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Knick In Der Optik


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Ein tückische Kurve in der A4 sorgt für Ärger bei Strassenbauern und den Autofahrern.

 

Seit Mai 2016 haben sich dort 50 zum Teil schwere Unfälle ereignet, auch weil Autos aus der nunmehr engen Linkskurve fliegen.

"Zwar konnten durch die Aufstellung von LED-beleuchteten Schildern zur Geschwindigkeitsbeschränkung die Unfallzahlen verringert werden", erklärte Jürgen Jakubowski, Chef der Bad Hersfelder Autobahnpolizei, "dennoch ereigneten sich auch in diesem Jahr schon wieder fünf Unfälle an dieser Stelle."

 

10.000 mal geblitzt

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und ein Beispiel, dass Begrenzungsschilder durchaus Sinn haben können.

 

Können, und woher soll der unbedarfte Verkehrsteilnehmer wissen das ausgerechnet dieses Limit seine Berechtigung hat, im Gegensatz zu den vielen anderen?

 

MfG.

 

hartmut

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Kann er nicht bzw. nur dann wissen, wenn

a) er die Örtlichkeit kennt

b) die Augen auf macht und die Kurve "lesen" kann.

 

Es liegt aber auch nicht im Ermessen des VT, sich Gedanken über die Berechtigung eines Limits zu machen. Streng genommen darf man festhalten: er hat es zu befolgen und Punkt. Er darf es parallel gern hinterfragen, aber das macht ja (fast) niemand. Die Masse meckert statt dessen lieber.

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Eine Glanzleistung der Experten, die die Erneuerung da geplant haben...und ein Beispiel, dass Begrenzungsschilder durchaus Sinn haben können.Oder dass die halt nicht fahren können, die da verunfallt sind.

@hawethie wenn ich den verlinkten Artikel richtig verstanden haben ist das ein Zwischenstand,der durch Weiterbau beseitigt wird, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist.

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Neulich hörte ich einen Vorschlaģ: keine Begrenzungen mehr

:50: innerorts

:100: außerorts

 

Vor Gefahrstellen entweder den Hinweis auf die Art der Gefahr oder eine Empfehlung

 

An Kindergärten oder anderen Gefahrenstellen könnten AUSNAHMSWEISE dannn Beschränkungen mit baulicher Unterstützung (Poller oder andere Bremsen, rauer Asphalt) sein

Wohngebiete mehr mit Kopfsteinpflaser

nur wenige Hauptstraßen mit Vorfahrt, rest rechts vor links

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Kann er nicht bzw. nur dann wissen, wenn

a) er die Örtlichkeit kennt

b) die Augen auf macht und die Kurve "lesen" kann.

Würde eher sagen, wenn er den Grund für das Limit kennt. Und da gibt es leider viele Limits die aus rein populistischen Gründen angeordnet werden.

 

Es liegt aber auch nicht im Ermessen des VT, sich Gedanken über die Berechtigung eines Limits zu machen. Streng genommen darf man festhalten: er hat es zu befolgen und Punkt. Er darf es parallel gern hinterfragen, aber das macht ja (fast) niemand. Die Masse meckert statt dessen lieber.

Gefordert wird eben blindes Vertrauen in die Obrigkeit. Damit verabschieden wir uns vom Bild des mündigen Bürgers.

 

Mit hinterfragen gibt es interessante Erfahrungen, aber in der Regel habe ich das Gefühl, entweder haben die keine Ahnung,oder wollen einen verarschen.

 

MfG.

 

hartmut

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Neulich hörte ich einen Vorschlaģ: keine Begrenzungen mehr

:50: innerorts

:100: außerorts

 

Vor Gefahrstellen entweder den Hinweis auf die Art der Gefahr oder eine Empfehlung

 

So hat es die StVO auch mal vorgesehen. Limitieren nur dort wo wo der Verkehrsteilnehmer die Gefahren nicht selbst erkennen kann.

 

An Kindergärten oder anderen Gefahrenstellen könnten AUSNAHMSWEISE dannn Beschränkungen mit baulicher Unterstützung (Poller oder andere Bremsen, rauer Asphalt) sein

Wohngebiete mehr mit Kopfsteinpflaser

nur wenige Hauptstraßen mit Vorfahrt, rest rechts vor links

Das ist doch schon lange Standard. Abseits der Durchgangsstraßen ist Tempo 30 Zone mit Rechts vor links. Wobei wir hier schon die Tempo 30 Zone Vorfahrtstraße ( Durchgangsstraße ) haben. Hinzu kommt das es vereinfacht wurde an Schulen usw. auch :30: anzuordnen.

 

Ist insbesondere deshalb interessant, weil Altenheime und Schulen usw. gerne an Hauptverkehrsstraßen gebaut werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Würde eher sagen, wenn er den Grund für das Limit kennt. Und da gibt es leider viele Limits die aus rein populistischen Gründen angeordnet werden.

Hast Du schonmal überlegt, wie groß das Schild sein müßte, damit es auch der Dümmste lesen könnte? Oder wie ausführlich, damit es auch der Dümmste verstünde? Und was mit jenen, die da mit xxx km/h angeknallt kommen und das Schild erst gar nicht wahrnehmen?

 

Ich weiß, daß es etliche Schilder gibt, die es nicht geben müßte. Aber für solche gibt es immer noch einen gangbaren Weg. Man muß sich nur die Mühe machen und nicht nur jammern.

 

Gefordert wird eben blindes Vertrauen in die Obrigkeit. Damit verabschieden wir uns vom Bild des mündigen Bürgers.

