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Kennzeichen Erkennen Bei Lasermessung Nachts


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Hallo zusammen,

 

ich hätte mal eine Frage an die vielen Praktiker hier im Forum: ist es möglich, bei einer Lasermessung (Riegl) nachts auf der Autobahn bei einem mit ca 120 km/h entgegenkommenden Fahrzeug das Kennzeichen eindeutig und fehlerfrei abzulesen? Oder beschränkt man sich in so einem Fall dann eher auf Identifikationsmerkmale wie "dunkelgrauer Kombi mit XY-Kennzeichen"?

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Hallo und willkommen,

 

obwohl ich kein "Praktiker" bin, kann ich dir sagen, dass alles von der Beleuchtungssituation, vor allem im Nahbereich, abhängen wird, da die Riegl nicht über Restlichtverstärker o.ä. verfügt.

Es ist bei den seit Jahrzehnten obligatorischen reflektierenden Kennzeichen auch ohne die Riegl-Optik möglich bei Nacht ein entgegenkommendes Kennzeichen abzulesen, sofern das Kenneichen z.B. durch Abblendlicht, angeleuchtet wird.

Ohne Licht in deine Richtung wird keiner das Kennzeichen einwandfrei abgelesen haben und hat somit an den Anhaltetrupp die von dir angeführten Identifikationsmerkmale weitergeleitet, nur, beweis das mal im Nachgang ;)

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Also konkret war die Situation so, dass die Rennleitung von einem Autobahnparkplatz aus gemessen hat, weswegen ich mal ausschliesse, dass mein Kennzeichen von vorne gut ausgeleuchtet war. Das Ergebnis wurde auch nicht weitergeleitet, sondern man fuhr hinter mir her und hielt mich ungefähr 7 km später an. Ich hab da natürlich nun arge Zweifel an der Belastbarkeit der Beweiskette und überlege, ob ich da nun Widerspruch einlegen soll.

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... sondern man fuhr hinter mir her und hielt mich ungefähr 7 km später an. Ich hab da natürlich nun arge Zweifel an der Belastbarkeit der Beweiskette und überlege, ob ich da nun Widerspruch einlegen soll.

Du hast das gute Recht, den Vorgang vor Gericht prüfen zu lassen. Jeder Rechtsanwalt freut sich über das Mandat. Er bekommt immer sein Geld.

 

Prüfe dich selbst ob die Polizei nicht recht haben kann. Wenn du absolut sicher bist du warst nicht zu schnell, und / oder du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du beruhigt der Anzeige entgegen sehen.

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Vor Gericht dürften die geladenen Zeugen gefragt werden, ob sie sicher sind, dass sie das gemessene Fahrzeug bis zur Anhaltung nicht aus den Augen verloren haben. Äußerst wahrscheinlich werden sie dies bejahen. Für den Richter dürfte damit der Fall erledigt sein.

Wenn du Punkte hast die Aussage der Zeugen in Zweifel zu ziehen (z.B. viel (LKW)Verkehr oder Kurven nach der Messstelle) ist nicht ausgeschlossen dass der Richter deiner Argumentation folgt.

Überlege dir aber ob es den Aufwand wert ist, eine RSV schadet da nicht, und, da Autobahn dürfte die Verhandlung nicht gerade um die Ecke stattfinden.

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Hallo, Sontagsfahrer666,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Bei der Lasermessung wird der Bereich, in dem gewöhnlicherweise das Kennzeichen ist, rein aus zweckdienlichen Gründen angemessen, weil dort die Reflektion am besten ist.

 

Hat das Gerät ein Messergebnis bekommen, spielt es keine Rolle, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das vordere Kennzeichen nicht in der Mitte, sondern auf der Seite angebracht ist, wie es z. B. bei vielen Alfa der Fall ist.

 

Es ist auch nicht notwendig, dass man das Kennzeichen bei der Messung ablesen kann (ist in der Nacht z. B. bei Messungen auf der Autobahn fast unmöglich).

