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Kennzeichen Erkennen Bei Lasermessung Nachts


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Es geht nicht um rechtsfreie Räume. Es geht um die schleichende Bevormundung der Bürger.

An jeder Kurve wird mir hier 70 vorgeschrieben, das will ich bitte selbst beurteilen.

Ich frage das ja in solchen Fällen immer wieder, ohne bisher eine auch nur halbwegs zufriedenstellende, konkrete Antwort bekommen zu haben. Aber vielleicht hast Du ja eine Idee: wer genau soll Deiner Meinung nach festlegen, wo genau welche Verkehrsregeln angewandt werden sollen? Um bei Deinem hier zu bleiben: welches Limit hältst Du für angemessen? Warum dieses Limit und nicht 20 km/h mehr oder weniger? Welches Limit soll gelten, wenn andere Bürger eine andere Meinung haben als Du?

 

Vor ein paar Jahren war die B27 Stuttgart Tübingen unbeschränkt auf einem großen Stück. Jetzt ist überall 120. Ist die Straße plötzlich gefährlicher geworden? Zufall? Keinesfalls. Das ist der Zeitgeist.

Hast Du Dich erkundigt, warum dort :120: eingeführt wurde? Nein? Dann hast Du natürlich recht: genau das ist der Zeitgeist. Rummaulen, aber nicht den Arsch hochkriegen und was unternehmen.

 

Freilich ihnen Gefahren Schwerpunkt. Einfach nur Abzocke.

Ich kann den ersten Satz nicht dechiffrieren. Aber in Verbindung mit dem zweiten Satz und Deinen sonstigen Beiträgen vermute ich mal, Du behauptest, an den Kontrollstellen seien keine Gefahrenschwerpunkte. Wenn dem so ist: siehe oben - oder hast Du nachgefragt?

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Moin Moin

 

 

/Neidel/Grün

In deiner Bibliothek sind sicher auch Schmedding, Löhle und Bladt vertreten.

Das sind so die 5 üblichen Verdächtigen - bundesweit übrigens.

 

 

 

Die Details weiß ich nicht ....

Dann hast du die Buchstaben zufällig aneinandergereiht ? oder einfach so dumm rumgenölt?

 

 

Ich bin neu hier und wenn ich so mitlese habe ich das Gefühl, dass hier ein paar Leute bei der Rennleitung oder sonst wie im Staatsdienst arbeiten?

Jetzt wo du das sagst, fällt mir das auch auf.

 

 

Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, andere Leute zu blitzen.

Hättest du denn ein Gewissen mit dem du das nicht vereinbaren könntest?

 

 

 

An jeder Kurve wird mir hier 70 vorgeschrieben, das will ich bitte selbst beurteilen.

Das ist sehr löblich von dir, aber diese ersten Testfahrten haben schon andere für dich erledigt.

Sind dir die Kreuze am Strassenrand nicht aufgefallen? Das waren alles Testfahrer die das zwar selber, aber falsch, beurteilten.

 

 

 

... dann besorge ich mir auch eine V1.

Also kein Gewissen.

Eine V1 reicht übrigens nicht.

 

 

 

Gruß

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Bevormundet wird nur, wer sich bevormunden läßt. Ich bezweifle denn auch, daß an jeder Kurve :70: gilt. Fakt hingegen ist, daß es sicherlich sehr viele gern selbst beurteilen und entscheiden möchten, es aber nicht können. Jeder meint, er hätte immer und überall alles im Griff. Fakt ist, daß dem nicht so ist. Wie also soll man nun beurteilen, ob Du tatsächlich jemand bist, der schumachergleich durch die Kurven zu flitzen weiß? Wobei auch Schumi sich der schönen Sicherheit wähnen durfte, ohne eventuellen Gegen- oder Querverkehr über die Rennstraßen brettern zu können.