Im Bereich der Verkehrsregeln hat der Bürger nur eine eingeschränkte Mündigkeit, sonst dürfte er ja völlig frei entscheiden, was er wie wo macht. Es wird kein Vertrauen gefordert, sondern lediglich die Einhaltung der Regeln.

 

Mit hinterfragen gibt es interessante Erfahrungen, aber in der Regel habe ich das Gefühl, entweder haben die keine Ahnung,oder wollen einen verarschen.

Möglich, daß sie einen verarschen wollen. Dann muß man halt quengelig und penetrant sein.

 

 

 

So hat es die StVO auch mal vorgesehen. Limitieren nur dort wo wo der Verkehrsteilnehmer die Gefahren nicht selbst erkennen kann.

Das war auch noch zu Zeiten, wo es noch nicht sooo viele VT gab und die Autos auch idR deutlich langsamer waren. Ein kleiner, aber doch wesentlicher Unterschied zu heute.
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Unserer Obrigkeit habe ich mal ganz detailliert gesagt, den Quatsch auf der Zusatztafel interessiert keinen, der Text vom mir reicht. Manchmal können die sogar ganz schnell sein und ändern. Als VT interessiert mich nur was ich darf, nicht warum, wenn ich weiß das der Inhalt der Schilder richtig ist.

 

Wir haben Regeln, 100km/h auf der Landstraße halte ich für richtig damit die VT berechenbar sind. Wenn paar meinen das nicht einhalten zu müssen, die könnt ihr ja abfischen. Nur halte ich es für falsch eine Kreisstraße auf 50 zu limitieren, weil dort autofahren vergrault werden soll, und das dann noch zu überwachen.

 

Nun mache ich mir schon die Mühe und scheue auch keine Konflikte wenn es um Verkehr geht. Egal ob es bei Versammlungen ist, oder auch mit der Presse kenne ich wenig Hemmungen. Was immer wieder lustig ist, wenn Provinzfürsten rot anlaufen und mit schreien anfangen. Nur fehlen mir halt die finanziellen Mittel gegen den ganzen Unsinn zu klagen.

 

Die Verkehrsregeln, sprich StVO finde ich schon ganz gut durchdacht. Die Anwendung ist allerdings unter aller Sau. Das kommt einfach davon, keiner hat Ahnung von der Materie, und wenn dann wirklich mal fachkundig von der Polizei, die kennen sich aus, was kommt, wird das in den Wind geschlagen.

 

Und ich finde, ich bin mündig und informiert genug, die Arbeit der Verkehrsplaner zu beurteilen.

 

Mit der Motorisierung hat es wenig zu tun. Da würde ich sogar behaupten, die Geschwindigkeit allgemein ist im Vergleich zu 20-30Jahre früher, erheblich gesunken. Das hat nicht nur was mit der Verkehrsdichte zu tun. Da vermute ich eher, die Leute haben mehr Angst als früher und ein höheres Sicherheitsbedürfnis.

 

MfG.

 

hartmut

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Können, und woher soll der unbedarfte Verkehrsteilnehmer wissen das ausgerechnet dieses Limit seine Berechtigung hat, im Gegensatz zu den vielen anderen?

Wenn der VT unbedarft ist, sollte er sich erst recht an die Beschilderungen halten. Außerdem wir es umgekehrt richtig: woher soll der VT (ob unbedarft oder nicht) wissen, daß ein bestimmtes Limit keine Berechtigung hat im Gegensatz zu den vielen anderen?

 

Würde eher sagen, wenn er den Grund für das Limit kennt.

Dann wäre es sicherlich hilfreich, wenn er sich nach der Begründung erkundigte, bevor er es ignoriert und (wie hier) abfliegt.

 

Und da gibt es leider viele Limits die aus rein populistischen Gründen angeordnet werden.

Die Häufigkeit dieser - auch von Dir - immer wieder gern wiederholten Behauptung ist reziprok proportional zur Anzahl der Belege dafür.

 

Gefordert wird eben blindes Vertrauen in die Obrigkeit. Damit verabschieden wir uns vom Bild des mündigen Bürgers.

Du redest Mist. Und ich bin mir eigentlich sicher, Du weißt das auch.

 

Mit hinterfragen gibt es interessante Erfahrungen, aber in der Regel habe ich das Gefühl, entweder haben die keine Ahnung,oder wollen einen verarschen.

Das dürfte in der Regel daran liegen, daß Du mit der Antwort nicht einverstanden bist.

 

So hat es die StVO auch mal vorgesehen. Limitieren nur dort wo wo der Verkehrsteilnehmer die Gefahren nicht selbst erkennen kann.

Die StVO hat nie :100: überall außerorts vorgesehen. Und auch wenn ich sicher bin, daß Du die Frage wieder nicht konkret beantworten wirst: wer soll Deiner Meinung nach entscheiden, ob der VT die Gefahren nicht selbst erkennen kann?

 

Das ist doch schon lange Standard.

Nö. Aber es wird erfreulicherweise häufiger.

 

Hinzu kommt das es vereinfacht wurde an Schulen usw. auch :30: anzuordnen.

Und damit hast Du ein Problem? Wenn ja: warum?

 

Ist insbesondere deshalb interessant, weil Altenheime und Schulen usw. gerne an Hauptverkehrsstraßen gebaut werden.

Das hast Du m.E. schon häufiger behauptet. Ich nehme an, Du hast eine entsprechende Statistik?