 

Einzig wichtig ist hier, dass vom Zeitpunkt der Messung bis zum Anhalten ein ununterbrochener Sichtkontakt zum Fahrzeug stattfindet, wenn man das Kennzeichen nicht eindeutig ablesen konnte, denn dann gibt es auch keine Zuordnungsprobleme.

 

Das heißt: Wenn Du gemessen und gleich danach angehalten bzw. von der Streife dauerhaft bis zur Kontrollstelle begleitet und beobachtet wurdest, dürftest Du kaum aus der Nummer herauskommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Also konkret war die Situation so, dass die Rennleitung von einem Autobahnparkplatz aus gemessen hat, weswegen ich mal ausschliesse, dass mein Kennzeichen von vorne gut ausgeleuchtet war. Das Ergebnis wurde auch nicht weitergeleitet, sondern man fuhr hinter mir her und hielt mich ungefähr 7 km später an. Ich hab da natürlich nun arge Zweifel an der Belastbarkeit der Beweiskette und überlege, ob ich da nun Widerspruch einlegen soll.

 

Auf den Punkt gebracht.

Wie kann es passieren das einem 7km!!! hinterher gefahren wird? :vogelzeig:

Allein für so etwas kannst du sicher nicht in die Kategorie "KSF" eingeordnet werden und hast somit den Gewinn der goldenen Ananas mit vollem Recht verdient. :fool:

 

Gruss gery41

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Von der Selbstprüfung mal abgesehen: wenn von einem Autobahnparkplatz (möglichst noch mit Sicht- oder Schallschutz) gemessen und danach ins zur Nacheile ins Auto gesprungen wurde, könnte das mit dem durchgängig im Blick haben schwierig sein.

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@KlausK

 

Man wählt sich schon eine Stelle, von der aus man ungehindert messen kann. Und man darf auch aus dem Auto heraus messen, so daß man nach der Messung sofort die Nacheile einleiten kann.

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Hallo, KlausK,

Von der Selbstprüfung mal abgesehen: wenn von einem Autobahnparkplatz (möglichst noch mit Sicht- oder Schallschutz) gemessen und danach ins zur Nacheile ins Auto gesprungen wurde, könnte das mit dem durchgängig im Blick haben schwierig sein.

man kann hervorragend aus dem geöffneten Fenster der Fahrertüre messen, wenn man quer zur Fahrbahn steht und dabei den ankommenden Verkehr anvisiert.

 

Wird das Fahrzeug in einigen hundert Metern Entfernung gemessen, hat man Zeit und Ruhe genug, das Lasergerät an den Beifahrer zu übergeben, der die Werte gleich notiert, während man selber das Fahrzeug im Blick behält und sofort startet, wenn es einen passiert hat.

 

Funktioniert problemlos.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Funktioniert problemlos.

 

 

Kann ich mir nicht vorstellen wenn ich mit +250 bei dir vorbeifahre. :P

Wäre interessant solch einen Test einmal real durchzuführen, wann hast du Zeit? ;)

 

Gruss gery41

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Funktioniert problemlos.

 

Kann ich mir nicht vorstellen wenn ich mit +250 bei dir vorbeifahre. :P

Wäre interessant solch einen Test einmal real durchzuführen, wann hast du Zeit? ;)

 

Gruss gery41

Er bekommt doch gar kein Messergebnis...

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Vergiss es einfach...

@sonntagsfahrer666: Vergiss es, was @qtreiberin da blubbert. Ich gehe davon aus, dass sie eine fünfte Jahreszeit-Strömung :fool: auch im hohen Norden erfasst hat. Deswegen setzt es ausnahmsweise keine :smack: , auch nicht für die Herren @rth&sobbel&hawethie.

 

Grundsätzlich sind beim Handlasermessverfahren die Sachbeweise sehr gering. Der Zeugenbeweisanteil ist dagegen sehr hoch, was Tür und Tor für Fehler (=Murks) öffnet. Das Fehlertor wird noch größer, wenn Meßstelle ungleich Verarztungsstelle ist, wie gerade bei den sowieso äußerst fragwürdigen Laserpistolenmessungen auf BAB (außer BAB-Ende). Wenn ich da schon wieder nur @nachteule mit "querstehend" höre. Das ist z. B. der Klassiker bei der Abzocke nach dem Engelbergtunnel A81 in Fahrrichtung HN, wo die Streifenwagen in der Tat quer in einer Behelfsauffahrt stehen (sogar mit Laserpistole auf dem Dach abgestützt) und dann hinterher eilen, einfangen, raus dann nächste Abfahrt S-Feuerbach und verarzten auf dem Aldi-Parkplatz.