 

Sollte die nächste Regierung - aus welchen Parteien diese auch bestehen sollte - tatsächlich flächendeckend :130: einführen sollen, so wäre das auch aus meiner Sicht sehr ärgerlich. Aber wen das wirklich wurmt, der soll halt genug Arsch in der Hose haben und sich kümmern, einbringen etc., aber nicht ständig rumjammern wie ein Kleinkind. Von mir aus besorg Dir einen V1 und gib Dich der trügerischen Sicherheit hin, er würde Dich vor Messungen schützen. Aber jammer nicht wieder rum, wenn es denn doch mal nicht klappt.

 

Ach ja, und das ewige Gebrabbel von "Abzocke"..... bring doch mal etwas substanzielles, worüber man diskutieren kann. Aber keine hohlen Nüsse, deren Schale schon muffig riecht.

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Wenn man die Schilder als Empfehlung verstehen dürfte, fände ich sie eine gute Einrichtung. Kurve mit 70er Schild, dann kann man sich darauf einstellen Offset + 30 und man kommt mit 100 problemlos durch, ohne dass sich die Reifen akustisch bemerkbar machen. Auf der Autobahn gilt Richtgeschwindigkeit 130, wer schneller fährt hat immer eine Teilschuld. Von mir aus. Das soll dann auch bei dem 70er Schild gelten, nur das Geblitze ist komplett überflüssig. Früher gab es so etwas wie Eigenverantwortung. Heute werden die Spaghetti vorgekaut, dass der unmündige Bürger nur noch schlucken muss. Will er aber selbst kauen, gibt es Strafe. Er könnte sich ja verschlucken.

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Ein Nachweis, den ein Betroffener wohl sehr wahrscheinlich regelmäßig nicht selbst erbringen kann. Und ein Gutachter kostet eine Menge Geld. Fraglich ist auch dabei, ob das gutachterliche Ergebnis dem gewünschten gleicht. Das Gericht muß dieses privat beauftragte Gutachten auch nicht anerkennen, sondern kann im Bedarfsfall auch noch ein eigenes in Auftrag geben, welches dann entsprechende Beweiskraft hat. Und wehe wehe, der Betroffene verliert und ist nicht entsprechend abgesichert.

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Ohne Deine dämlichen Pöbeleien und die großzügig eingesetzten infantilen Smilies (dafür muß man echt schon ziemlich alt sein) könnte man sich tatsächlich Gedanken um evtl. vorhandene inhaltliche Aspekte Deines Beitrages machen. So bleiben nur zwei Hinweise: Fachliteratur ist wertlos, wenn man sie nicht versteht bzw. selektiv zitiert. Und niemand schiebt Dich in irgendeine Ecke - in die hast Du Dich selbst gestellt.

@biber: Zur Gedankenmachung empfehle ich Dir bzw. "man", einfach mal die älteren Beiträge über "Handlasermessung" zu lesen oder sich entsprechende Literatur zu besorgen. Du kannst dann gerne "verstehend" "Tapeten" zitieren. Ich freue mich heute schon auf konstruktiven Input von Dir :notworthy: .

:nolimit:

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Ich werde Dir in 100 Jahren auch noch nichts liefern. Vor allem: liefere erstmal selbst, bevor Du etwas von anderen verlangst.

@bluey: Och! Okay, keine "Lieferung" hier, aber hast Du oder kennst Du wenigstens die Diagramme? Bei @sobbel als letzter NRW-Cop-Flaggenhochhalter sehe ich eh schwarz. Was heißt "Quarktasche"? Ihr beide seid am Ball. @sobbel hatte behaupet, ich hätte die Diagramme nicht. Ich hatte ich Euch doch angeboten, wenn einer von Euch die Diagramme hat, dann kann er mir doch eine Frage stellen, die nur aus den Diagrammen beantwortbar ist. Die Frage kann natürlich auch jemand anders stellen. Anhand der Fragestellung erkenne ich, ob die Diagramme vorliegen.

