feuerland 1 Posted April 5, 2017 Report Share Posted April 5, 2017 Hallo,habe da einen Fall von einem Bekannten (35) und wollte mal ein paar Experten dazu hören.So wie ich seinen Fahrstil kenne, ist er schon ein paar mal geblitzt worden, weiss es aber nicht genau.Letztes Jahr hatte er wegen Alkohol am Steuer (das erste mal) entzug der fahrerlaubnis.Ich weiss aber nicht wie lange. Glaube 6 Monate. Ausserdem musste er irgendwelche teuren kurse besuchen und mehrfach Proben abgeben, wo analysiert wurde, ob er Alkoholfrei ist, usw.Ganz genau kenne ich die Geschichte nicht.Jedenfalls ist er trotzdem ohne Führerschein gefahren und wurde geblitzt.Geschwindigkeitsübertrettung innerorts nach Toleranzabzug: 31 kmhWas kann jetzt auf Ihn zukommen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 Straftat fahren ohne Fahrerlaubnis 21 StVG Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 Hallo feuerland, herzlich willkommen im Radarforum! Fahren ohne FS ist eine Straftat, bei + 31 km/h ist die Chance sehr gering das er nicht auffällt. Strafbefehl oder Gerichtsverfahren sind dann die Folge. Hier wird kein Bußgeld fällig, sondern Tagessätze. Ab 90 Tagessätzen bist du "Vorbestraft", 180 Tagessätze sind möglich. (Behördenintern wird ab 1. Tagessatz eingetragen) Ersatzweise auch Gefängnis. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 6, 2017 Author Report Share Posted April 6, 2017 hallo und danke für die antworten welche rolle spielt die vorgeschichte? also führerscheinentzug wg. alkohol? Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 6, 2017 Author Report Share Posted April 6, 2017 das ganze hat leider noch grössere Ausmasse als ich angegeben hatte. Sein Auto ist auf seine Mutter zugelassen. Keine Ahnung warum. Da er wusste, dass er Probleme bekommt, wenn sie ihn dran kriegen, hat er seine Mutter überredet einen Bekannten der im Ausland wohnt als Fahrer anzugeben. Der hat dann 2 Punkte kassiert. Die Geldbuse von 160€ hat mein Bekannter (der Fahrer) fairerweise bezahlt Jetzt ist aber so, das der andere zurück nach Deutschland kam, seinen Punktestand in Flensburg abgefragt und von den 2 Punkten erfahren hat. Er hat darauf die Bussgeldstelle informiert, dass er zum Tatzeitpunkt im Ausland war und das auch beweisen kann und muss. Jetzt ist halt die Frage, wie soll sich mein Bekannter verhalten? Was passiert wenn er eine Selbtanzeige macht und sich schuldig bekennt? Die Bussgeldstelle wird auf jedenfall auf die Mutter zukommen und fragen stellen. Da die Mutter schon recht alt ist, wird sie wahrscheinlich sagen, sie hätte sich geirrt. Sie hat kann ja auch die Aussage verweigern, wenn Sie damit Ihren Sohn belastet. Frage ist halt, was macht die Bussgeldstelle? Strafe ist bezahlt. Belässt sie es dabei oder beginnt sie mit dem nachforschen und sucht einen schuldigen? dem anderen der im Ausland war, kann ja keine Schuld belastet werden. Sobald er von den Punkten erfahren hatte, hatte er sich bei der Bussgeldstelle gemeldet. Wie seht ihr das ganze und was könnte da auf meinen bekannten zukommen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 Oh, dann hat die Mutter eine Straftat begangen. Und er hat sich wegen Anstiftung zur Straftat ebenfalls strafbar gemacht. Falsche Verdächtigung. Hier ist ein Fall, wo er selber schweigen sollte, kein Wort mehr sagen sollte und sich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen sollte. Es stehen mehrere Straftaten im Raum. Meine Meinung: das ganze fliegt auf. Es geht jetzt nicht mehr darum, ob eine Strafe folgt, sondern wie hoch die Strafe erfolgt. Mutter und Sohn können sich auf Strafverfahren und ein Gerichtsverfahren einstellen. Er wird mit Sicherheit lange zu Fuß gehen. Das ist aber die kleinste Sorge dabei. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 @feuerland, die +31 km/h dürfen verjährt sein. Bei den Straftaten "Falsche Verdächtigung, Strafvereitelung" der Mutter gelten längere Verjährungsfristen, ebenso für deine Straftat "Fahren ohne FS" und Beihilfe zu den Straftaten der Mutter. Ich kann nur noch einen Rechtsanwalt empfehlen. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 Selbstanzeige ist ein recht unkluger Einfall.Es ist auch möglich, dass die Bußgeldstelle nicht mehr weiter nachforscht, sofern die OWi Geschwindigkeit bereits verjährt ist.Dein inländischer, führerscheinloser Bekannter sollte beten (bzw. versuchen darauf Einfluss zu nehmen), dass der ausländische Bekannte ihn nicht namentlich ins Spiel bringt.Und wie oben schon erwähnt: Keine Kommunikation (Weder Mutter noch Sohn) in dieser Sache mit Behörden ohne fach(Anwalt-)lichen Rat. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 @feuerland, du bist ein Troll.Bei + 31 igO, ist 1 Monat Fahrverbot vorgesehen, und zu den von dir angegebenen 160 Euro Bussgeld sind zusätzlich 28,50 Euro Gebühren zwingend fällig. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 Moin Moin habe da einen Fall von einem Bekannten Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn dieser Bekannte hier selber aufschlägt und seine Fragen stellt.Wir dürfen dir, als Außenstehendem, doch gar keine Auskunft erteilen.Du weißt schon - Datenschutz und so.... Gruß 2 Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 6, 2017 Author Report Share Posted April 6, 2017 @ rth Selber Troll Wer lesen kann, hat mehr vom Leben Mein Bekannter ist da ein bischen knausrig und geizig ... Anwälte kosten ja Geld Hatte ihm auch zum Anwalt geraten ... er versucht es jetzt lieber über eine Bekannte die Anwaltsgehilfin ist. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 6, 2017 Author Report Share Posted April 6, 2017 Moin Moin habe da einen Fall von einem Bekannten Du weißt schon - Datenschutz und so....Na ihr müsst einfach annehmen, dass es sich um einen fiktiven Fall handelt Wenn mein Bekannter interesse hätte, würde er sich sicherlich via Foren informieren. Keine Ahnung was er vor hat, wo er sich beraten lässt, etc. Mein Tipp war Anwalt ... er hat aber momentan absolut kein Geld und ist obendrein arbeitslos. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 6, 2017 Author Report Share Posted April 6, 2017 Eine Frage hätte ich da noch: Muss der Typ der im Ausland war und die 2 Punkte fälschlicherweise kassiert hat den Behörden beweissen, dass er im Ausland war, oder müssen die Behörden beweissen, dass er es ist, bzw. nicht ist? Die Behörden haben ja das Blitzerfoto. Darauf ist mein Bekannter zu sehen (das wissen die Behörden aber nicht). Wären die Behörden damals nicht so faul gewesen und hatten die Angaben der Mutter überprüft, z.B. Abruf eines Fotos bei der Passstelle von dem Typen im Ausland, dann wär klar, das es sich um verschiedene Personen handelt. Sollten bei den Behörden nicht die Alarmglocken klingeln, wenn Leute im Ausland als Fahrer angegeben werden (ohne Wohnsitz in Deutschland) ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 6, 2017 Report Share Posted April 6, 2017 Wir "müssen" Deiner Meinung nach also Deine fiktiven Fall annehmen, aber "müssen" wir auf Deine trolligen Fragen auch antworten? Bestimmst Du das? Spiel mit offenen Karten und schiebe nicht einen verarmten Bekannten vor, dann bekommst Du vielleicht auch brauchbare Antworten. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 7, 2017 Report Share Posted April 7, 2017 Der TYp , der im Ausland war, muss, da der Bescheid rechtskräftig ist, mit allen Folgen leben. Da er ja auch bezahlt hat, kann er sich auch nicht darauf berufen, den Bescheid nicht erhalten zu haben. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Moin Moin ... er versucht es jetzt lieber über eine Bekannte die Anwaltsgehilfin ist.Das ist natürlich geballte Kompetenz. Na ihr müsst einfach annehmen, dass es sich um einen fiktiven Fall handelt Müssen wir nicht. Wären die Behörden damals nicht so faul gewesen Wäre der Bekannte nicht so ein Jammerlappen und nicht so verlogen gewesen und hätte obendrein niemand zu Straftaten angestiftet... Gruß Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 8, 2017 Author Report Share Posted April 8, 2017 Der Typ im Ausland muss nicht mit allen Folgen Leben. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig. Die Bussgeldbehörd hat geschlafen und es sich "einfach gemacht".Der Typ im Ausland hat nie irgendeinen Bescheid von der Bussgeldstelle erhalten. Die Bussgeldstelle hat die Dokumente an eine alte Adresse in der Schweiz geschickt. Da diese nicht Retour kamen, gingen die deutschen Behörden von einer erfolgreichen Zustellung aus. Jedoch hat der Typ 2014 die Schweiz verlassen und kann das auch beweissen. Die an ihn gesandten Bescheide gingen irgendwo verloren. Die Bussgeldstelle hat u.a. den Fehler gemacht, nicht zu prüfen, ob der Beschuldige überhaupt in der Schweiz gemeldet ist, bzw. ob es einen aktuellen Wohnsitz gibt. Ausserdem hat die Bussgeldstelle versäumt die anschuldigungen vom Fahrzeughalter zu verifizieren !!! Der Typ im Ausland ist deutscher. Das wusste die Bussgeldstelle. D.h. es gibt ein Foto bei der Personal- bzw. Pass-Stelle. Ein Foto-Vergleich hätte ihn als Fahrer ausgeschlossen. Aber da hat die Bussgeldstelle geschlafen und blind den Märchen vom Fahrzeughalter geglaubt. Ist ja auch geradezu praktisch, dass der Fahrzeughalter einen Bekannten hat, der in Spanien lebt, keine deutsche/bekannte Adresse hat und somit nicht greifbar ist Das da bei der Bussgeldstelle nicht alle Alarmglocken geläutet haben ist mir unbegreiflich! Und das Anschuldigungen an Dritte einfach geglaubt werden, ohne das zu verifizieren, ist mir ebenfalls unbegreiflich. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Wir reden hier mittlerweile davon das Mutter und Sohn Straftaten begangen haben. Hätten sich beide korrekt verhalten, dann wäre der BGB gegen die Person im Ausland nicht rechtskräftig geworden. Hier jetzt Fehler bei der Behörde zu suchen ist der falsche Ansatz. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 8, 2017 Author Report Share Posted April 8, 2017 Das Mutter und Sohn falsch gehandelt haben steht ausser Frage. Aber es gibt m.E. keine Entschuldigung dafür, dass die Behören eine Dritte Person verurteilt und ihm 2 Punke aufgebrummt haben, ohne dass dieser je eine Chance der Stellungnahme hatte. Solche Verhältnisse gibt es nur in Diktaturen oder gab es im 3. Reich. Da wird einer beschuldigt und verurteilt ohne Chance auf Stellungnahme! Welche Strafe gibt es da für die Behörden? Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Wie will dein Bekannter eigentlich das Bußgeld bezahlt haben,wenn weder der "Typ im Ausland" noch er selbst einen Bußgeldbescheid bekommen hat? Wie will er das gemacht haben, ohne die Zahlungs-Referenznummer des Bußgeldbescheides zu kennen? Genauso unwahrscheinlich finde ich, dass ein Sachbearbeiter, ohne jegliche Prüfung, die Behauptungder Mutter geglaubt und einen BGB an den "Typen im Ausland" geschickt hat. Die Geschichte ist sowas von an den Haaren herbeigezogen, die übertrifft primitivstes Stammtischgeblubbere. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 (...)Völlig richtig. Du Dein Bekannter muß sich also keine Gedanken machen. Warte ab, ob sich jemand bei ihm meldet und schreib denen dann genau das, was Du hier heschrieben hast. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Moin Moin es gibt ein Foto bei der Personal- bzw. Pass-Stelle. In welchen und wievielen Städten welcher Länder dieser Welt, denkst muß, die deutsche Behörde denn anfragen? Aber da hat die Bussgeldstelle geschlafen und blind den Märchen vom Fahrzeughalter geglaubt.Nicht immer gehen solche Lügengeschichten gut aus.Mutter und sohn haben die Ursachen gesetzt und nu müssen alle damit zurechtkommen. Hier jetzt Fehler bei der Behörde zu suchen ist der falsche Ansatz.Seh ich auch so. Aber es gibt m.E. keine Entschuldigung dafür, dass die Behören eine Dritte Person verurteilt und ihm 2 Punke aufgebrummt haben, ohne dass dieser je eine Chance der Stellungnahme hatte.Die Lügenbrut hatte doch wohl einen Anhörungsbogen.Wenn das keine chance zur Stellungnahme war.... Solche Verhältnisse gibt es nur in Diktaturen oder gab es im 3. Reich. Du denkst, im 3. Reich oder einer anderen Diktatur, hatte jemand den Schneid eine Behörde anzulügen? Wie will dein Bekannter eigentlich das Bußgeld bezahlt haben,Das wird einer der Lügenbarone hier Bar oder bei der Gerichtskasse eingezahlt haben. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Jeder, gegen ein Bußgeld verhängen wird, hat die Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Feuerland, Du erzählst hier Märchen.Da er wusste, dass er Probleme bekommt, wenn sie ihn dran kriegen, hat er seine Mutter überredet einen Bekannten der im Ausland wohnt als Fahrer anzugeben. Der hat dann 2 Punkte kassiert. Die Geldbuse von 160€ hat mein Bekannter (der Fahrer) fairerweise bezahlt Wie soll Dein Kumpel das Bußgeld bezahlen, wenn der Bußgeldbescheid nicht an ihn, sondern an den ominösen Bekannten im Ausland ging, der angeblich weder eine Anhörung noch den Bußgeldbescheid bekommen hat und angeblich gar nichts von der Geschichte wusste? dem anderen der im Ausland war, kann ja keine Schuld belastet werden. Sobald er von den Punkten erfahren hatte, hatte er sich bei der Bussgeldstelle gemeldet. Dieser Bekannte, so es ihn denn überhaupt gibt, hätte sich gleich melden müssen, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Er hat jetzt nicht nur 2 Punkte, sondern auch noch ein Fahrverbot an der Backe und wenn er seinen Führerschein nicht an die Bußgeldstelle schickt, bzw. geschickt hat, wurde das Fahrverbot spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids rechtskräftig und er verstößt hier gegen § 21 StVG, wenn er in den nächsten 3 Jahren in Deutschland fährt und erwischt wird. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Dann hätten wir den dritten Straftäter aus diesem Grundsachverhalt Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Nein, wir füttern weiter einen Troll. 1 Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 8, 2017 Author Report Share Posted April 8, 2017 Danke für all eure Antworten und Ratschläge ... aber ihr lest zu wenig, vermutet zuviel und bringt alles durcheinander .... ein totales Chaos Für mich haben sich meine Fragen halbwegs geklärt. Solltet ihr noch fragen haben, bzw. nicht ganz durchsteigen, erklärs ich es euch gerne cu Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 8, 2017 Author Report Share Posted April 8, 2017 Habe das ganze nochmal auf den Punkt gebracht. Denke das bin ich euch schuldig In dem Schauspiel im Sommer 2016 gibt es 4 Spieler:M (Mutter)S (Sohn)A (Deutscher im Ausland, in Spanien. Ist ein Bekannter von S)B (Bussgeldbehörde)S wird geblitzt. Hat zur Tatzeit jedoch keinen Führerschein. Fahrzeug ist auf M zugelassen. M ist also Fahrzeughalter und bekommt die ganzen Papiere von B.S will nicht als Fahrer den Kopf hinhalten, weil dann böses passiert wegen fahren ohne Führerschein.Also überredet S, dass M A als Fahrer angibt. M sagt aus, A ist ein alter Bekannter und sie bezahlt die Strafe für A, der irgendwo in Spanien unterwegs ist.B glaubt das alles, verifiziert aber nix und brummt A die Punkte in Flensburg auf.M gibt B noch eine alte Adresse von A in