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Lebenslänglich Für Raser Vom Ku - Damm


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Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich. ;)

Wenn man sich in (s)ein Auto setzt, mit 160 durch die Stadt brettert, rote Ampeln ignoriert, dann macht man das nicht fahrlässig sondern vorsätzlich. Und was passiert, wenn man mit knapp 2 Tonnen Blech auf ein "Hindernis" trifft, das weiß man auch, wenn man sich nicht das Hirn weggekifft hat.

Da das, wenn man die Aussagen interpretiert, bei weitem nicht das erste Mal war, dass die beiden Herzchen sowas gemacht haben (ich unterstelle mal, in dem Wissen, dass mehr als eine Geldstrafe, die aus der Portokasse bezahlt wird, nicht bei rauskommt), ist das Urteil IMHO nur konsequent. Immerhin ist ein Mensch durch dieses bewusst fehlerhafte Verhalten ums Leben gekommen.

 

Grüße

Wolle

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Trotz allem wird der BGH (mMn zu recht) dieses Urteil wohl kassieren. Und das ist wertfrei gemeint.

Für mich klingt das Urteil nach Rachejustiz und ein Exempel statuieren . Und ich hoffe auch dass der BGH das Urteil kassiert.

 

Es geht um Recht, und ich sehe hier nicht die Mordmerkmale erfüllt, außer sie werden konstruiert. Mir persönlich ist es schnuppe ob die jetzt 5 oder 15 Jahre absitzen. Meinetwegen auch, falls es möglich ist, und sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, noch Sicherungsverwahrung.

 

MfG.

 

hartmut

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nunja, sie haben den Menschen nicht vorsätzlich getötet, wie etwa ein Bankräuber früher den Kassierer umgebracht hat, um an die Kohle zu kommen. Sie haben es aber fahrlässig gemacht, indem sie rote Ampeln etc pp ingoriert haben. Ziehen wir mal einen Vergleich zu dem Fahrdienstleiter der Bahn, der auf dem Handy spielte, und damit den Zusammenstoß zweier Züge erlaubte. Der hat auch fahrlässig agiert, und Regeln gebrochen.

Was hat der bekommen?

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Mein erster Gedanke, als die Nachricht heute im Radio kam, war Na also, geht doch. Das hat sich auch nicht geändert, nachdem ich inzwischen diverse Berichte zur mündlichen Urteilsbegründung gelesen habe.

 

Das Urteil wird sicher beim BGH landen. Der BGH prüft (nur), ob das Landgericht rechtsfehlerhaft gehandelt hat, als es Vorsatz annahm und die Fahrzeuge als gemeingefährliche Mittel einstufte. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß diese Prüfung anhand der (sicher sehr ausführlichen) schriftlichen Urteilsbegründung zu dem Ergebnis, Nö, alles gut kommt. Ich würde diese Entscheidung begrüßen.

 

 

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Ich darf mal korrigieren: Unfall war auf der Tauentzienstraße (ecke Nürnberger), nicht Kurfürstendamm. Aber so genau nimmt es die Plakat-Presse leider nicht.

 

In Köln gabs für das Überfahren von Fußgänger bei einer ähnlichen Aktion Bewährung. Ich denke, das das öffentliche Interesse an diesem Fall einen guten Teil des Strafmaßes begründet. Ich bin aber auch sicher, das es nicht bei diesem Urteil bleiben wird oder der Verteidiger macht einen ganz schlechten Job.

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Erscheint mir dennoch rechtlich sehr seltsam. Man kann ja auch aus einem Diebstahl keinen Raub machen, nur weil was besonders teures gestohlen wurde.

Auch wenn es ein abstraktes Beispiel ist, kann man schon aus einen Diebstahl einen Raub machen, nämlich wenn das Gericht zum Ergebnis kommt, dass das Opfer die Sache "freiwillig" herausgegeben hat. Der Raub ist im Prinzip ein Diebstahl zuzüglich eines Nötigungsmittels (Gewalt, Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben).

 

Trotz allem wird der BGH (mMn zu recht) dieses Urteil wohl kassieren. Und das ist wertfrei gemeint.