 

Jau, die ominöse Bibliothek..... dann liefer doch mal Deine Fachquelle. Ach, sorry, ich vergaß, Du lieferst ja bekanntlich nichts.

Siehe oben. Ich will doch Eure tiefere Fachkenntnis sehen. Wenn Ihr nichts liefert, dann bleibt weiterhin im Raum stehen, dass bei vermeintlichen Superlasercops ihre "Gerichtsfestigkeit" auf sehr wackligen Füßen steht.

 

.Und der Richter meinte denn auch, daß das nicht dazu beitragen konnte, Zweifel an meiner Messung aufkommen zu lassen.

Joh, ist in der Szene und mir bekannt, dieses liebliche Verhältnis zwischen dem langjährig stadtbekannten Lasercop und den Richtern. Es muß zum AG Hintertupfingen halt nur mal der richtige RA / Gutachter kommen. Der hat dann auch keine dicke Schwarte auf dem Tisch liegen, sondern spricht frei und zeigt wenn überhaupt nur ein Blatt Papier, und aus die Maus, @bluey!

 

 

 

Auch nett. Du weißt, daß "Gutachter" kein geschützter Titel ist? Nein, nun dann eben jetzt. Jeder darf sich theoretisch "Gutachter" nannen.

Du, der Artikel ist von einem seriösen Gutachter. Die haben z. B. so einen runden "Stempel".

 

sei froh, daß Du damit nicht vor einem anderen AG gelandet bist.

Das Thema hatten wir auch schon wiederholt: Du hast 'nen Schweine-Dusel in deinem Meßrevier mit deinem AG. Bei anderen AG wärst Du schon längst zurecht gestutzt worden. Ebenso zu deinem Vermutungsgeblubbere bei Sichtkontaktverlust.

 

Fazit: ....

Besseres Fazit: Seit vielen Jahren versuchst Du als Praktiker das Meßverfahren mit Laser-Handmeßgeräten a la Cop a. D. Kammerer schön zu reden und RA/Gutachter madig zu machen. Ich hatte ja als Nachfolger für ein Buch 2.0 schon @papemark vorgeschlagen, aber schreib Du doch so ein Buch, z. B. mit Titel "Der gerichtsfeste Lasercop - es geht doch! Tipps und Tricks für Nachwuchscops!" Untertitel: "Wie man nahezu bei jeder Meßreihe immer ein FV kassiert". Ich würde mir sofort das Buch kaufen und auch ganz sicher nicht zurückgeben. Wirklich :rolleyes: .

 

Übrigens, relativ aktuell wurden in Bayern wieder Lasercops (und AG) abgewatscht :whistle: , gerade zu den großen Fehlerquellen "Vortests" und "Zeugenbeweis". Argumente für bestätigten Murks aus der Eisbergspitze :whistle: . Links folgen.

:nolimit:

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Ich will doch Eure tiefere Fachkenntnis sehen. Wenn Ihr nichts liefert, dann bleibt weiterhin im Raum stehen, dass bei vermeintlichen Superlasercops ihre "Gerichtsfestigkeit" auf sehr wackligen Füßen steht.

Es ist mir völlig egal, was Du willst oder nicht willst. Beurteilen kannst Du meine Fachkenntnisse eh nicht. Und auch für Dich gilt nach wie vor: wer behauptet, der belegt. Also, fang einfach mal an. An Behauptungen mangelt es Dir ja nicht.

 

Was Deine "Gerichtsfestigkeit" betrifft: da mach Dir mal keine Sorgen. Die Fälle, wo in den letzten 20 Jahren wer ohne Aderlass aus dem Gerichtssaal gehen durfte, liegen im Promillebereich.

 

Joh, ist in der Szene und mir bekannt, dieses liebliche Verhältnis zwischen dem langjährig stadtbekannten Lasercop und den Richtern. Es muß zum AG Hintertupfingen halt nur mal der richtige RA / Gutachter kommen. Der hat dann auch keine dicke Schwarte auf dem Tisch liegen, sondern spricht frei und zeigt wenn überhaupt nur ein Blatt Papier, und aus die Maus, @bluey!