 

Kennzeichen kann nachts wie schon erwähnt wurde nicht eindeutig sicher abgelesen werden, je nach Bedingungen (ein Beispiel https://www.youtube.com/watch?v=f0DIkEgt8EU ) und Meßablauf, selbst wenn eichsiegelzeigefreudige Lasercops stolz von 6-fach-Vergrößerung blubbern und dem VT zur Bestätigung noch die Laserpistole überreichen, damit er sich per Durchgucken selbst überzeugen kann. Bei so einer "wandernden" Laserpistole ist dann auch ein Ansatzpunkt die fehlenden Vortests.

 

Und der nicht zu verlierende Sichtkontakt ist für die Cops deswegen elementar, da in D selbst ein abgelesenes Kennzeichen nichts nützt, denn der Fahrer muß bekannterweise nachgewiesen/identifiziert werden! Du könntest z. B. nach dem Anblick der Lasercops dann auf der sieben Kilometer langen Strecke einen Brechreiz bekommen, hältst deswegen kurz auf der Standspur an und wechselst mit dem Beifahrer oder sonstige Mitfahrer :whistle: , etc. :whistle: .

:nolimit:

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Hallo, KlausK,

Von der Selbstprüfung mal abgesehen: wenn von einem Autobahnparkplatz (möglichst noch mit Sicht- oder Schallschutz) gemessen und danach ins zur Nacheile ins Auto gesprungen wurde, könnte das mit dem durchgängig im Blick haben schwierig sein.

man kann hervorragend aus dem geöffneten Fenster der Fahrertüre messen, wenn man quer zur Fahrbahn steht und dabei den ankommenden Verkehr anvisiert.

 

Wird das Fahrzeug in einigen hundert Metern Entfernung gemessen, hat man Zeit und Ruhe genug, das Lasergerät an den Beifahrer zu übergeben, der die Werte gleich notiert, während man selber das Fahrzeug im Blick behält und sofort startet, wenn es einen passiert hat.

 

Funktioniert problemlos.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Bei einer Annäherungsgeschwindigkeit von 120km/h im Dunkeln muss die BAB dafür relativ leer sein.
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@m3

 

Was für ein sinnbefreites Blabla.... Warum bleibst Du nicht einfach bei dem, wovon Du etwas verstehst?!

 

- der Beweis beim Lasermeßverfahren reicht völlig aus. Dein EINES gewonnenes Verfahren besagt da ganz genau rein gar nichts! Schon mal gar nicht "Tür und Tor offen für Fehler". Die Du ja noch nicht einmal hinreichend darlegen und vor allem belegen konntest (ich sag da nur "Leitpfosten" :lol:).

- Meßstelle ungleich "Verartzungsstelle" ist überhaupt kein Problem und birgt auch keinerlei Fehlerquellen. Handhaben wir hier regelmäßig, erklären die Verfahrensweise bei Gericht regelmäßig und alles ist hübsch. :)

- "querstehend" bedeutet lediglich, daß man sich so positioniert, daß man problemlos mit dem Lasergerät messen kann. Aber Du darfst gern näher erläutern, wo Du hier Problemfelder bzw. eine angebliche Abzocke zu erkennen glaubst.

- wenn man nachts mißt und das Fahrzeug nicht eindeutig zuzuordnen weiß, wird die Sache nicht weiter verfolgt und man kümmert sich um den nächsten Banausen, derer es ja bekanntermaßen mehr als genug gibt.

- wo siehst Du bei der "wandernden Laserpistole" (also meine hat ihren Standort noch nie verändert und ist auch nicht in die Hände irgendwelcher VT gelandet; hindurchschauen durfte hingegen schon viele) Ansatzpunkte für eine fehlende Durchführung der Vortests?

