feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 Da B jedoch nie Kontakt zu A hatte, wurde die Nachricht an M weitergeleitet, zur weiterleitung an A. B meinte zu M, A müsste den Führerschein für einen Monat abgeben.OK - hier ist schluss für mich - das macht so keine Behörde, weil das in keinem gesetz vorgesehen ist. Grundsatz 1: kein Handeln ohne GesetzGrundsatz 2: kein Handeln gegen das Gesetz Und ein: "hier nimm und leite weiter" gibbet im Gesetz nicht ich wette mit Dir um jeden Betrag, dass die Behörde das genau so wie von mir beschrieben gemacht hat. Wie bereits beschrieben, hatte B zu keiner Zeit Kontakt zu A. B wusste ja noch nicht mal den aktuellen Aufenthalts- /Wohnort. Gut, den wusste M auch nicht. B hatte durch M nur die 2 Jahre alte Adresse in der Schweiz. Meines erachtens hat die Behörde da ganz grossen Bockmist gebaut ... und ich vermute, dass B die Sache begraben wird und gegen M und S nicht vorgehen werden, weil dann das TOTALE FEHLVERHALTEN von B auch ans Tageslicht kommt !!!! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 10, 2017 Report Share Posted April 10, 2017 Die Behörde hatte doch die Adresse von A? Und hat ihn angeschrieben. Welche Adresse von A hatte die Behörde? Wo war zu dem Zeitpunkt gemeldet? Und wo hat er sich tatsächlich aufgehalten? Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 10, 2017 Author Report Share Posted April 10, 2017 Die Behörde hatte doch die Adresse von A? Und hat ihn angeschrieben. Welche Adresse von A hatte die Behörde? Wo war zu dem Zeitpunkt gemeldet? Und wo hat er sich tatsächlich aufgehalten?.B hatte von M die letzte bekannte Adresse. Stand 2014. Tatsächlich war A seit 2014 auf Weltreise. Offiziell seit 2014 abgemeldet und niergends angemeldet.A war tatsächlich auf Reisen, jeden Monat in einem anderen Land. Zum Tatzeitpunkt tatsächlich in Spanien, was er B anhand diverser Dokumente einwandfrei beweisen konnte. Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 12, 2017 Author Report Share Posted April 12, 2017 wollte nicht jemand mit mir wetten? Könnte die Kohle gut gebrauchen Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 13, 2017 Report Share Posted April 13, 2017 Ich wette grds. nicht. Wenn A keine zustellfähige Anschrift hat, dann wird öffentlich zugestellt. Möglich, dass B eine Ausfertigung an M geschickt hat, m.d.B. um Weiterleitung - das ist aber nicht die Zustellung. Kann man aber bei der Behörde erfragen - ICH würde mein Geld zurück haben wollen, wenn der Bescheid nicht formell korrekt zugestellt worden wäre Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 13, 2017 Report Share Posted April 13, 2017 Die Behörde hatte doch die Adresse von A? Und hat ihn angeschrieben.Welche Adresse von A hatte die Behörde? Wo war zu dem Zeitpunkt gemeldet? Und wo hat er sich tatsächlich aufgehalten? .B hatte von M die letzte bekannte Adresse. Stand 2014. Tatsächlich war A seit 2014 auf Weltreise. Offiziell seit 2014 abgemeldet und niergends angemeldet.A war tatsächlich auf Reisen, jeden Monat in einem anderen Land. Zum Tatzeitpunkt tatsächlich in Spanien, was er B anhand diverser Dokumente einwandfrei beweisen konnte. Hat die Straftäterin M gegenüber der Behörde B sich als zustellungsbevollmächtigt ausgegeben? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 13, 2017 Report Share Posted April 13, 2017 Nur A kann angeben, dass M zustellberechtigt ist - M kann das nicht für A machen (es sei denn, sie ist Anwältin). Warum nur lässt sich A nicht von der Behörde sagen, wann und wie der BG zugestellt wurde... 1 Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted April 13, 2017 Report Share Posted April 13, 2017 Ich denke, die Story ist von vorne bis hinten erstunken und erlogen. Den dubiosen "Mister X" im Ausland angeben, die Strafe "auslegen" zu wollen, da hätte jede BGSt längst Lunte gerochen und im Umfeld der Mutter ermittelt. Und wäre fündig geworden. Vermutlich ist der TE der Sohn, und sucht hier einen rettenden Strohhalm 2 Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 13, 2017 Report Share Posted April 13, 2017 Gelöscht Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 13, 2017 Report Share Posted April 13, 2017 @frosch, ich zitiere mich mal selbst, @feuerland, du bist ein Troll.Bei + 31 igO, ist 1 Monat Fahrverbot vorgesehen, und zu den von dir angegebenen 160 Euro Bussgeld sind zusätzlich 28,50 Euro Gebühren zwingend fällig. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted April 13, 2017 Report Share Posted April 13, 2017 @rth Ja. das ist mir nicht entgangen. Imho können wir den Thread ad acta legen. 1 Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 16, 2017 Author Report Share Posted April 16, 2017 Die Behörde hatte doch die Adresse von A? Und hat ihn angeschrieben.Welche Adresse von A hatte die Behörde? Wo war zu dem Zeitpunkt gemeldet? Und wo hat er sich tatsächlich aufgehalten?.B hatte von M die letzte bekannte Adresse. Stand 2014. Tatsächlich war A seit 2014 auf Weltreise. Offiziell seit 2014 abgemeldet und niergends angemeldet.A war tatsächlich auf Reisen, jeden Monat in einem anderen Land. Zum Tatzeitpunkt tatsächlich in Spanien, was er B anhand diverser Dokumente einwandfrei beweisen konnte. Hat die Straftäterin M gegenüber der Behörde B sich als zustellungsbevollmächtigt ausgegeben? weiss ich nichtIch denke, die Story ist von vorne bis hinten erstunken und erlogen. Den dubiosen "Mister X" im Ausland angeben, die Strafe "auslegen" zu wollen, da hätte jede BGSt längst Lunte gerochen und im Umfeld der Mutter ermittelt. Und wäre fündig geworden. Vermutlich ist der TE der Sohn, und sucht hier einen rettenden Strohhalm Story ist nicht erfunden. Und nein, ich bin nicht der Sohn! Quote Link to post Share on other sites
feuerland 1 Posted April 16, 2017 Author Report Share Posted April 16, 2017 Warum nur lässt sich A nicht von der Behörde sagen, wann und wie der BG zugestellt wurde...Gem. B wurde BG (vermute BG heisst Bussgeld?) an M geschickt, weil M aussagte sie bezahlt das Bussgeld für A, da dieser keinen festen Wohnsitz hat und auf Weltreise ist. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 17, 2017 Report Share Posted April 17, 2017 das wäre mehr als unzulässigaber hab ich ja mehrmals schon gesagt Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 18, 2017 Report Share Posted April 18, 2017 wenn die story wirklich wahr wäre, was ich auch nicht glaube, hätte die Behörde einen ordentlichen Bock geschossen. Das könnte A ausnutzen und seine Punkte wegklagen. Quote Link to post Share on other sites
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