der Schweiz an. Dorthin verschickt B die Papiere. Da diese nicht zurückkommen, geht B von einer erfolgreichen zustellung aus.Fakt ist jedoch: A wohnt seit 2014 nicht mehr an dieser Adresse und ist offiziell abgemeldet.Somit hat A nie irgendeinen Bescheid oder Post von B bekommen und hatte auch keine Ahnung von den 2 Punkten.A kommt Ende 2016 nach Deutschland zurück und ruft seinen Punktestand in Flensburg ab. Da erfährt er zum ersten mal von den 2 Punkten, und forscht bei B nach, woher diese kommen.B verlangt von A Beweise für Aufenthalt in Spanien. Anerkennt diese und schickt verspäteten Rechtsbehelf an die aktuelle deutsche Adresse.Parallel erlangt B ein Passfoto von A von der Pass-Stelle und vergleicht dieses mit Blitzerfoto und schliesst A als Täter aus.Dieser Schritt hätte damals gemacht werden sollen. Dann wäre A nie als Täter in Betracht gezogen worden. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 M hat doch gegenüber B angegeben dass A gefahren istDie Schuld bei B zu suchen ist der falsche AnsatzM hat durch die Beschuldigung von A eine Straftat begangen. M hätte den A nicht als Fahrer hinlügen dürfen S hat durch das Fahren ohne Führerschein und durch das Überreden von M jeweils eine Straftat begangenA hat doch jetzt den Rechtsbehelf. Verwunderlich dass A seinen Punktestand abruft. Hab I(ch) noch nie gemacht Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 8, 2017 Report Share Posted April 8, 2017 Feuerland,M sagt aus, A ist ein alter Bekannter und sie bezahlt die Strafe für A, der irgendwo in Spanien unterwegs ist.B glaubt das alles, verifiziert aber nix und brummt A die Punkte in Flensburg auf.genau. Und gleichzeitig macht sich der Sachbearbeiter B die Hose mit der Kneifzange zu, So etwas passiert nur dann, wenn Ostern und Weihnachten zusammen mit Nikolaus auf einen Tag treffen. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 9, 2017 Report Share Posted April 9, 2017 M sagt aus, A ist ein alter Bekannter und sie bezahlt die Strafe für A, der irgendwo in Spanien unterwegs ist.Ohne Bußgeldbescheid - der aber in die Schweiz geschickt wurde - weiß M allerdings gar nichts von Aktenzeichen, Konto, Summe etc.Den Teil der Geschichte würde ich auch noch gerne plausibel erklärt bekommen. 1 Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 9, 2017 Author Report Share Posted April 9, 2017 Feuerland,M sagt aus, A ist ein alter Bekannter und sie bezahlt die Strafe für A, der irgendwo in Spanien unterwegs ist.B glaubt das alles, verifiziert aber nix und brummt A die Punkte in Flensburg auf.genau. Und gleichzeitig macht sich der Sachbearbeiter B die Hose mit der Kneifzange zu, So etwas passiert nur dann, wenn Ostern und Weihnachten zusammen mit Nikolaus auf einen Tag treffen. Aber genau DAS ist passiert !! Wer mir das nicht glaubt, und sich soo sicher ist, dass das nicht passieren kann, kann gerne mit mir Wetten?Ich nehme jeden Wettbetrag an (juhuu ... ich werde reich Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 9, 2017 Author Report Share Posted April 9, 2017 Verwunderlich dass A seinen Punktestand abruft. Hab I(ch) noch nie gemacht A war mehrere Jahre in der Schweiz und hatte nach seiner Rückkehr erfahren, dass sich das Punktesystem von 18 auf 8 geändert hat. Deshab war er neugrig auf seinen alten punktestand. Denke das ist verständlich Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 9, 2017 Author Report Share Posted April 9, 2017 M sagt aus, A ist ein alter Bekannter und sie bezahlt die Strafe für A, der irgendwo in Spanien unterwegs ist.Ohne Bußgeldbescheid - der aber in die Schweiz geschickt wurde - weiß M allerdings gar nichts von Aktenzeichen, Konto, Summe etc.Den Teil der Geschichte würde ich auch noch gerne plausibel erklärt bekommen. Ist leider bekannt, dass in D eine allg. Leseschwäche existiert Das Verhältnis hatte ich am Anfang meiner Erklärung verdeutlicht .... wer lesen kann hat mehr vom Leben Fahrzeug ist auf M zugelassen. M ist also Fahrzeughalter und bekommt die ganzen Papiere von B. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 9, 2017 Report Share Posted April 9, 2017 Ist leider bekannt, dass in D eine allg. Leseschwäche existiertStimmt:Ohne Bußgeldbescheid - der aber in die Schweiz geschickt wurde - weiß M allerdings gar nichts von Aktenzeichen, Konto, Summe etc. 1 Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 Ach sooo meint ihr das .... ja der Punkt ist mir auch unklar. Keine Ahnung "welche" Papiere in die Schweiz geschickt wurden. Nur soviel, dass M B angeboten hat, die Geldstrafe für A auszulegen. Sie gab als Grund an, A ist auf unbestimmte Zeit verreist. B war das wohl sehr willkommen. Sie bekammen das Geld (woher interessierte die nicht), konnten A 2 Punkte aufdrücken und den Fall abschliessen. Sie konnten den Fall auch abschliessen, weil die Papiere die in die Schweiz verschickt wurden nicht zurück kamen und somit als Zugestellt galten. Da kein Einspruch erfolgte, wurde der Fall abgeschlossen. M war ja bewusst, dass sie einen falschen Verdächtigt hat und war brennend interessiert den Fall ab zu schliessen, damit B keine weiteren Nachforschungen anstellt, oder den Fall womöglich offen lässt und dann event. ein Foto vergleich anstehnt, der den ganzen Schwindel aufdeckt. Deshalb bot M B an, dass Geld zu bezahlen, damit alles ad Akta gelegt werden kann. A sollte ja auch NIE von den Punkten erfahren. A wollte wieder zurück in die Schweiz, und hätte dann nie seinen Punktestand abgefragt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 Zugestellt ist zugestellt. Das Problem in dem Fall war das Lügen von M und S. Und genau deswegen ist das Verhalten von M und S auch eine Straftat! Weil sie einen Unschuldigen, nämlich A, belastet haben. Quote Link to post Share on other sites
ElDiablo 35 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 Auch wenn Schweiz und Spanien mit "S" beginnen, die Schuhe passen nicht zusammen ... Ich Mutmaße mal, Du bis entweder "S", wahrscheinlicher "A", der selbst ein paar Schnitzer gelandet hat und jetzt kurz vor der 8 Punkte Marke liegt und versucht die "Altlasten" geradezubiegen ... ... die Wahrheit liegt da sicher irgendwo in der Mitte ... Wer sonst interessiert sich denn für ein Szenario, das man nur vom Hörensagen "begleitet"?! 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 ......Nur soviel, dass M B angeboten hat, die Geldstrafe für A auszulegen. Sie gab als Grund an, A ist auf unbestimmte Zeit verreist. B war das wohl sehr willkommen. Sie bekammen das Geld (woher interessierte die nicht), konnten A 2 Punkte aufdrücken und den Fall abschliessen.......... Und was wurde aus dem Fahrverbot? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 naja - BGs ins Ausland werden öffentlich zugestellt und mit normaler Post verschickt. Von daher ist das schon mal richtig gelaufen. Und das das Bußgeld anscheinend vollständig und mit dem richtigen Kassenzeichen gezahlt wurde, muss es auch iwie angekommen sein. Das Bußgeld hätte wg. Nichtdurchsetzbarkeit des FV eigentlich verdoppelt werden müssen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 A und S haben sehr viele kriminelle Energie gezeigt. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 Zugestellt ist zugestellt. Das ist nicht richtig. Ausserdem ist gar nicht bewiesen, dass zugestellt wurde. An besagter Adresse wohnt A seit 2014 nicht mehr und kann das auch beweisen. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 ......Nur soviel, dass M B angeboten hat, die Geldstrafe für A auszulegen. Sie gab als Grund an, A ist auf unbestimmte Zeit verreist. B war das wohl sehr willkommen. Sie bekammen das Geld (woher interessierte die nicht), konnten A 2 Punkte aufdrücken und den Fall abschliessen.......... Und was wurde aus dem Fahrverbot? Gute Frage ... Keine Ahnung. Offiziell bekam A einen Monat Fahrverbot. Da B jedoch nie Kontakt zu A hatte, wurde die Nachricht an M weitergeleitet, zur weiterleitung an A.B meinte zu M, A müsste den Führerschein für einen Monat abgeben.M hatte jedoch kein Interesse, dieses Fahrverbot an A weiter zu leiten, weil ja sonst der Schwindel aufgedeckt worden wäre. A hatte zu dem Zeitpunkt auch keinen deutschen Führerschein, sondern den schweizer Führerschein.Alles ein grosses Durcheinander.A und S haben sehr viele kriminelle Energie gezeigt. Du meinst sicherlich M und S ? Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 Ich Mutmaße mal, Du bis entweder "S", wahrscheinlicher "A", der selbst ein paar Schnitzer gelandet hat und jetzt kurz vor der 8 Punkte Marke liegt und versucht die "Altlasten" geradezubiegen ... Soviel ich gehört habe, hat A ein "leeres" Konto, bis auf besagte 2 Punkte. A lebte ja jahrelang in der Schweiz ... unabhängig vom deutschen Punktesystem und hatte somit alle "Altlasten" abgebaut Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 Das Bußgeld hätte wg. Nichtdurchsetzbarkeit des FV eigentlich verdoppelt werden müssen. Voll und ganz Deiner Meinung. Warum wurde das nicht gemacht? Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 was ich aber immer noch nicht verstehe, dass B einfach so den Anschuldigen von M geglaubt hat.ist das denn rechtens? Müssen solche Anschuldigungen nicht überprüft werden? z.B. Fotovergleich? Wenn ich mal geblitzt werde, suche ich mir einfach ne Italienische Adresse raus und beschuldige die Person als Fahrer. Sage, es ist ein freund von mir, der hat mich besucht und ich habe ihm meinen Wagen geliehen.Oder ich besorge mir von A seine alte schweizer Adresse und gebe diese bei B an hahahaha Ich biete an, die Strafe für meinen Freund zu bezahlen.Ist das wirklich sooo einfach? Und da spielt B ganz einfach mit? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 was hat denn M überhaupt als Bogen bekommen und was hat sie genau geschrieben. Es könnte ein "Anhörungsbogen" gewesen sein, wenn nämlich B davon ausgeht, dass Halter gleich Fahrer ist. Oder es könnte ein "Zeugenbefragungsbogen" gewesen sein, Den bekommt man, wenn B weiss, dass zB Halter weiblich und Fahrer männlich ist. Jetzt erzähle uns mal was M bekommen hat UND was sie genau geschrieben hat. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 was hat denn M überhaupt als Bogen bekommen und was hat sie genau geschrieben. Es könnte ein "Anhörungsbogen" gewesen sein, wenn nämlich B davon ausgeht, dass Halter gleich Fahrer ist. Oder es könnte ein "Zeugenbefragungsbogen" gewesen sein, Den bekommt man, wenn B weiss, dass zB Halter weiblich und Fahrer männlich ist. Jetzt erzähle uns mal was M bekommen hat UND was sie genau geschrieben hat. Keine Ahnung ... Fahrer ist männlich, M ist weiblich. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 Das Bußgeld hätte wg. Nichtdurchsetzbarkeit des FV eigentlich verdoppelt werden müssen. Voll und ganz Deiner Meinung. Warum wurde das nicht gemacht? Frag die Behörde Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 Da B jedoch nie Kontakt zu A hatte, wurde die Nachricht an M weitergeleitet, zur weiterleitung an A. B meinte zu M, A müsste den Führerschein für einen Monat abgeben.OK - hier ist schluss für mich - das macht so keine Behörde, weil das in keinem gesetz vorgesehen ist. Grundsatz 1: kein Handeln ohne Gesetz Grundsatz 2: kein Handeln gegen das Gesetz Und ein: "hier nimm und leite weiter" gibbet im Gesetz nicht Quote Link to post Share on other sites
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