- ich möchte den sehen, der da mal eben auf der Standspur anhält und einen Fahrerwechsel vollzieht. Vor allem, ohne daß es auffällt. Aber schön, mal wieder eines Deiner vielen Märchen gelesen zu haben.

 

 

Bevor Du ggf. anwortest: wenn, dann bitte substanziell ergiebig, ansonsten kannst Du Dir irgendwelches und ohnehin schon bekanntes Geblubbere sparen!

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Mir geht es nur darum klarzustellen, wenn in der Nacht ein Fahrzeug mit relativ hoher Geschwindigkeit auf den Messbeamten zufährt, das es glaube ich nicht möglich ist das Kennzeichen abzulesen.

Bei uns genügt es ja nur das Kennzeichen zu erspähen (auch von hinten).

 

Gruss gery41

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Mir geht es nur darum klarzustellen, wenn in der Nacht ein Fahrzeug mit relativ hoher Geschwindigkeit auf den Messbeamten zufährt, das es glaube ich nicht möglich ist das Kennzeichen abzulesen.

Das sehe ich grundsätzlich auch so. Das Kennzeichen muß man aber auch nicht ablesen. Es reicht aus, das Fahrzeug im Blick zu behalten. Und das sollte bei sehr wenig Verkehr möglich sein.
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Hallo, Gery41,

Kann ich mir nicht vorstellen wenn ich mit +250 bei dir vorbeifahre. :P

Wäre interessant solch einen Test einmal real durchzuführen, wann hast du Zeit? ;)

sorry, meine aktiven Zeiten im Streifenwagen sind vorbei.

 

Es hat sich allerdings an einem Punkt nichts geändert: Sobald die Schnellfahrer den Streifenwagen sehen, wie er auf die Autobahn fährt und dann mit Blaulicht hinter ihnen ist, werden fast alle sofort sehr viel langsamer und es ist dann kein Problem, sie einzuholen.

 

Die paar, die mir entwischt sind, kann ich an einer Hand abzählen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Gery41,

Kann ich mir nicht vorstellen wenn ich mit +250 bei dir vorbeifahre. :P

Wäre interessant solch einen Test einmal real durchzuführen, wann hast du Zeit? ;)

sorry, meine aktiven Zeiten im Streifenwagen sind vorbei.

 

Es hat sich allerdings an einem Punkt nichts geändert: Sobald die Schnellfahrer den Streifenwagen sehen, wie er auf die Autobahn fährt und dann mit Blaulicht hinter ihnen ist, werden fast alle sofort sehr viel langsamer und es ist dann kein Problem, sie einzuholen.

 

Die paar, die mir entwischt sind, kann ich an einer Hand abzählen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Da bin ich völlig bei dir.

 

Gruss gery41

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....

@bluey: Die Unterscheidung zwischen Sach- und Zeugenbeweis bei Geschwindigkeitsmeßverfahren kommt doch nicht von mir. Du solltest mal mehr Fachliteratur lesen. Hier wird auch das Verhältnis zwischen den Beweisarten dargelegt, welches beim Handlasermeßverfahren ohne Foto-/Videodokumentation halt beschissen ist. Und es ist doch logisch. So, und nicht mal der einzigste Sachbeweis - welcher auch noch falsch sein kann -, nämlich das Meßergebnis auf dem Display, ist nicht mehr nachprüfbar.

Die Problemfelder/Fehlerquellen sind doch bekannt, siehe Fachliteratur und ergeben sich ebenso logisch! Es geht los mit fehlerhafte Vortests, dann weiter mit Fehlmessungen (Tunnel, Leitpfosten, sonstige Reflektoren), dann mit Zuordnungsproblemen (Pulkmessung, "Zielkreis-frei-Gesabbel"), dann mit Hör-/Übertragungs-/Schreibfehler auf Protokoll oder Weitergabe an Anhalteposten und hier im BAB-Fall noch Irrtum bei der "Sichtverbindung" sowie die "wandernde Laserpistole" weg vom Meßstandort zum Verarztungsplatz, sprich die "Einer"-Meßreihe ist beendet (Cop oder VT könnte mit der Laserpistole irgendwo dagegen gestoßen sein = Visiereinrichtung defekt).