Das hoffe ich auch mal, denn die Annahme des Eventualvorsatz (bedingten Vorsatzes-Täter hält Taterfolg als Folge seiner Handlung ernsthaft für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf, also sich mit dem Eintritt des Erfolges abfindet) für die Mordmerkmale dürfte schwierig zu begründen sein, wobei man natürlich nicht bei der Verhandlung war und daher dies sehr schlecht beurteilen kann.

 

 

Trotz allem wird der BGH (mMn zu recht) dieses Urteil wohl kassieren. Und das ist wertfrei gemeint.

Für mich klingt das Urteil nach Rachejustiz und ein Exempel statuieren . Und ich hoffe auch dass der BGH das Urteil kassiert.

 

Es geht um Recht, und ich sehe hier nicht die Mordmerkmale erfüllt, außer sie werden konstruiert. Mir persönlich ist es schnuppe ob die jetzt 5 oder 15 Jahre absitzen. Meinetwegen auch, falls es möglich ist, und sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, noch Sicherungsverwahrung.

 

MfG.

 

hartmut

 

Auch für mich zielt das Urteil darauf ab ein Leuchtturmentscheidung zu schaffen, um zu zeigen wir haben die Macht.

 

Auch wird bei rechtskräftigen Urteil kaum einer davon abgehalten ein Rennen zu fahren, wenn er dies will.

Es schreckt nicht ab, denn die Abwägung ergibt hat, mir wird dies nicht passieren.

 

Leider sehe ich bei dem RA für die Revision wohl schwarz, da dieser sich im Radiointerview nicht sonderlich korrekt geäußert hat.

Aber beim BGH gibt es ja eigene RA, da darf ja auch nicht jeder RA ran.

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Mich würde mal interessieren, warum Du "Raser" in " " schreibst?

 

Was sind es denn für Dich? Unschuldige Autofahrer, die unglücklicherweise zum gleichen Zeitpunkt einen unlösbaren Krampf im rechten Fuß hatten?

@QTreiberin, ich war mir nicht sicher, ob ich die Bezeichnung des Gerichtes "Mörder" übernehmen sollte. Als mildere Bezeichnung habe ich "Raser" gewählt als Alternativezu "Mörder"!

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Also mal kurz (hab keine Zeit/Lust die jeweiligen Stellen zu zitieren)

1. es geht in dem Urteil nicht darum, vorsätzlich gerast zu sein und dabei rote Ampeln überfahren zu haben. Das Gericht hat hier entschieden, dass die Tötung des unbeteiligten Menschen vorsätzlich (bedingter Vorsatz = billigende Inkaufnahme des Tat"erfolgs")

2. wenn hier Mordmerkmale nicht gesehen werden: Ein Rennen ist mE durchaus als "niedriger Beweggrund" anzusehen.

3. Wenn immer von Berufung geredet wird.... Die wäre hier unzulässig. Das Rechtsmittel ist die Revision; in einem Revisionsverfahren wird nur die richtige Anwendung des Rechts geprüft, nicht mehr die Sache an sich. Wenn also das Gericht seine Meinung ordentlich begründet.....

4. der Punkt, um den es sich zu streiten lohnt, ist die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Das Gericht sagt, dass die beiden den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen haben (ist mir egal, ob was passiert) - die Verteidigung meint, die beiden hätten zwar gewusst, dass was passieren kann (wenn sie das nicht wussten, wäre das ein Grund für die Entziehung der FE), aber darauf vertraut, dass nichts passiert (wir schon gutgehen). Hier ist mE der einzige Punkt, an dem eine Revision Erfolg haben kann.

Dazu wird sicher auch das bisherige Verhalten der Fahrer sowohl in der Vergangenheit als auch das nach dem Unfall und vor Gericht zur Wertung herangezogen.

 

Egal, wie das ausgeht - auch der "Schuss vor den Bug" ist sicher dringendst nötig.

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Man kann den Berliner Verkehrsunfall mit anderen tödlichen Unfällen vergleichen, z.B. einem Eisenbahnunfall bei Bad Aibling. Dieser Unfall mit 12 Toten wurde durch einen Fahrdienstleiter ausgelöst, der es nicht lassen konnte, während seiner Dienstzeit auf seinem Smartphone dungeon hunter zu spielen. Dafür wurde er zu 3,5 Jahren Haft verurteilt.