Sprach mal wieder der völlig Ahnungslose. Bei uns ist es Usus, daß die Owi-Richter alle paar Jahre wechseln. Da ergibt sich keine Möglichkeit, ein liebliches Verhältnis aufzubauen. Man muß bei jedem Richter bei Null anfangen und ihn davon überzeugen, daß man sorgfälltig und gewissenhaft arbeitet. Und das gelingt mir ohne Probleme jedesmal! :)

 

Was Dein ewiges Gebrabbel bzgl. Gutachter betrifft: da kann kommen wer will. Es kamen auch schon viele. Auch solche, die frei und ohne dicke Schwarte redeten. Da darf von mir aus auch jemand kommen und ein höchst wichtiges Blatt Papier zeigen. Interessiert und beeindruckt mich nicht im geringsten. Welch Wunder auch, daß in nunmehr 20 Jahren meiner Tätigkeit und bei der Vielzahl der Verfahren noch nie ein ach so doller RA mit einem angeblich versierten Gutachter aufgeschlagen ist. Gibt es derer denn soooo wenige?!

 

Du, der Artikel ist von einem seriösen Gutachter. Die haben z. B. so einen runden "Stempel".

Einen Stempel kann sich jeder anfertigen lassen.

 

Das Thema hatten wir auch schon wiederholt: Du hast 'nen Schweine-Dusel in deinem Meßrevier mit deinem AG. Bei anderen AG wärst Du schon längst zurecht gestutzt worden. Ebenso zu deinem Vermutungsgeblubbere bei Sichtkontaktverlust.

Was für ein Geblubbere. Von mir aus kannst Du Dir immer wieder Deine eigene kleine Realität schaffen. Ändert aber nichts an den Tatsachen, von denen Du keine Ahnung hast oder sie schlichtweg ignorierst.

 

Besseres Fazit: Seit vielen Jahren versuchst Du als Praktiker das Meßverfahren mit Laser-Handmeßgeräten a la Cop a. D. Kammerer schön zu reden und RA/Gutachter madig zu machen. Ich hatte ja als Nachfolger für ein Buch 2.0 schon @papemark vorgeschlagen, aber schreib Du doch so ein Buch, z. B. mit Titel "Der gerichtsfeste Lasercop - es geht doch! Tipps und Tricks für Nachwuchscops!" Untertitel: "Wie man nahezu bei jeder Meßreihe immer ein FV kassiert". Ich würde mir sofort das Buch kaufen und auch ganz sicher nicht zurückgeben. Wirklich :rolleyes: .

 

Übrigens, relativ aktuell wurden in Bayern wieder Lasercops (und AG) abgewatscht :whistle: , gerade zu den großen Fehlerquellen "Vortests" und "Zeugenbeweis". Argumente für bestätigten Murks aus der Eisbergspitze :whistle: . Links folgen.

Ich versuche nichts und niemanden madig zu machen. Ich erzähle von meinen reichhaltigen einschlägigen Erfahrungen. Kannst Du etwas dagegenhalten? Nein, kannst Du nicht. Aber Du darfst gern auch weiterhin versuchen, Märchen als Weisheiten zu verkaufen.

 

Übrigens: das mag ja sein und durchaus auch vorkommen, juckt und betrifft mich aber nicht.

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@bluey: Kurz vorab: Ich gehe später mal dezidiert auf deine Comments ein, vieles erledigt sich durch die von mir angekündigten Fälle (aktuell und "OLG-gewichtig"):

 

Fall 1: Bestätigtes "liebliches" Verhältnis, Zuordnungsfehler, Pulkmessung, kein Sachbeweis vorliegend, usw.

