Jump to content

Fotovergleich Beim Blitzen


Recommended Posts

Darf ohne besonderen Grund ein Fotovergleich beim Blitzen durchgeführt werden?

Konkret zur Situation:
Bin mit den Auto einer Freundin gefahren und geblitzt worden. Der Brief geht da natürlich an sie. Da es wahrscheinlich (Brief ist noch nicht da) auch um einen Punkt handeln wird, muss sie ja eig mich als Fahrerin angeben. Was ist aber jetzt, wenn sie meine Mutter angibt, der Strafe dann an sie geht und sie das auch ''annimmt''? Wird dann ein Fotovergleich gemacht?

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Darf ohne besonderen Grund ein Fotovergleich beim Blitzen durchgeführt werden?

Den Grund hast du selber geliefert - du warst zu schnell.

 

Wenn deine Freundin den Brief bekommt und jemand anderes beantwortet diesen Brief.

Was glaubst du macht die Behörde? Ei Ei und Pulle Pulle ?

 

 

Gruß

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Und wenn es auch um einen Punkt geht und Deine Freundin Dich nicht pflichtgemäß als verantwortliche Fahrerin benennt (sie hat kein Zeugnisverweigerungsrecht), solltest Du schon mal rund 200 Euro in die Hand nehmen.... das kostet die Fahrtenbuchauflage die Deiner Freundin dann nämlich droht... und auf denen willst Du sie ja wohl nicht sitzen lassen, oder?

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

 

 

Was glaubst du macht die Behörde? Ei Ei und Pulle Pulle ?

 

Dafür hat ne effizient arbeitende Abzockbehörde hoffentlich keine Zeit. Die Daten werden im schlimmsten Fall abgetippt und weiter gehts mit dem nächsten AZ.

 

 

Fahrtenbuchauflage die Deiner Freundin dann nämlich droht

 

Laut der TE will die Freundin ja mitwirken und die Mutter eintragen (lassen). Ein Fahrtenbuch steht da wohl kaum zur Diskussion,

Link to post
Share on other sites

Und der SB zieht sich seine Hose mit der Kneifzange an, oder?

 

Bild angucken, Geburtsdatum der "Sünderin" angucken..... tja und dann? Mit Glück hat der SB so viele Sachen auf dem Tisch dass er es tatsächlich durchgehen lässt oder gar nicht erst ermittelt, aber die Regel ist es nicht.

Link to post
Share on other sites

Bild angucken, Geburtsdatum der "Sünderin" angucken..... tja und dann? Mit Glück hat der SB so viele Sachen auf dem Tisch dass er es tatsächlich durchgehen lässt oder gar nicht erst ermittelt, aber die Regel ist es nicht.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

a) SB (Sachbearbeiter) sieht: Verstoß wurde zugegeben. Na prima, BGB (Bußgeldbescheid) raus und weiter. Ein Schritt näher am Feierabend!

b) SB (Sobbel, eifriger Bestrafer) prüft jede Zuschrift genau, ob er den Adressaten nicht noch etwas weiter reinreiten kann: Eine MPU, Fahrverbot oder zumindest eine Verlängerung der Probezeit müßte doch drin sein. :dribble: Er kann fündig werden, wenn eine angeblich 50jährige auf dem Radarfoto ein Teeniegesicht hat. Bilder aus der Familie der Adressatin bekommt er vom Einwohnermeldeamt.

Alle Zuschriften so zu prüfen wäre für ihn jedoch zu viel Arbeit.

Link to post
Share on other sites

 

Bild angucken, Geburtsdatum der "Sünderin" angucken..... tja und dann? Mit Glück hat der SB so viele Sachen auf dem Tisch dass er es tatsächlich durchgehen lässt oder gar nicht erst ermittelt, aber die Regel ist es nicht.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

a) SB (Sachbearbeiter) sieht: Verstoß wurde zugegeben. Na prima, BGB (Bußgeldbescheid) raus und weiter. Ein Schritt näher am Feierabend!

b) SB (Sobbel, eifriger Bestrafer) prüft jede Zuschrift genau, ob er den Adressaten nicht noch etwas weiter reinreiten kann: Eine MPU, Fahrverbot oder zumindest eine Verlängerung der Probezeit müßte doch drin sein. :dribble: Er kann fündig werden, wenn eine angeblich 50jährige auf dem Radarfoto ein Teeniegesicht hat. Bilder aus der Familie der Adressatin bekommt er vom Einwohnermeldeamt.

Alle Zuschriften so zu prüfen wäre für ihn jedoch zu viel Arbeit.

 

Im Zeitalter von sozialen Netzwerken wird man da auch schon mal fündig. Wenn man sich denn die Mühe macht. ;-)

Link to post
Share on other sites

Ich, als Sachbearbeiter, würde schon aufmerksam werden wenn der AHB weitergegeben wurde und sich jemand dort dann selber beschuldigt.

Jedoch würde ich, wegen strafbarer falscher Vetdächtigung, auch genau hinschauen, wenn in dem AHB jemand jemanden anderen nennt.

Ich würde auch das geschätzte Alter vom Bild mit dem Alter des Betroffenen abgleichen.

Würde jemand seiner Mitwirkungspflicht zur Fahrernennung nicht nachkommen, würde ich ein Fahrtenbuch anordnen.

Beruft man sich auf Zeugnisverweigerungsrecht hätte ich einen Ermittlungsansatz.

 

Egal was man also macht, man macht etwas was dem Sachbearbeiter etwas aussagt.

Link to post
Share on other sites

Na dann, @sobbel und blaulicht:

Aufs lockere und überbezahlte Beamtenleben schei*en und als Azubi zum Verwaltungsfachangestellten bei der nächsten Kommune anheuern ;)

Dann klappts dort hoffentlich auch endlich mit der gewissenhaften und gründlichen Sachbearbeitung :dribble:

Link to post
Share on other sites

Mmh... locker und überbezahlt ? Ich weiß nicht... denke jedoch, dass ich mit gleicher Verantwortung in einer richtigen Firma deutlich mehr bekäme.

 

Mit meiner Dotierung wäre ich jedoch als Verwaltungsfachangestellter überbezahlt.

 

Locker ist auch relativ zu sehen.

Link to post
Share on other sites

 

Mit meiner Dotierung wäre ich jedoch als Verwaltungsfachangestellter überbezahlt.

 

Ach ja?

 

Ich kenne Verwaltungsfachangestellte die bestimmt höher bezahlt werden als Du...

Vermutlich.

 

Vermutlich jedoch nicht als Sachbearbeiter, wie hier vorgeschlagen.

Link to post
Share on other sites

Was ist aber jetzt, wenn sie meine Mutter angibt,

Besser: Eine Bekannte, die Dir möglichst ähnlich sieht, aber aus der Probezeit raus ist, gibt sich als Fahrerin an.

Du bist selbst nicht mehr in der Probezeit? Nimm den Punkt auf Dich, er bleibt nur 3 Jahre. Punkte sind nur gefährlich, wenn man jedes Jahr 2 bis 3 davon bekommt.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
Guest chriskoenig

Die sind eigentlich schon sehr genau. Sollten die Beamten also sehen, dass das auf dem Foto nicht deine Mutter ist, macht sie sich strafbar und du musst trotzdem für die Strafe aufkommen. Also an sich haben dann beide verloren...

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Sollten die Beamten also sehen, dass das auf dem Foto nicht deine Mutter ist, macht sie sich strafbar ...

Wenn du schon quer durchs Forum deinen Unsinn verbreitest, solltest du wenigstens klar formulieren.

 

Sag an, warum sollte die Mutter sich strafbar machen?

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...