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Aus dem vom TE verlinktenText:

Der Grund für das Tempolimit und den Blitzer: Bei der Fertigstellung der neuen Eichhorsttalbrücke hatte sich laut Polizei ein Knick in der Verkehrsführung der A4 ergeben. Seit Mai 2016 haben sich dort 50 zum Teil schwere Unfälle ereignet, auch weil Autos aus der nunmehr engen Linkskurve fliegen.

Beim Anschluß der Eichhorsttalbrücke an die A4 wurde fehlerhaft gearbeitet, und dafür werden nicht die verantwortlichen Straßenplaner bestraft, sondern VT, die zu schnell schneller als erlaubt gefahren sind. Die "Autobahn" ist dort mit :80: / :60: schlechter als eine normale Landstraße, auf der :100: bzw. :80: erlaubt sind. Und solchen Schund müssen wir mit unserem Steuergeld bezahlen. :kotz:

Hinzu kommt: Nachdem ein paar Dutzend Trottel die Kurve dort nicht geschafft haben werden tausende VT bestraft, die die Kurve schadlos, aber nicht so langsam wie vorgeschrieben durchfahren haben.

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Aus dem vom TE verlinktenText:

 

Der Grund für das Tempolimit und den Blitzer: Bei der Fertigstellung der neuen Eichhorsttalbrücke hatte sich laut Polizei ein Knick in der Verkehrsführung der A4 ergeben. Seit Mai 2016 haben sich dort 50 zum Teil schwere Unfälle ereignet, auch weil Autos aus der nunmehr engen Linkskurve fliegen.

 

Beim Anschluß der Eichhorsttalbrücke an die A4 wurde fehlerhaft gearbeitet, und dafür werden nicht die verantwortlichen Straßenplaner bestraft, sondern VT, die zu schnell schneller als erlaubt gefahren sind. Die "Autobahn" ist dort mit :80: / :60: schlechter als eine normale Landstraße, auf der :100: bzw. :80: erlaubt sind. Und solchen Schund müssen wir mit unserem Steuergeld bezahlen. :kotz:

Hinzu kommt: Nachdem ein paar Dutzend Trottel die Kurve dort nicht geschafft haben werden tausende VT bestraft, die die Kurve schadlos, aber nicht so langsam wie vorgeschrieben durchfahren haben.

Quatsch, wenn du den verlinkten Artikel gelesen hättest wüsstest du, dass es sich hier um einen vorübergehenden Bauzustand handelt.

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Ein Tempolimit ist keine Bestrafung.

Eine gebührenpflichtige Fahrtenbuchanordnung, eine MPU-Auflage oder die Untersuchungshaft auch nicht.

Nur weil es formaljuristisch keine Strafe ist und es genug obrigkeitshörige Limitmasochisten gibt werden Tempolimits für den Otto-Normalfahrer nicht angenehmer.

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Eine gebührenpflichtige Fahrtenbuchanordnung, eine MPU-Auflage oder die Untersuchungshaft auch nicht.

Nur weil es formaljuristisch keine Strafe ist und es genug obrigkeitshörige Limitmasochisten gibt werden Tempolimits für den Otto-Normalfahrer nicht angenehmer.

Selbst Dir dürfte es mit kurzem überlegen gelingen, die Absurdität Deiner 'Vergleichsversuche' zu erkennen. Und selbst von Dir hätte man erwarten können, daß Du diese Äußerung

werden tausende VT bestraft

als das einschätzt, was sie ist: spätabendliches Rentnergezeter mit ohne Sinn und keinerlei Verstand.

 

Wie Bluey schon richtig anmerkte: die Otto-Normalfahrer (ich nehme an, Du zählst Dich selbstverständlich nicht zu dieser Gruppe und Du meinst den Begriff durchaus abwertend, gell?) werden ein Limit eher nicht als unangenehm empfinden. Vor allem in einem Fall wie diesem, wo selbst dem letzten Tempolimits-sind-alle-falsch-Krakeeler klar werden müßte, daß das Limit hier völlig berechtigt ist. Kann ich Dir übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen.

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Können, und woher soll der unbedarfte Verkehrsteilnehmer wissen das ausgerechnet dieses Limit seine Berechtigung hat, im Gegensatz zu den vielen anderen?

 

MfG.

 

hartmut

 

 

 

Insbesondere im Vergleich zu den Nachbarn im Südwesten und Norden sind die Autobahnen in Hessen immer noch vergleichsweise zurückhaltend beschildert - sieht man mal von einigem (wenigen) in den letzten Jahren hinzugekommenen Lärmschutzquatsch ab.

 

Auch diese Stelle war zunächst weniger restriktiv beschildert, und man ist im Hinblick auf Beschilderung und Überwachungsintensität durchaus schrittweise vorgegangen. Ich gehe davon aus, daß man derweil das Unfallgeschehen weiter beobachtet hat, und im Ergebnis die Maßnahmen nur soweit verschärft hat, wie das unabweislich notwendig war. Auch hat man hier z. B. nicht einfach 60 für alle verordnet, und das am besten schon zwei Kilometer vorher, sondern das räumlich auf das Nötigste eingegrenzt und 60 nur für Lkw angeordnet. Die - begrüßenswerte - räumliche Eingrenzung fordert ihrerseits von den Fahrzeugführern, daß sie bereits das erste Schilderpaar ernst nehmen, und nicht erst dessen dritte Wiederholung. Ich finde, das ist nicht zuviel verlangt. Wer unaufmerksam ist und das nicht tut, muß halt mit den Folgen leben - zumal neben der Geschwindigkeit auch Unaufmerksamkeit eine wesentliche Rolle bei dem zuvor beobachteten Unfallgeschehen gespielt haben dürfte. Und so wird, wer sich hier blitzen läßt, nicht nur fürs Zuschnellfahren, sondern auch für seine Unaufmerksamkeit bestraft. Ein aufmerksamer, aber (zu) schneller Fahrer kann zudem durchaus noch rechtzeitig den Panzerspähanhänger erblicken.