Das Gericht gibt vielmehr zu erkennen, diesbezüglich über keine eigene Sachkunde zu verfügen und pauschal auf die Zuverlässigkeit des Messbeamten vertraut zu haben: Jener habe glaubhaft bekundet, das Messgerät entsprechend den Vorschriften aufgebaut, getestet und bedient zu haben. Das Gericht habe den Eindruck gewonnen, dass „der Zeuge T. sein Handwerk versteht"
OLG Brandenburg (2 B) 53 Ss-OWi 217/16 (119/16) vom 31.05.2016; http://www.iww.de/quellenmaterial/id/186879
Fall 2: Weiterhin Murks bei Gerätetest, sogar nicht nur in der Fläche, usw.
...hat der Messbeamte nach den Urteilsfeststellungen vor Inbetriebnahme des Geräts den Display-Test vorliegend nicht entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanleitung für das zum Einsatz gekommene Messgerät Riegl FG21P, 5. Aufl, Stand Dez. 2008, durchgeführt.....
OLG Bamberg 2 Ss OWi 1185/16 vom 02.12.2016, http://www.iww.de/quellenmaterial/id/190645
:nolimit:
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Fall 1: das Gericht hat die Aussagen des Zeugen bewertet und als glaubwürdig erachtet. Nicht mehr, nicht weniger.

 

Fall 2: das Gericht hat die Aussagen des Zeugen bewertet und ist zu dem Schluß gekommen, daß er den Display-Test nicht wie vorgeschrieben durchgeführt hat. Nicht mehr, nicht weniger.

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  • 2 months later...

@bluey: Du bist aber ziemlich kurz angebunden :boxed: , dazu deine Verniedlichungsfazits für die Erhaltung deiner heilen Riegl-Welt :boxed: . Aber guck auch hier:

 

...
seine Laserpistole falsch justiert hatte.
...
Richter Kleinert stellte das Verfahren ein, weil der Tatnachweis gegen den Taxifahrer nicht mit hinreichender Sicherheit geführt werden konnte. ...
....es sich immer lohnt, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen: „Denn wo Menschen arbeiten, können sie auch Fehler machen.“

 

Aus "Taxifahrer zu Unrecht vor Gericht - Polizist justiert Radarpistole falsch", Hannoversche Allgemeine, 28.04.2016; http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Taxifahrer-zu-Unrecht-vor-Gericht-Polizist-justiert-Radarpistole-falsch

@bluey: Du siehst, es wird auch in der heutigen Zeit noch Murks von Handlasercops produziert :whistle: . Das solltest selbst Du sowie auch @treiberin&rth unterschreiben können :nick: !

:nolimit:

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Beim Riegl-Gerät kann man nichts justieren! Solltest Du nach all den Jahren hier eigentlich wissen.

 

Er stellte das Verfahren ein, weil er aufgrund von offensichtlicher Nichtbeachtung von Formvorschriften gar nicht anders konnte.

 

Es lohnt sich "immer" einzig und allein für den Anwalt. In den seltensten Fällen für den Betroffenen.

 

 

Ich habe nie bestritten, daß hier und dort Fehler geschehen. Polizisten sind keine Roboter.

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Hallo, Bluey,

 

wenn man nach dem Messbereich geht, dürfte es sich um das LR 90 gehandelt haben.

 

Kennst Du Dich mit diesem Lasergerät aus? (Ich leider nicht, und ich bin auch schon seit ein paar Jahren nicht mehr in dem Bereich tätig)

 

Mich irritiert dieser Passus:

 

Der Polizist visierte ein gut 50 Meter entferntes Verkehrsschild an, laut Bedienungsanleitung hätte die Distanz aber zwischen 135 und 500 Meter betragen müssen. Damit habe sich der Messstrahl bei der Geschwindigkeitsüberwachung so weit aufgefächert, erläuterte der Gutachter, dass auch ein anderer der auf der zweispurigen Hauptstraße folgenden Autofahrer der Temposünder hätte sein können.