 

Dann dein leidiges Problem, dein "Können" (Schützenkönig, Erfahrungen, aus der Hand fressendes Gericht bei "bekannten" Lasercop) entspräche dem Können aller Lasercops in D! Aus bekannten Gründen ist dem halt nicht so.

 

Querstehender Streifenwagen bezog sich auf die eigene Sicherheit der Cops und die Abzocke bezog sich auf die Meßstelle Engelbergtunnel. @nachteule weiß es. Normalerweise müßte dort :120: sein. Er meinte mal, wegen Reif-/Eisglätte wären dort noch :100: . Neulich - ein paar Tage nach der Brückenschaden-Posse - hatten die Cops dort nachts ganz fies bei :80: - VBA-Schaltung "Baustelle im Tunnel" danach von der besagten Behelfsauffahrt gelasert. Ganz übel war, es gab gar keine Baustelle! Normal schon eine Frechheit dort zu messen, aber das war an Unverfrorenheit nicht zu überbieten. Das war wirklich ganz mies von der Autobahnpolizei, ob nun Vaihingen oder Ludwigsburg. 5 Abzocksterne!

 

Deine Banausenauswahl in allen Ehren. Es könnte aber sein, wenn zum Beispiel schnellere Banausen kommen, daß dem Lasercop aufgrund der Jackpot-Situation der Gaul durchgeht und er "zweifelsfrei" nicht mehr kennt, außer dann beim Protokoll und vor'm Gericht....

 

Logisch, im Idealfall bleibt die Laserpistole auf dem Stativ, also für die gesamte Meßreihe! Somit ist eine Vortestprozedur ausreichend. Andernfalls, s. o..

 

Es geht nicht darum, ob Du es noch nicht gesehen hast, ob Du es Dir nicht vorstellen kannst oder ob es vermutlich nicht gemacht wurde, sondern ob es auszuschliessen ist!

:nolimit:

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Hallo, Gery41,

 

Die paar, die mir entwischt sind, kann ich an einer Hand abzählen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Das ist interessant, der Fehler ist also eigentlich, dass man instiktiv langsamer wird aus Angst erwischt zu werden dabei wurde man schon erwischt.

Wenn ich mal einen Streifenwagen aus einem Parkplatz ausfahren sehe optiere ich wohl besser für den Kickdown. Ist ja nicht so, dass man seine Lage dadurch verschlimmert.

Und dann nächste Behelfsausfahrt raus ;)

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Hallo, Gery41,

 

Die paar, die mir entwischt sind, kann ich an einer Hand abzählen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Das ist interessant, der Fehler ist also eigentlich, dass man instiktiv langsamer wird aus Angst erwischt zu werden dabei wurde man schon erwischt.

Wenn ich mal einen Streifenwagen aus einem Parkplatz ausfahren sehe optiere ich wohl besser für den Kickdown. Ist ja nicht so, dass man seine Lage dadurch verschlimmert.

Und dann nächste Behelfsausfahrt raus ;)

 

 

Kann nicht abstreiten das ich auch eher in dieser Richtung handeln würde. :lol:

 

Gruss gery41

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... Fachliteratur ...

Ich kenne sicherlich mehr Fachliteratur als Du. Ich weiß aber auch, auf was für eine Art von "Fachliteratur" Du Dich gern beziehst. Da bleibt mir nur ein :yawn: . Laß Dir was besseres einfallen!

 

Und was das "auszuschließen" betrifft, so darf man sicherlich feststellen, daß man auch nicht ausschließen kann, daß Dir morgen ein Satellit auf die Rübe fällt.

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Hallo, Domerich,

Wenn ich mal einen Streifenwagen aus einem Parkplatz ausfahren sehe optiere ich wohl besser für den Kickdown. Ist ja nicht so, dass man seine Lage dadurch verschlimmert.