 

Ein Lichtblick: Mit dem Weiterbau des Ausbaus der A 4 wird aller Voraussicht nach der letzte längere Tempo-120-Autobahnabschnitt in Hessen Zug um Zug verschwinden.

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Planung ist einfach Murks an der Stelle. Konsequenzen für die Verantwortlichen? Rhetorische Frage...

 

"Zeitlich begrenzt" - Bullshit Bingo Formulierung.

 

Ich fahre etwa alle 6 Wochen da lang. Beim ersten Mal dachte ich mir schon - Hier kommt ein Blitzer hin.

 

Kurze Einschätzung der Zahlen:

- KFZ pro Tag (Wahrscheinlich ohne LKW) 30 bis 45K (https://www.welt.de/wirtschaft/article139380094/Naechste-Woche-werden-Deutschlands-Autos-durchgezaehlt.html) => Annahme für die Berechnung 37.500 KFZ

- "innerhalb einer knappen Woche mehr als 10.000 Autos geblitzt worden" - Annahme: 6 Tage

- Also wurden von 225.000 Fahrzeugen 4,4 Prozent geblitzt

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Quatsch, wenn du den verlinkten Artikel gelesen hättest wüsstest du, dass es sich hier um einen vorübergehenden Bauzustand handelt.

In dem verlinkten Text steht nichts von einem "vorübergehenden Bauzustand". Nur von einer "zukünftigen neuen Linienführung", aber wann die einmal kommen wird steht noch in den Sternen. Seit 11 Monaten besteht schon dieser "vorübergehende Bauzustand", der vielleicht irgendwann einmal wieder beendet werden wird.

Für die Autofahrer ist das noch Zukunftsmusik und wohl auch ein schwacher Trost.

Den "vorübergehenden Bauzustand" hast Du bloß erfunden, damit Dein Gemecker irgendeinen Inhalt hat. :mad:

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Systemkonformes, Obrigkeitshöriges und Regierungspreisendes Verhalten schützt in vielen Ländern der Welt vor ungerechtfertigten Repressionen ;)

richtig: wie sagte schon der legendäre Bankräuber Ronald Biggs 1963 seinen Leuten: "Haltet Euch an die Geschwindigkeitsbegrenzung, damit wir nicht wg ein paar Meilen zu schnell auffliegen"

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Nein, wer frei leben will, darf sich nicht wegen unwichtigen Dingen und Regeln das Leben selbst schwer machen. Ich persönlich, wer hätte es gedacht, gehöre nicht zur KSF Fraktion, meine Frau meint, ich würde nicht geblitzt, ich würde eher "gemalt"... Gesetze und Regeln erleichtern das friedliche Zusammenleben vieler tausender Menschen auf engem Raum. Aber niemand kennt alle Regeln wirklich ganz genau, daher ist bei den meisten Dingen der einfache gesunde Menschenverstand gefordert Beim Autofahren darf dieser gesunde Menschenverstand auch nicht ausser acht gelassen werden. Alle setzen sich regelmässig über Verbote hinweg, wenn sie keine Gefahr erkennen und auch keine Repression erkennbar ist. Aber ob das richtig ist? Ich bezweifle es.

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Ich habe sehr gete Erfahrungen damit gesammelt, die Tempolimits, den Abstand und anderen Verkehrsregeln einzuhalten.

Und ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, vorausschauend zu fahren, meine Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss anzupassen und bei entsprechend freier Strecke agO die Geschwindigkeitsempfehlungen geflissentlich zu übersehen. Und stell Dir vor: das funktioniert. Und sollten dann noch witzige Erklärungen für eine Limitierung zu lesen sein, wie "Lärmschutz" oder "fehlende Fahrbahnmarkierung" oder ähnlicher Schwachsinn, freue ich mich darüber.

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Kann ich mir dann auch geflissentlich aussuchen, welche Regeln ich einhalte und welche nicht?

Sicher, sofern Du willens und in der Lage bist zu erkennen, was der Gesetzgeber mit diesen Regeln ursprünglich erreichen wollte und was aus politischen und fiskalischen Gründen daraus konstruiert wurde.

Ob Du das mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst, steht auf einem anderen Blatt.

Allerdings vermute ich eher, dass Du Dir auch auf dem täglichen Arbeitsweg eine Warnweste überstreifst, in vorauseilendem Gehorsam. Denn wenn es gesetzlich vorgeschrieben werden würde, könntest Du sagen: Das war überfällig und ich mache das schon lange so...

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Und sollten dann noch witzige Erklärungen für eine Limitierung zu lesen sein, wie "Lärmschutz" oder "fehlende Fahrbahnmarkierung" oder ähnlicher Schwachsinn, freue ich mich darüber.

Die Rechtsprechung hat hierzu schon mal "extrem rechtsfeindliche Gesinnung" gesagt.
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Systemkonformes, Obrigkeitshöriges und Regierungspreisendes Verhalten schützt in vielen Ländern der Welt vor ungerechtfertigten Repressionen

Da ist es doch schön, wenn man sich induLa gefahrlos für einen richtig renitenten Rebellen halten darf, wenn man behauptet, Verkehrsregeln interessierten einen überhaupt nicht.