Soweit mir bekannt ist, werden beim LR 90 die gleichen Tests durchgeführt wie beim FG21P, nur eben in einem anderen Entfernungsbereich.

 

Davon, dass das Gerät bei diesem Vortest durch den Aligntest in irgendeiner Form selber justiert, habe ich noch nichts gehört, denn m. W. dient der Test "nur" dazu, festzustellen, ob das Gerät beim Eichen ordnungsgemäß justiert wurde und ob sich seitdem nichts daran geändert hat.

 

Korrekt?

 

Wenn dem so ist, ist die Aussage des Sachverständigen, dass sich der Messstrahl bei einem nicht korrekt durchgeführten Aligntest so weit aufgefächert haben könnte, dass auch ein anderes Fahrzeug der Temposünder gewesen sein könnte, m. E. blanker Unsinn und der Richter hat sich für dumm verkaufen lassen.

 

Richtig wäre meiner Ansicht nach gewesen, wenn der Gutachter klipp und klar gesagt hätte: Der Test wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt und somit handelt es sich um keine korrekte Messung. Punktum.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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wenn man nach dem Messbereich geht, dürfte es sich um das LR 90 gehandelt haben.

 

Kennst Du Dich mit diesem Lasergerät aus? (Ich leider nicht, und ich bin auch schon seit ein paar Jahren nicht mehr in dem Bereich tätig)

Ich habe jahrelang mit diesem Gerät arbeiten dürfen.

 

Mich irritiert dieser Passus:

 

Der Polizist visierte ein gut 50 Meter entferntes Verkehrsschild an, laut Bedienungsanleitung hätte die Distanz aber zwischen 135 und 500 Meter betragen müssen. [/size]Damit habe sich der Messstrahl bei der Geschwindigkeitsüberwachung so weit aufgefächert, erläuterte der Gutachter, dass auch ein anderer der auf der zweispurigen Hauptstraße folgenden Autofahrer der Temposünder hätte sein können.[/size]

Soweit mir bekannt ist, werden beim LR 90 die gleichen Tests durchgeführt wie beim FG21P, nur eben in einem anderen Entfernungsbereich.

 

Davon, dass das Gerät bei diesem Vortest durch den Aligntest in irgendeiner Form selber justiert, habe ich noch nichts gehört, denn m. W. dient der Test "nur" dazu, festzustellen, ob das Gerät beim Eichen ordnungsgemäß justiert wurde und ob sich seitdem nichts daran geändert hat.

 

Korrekt?

 

Korrekt.

 

Beim Align-Test unterscheiden sich die beiden Geräte in der Form, daß der Entfernungsbereich für diesen Test unterschiedlich ist.

 

Nur, und das war mein Einwand: bei diesem Test wird nichts justiert, es wird nur überprüft, ob die Justierung in Ordnung ist. Der Anwender kann nichts justieren.

 

Wenn dem so ist, ist die Aussage des Sachverständigen, dass sich der Messstrahl bei einem nicht korrekt durchgeführten Aligntest so weit aufgefächert haben könnte, dass auch ein anderes Fahrzeug der Temposünder gewesen sein könnte, m. E. blanker Unsinn und der Richter hat sich für dumm verkaufen lassen.

 

Richtig wäre meiner Ansicht nach gewesen, wenn der Gutachter klipp und klar gesagt hätte: Der Test wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt und somit handelt es sich um keine korrekte Messung. Punktum.

Wenn im vorliegenden Fall mit dem LR 90 gemessen und eine Entfernung zum Testobjekt von 50m eingehalten wurde, so war dieser Test formal falsch durchgeführt worden. Das führt natürlich dazu, daß diese Messung nicht mehr standardisiert war. Entweder, der Richter stellt das Verfahren sofort ein. Oder aber ein Gutachter klärt, ob die Messung trotzdem ok und damit verwertbar war. Daß der Meßstrahl sich so weit auffächern können soll, daß ggf. ein anderes Fahrzeug gemessen worden sein könnte, halte ich für blanke Theorie. Aber allein die theoretische Möglichkeit führt letztendlich dazu, daß gewisse Zweifel an der Messung aufkommen. Insofern ist die Aussage des Gutachters kein Unsinn.