Der Unterschied zu dem Urteil in Berlin zeigt eine Gesinnungsjustiz, die Angeklagte nicht nach ihren Taten, sondern nach anderen Merkmalen ihrer Persönlichkeit beurteilt. Der Volksgerichtshof läßt grüßen.

Das Urteil erscheint besonders kraß angesichts einer Justiz, die in anderen Fällen auf Täterschutz aus ist und bestrebt ist, Tötungsdelikte als Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, und Tötung durch Unterlassen möglichst milde zu bestrafen.

Es ist nur zu hoffen, daß dieses Urteil revidiert wird, um das Ansehen unserer Justiz nicht allzu sehr zu beschädigen.

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Moin Moin

 

 

Warum auch sollten sich

Merkmalen ihrer Persönlichkeit

immer nur zu Gunsten der Täter auswirken - also strafmildernd.

Das hat mit dem Volksgerichtshof nichts zu tun.

Die armen Täter (nicht diese sondern überhaupt) haben es soooo schwer in ihrer Kindheit, keine Liebe, nur Prügel - da geht doch sicher noch Jugendarrest.

 

 

Man sollte das mal so sehen, selbst wenn diese zwei Mörder ihr "Lebenslänglich" -also höchstens 20 Jahre- absitzen müßten, wären sie mit Mitte 40 draussen.

Sie könnten eine Frau finden, Familie gründen und sich auch noch vermehren.

Der Jeep Fahrer aber ist dann immer noch tot.

 

Es ist nur zu hoffen, daß dieses Urteil bestätigt wird, um das Ansehen unserer Justiz nicht noch mehr zu beschädigen.

 

 

Gruß

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Es ist nur zu hoffen, daß dieses Urteil bestätigt wird, um das Ansehen unserer Justiz nicht noch mehr zu beschädigen.

 

Ich stimme Dir zu, @Sobbel.

Jedoch denke ich, dass das Strafmass reduziert werden wird. Auf jeden Fall werden weitere, hoffentlich nie notwendig werdende, derartige Urteile daran gemessen werden.

Denn genau diese Täter sind die idiotischen Raser, welche von der Strasse gehören. (Sehr gut hier in diesem Urteil der Entzug auf Lebenszeit!)

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immer nur zu Gunsten der Täter auswirken - also strafmildernd.

Das hat mit dem Volksgerichtshof nichts zu tun.

Die armen Täter (nicht diese sondern überhaupt) haben es soooo schwer in ihrer Kindheit, keine Liebe, nur Prügel - da geht doch sicher noch Jugendarrest.

Urteile dürfen sich nicht zu Gunsten des Täters auswirken, nur zu Gunsten des Rechts. Das Recht hat die Aufgabe alle Aspekte einer Tat, auch wie es zu der Tat gekommen ist zu berücksichtigen.

 

Weil im Umkehrschluss würde es dann auch bedeuten, hat der Täter ein geordnetes Elternhaus, ein besonders gutes soziales Umfeld, müsste der noch eine Kelle obendrauf bekommen.

 

Man sollte das mal so sehen, selbst wenn diese zwei Mörder ihr "Lebenslänglich" -also höchstens 20 Jahre- absitzen müßten, wären sie mit Mitte 40 draussen.

Sie könnten eine Frau finden, Familie gründen und sich auch noch vermehren.

Der Jeep Fahrer aber ist dann immer noch tot.

 

Nein man muss es nicht so sehen. Der Gesetzgeber hat einen ganz bestimmten Strafrahmen vorgesehen. Ist die Strafe verbüßt, dann war es das. Die Folgen für das Opfer werden in der Anklage und im Urteil berücksichtigt.

 

Das ist bei jedem Straftäter so, die Folgen für das Opfer können gravierend sein, verurteilt wird die Straftat. Egal ob das Opfer bei einem Unfall um das Leben kommt, oder vorsätzlich getötet wird. Wurde durch Unachtsamkeit fahrlässig, durch grobe Fahrlässigkeit, mit Vorsatz gehandelt, es zählt warum es zu dem Todesfall gekommen ist.