Und dann nächste Behelfsausfahrt raus ;)

tja, und wenn man Dich dann anhält, stellt sich heraus, dass die Beamten rein zufällig dort gefahren sind und dass Du jetzt dafür zahlen darfst, dass Du die BAB an nicht gekennzeichneter Stelle verlassen hast. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Domerich,

Wenn ich mal einen Streifenwagen aus einem Parkplatz ausfahren sehe optiere ich wohl besser für den Kickdown. Ist ja nicht so, dass man seine Lage dadurch verschlimmert.

Und dann nächste Behelfsausfahrt raus ;)

tja, und wenn man Dich dann anhält, stellt sich heraus, dass die Beamten rein zufällig dort gefahren sind und dass Du jetzt dafür zahlen darfst, dass Du die BAB an nicht gekennzeichneter Stelle verlassen hast. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Würde wohl unter die Ruprik "blöde Gschicht" fallen. :D

Ist halt wie bei fast allem im Leben Abwägenssache, allein schon wenn ich aus dem Bett steige ist ein gewisses Risiko (allseits bekannt Beinbruch, etc.) damit verbunden. :licht:

So etwas ist aber nie planbar, hängt von nicht beeinflussbaren Faktoren wie Glück, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort, vom Typus Mensch (der eine traut sich, der andere nicht) und was weiss ich noch für andere Faktoren ab.

 

Gruss gery41

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...

 

 

@bluey: :schreck: . Wirklich ein sehr schwaches Posting.

 

Erstens, Du und @sobbel, Ihr konntet bis heute noch nicht die Riegl-Diagramme "Einflüsse auf Reichweite" liefern :whistling: . Wie schon früher erwähnt, selbst BiBer in Münster hilft nicht. In meiner Bibliothek liegt diese Fachquelle jedoch vor :P .

 

Zweitens, ich kenne deine Fachliteratur nicht, aber in meiner Bibliothek liegt auch "Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr - Fehlerquellen bei Radar - Laser - Lichtschranken - Abstand - Eichung" von Burhoff/Neidel/Grün, 2007, vor. Dort findest auf Seite 78 eine Grafik "Unterschiede zwischen den einzelnen Meßverfahren hinsichtlich des Zeugen- und Sachbeweises", falls Du wie schon erwähnt nicht selbst logisch drauf kommst :doofwinkt: .

 

Drittens hatte ich seinerzeit in der Diskussion "Leitpfosten" einen Fachartikel eines Gutachters in einer Fachzeitschrift präsentiert, den selbst "Laserpapst" @papemark nicht kannte.

 

Fazit: Deine infantile Pawlow-Reaktion beim Ausgehen deiner Argumente, mich aufgrund meines breiten Horizontes in die BILD-Ecke zu schieben :heul: , geht hier regelmäßig fehl. Sachbeweissicher ist, daß dein Lernresistenzpanzer auch beim Auftreffen eines Satellites hält :P:lol: .

:nolimit:

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Ohne Deine dämlichen Pöbeleien und die großzügig eingesetzten infantilen Smilies (dafür muß man echt schon ziemlich alt sein) könnte man sich tatsächlich Gedanken um evtl. vorhandene inhaltliche Aspekte Deines Beitrages machen. So bleiben nur zwei Hinweise: Fachliteratur ist wertlos, wenn man sie nicht versteht bzw. selektiv zitiert. Und niemand schiebt Dich in irgendeine Ecke - in die hast Du Dich selbst gestellt.

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Moin Moin

 

 

 

Den Vorwurf drücken Sie dir sowieso rein um es ein bisschen teurer zu machen.

Hier ist ja ein Oberschlaumeier am Werk.

 

 

Gruß

Ein Kumpel ist nachts mit 200 durch eine 120 Lärmschutz. Dem haben Sie Vorsatz unterstellt und die Strafe von ca. 400 auf 800 verdoppelt. Für mich ist das Willkür, da kann man ja jedem geblitzten Vorsatz unterstellen.

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@ domerich: Wie viele :120: Schilder hat dein Kumpel übersehen?

Und hier ein Auszug aus den FAQ dieses Forums:

  • 61-70 km/h : 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h : 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot

Nach deiner Aussage hatte er + 80 km/h!

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@bluey: :schreck: . Wirklich ein sehr schwaches Posting.