 

Ja, das wäre sicherlich auch richtig gewesen, aber Gutachter belassen es meinen Erfahrungen nach nicht bei so einer lapidaren, weil kurzen Aussage, sondern schmücken ihre Erkenntnisse eben auch gern sehr breit aus.

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Hallo, Bluey,

 

 

danke für die Erläuterungen, die meine Annahmen bestätigen.

 

Hätte der Gutachter einfach gesagt, dass der Test nicht den Vorschriften entsprechend durchgeführt wurde, wäre es in Ordnung gewesen.

 

So hat er aber, wenn man dem Zeitungsartikel glauben darf, behauptet, dass nur durch den nicht ordnungsgemäß durchgeführten Test die Möglichkeit besteht, dass sich der Messstrahl zu sehr auffächert. :wand:

 

Wenn dann der Richter selber auch keine oder nur wenig Ahnung von Lasermessungen hat, ist es kein Wunder, wenn dann solche Urteilsbegründungen herauskommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ganz genau. Und hinzu kommt idR, daß die Gutachter ein theoretisches Gutachten erstellen. D.h., sie untersuchen nicht das bei der infrage stehenden Messung benutzte Gerät, sondern erstellen ihr Gutachten einzig und allein auf Basis allgemein gewonnener Erkenntnisse. Ansonsten hätte der Gutachter hier auch durchaus zu dem Schluß kommen können, daß die Abweichung von den Formvorschriften nicht zu einer Unverwertbarkeit der Messung geführt haben muß.

 

Ich denke, daß auch in diesem Fall im Falle einer "Einzelmessung" die Sache ohne Wenn und Aber vor den meisten Gerichten durchgegangen wäre. Man muß es halt nur zu erklären wissen. Und sinnvoll ist es zudem, wenn man die Richter beizeiten ins Boot holt, indem man ihnen die Meßgeräte in der Praxis demonstriert und dabei auch die eigenen Verfahrensweisen zeigt und erläutert. Das erspart einem bei späteren Gerichtsterminen verdammt viele Erklärungen und Rederei. Vor allem aber lassen sich die Richter dann nicht von irgendeinem RA irgendwelchen Mist verkaufen.

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Ich habe noch nie gelasert / geblitzt

 

 

... dann bin ich ein Guter.

 

 

Zum topic:

Es kommt wohl drauf an. Laserpistole bedienen, werden die gekonnt haben. 7km später Kontrolle auch ok. Sichtkontakt ist die Frage. Dazu die etste Teilfrage: wie war das Verkehrsaufkommen? An der Antwort richtet sich weiteres aus.

 

 

Zum untertopic Gewissen:

Ich habe schon durch Unfall verstorbene Menschen kennengelernt. Jedes mal hatte ich davon einige Zeit was gut.

Lasern und Blitzen ist ein wesentlicher Baustein gegen tödliche Unfälle.

Gegen tödliche Unfälle, präventiv, arbeiten ist gut für das Gewissen.

 

News der letzten Tage / tödliche VUs

Es wird zuwenig geblitzt!

Die Strafen sind zu gering

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Najaaaa, wenn die richtige Durchführung eines solchen Tests (eigentlich) sowieso unnötig ist, weshalb ist dann die Vorgehensweise so konkret vorgeschrieben? *koppkratz*

 

Grüße

Wolle

Ich behaupte nicht, daß die richtige Durchführung der Tests unnötig ist. Ich sage nur, daß eine Abweichung von der Entfernungsangabe den Visiertest betreffend nicht von Bedeutung ist. In der theoretischen Betrachtung vielleicht, aber nicht in der praktischen. Denn wenn ich einzig und allein "Einzelfahrzeuge" messe, ist da kein weiteres Fahrzeug, welches möglicherweise erfaßt und gemessen worden sein kann. Auch nicht bei einer größeren Strahlaufweitung. Wobei man bei letzterer ja insbesondere die Meßentfernung mit betrachten muß. Wenn - wie @m3_ ja eh ständig behauptet - eh nur bis zu einer Entfernung von ca. 300 m gemessen wird, ist die Strahlaufweitung tatsächlich nicht von Bedeutung.