 

Du schreibst Unsinn.

Ja. Aber wenn man ganz fest daran glaubt, man habe das Wissen, dann machen auch solche Äußerungen durchaus Sinn. Irgendwie. Und für ihn jedenfalls.

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Verstehe ich das richtig, wir sollen Regeln und Gesetzte nicht einhalten, damit wir frei leben?

Tatsächlich leben wir unfrei, wenn wir Gesetze und Regeln einhalten. Zum mindesten teilweise unfrei, je nachdem, wie die Regeln und Gesetze uns einschränken. Das ist auch unvermeidlich in einem dicht besiedelten Land; die Freiheit jedes Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Und einige Gesetze und Regeln sind auch nützlich, um das Zusammenleben in unserer zivilisierten Industriegesellschaft zu organisieren.

Es gibt jedoch sehr viele Gesetze und Regeln, die für diese Zwecke nicht notwendig sind, und die unsere Freiheit ungerechtfertigt beschränken. Wer sie übertritt lädt keine Schuld auf sich und setzt sich lediglich der Gefahr aus, dabei erwischt und zu Unrecht bestraft zu werden.

 

Kann ich mir dann auch geflissentlich aussuchen, welche Regeln ich einhalte und welche nicht?

Da bist Du auf Dein subjektives Empfinden angewiesen. Solange Beamte und Politiker solche Regeln willkürlich aufstellen können gibt es ein Übermaß an Vorschriften ohne Rechtfertigung. Gefährlich ist dabei aber, daß viele bei der Unterscheidung von berechtigten und unberechtigten Vorschriften zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

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Es gibt jedoch sehr viele Gesetze und Regeln, die für diese Zwecke nicht notwendig sind, und die unsere Freiheit ungerechtfertigt beschränken.

Dann nenn doch mal so acht oder elf von den sehr vielen und erkläre uns, warum die für den beabsichtigten Zweck nicht notwendig sind und Deine Freiheit ungerechtfertigt beschränken.

 

Solange Beamte und Politiker solche Regeln willkürlich aufstellen können gibt es ein Übermaß an Vorschriften ohne Rechtfertigung.

Können sie nicht.

 

Gefährlich ist dabei aber, daß viele bei der Unterscheidung von berechtigten und unberechtigten Vorschriften zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Ach. Und wie soll diese Gefahr beseitigt werden?

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Ich kann Regeln aufstellen? wieso sagt mir das keiner?

Natürlich kannst das... nur muss niemand deine Regeln beachten, durchsetzen kannst du sie auch nicht; aber du kannst welche aufstellen. Die kannst du zum Buch drucken und in der Fußgängerzone verteilen

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Es gibt jedoch sehr viele Gesetze und Regeln, die für diese Zwecke nicht notwendig sind, und die unsere Freiheit ungerechtfertigt beschränken.

Dann nenn doch mal so acht oder elf von den sehr vielen und erkläre uns, warum die für den beabsichtigten Zweck nicht notwendig sind und Deine Freiheit ungerechtfertigt beschränken.

Auf den Straßenverkehr bezogen: Die zahlreichen :70: an Kreuzungen und Einmündungen. Unfälle werden dort durch Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln verursacht, und das Limit auf der Straße mit Vorfahrt wird gesenkt, damit solche Verstöße gefahrlos und unbestraft begangen werden können. Wer auf solch eine Kreuzung zufährt und sieht, daß kein anderer sich der Kreuzung nähert, für den besteht nur eine Gefahr: geblitzt zu werden, wenn er nicht auf :70: abbremst.

Von anderen ungerechtfertigten Regeln berichtet die Presse. Beispiel:

- Die Unesco wünscht, daß in den Staaten "Biosphärenreservate" eingerichtet werden.

- Die EU verlangt, daß diese Biosphärenreservate an ihren Einfahrten mit Schildern angekündigt werden. Die Schilder müssen so groß sein, daß sie

- nach deutschen Bauvorschriften auf Betonfundamenten aufgestellt werden müssen.

- Betonfundamente müssen außerdem einen Mindestabstand zur Straße haben. Der kann aber an einer Stelle wegen der Geländeform nicht eingehalten werden.

- Zum Ausgleich dafür, daß die Betonfundamente 0,5 m zu dicht an der Straße stehen wird das Limit dort von :100: auf :70: gesenkt. :mad:

Außerhalb des Straßenverkehrs beklagt die Wirtschaft in vielen Fällen die Regulierwut der Behörden.

 

 

Solange Beamte und Politiker solche Regeln willkürlich aufstellen können gibt es ein Übermaß an Vorschriften ohne Rechtfertigung.

Können sie nicht.

Wer anders als Beamte und Politiker hat die Macht, Regeln aufzustellen?

 

 

Gefährlich ist dabei aber, daß viele bei der Unterscheidung von berechtigten und unberechtigten Vorschriften zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Ach. Und wie soll diese Gefahr beseitigt werden?

Indem auf die übertriebenen, hysterischen und damit nicht berechtigten Vorschriften verzichtet wird. In Frankreich folgt auf jedes 2. Schild mit :70: oder :50: eine Gefahrenstelle, in der man wirklich so stark abbremsen muß. Holzauge sei wachsam!