Kein Problem. Ich habe mich nur mal eben auf Dein "Niveau" herab begeben.

 

Erstens, Du und @sobbel, Ihr konntet bis heute noch nicht die Riegl-Diagramme "Einflüsse auf Reichweite" liefern

Du bist und bleibst eine Quarktasche. Ich werde Dir in 100 Jahren auch noch nichts liefern. Vor allem: liefere erstmal selbst, bevor Du etwas von anderen verlangst.

 

In meiner Bibliothek liegt diese Fachquelle jedoch vor.

:lol: Jau, die ominöse Bibliothek..... dann liefer doch mal Deine Fachquelle. Ach, sorry, ich vergaß, Du lieferst ja bekanntlich nichts.

 

Zweitens, ich kenne deine Fachliteratur nicht, aber in meiner Bibliothek liegt auch "Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr - Fehlerquellen bei Radar - Laser - Lichtschranken - Abstand - Eichung" von Burhoff/Neidel/Grün, 2007, vor. Dort findest auf Seite 78 eine Grafik "Unterschiede zwischen den einzelnen Meßverfahren hinsichtlich des Zeugen- und Sachbeweises", falls Du wie schon erwähnt nicht selbst logisch drauf kommst

Ich kenne das Buch. Ist totaler Schwachsinn. Hatte ich mir vor vielen Jahren auch mal gekauft und sofort wieder zurück geschickt. Wer solch einen Blödsinn konsumiert, sich darauf beruft, dem ist nicht mehr zu helfen. Kann ich mir bei Dir aber gut vorstellen.

 

Ich hatte mal ein lustiges Erlebnis: ich saß bei Gericht, ging um eine Lasermessung. Und was sah ich da auf dem Tisch des RA liegen? Rrrrrüchtüch. Eben genau diesen Schmöker. Aufgeschlagen. Nunja, der gute RA zitierte denn auch ein wenig aus diesem Buch. Durfte er. Er durfte sich aber auch meine Einlassung zu dem Blödsinn anhören. Und der Richter meinte denn auch, daß das nicht dazu beitragen konnte, Zweifel an meiner Messung aufkommen zu lassen. :P

 

Drittens hatte ich seinerzeit in der Diskussion "Leitpfosten" einen Fachartikel eines Gutachters in einer Fachzeitschrift präsentiert, den selbst "Laserpapst" @papemark nicht kannte.

Auch nett. Du weißt, daß "Gutachter" kein geschützter Titel ist? Nein, nun dann eben jetzt. Jeder darf sich theoretisch "Gutachter" nannen. Und was der ein oder andere Gutachter so für einen Blödsinn von sich gibt, daß ich oft genug lesen. Ich muß mich nämlich dazu äußern. Komisch und gleichermaßen bezeichnend, daß man danach nie wieder etwas von dem Gutachter und dem RA hört. Es kommt nicht einmal zu einem Gerichtstermin!

 

Ich hatte viele Fälle, in denen auch Leitpfosten vorhanden waren. Und es kam nie, für dich NIE zu einer Einstellung des Verfahrens. Hiesige seriöse Gutachter nämlich erkannten da kein Problem! Und nur weil DU EINMAL einen Fall hattest, in dem Du (vllt dem Glück sei Dank!) ohne Strafe da rausgehen durftest, heißt das noch lange nicht, daß das für alle gleichgelagerte Fälle gilt. Ich würde eher sagen: sei froh, daß Du damit nicht vor einem anderen AG gelandet bist.

 

Fazit: Deine infantile Pawlow-Reaktion beim Ausgehen deiner Argumente, mich aufgrund meines breiten Horizontes in die BILD-Ecke zu schieben :heul: , geht hier regelmäßig fehl. Sachbeweissicher ist, daß dein Lernresistenzpanzer auch beim Auftreffen eines Satellites hält.

Fazit: Dein schon seit vielen Jahren kleinkindhaftes Verhalten hier imponiert mir nach wie vor überhaupt nicht. Du magst in Deinem Beruf vllt gut sein, auf diesem Gebiet aber bist Du - ich sag's mal deutlich - grottendösig!! Da reicht Dein Horizont maximal von rechten bis zum linken Ohr!