 

.........Ich habe schon durch Unfall verstorbene Menschen kennengelernt.........

Wo denn? Erklär' mal :schreck:

 

Ich muß eingestehen, daß ich mich das auch gefragt habe.

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Hallo, wolle63,

Najaaaa, wenn die richtige Durchführung eines solchen Tests (eigentlich) sowieso unnötig ist, weshalb ist dann die Vorgehensweise so konkret vorgeschrieben? *koppkratz*

die ordnungsgemäße Durchführung der Tests macht durchaus Sinn, denn so kann man mögliche Fehler gleich feststellen, z. B. wenn das Gerät durch einen Sturz beschädigt wurde und nicht richtig misst.

 

Es ist aber Unsinn zu behaupten, dass sich der Messstrahl zu weit auffächern kann, wenn der Align - Test nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurde, denn das würde ja bedeuten, dass das Gerät in der Lage wäre, bei einer Fehlbedienung selbständig diese Auffächerung zu ändern.

 

Zu Gunsten des Gutachters hoffe ich, dass er richtig beschrieben hat und dass nur der Schreiberling der Zeitung das ganze falsch interpretiert hat.

 

Unbestritten ist, dass der Fehler selber bei dem Messbeamten gelegen hat, der die Tests nicht vorschriftsmäßig durchgeführt hat und somit nicht belegen konnte, dass das Gerät ordnungsgemäß gearbeitet hat.

 

Es wäre durchaus denkbar, dass das Verfahren nicht eingestellt worden wäre, wenn der Richter sich mit dem Gerät auskennen würde und wenn der Beamte zwischendurch den ein oder anderen ordnungsgemäßen Vortest mit diesem Gerät durchgeführt hätte, wie es z. B. bei uns der Fall ist, wenn nach jeder Messung und Anzeigenaufnahme ein neuer Test durchgeführt wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Beim Riegl-Gerät kann man nichts justieren! Solltest Du nach all den Jahren hier eigentlich wissen.

@bluey: Weiß ich doch! Ich habe doch den Text nicht verfasst! Wäre ja auch ganz übel, wenn jetzt auch noch einfache Meßbeamte an der Riegl rumschrauben dürften! Es geht doch darum, dass nicht mit einer dejustierten Pistole gemessen wird, z. B. ein wutentbrannter Lasercop knallt das Handlasermeßgerät auf den Boden und "dejustiert" das Visier, weil er nicht in seiner Meßreihe das von Dir immer kolportierte FV geschossen hat. Am nächsten Tag krallt sich ein braver Lasercop die Pistole und misst dann den Taxifahrer falsch, weil der Laserstrahl "schief" ist und ein anderes Fahrzeug messen kann. Solche Szenarien sollen doch durch die Vortests ausgeschlossen sein. Deswegen auch vorbildlich das Agieren von @nachteule, nach jeder Messung erneut die Tests durchzuführen, also die Thematik "wandernde" Laserpistole bei z. B. Messungen auf BAB mit Hinterherfahren. Auf dem Wanderweg könnte viel für eine Dejustierung passieren. Im Idealfall wandert die Laserpistole nach den Vortests nicht, sprich sie bleibt auf dem Stativ.

 

Ich habe nie bestritten, daß hier und dort Fehler geschehen. Polizisten sind keine Roboter.

 

Ohhh! Das rahme ich mir jetzt aber ein.

:nolimit:

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