Auf deutschen Straßen gibt es aber zehnmal so viele Limitschilder, aber nicht mehr Gefahrenstellen als in Frankreich. Und wenn einer 19mal gesehen hat, daß das Limit unberechtigt niedrig ist rechnet er nicht immer damit, daß es beim 20ten Mal anders sein könnte. :schreck:

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Auf den Straßenverkehr bezogen: Die zahlreichen :70: an Kreuzungen und Einmündungen. Unfälle werden dort durch Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln verursacht, und das Limit auf der Straße mit Vorfahrt wird gesenkt, damit solche Verstöße gefahrlos und unbestraft begangen werden können.

Das hört sich interessant an. Du kannst sicher so die eine oder andere Kreuzung und Einmündung benennen, bei denen das Limit auf der Straße mit Vorfahrt gesenkt wurde, damit Vorfahrtsverstöße gefahrlos und unbestraft begangen werden können.

 

Wer auf solch eine Kreuzung zufährt und sieht, daß kein anderer sich der Kreuzung nähert, für den besteht nur eine Gefahr: geblitzt zu werden, wenn er nicht auf :70: abbremst.

Och, ganz grundsätzlich ist die Gefahr, irgendwo in D und ganz besonders an solchen Kreuzungen und Einmündungen geblitzt zu werden im Verhältnis zu der Gesamtkilometerzahl der Straßen mit :nolimit: bzw. :100: und der Anzahl der genannten Kreuzungen und Einmündungen ausgesprochen gering. Dafür ist allerdings erfahrungsgemäß die Gefahr, sich derartigen Kreuzungen und Einmündungen mit eben-nicht- :100: zu nähern und damit dem anderen VT die Möglichkeit zu nehmen, das Fahrzeug nicht rechtzeitig sehen zu können, wohl deutlich höher.

 

Von anderen ungerechtfertigten Regeln berichtet die Presse.

Nö. Der Artikel ist nicht mehr verfügbar, aber ich gehe mal wohlwollend davon aus, daß 'die Presse' hier genau sowenig von ungerechtfertigten Regeln berichtet hat wie man sie aus Deinem Text erkennen kann. Im übrigen: es hat doch sicherlich ein Gericht festgestellt, daß die Regel(n) ungerechtfertigt waren und dann sind sie aufgehoben worden, oder?

 

Außerhalb des Straßenverkehrs beklagt die Wirtschaft in vielen Fällen die Regulierwut der Behörden.

Ja, das hört man immer wieder. Diese ganze Regulierwut macht die Wirtschaft völlig kaputt. Kann man aktuell gerade gut beobachten. Weiß schließlich jeder, wie schlecht es in D so läuft. Könnte alles viel besser sein, wenn es nicht so unsinnige Regeln wie z.B. Sonntagsfahrverbot für LKW, max. 90 Stunden Arbeitszeit in der Doppelwoche, vorgeschriebene Ruhepausen, ganz generell die Vorschriften im Arbeitsschutz oder solch Unsinn wie Vorschriften zum Gesundheitsschutz der AN gäbe. Abgesehen hat die Zumutung Mindestlohn (wozu gibt es die Möglichkeit der Aufstockung?) tausende Unternehmen in den Ruin getrieben, überhaupt dieser ganze Buchführungsquatsch und dann auch noch diese dauernden Steuerprüfungen - alles unnützer Kram. Dir fallen sicherlich noch weitere Beispiele ein, wenn Du kurz nachdenkst.

 

Wer anders als Beamte und Politiker hat die Macht, Regeln aufzustellen?

Ach gerre. Bist Du wirklich schon so alt, daß Du vergisst, was Du selber geschrieben und zitiert hast? Egal, ich helfe Dir: du schriebst willkürlich. Und genau darauf bezog sich meine Antwort. Und hawethie hat sie völlig zutreffend ergänzt.

 

Indem auf die übertriebenen, hysterischen und damit nicht berechtigten Vorschriften verzichtet wird.

Ach. Und wer soll entscheiden, welche Vorschriften übertrieben, hysterisch und damit nicht berechtigt sind?

 

In Frankreich folgt auf jedes 2. Schild mit :70: oder :50: eine Gefahrenstelle, in der man wirklich so stark abbremsen muß. Holzauge sei wachsam!

Auf deutschen Straßen gibt es aber zehnmal so viele Limitschilder, aber nicht mehr Gefahrenstellen als in Frankreich.

Deine Meinung in allen Ehren, aber ich bin sicher, daß diese Meinung auf einem Gefühl und nicht auf Zahlen beruht.

 

Und wenn einer 19mal gesehen hat, daß das Limit unberechtigt niedrig ist rechnet er nicht immer damit, daß es beim 20ten Mal anders sein könnte.

Ja, den einen gibt es sicher. Aber der hat dann halt Pech gehabt.

 

Das mit der Freiheit hast Du überlesen?

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Von anderen ungerechtfertigten Regeln berichtet die Presse. Beispiel:

- Die Unesco wünscht, daß in den Staaten "Biosphärenreservate" eingerichtet werden.

- Die EU verlangt, daß diese Biosphärenreservate an ihren Einfahrten mit Schildern angekündigt werden. Die Schilder müssen so groß sein, daß sie

- nach deutschen Bauvorschriften auf Betonfundamenten aufgestellt werden müssen.

- Betonfundamente müssen außerdem einen Mindestabstand zur Straße haben. Der kann aber an einer Stelle wegen der Geländeform nicht eingehalten werden.

