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Fahrverbot Wg. Alkohol - Geblitzt Mit 31 Kmh Zuviel


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Da B jedoch nie Kontakt zu A hatte, wurde die Nachricht an M weitergeleitet, zur weiterleitung an A.

 

B meinte zu M, A müsste den Führerschein für einen Monat abgeben.

OK - hier ist schluss für mich - das macht so keine Behörde, weil das in keinem gesetz vorgesehen ist.

 

Grundsatz 1: kein Handeln ohne Gesetz

Grundsatz 2: kein Handeln gegen das Gesetz

 

Und ein: "hier nimm und leite weiter" gibbet im Gesetz nicht

 

 

ich wette mit Dir um jeden Betrag, dass die Behörde das genau so wie von mir beschrieben gemacht hat.

 

Wie bereits beschrieben, hatte B zu keiner Zeit Kontakt zu A. B wusste ja noch nicht mal den aktuellen Aufenthalts- /Wohnort. Gut, den wusste M auch nicht. B hatte durch M nur die 2 Jahre alte Adresse in der Schweiz.

 

Meines erachtens hat die Behörde da ganz grossen Bockmist gebaut ... und ich vermute, dass B die Sache begraben wird und gegen M und S nicht vorgehen werden, weil dann das TOTALE FEHLVERHALTEN von B auch ans Tageslicht kommt !!!!

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Die Behörde hatte doch die Adresse von A? Und hat ihn angeschrieben.

 

Welche Adresse von A hatte die Behörde? Wo war zu dem Zeitpunkt gemeldet? Und wo hat er sich tatsächlich aufgehalten?

.

B hatte von M die letzte bekannte Adresse. Stand 2014. Tatsächlich war A seit 2014 auf Weltreise. Offiziell seit 2014 abgemeldet und niergends angemeldet.

A war tatsächlich auf Reisen, jeden Monat in einem anderen Land. Zum Tatzeitpunkt tatsächlich in Spanien, was er B anhand diverser Dokumente einwandfrei beweisen konnte.

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Ich wette grds. nicht.

Wenn A keine zustellfähige Anschrift hat, dann wird öffentlich zugestellt.

Möglich, dass B eine Ausfertigung an M geschickt hat, m.d.B. um Weiterleitung - das ist aber nicht die Zustellung.

Kann man aber bei der Behörde erfragen - ICH würde mein Geld zurück haben wollen, wenn der Bescheid nicht formell korrekt zugestellt worden wäre

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Die Behörde hatte doch die Adresse von A? Und hat ihn angeschrieben.

Welche Adresse von A hatte die Behörde? Wo war zu dem Zeitpunkt gemeldet? Und wo hat er sich tatsächlich aufgehalten?

 

.

B hatte von M die letzte bekannte Adresse. Stand 2014. Tatsächlich war A seit 2014 auf Weltreise. Offiziell seit 2014 abgemeldet und niergends angemeldet.

A war tatsächlich auf Reisen, jeden Monat in einem anderen Land. Zum Tatzeitpunkt tatsächlich in Spanien, was er B anhand diverser Dokumente einwandfrei beweisen konnte.

 

Hat die Straftäterin M gegenüber der Behörde B sich als zustellungsbevollmächtigt ausgegeben?

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Ich denke, die Story ist von vorne bis hinten erstunken und erlogen. Den dubiosen "Mister X" im Ausland angeben, die Strafe "auslegen" zu wollen, da hätte jede BGSt längst Lunte gerochen und im Umfeld der Mutter ermittelt. Und wäre fündig geworden. Vermutlich ist der TE der Sohn, und sucht hier einen rettenden Strohhalm :think:

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@frosch, ich zitiere mich mal selbst,

 

@feuerland, du bist ein Troll.

Bei + 31 igO, ist 1 Monat Fahrverbot vorgesehen, und zu den von dir angegebenen 160 Euro Bussgeld sind zusätzlich 28,50 Euro Gebühren zwingend fällig.

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Die Behörde hatte doch die Adresse von A? Und hat ihn angeschrieben.

Welche Adresse von A hatte die Behörde? Wo war zu dem Zeitpunkt gemeldet? Und wo hat er sich tatsächlich aufgehalten?

.

B hatte von M die letzte bekannte Adresse. Stand 2014. Tatsächlich war A seit 2014 auf Weltreise. Offiziell seit 2014 abgemeldet und niergends angemeldet.

A war tatsächlich auf Reisen, jeden Monat in einem anderen Land. Zum Tatzeitpunkt tatsächlich in Spanien, was er B anhand diverser Dokumente einwandfrei beweisen konnte.

 

Hat die Straftäterin M gegenüber der Behörde B sich als zustellungsbevollmächtigt ausgegeben?

 

weiss ich nicht

Ich denke, die Story ist von vorne bis hinten erstunken und erlogen. Den dubiosen "Mister X" im Ausland angeben, die Strafe "auslegen" zu wollen, da hätte jede BGSt längst Lunte gerochen und im Umfeld der Mutter ermittelt. Und wäre fündig geworden. Vermutlich ist der TE der Sohn, und sucht hier einen rettenden Strohhalm :think:

Story ist nicht erfunden. Und nein, ich bin nicht der Sohn!

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Warum nur lässt sich A nicht von der Behörde sagen, wann und wie der BG zugestellt wurde...

Gem. B wurde BG (vermute BG heisst Bussgeld?) an M geschickt, weil M aussagte sie bezahlt das Bussgeld für A, da dieser keinen festen Wohnsitz hat und auf Weltreise ist.

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