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Unfall Oder Mord?


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Nö, nachteule.

 

Die Frage wurde doch beantwortet. Die Staatsanwaltschaft geht von einem hinreichenden Tatverdacht bezüglich Mord aus, Mordmerkmal Heimtücke. Letztendlich ist es so wie immer, dass ein Gericht entscheidet, ob dieser hinreichende Tatverdacht, die Anklage insgesamt zu einer Verurteilung wegen Mord führt.

 

Das heißt die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem Unfall, sondern von einem Tötungsdelikt aus.

 

Die fehlenden Fakten, die du ansprichst, werden der Staatsanwaltschaft bestimmt bekannt sein.

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Hallo, Blaulicht,

 

richtig: Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus, denn dort sind die Fakten bekannt.

 

Hier im Radarforum dürften dagegen nur die Dinge bekannt sein, die durch die Presse gingen und wie und vor Allem warum und worüber soll man mit den wenigen Informationen sinnvoll diskutieren?

 

Viele Grüße,

 

nachteule

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Das heißt die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem Unfall, sondern von einem Tötungsdelikt aus.

Wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht wird nicht immer vom Gericht für rechtens erkannt.

Presse:

Vor dem Trierer Landgericht hat ein Mordprozess gegen eine Autofahrerin begonnen, die ihren Wagen absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt haben soll.

...

Die Anklage wirft der 36-jährigen Frau vor, den tödlichen Crash verursacht zu haben, "weil sie unbedingt einen Streit mit ihrem Freund sofort beenden wollte",

Immerhin hat die Fahrerin auch ihren eigenen Tod bei dem Unfall riskiert. Die Tat erweckt den Anschein einer impulsiven Handlung, ist also eher Totschlag als Mord.

 

Ich finde es nur bemerkenswert, dass ein Auto als Tatwaffe benutzt wird.

Ein Mörder nimmt halt, was gerade zur Hand ist: Nadel, Faden, Schere, Messer, Hammer, Säge... Selbst ein einstürzendes Haus soll schon benutzt worden sein. Und daß ein Auto in eine Menschenmenge gesteuert wurde ist inzwischen schon trivial.

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Rechtlich nicht ganz korrekt

 

 

1

Das Gericht anerkennt der Ansicht der StA nicht für rechtens oder unrechtens

Das Gericht urteilt. Die Staatsanwaltschaft erhebt öffentlicne Klage bei hinreichendem Tatverdacht.

 

2

Impulsiv ist nicht die Unterscheidung zwischen Mord oder Totsachlag

Es gibt geplanten Totschlag aber auch den impulsiven Mord und natürlich den impulsiven Totschlag oder geplanten Mord

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Hierzu gibt es ja schon Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wo derjenige sogar seine Tat "aufgegeben" hat und dennoch wegen dreifachen Mordes verurteilt wurde.

 

BGH Urteil vom 16. März 2006, Az. 4 StR 594/05

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=682305716f2c7188ee623b804978721f&nr=35947&pos=0&anz=2&Blank=1.pdf

 

(pdf-Datei)

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Um die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag mal kurz und prägnant zusammenzufassen: Der Totschlag ist das Grunddelikt, Mord dessen Qualifikation (dass der BGH dieses Verhältnis noch immer bestreitet, sei mal außen vor gelassen). Mord ist demnach immer auch ein Totschlag, der aber durch Verwirklichung eines oder mehrerer der in § 211 StGB gennanten Mordmerkmale besonders verwerflich ist und somit eben zum Mord "qualifiziert" wird.

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