- Zum Ausgleich dafür, daß die Betonfundamente 0,5 m zu dicht an der Straße stehen wird das Limit dort von :100: auf :70: gesenkt. :mad:

 

 

Der beschriebene Sachverhalt trifft durchaus gängige Verwaltungspraxis; diese beruht aber auf einer falschen Auslegung verschiedener Vorschriften. Zum einen: Die EU kann nichts vorschreiben, was gegen nationale Vorschriften verstößt, die (ausnahmsweise) unter das Subsidiaritätsprinzip fallen. Das trifft für das Verhaltensrecht zu, zu dem u. a. die StVO gehört. Darin verankert ist u. a. das Werbeverbot an Außerortsstraßen (§ 33 StVO). Solche Schilder können demnach allenfalls als Z 386 StVO (touristischer Hinweis) "verpackt" werden. Dann unterfällt die Entscheidung darüber aber der Straßenverkehrsbehörde, die dabei ausschließlich die StVO zu beachten hat, nicht aber irgendwelche EU-RL zu Biosphärenreservaten.

 

Zum anderen: Die RPS (Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) regeln, unter welchen Voraussetzungen wo welche passiven Schutzeinrichtungen (Schutzplanken, Betonschutzwände u. ä.) anzubringen sind. Hierzu definieren sie auf Grundlage der DIN EN 1317 überfahrbare (z. B. Schilderpfosten) und nicht überfahrbare Hindernisse (z. B. Betonfundament, Straßenbaum ab bestimmtem Stammdurchmesser). Die Erforderlichkeit der Absicherung nicht über- bzw. umfahrbarer Hindernisse hängt u. a. von deren Entfernung zum Straßenrand, deren Höhenlage im Bezug zur Fahrbahn - und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Hier beginnt der systematische Denkfehler: Die RPS sind eine Richtlinie, die sich ausschließlich an den Straßenbaulastträger richtet - richten kann. Für diesen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit genauso ein externer, nicht beeinflußbarer Faktor wie Entfernung von der oder Höhenlage zur Fahrbahn. Für die Straßenverkehrsbehörde wiederum sind die RPS unbeachtlich, sie entscheidet ausschließlich auf Grundlage der StVO über nowendige Anordnung; ausschließlich die VwV-StVO wirkt hierbei ermessenslenkend. Der Denkfehler ist nun zu sagen, ach spare ich (Baulastträger) doch der Einfachheit halber die eigentlich notwendige Schutzeinrichtung, indem ich - rechtswidrig - die Straßenverkehrsbehörde für mich passend machen lasse, was nicht paßt - sprich, das Pferd von hinten aufzäume und der Einfachheit halber die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduzieren lasse. Ignoriert wird dabei u. a., daß es in § 45 StVO überhaupt keine Ermächtigungsgrundlage dafür gibt, wegen fehlender Schutzeinrichtungen Verkehrsbeschränkungen oder -verbote anzuordnen. Der Einbau erforderlicher Schutzeinrichtungen ist unveräußerlicher Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht und kann nicht auf die Straßenverkehrsbehörde abgewälzt werden!

 

Zu aller Vollständigkeit halber betont das BMVI in seinem Einführungsschreiben zu den RPS - zu Recht - noch, daß die Vermeidung von Hindernissen im Seitenraum Vorrang hat vor deren Absicherung mit Schutzeinrichtungen - das Betonfundament hätte an dieser Stelle also gar nicht entstehen dürfen. Und wo ein Wille ist, etwas zu bauen, ist auch ein Weg, notfalls schüttet man halt auf oder gräbt ab (ist ja alles dem Biosphärenreservat zuliebe...). Anwendbar sind die RPS übrigens nicht gleichermaßen flächendeckend für alle Straßen, sondern nur für Neubau, wesentliche Änderung und grundhafte Erneuerung von Bundesfernstraßen sowie - wie in diesem Fall - die "Schaffung" neuer Hindernisse im Seitenraum an diesen Straßen. Für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sind sie nur anwendbar, soweit sie der jeweilige Baulastträger für sich eingeführt hat.

 

Ähnliche Schildbürgerstreiche gab es in der Vergangenheit z. B. auch, indem man erst für teures Geld an eine T-100-Bundesstraße einen Radweg angebaut hat, damit die Verkehrssicherheit zweifellos verbessert hat, diesen aber dann nach RPS hätte durch eine Schutzeinrichtung von der Fahrbahn trennen müssen. Das wollte man sich gerne sparen - und ließ sich von der Straßenverkehrsbehörde trotz baulich verbesserter Verkehrssicherheit eine :70: anordnen. Traurige, aber wahre Verwaltungspraxis in Deutschland. Lichtblick: In diesem Fall hat infolge Beschwerden irgendwann die Fachaufsicht eingegriffen und dafür gesorgt, daß doch noch Schutzplanken eingebaut wurden und die :70: wieder zu :100: wurde. Aber für einen Eingriff der Fachaufsicht - so sie denn diesen Durchblick hat - sprießen an x anderen Stellen dieselben Sumpfblüten und bleiben - leider - unbehelligt.

 

Man kann einer solchen Verwaltungspraxis langfristig allerdings ein Stück weit dadurch vorbeugen, indem Baurichtlininen wie die RPS keinen Bezug nehmen auf straßenverkehrsrechtliche Kriterien/Kategorien wie die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern sich in bezug auf die Geschwindigkeit z. B. Bemessungsgeschwindigkeiten oder ortsüblichen Geschwindigkeiten bedienen. Damit wird klar(er), was gewollt ist und was nicht.

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Als Beamter setzte ich Regeln um - ich stelle keine auf.