Und solltest Du irgendwann einmal - was mich aber nach so einer langen Zeit Deiner Kindergartenspiele mehr als verwundern würde - tatsächlich Argumente vorzuweisen haben, dann.... ja DANN könnte ich mich vllt dazu hinreißen lassen, mich doch noch einmal mit Dir ernsthaft zu befassen. Bis dahin aber bist und bleibst Du in der :fool: -Schublade.

 

 

 

Die Details weiß ich nicht aber die Strafe wurde wohl verdoppelt.

Und das völlig zurecht, denn man muß merken, wenn man anstatt der :120: mit 200 km/h fährt. Folglich darf man gern von Vorsatz ausgehen.

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Den Vorwurf drücken Sie dir sowieso rein um es ein bisschen teurer zu machen. Dagegen kannst du auch nicht vorgehen. Wenn schon denn schon.

Genauso isses. Hört man ja in der letzten Zeit ständig, das mit dem Vorsatz. Geht praktisch nicht mehr ohne. Naja, kein Wunder, der Staat braucht ja auch dringend Geld. Und genau deshalb haben sie ja auch festgelegt, daß man gegen Vorsatz-Bußgelder nicht mehr vorgehen kann. Bei 'fahrlässig' hat man noch die Mögllichkeit der Überprüfung, aber 'vorsätzlich' ist alternativloser Fakt.

 

Die Details weiß ich nicht aber die Strafe wurde wohl verdoppelt.

Solche Fälle kenne ich auch einige. Da kenne ich keine Einzelheiten, aber ich weiß dafür ziemlich genau, was sie wohl gemacht haben sollen.

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Ich bin neu hier und wenn ich so mitlese habe ich das Gefühl, dass hier ein paar Leute bei der Rennleitung oder sonst wie im Staatsdienst arbeiten? Da kriegt man es ja mit der Angst zu tun...

Da könntest Du Recht haben. Die kann man natürlich nicht so einfach identifizieren, allerdings gibt es ein paar Indizien, die recht eindeutige Hinweise geben. Der wichtigste Hinweis: Staatsbedienstete schreiben während ihrer Arbeitszeit Aufenthaltszeit im Büro. Wer hier also abends oder am Wochenende postet, ist mit ziemlicher Sicherheit nicht im ÖD.

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Na dann habe ich ja direkt Glück, dass das Kennzeichen auf meinem Avatar eingeschneit ist ;)

Lustiges Forum hier mit sehr speziellen Teilnehmern :D

 

PS. Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, andere Leute zu blitzen.

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PS. Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, andere Leute zu blitzen.

Mußt Du ja auch nicht. Ich dagegen kann es mehr als gut. Und das nicht nur beim Blitzen.

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PS. Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, andere Leute zu blitzen.

Könnte ich schon.

 

Wie schon der olle Philippus Theophrastus Paracelsus zu sagen pflegte.

Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift. Allein die Dosis macht, daß ein Ding kein Gift ist.

 

Überwachung im gewissen Rahmen ist schon notwendig, und da hat die Polizei doch ein, sagen wir mal, gesundes Augenmaß. Wolltes Du wirklich das Verkehr ein rechtsfreier Raum ist?

 

MfG.

 

hartmut

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Es geht nicht um rechtsfreie Räume. Es geht um die schleichende Bevormundung der Bürger.

An jeder Kurve wird mir hier 70 vorgeschrieben, das will ich bitte selbst beurteilen.

Und wenn mit der nächsten links Koalition ein globales 130 Limit auf der Autobahn kommt, dann besorge ich mir auch eine V1.

 

Vor ein paar Jahren war die B27 Stuttgart Tübingen unbeschränkt auf einem großen Stück. Jetzt ist überall 120. Ist die Straße plötzlich gefährlicher geworden? Zufall? Keinesfalls. Das ist der Zeitgeist.

Jetzt wird hier freilich fleißig geblitzt, vor oder nach Brücken oder an Behelfsausfahrten. Freilich ihnen Gefahren Schwerpunkt. Einfach nur Abzocke.

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