogen erhält, sollte sie darauf antworten oder nicht?

 

Wenn man etwas von der Behörde will, der macht das schon Sinn zu antworten.
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Moin Moin

 

 

Wohne mitten in Niedersachsen auf dem Land und die öffentlichen Verkehrsmittel fahren hier alle paar Stunden.

 

 

Auf dem Land fährt morgens um 6 Uhr allerdings kein Bus oder Zug.

 

Du jammerst ganz schön rum.

 

Wenn man euch glauben würde (nicht dir alleine sondern, sondern all den Rasern, denen ein Fahrverbot bevorsteht), käme man zu dem Schluß, das ganz Deutschland ÖPNV freie Zone wäre.

Dem ist aber nicht so.

Die Fahrplanauskunft vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen zeigt z.B. von Verden(Aller) die Bus Nummern 711, 712 und 765 ab 06:00 Uhr.

Und Verden an der Aller ist so sehr ländlich Niedersachsen, daß die dort die Erdachse schmieren.

 

Es mag jetzt sein, daß du nicht aus Verden bist, zeigt aber, daß deine Aussage nicht stimmt.

Und ich habe nur Sekunden geguckt und das macht ein Richter auch.

Die OLG Rechtsprechung mutet dir (nicht dir alleine sondern, sondern all den Rasern, denen ein Fahrverbot bevorsteht) auch das Taxi zu.

Und ja - es muß weh tun (sagen viele OLG).

 

 

Gruß

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das ganz Deutschland ÖPNV freie Zone wäre.

 

Hallo Sobbel, gerade fällt mir der Ort ein, wo ich vor Jahrzehnten mal gewohnt habe, Simonswolde in Ostfriesland -hat immerhin ca. 1200 Einwohner - da ist es wirklich prekär, wenn man nicht nach Aurich, sondern nach Emden oder Leer will.

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das ganz Deutschland ÖPNV freie Zone wäre.

 

Hallo Sobbel, gerade fällt mir der Ort ein, wo ich vor Jahrzehnten mal gewohnt habe, Simonswolde in Ostfriesland -hat immerhin ca. 1200 Einwohner - da ist es wirklich prekär, wenn man nicht nach Aurich, sondern nach Emden oder Leer will.

 

 

In etwa in der Ecke Niedersachsens wohne ich.

 

Das erste mal in 13 Jahren geblitzt worden und gleich ein Raser sein? Sehr interessant!

Ist cool wenn ein Bus in Verden/Aller um 6 Uhr abfährt, bei einem Arbeitsbeginn um 6 Uhr sollte man dann in jedem Fall pünktlich sein :D :D :D

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Vor Jahren war ich mal bei einem Gerichtsverfahren als Zuschauer dabei, als ein Unternehmer, der mit 180 statt 80 auf der Autobahn festgestellt worden war, gegen das Fahrverbot prozessierte. Nach langem Hin- und Her hat der Richter auf eine Geldbuße von 1000 DM entschieden.

In dem obigen geschilderten Fall sehe ich, da sonst unbescholten, auch die Möglichkeit, das Fahrverbot mit einer Verdoppelung des Bußgeldes (kann aber auch eine Verdreifachung sein) abzuwenden.

Aber erst einmal abwarten, was Muttern für ein Schreiben bekommt, und dann hier noch einmal nachfragen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Wer hier vernünftig fragt, bekommt auch (überwiegend) vernünftige Antworten.

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Vor Jahren war ich mal bei einem Gerichtsverfahren als Zuschauer dabei, als ein Unternehmer, der mit 180 statt 80 auf der Autobahn festgestellt worden war, gegen das Fahrverbot prozessierte. Nach langem Hin- und Her hat der Richter auf eine Geldbuße von 1000 DM entschieden.

 

Seit der Abschaffung der DM ist viel Wasser den Rhein herunter geflossen.

Unter FAQ findet man eine konkrete Anleitung.

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Das erste mal in 13 Jahren geblitzt worden und gleich ein Raser sein?

Natürlich nicht. Wie Du ja selber schreibst, bist Du das erste Mal geblitzt worden. Anerkennenswerterweise hast Du auf die Behauptung verzichtet, daß erste Mal in 13 Jahren (deutlich) zu schnell gefahren zu sein.

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Moin Moin

 

 

 

Ist cool wenn ein Bus in Verden/Aller um 6 Uhr abfährt, bei einem Arbeitsbeginn um 6 Uhr sollte man dann in jedem Fall pünktlich sein

 

Du kannst ja deinen zukünftigen Boss mal fragen, ob du für ein paar Wochen ein Feldbett in der Firma aufstellen kannst.

 

 

Ein Fahrverbot hat nunmal den Sinn, möglichst unkomfortabel zu sein.

 

 

 

Gruß

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Du kannst Dir also nach Zustellung des BGB ausrechnen, wann Du spätestens das Fahrverbot antreten musst.

Wenn dieses zeitlich absolut nicht "passt", kannst Du innerhalb der genannten 14 Tage eine "taktischen" Einspruch gegen den BGB einlegen, das zögert die Rechtskraft heraus und somit den Beginn des Fahrverbotes.

Wenn Du Dir dann noch die Zeit nimmst und den Sachbearbeiter davon informierst, dass es sich aufgrund persönlicher Umstände um einen taktischen Einspruch handelt, kannst Du meist locker ein bis drei Monate "heraushandeln" ohne dass die Akte ans Gericht abgegeben wird.

Das Fahrverbot bis zum nächsten Urlaub herauszuzögern ist für Bass386 nicht möglich. Wenn er eine neue Stelle angetreten hat kann er nicht kurz darauf einen ganzen Monat in Urlaub gehen. Und wenn doch macht es einen schlechten Eindruck. Bass386 kann sich jedoch für die Zeit des Fahrverbotes eine Unterkunft suchen, von der aus er seinen Arbeitsplatz pünktlich erreichen kann. Fahrrad fahren darf er auch mit FV. Und mit dem herausgeschobenen FV hat er auch mehr Zeit, eine passende Unterkunft zu suchen.

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Moin Moin

 

 

 

Seit der Abschaffung der DM ist viel Wasser den Rhein herunter geflossen.

Durch den Nordwesten von Niedersachsen fließt aber die Ems.

Deshalb floss trotzdem viel Wasser den Rhein runter.

 

 

 

Gruß

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