(Art. 20 GG)

Gesetze werden von Parlamenten beschlossen - in #38 hatte ich von Beamten und Politikern geschrieben: "Solange Beamte und Politiker solche Regeln willkürlich aufstellen können..." Und von wem kommen die übrigen Regeln und Vorschriften, z.B. :70: vor einer auf 130 m einsehbaren Kreuzung? Vielleicht vom Lieben Gott? :kopfschuettel: Außer Beamten kommt da niemand als Urheber in Frage.

Vielleicht bist Du aber nicht so weit in der Beamtenhierarchie aufgestiegen, daß Du schon selbst Regeln aufstellen darfst. :lol:

 

Ein weiteres Beispiel willkürlicher und schematischer Verkehrsregelung unter Verwendung des Allheilmittels Limit-Absenkung liefert @Z282:

Ähnliche Schildbürgerstreiche gab es in der Vergangenheit z. B. auch, indem man erst für teures Geld an eine T-100-Bundesstraße einen Radweg angebaut hat, damit die Verkehrssicherheit zweifellos verbessert hat, diesen aber dann nach RPS hätte durch eine Schutzeinrichtung von der Fahrbahn trennen müssen. Das wollte man sich gerne sparen - und ließ sich von der Straßenverkehrsbehörde trotz baulich verbesserter Verkehrssicherheit eine :70: anordnen.

...

Aber für einen Eingriff der Fachaufsicht - so sie denn diesen Durchblick hat - sprießen an x anderen Stellen dieselben Sumpfblüten und bleiben - leider - unbehelligt.

Offensichtlich gibt es eine Fachaufsicht, die die Arbeit von Beamten beim Regelaufstellen überwacht. Aber die ist anscheinend zu schwach besetzt, um alle Übertreibungen und Willkürakte der Beamtenschaft korrigieren zu können.

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Und von wem kommen die übrigen Regeln und Vorschriften, z.B. :70: vor einer auf 130 m einsehbaren Kreuzung?

Ich warte gespannt auf eine Antwort aus Deinem berufenen und fachkundigen Munde.

 

Vielleicht vom Lieben Gott?

Wer weiß. Wenn dem zu langweilig ist, mag er vllt auch ein paar Schilder aufstellen.

 

Außer Beamten kommt da niemand als Urheber in Frage.

Ok. Ich streiche das fachkundig und berufen und ersetze es mit dumm. Vllt solltest Du Dich einfach mal schlau machen, wie der Verwaltungsapparat in D aufgebaut ist und wer dem Ganzen an der Spitze vorsteht. In der Regel, so viel darf ich Dir schonmal verraten, sind es keine Beamten. Letztere sind lediglich die ausführenden Organe, aber nicht die entscheidungsbefugten.

 

Vielleicht bist Du aber nicht so weit in der Beamtenhierarchie aufgestiegen, daß Du schon selbst Regeln aufstellen darfst.

Ach @gerre, ich weiß, Du wirst gleich wieder heulen, wie unfair und beleidigend ich Dich mal wieder behandele. Nur gibst Du mir mit diesem haarsträubenden Dummfug, den Du ständig hier absonderst, auch massenhaft Steilvorlagen. Wenn Du auch nur ETWAS Ahnung hättest, würdest Du - so hoffe ich jedenfalls - deutlich weniger Blödsinn schreiben.

 

Ein weiteres Beispiel willkürlicher und schematischer Verkehrsregelung unter Verwendung des Allheilmittels Limit-Absenkung liefert @Z282:

Ähnliche Schildbürgerstreiche gab es in der Vergangenheit z. B. auch, indem man erst für teures Geld an eine T-100-Bundesstraße einen Radweg angebaut hat, damit die Verkehrssicherheit zweifellos verbessert hat, diesen aber dann nach RPS hätte durch eine Schutzeinrichtung von der Fahrbahn trennen müssen. Das wollte man sich gerne sparen - und ließ sich von der Straßenverkehrsbehörde trotz baulich verbesserter Verkehrssicherheit eine :70: anordnen.

...

 

Ich kann auch viel behaupten, wenn der Tag lang ist. Ich konnte leider nicht einen einzigen Beleg für diese Behauptung, die natürlich hervorragend in Dein Weltbild paßt, finden.

 

 

Aber für einen Eingriff der Fachaufsicht - so sie denn diesen Durchblick hat - sprießen an x anderen Stellen dieselben Sumpfblüten und bleiben - leider - unbehelligt.

Offensichtlich gibt es eine Fachaufsicht, die die Arbeit von Beamten beim Regelaufstellen überwacht. Aber die ist anscheinend zu schwach besetzt, um alle Übertreibungen und Willkürakte der Beamtenschaft korrigieren zu können.

 

Offensichtlich schreibst Du sehr gern massenhaft Dummfug und Unsinn!

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Ergändend zu Blueys Beitrag:

 

 

Die Verwaltung / Beamte können niemals machen was sie wollen!

Eingriffe der Verwaltung sind an Recht und Gesetz gebunden, müssen formell und materiell rechtmäßig sein und unterliegen dem Verwaltungsrechtschutz.

Stichworte: zuständige Behörde, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Klage, Bundesverfassungsgericht, Petitionen

In der Behörde herrscht eine interne Kontrolle, Dienst- und Fachaufsicht.

 

 

Der Gesetzgeber kann aufgrund des Gesetzgebungsverfahren im Ganzen (das erkläre ich hier jetzt nicht) ebenfalls nicht einfach machen, was er will.

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