 

Es ist nur zu hoffen, daß dieses Urteil bestätigt wird, um das Ansehen unserer Justiz nicht noch mehr zu beschädigen.

 

Das Ansehen der Justiz wird dadurch beschädigt, wenn sie den Rachegedanken nachgibt, und nicht mehr das Recht beachtet.

 

 

MfG.

 

hartmut

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Aber ein Urteil soll nicht nur eine Untat bestrafen sondern auch einen Abschreckungseffekt haben.

 

Die Strafandrohung soll einen Abschreckungseffekt haben, nicht das Urteil.

 

Das Problem muss anders gesehen werden, wie können solche Rennen verhindert werden. Da würde ich sagen, diese Leute die Rennen fahren, gehen schon mal davon aus, sie werden nicht erwischt. Nutzt also weder Strafandrohung noch ein hartes Urteil etwas.

 

Wenn, dann hilft nur Prävention, sprich entweder gelingt es durch Überzeugung, oder durch Überwachung, sprich Entdeckungsrisiko solche Rennen zu verhindern. Und ich denke da hat der Gesetzgeber schon eine ganze Reihe von Möglichkeiten geschaffen.

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

 

Urteile dürfen sich nicht zu Gunsten des Täters auswirken,

Das tun sie aber nunmal.

Ich darf da mal an §§ 46 und insbes. 49 StGB erinnern?

Strafmildernd wirkt sich schon gut geschauspielerte Reue aus, oder ein Geständnis.

 

 

 

 

Weil im Umkehrschluss würde es dann auch bedeuten, hat der Täter ein geordnetes Elternhaus, ein besonders gutes soziales Umfeld, müsste der noch eine Kelle obendrauf bekommen.

 

Nein. Da wird nur nicht gemildert.

Das ist ein Unterschied.

 

 

 

Der Gesetzgeber hat einen ganz bestimmten Strafrahmen vorgesehen.

Und der ist bei Mord nunmal sehr eng gesteckt - gem § 211 StGB lebenslang.

Gemildert pauschal in § 49 StGB.

Sprich mal mit Hinterbliebenen von Mordopfern, ob sie 20 Jahre für den Täter (wenn überhaupt solang) für "Tat- und Schuldangemessen" halten.

 

 

wenn sie den Rachegedanken nachgibt, und nicht mehr das Recht beachtet.

Das Eine muß das Andere nicht unbedingt ausschliessen.

 

 

Gruß

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Solche Rennen verhindert man aber auch nicht mit solchen lächerlich geringen Strafen, wie sie bisher verhängt wurden! Sieht man ja an diesen beiden Herzchen. Mehrfach u.a. wegen illegaler Rennen vorbestraft.

Und auch die Reaktion des einen auf das Urteil ("...das darf doch nicht wahr sein.... ") spricht Bände, was er als "Strafe" erwartet hat.

Ein "dudu" und weiter geht's.

 

Grüße

Wolle

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Ziehen wir mal einen Vergleich zu dem Fahrdienstleiter der Bahn, der auf dem Handy spielte, und damit den Zusammenstoß zweier Züge erlaubte. Der hat auch fahrlässig agiert, und Regeln gebrochen.Was hat der bekommen?

Nunja, hatte denn der Fahrdienstleiter auch so eine einschlägige Vorgeschichte und scherte er sich auch einen Dreck um "Verkehrsregeln"? Lieferte er sich vllt ein Rennen mit einem anderen Fahrdienstleiter (wer bekommt den Zug schneller von A nach B?)? Ich denke nicht, daß diese Fälle auch nur annähernd vergleichbar sind!
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Das hoffe ich auch mal, .....

Ich hätte anstatt "hoffe" eher "denke" geschrieben. Denn ich glaube, daß das Urteil sehr wohl richtungsweisend und auch abschreckend sein kann bzw. wird. Denn so ein völlig ignorantes Verhalten, wie es der Beschuldigte an den Tag legte und, schaut man sich sein Verhalten bei der Urteilsverkündung an, es auch immer noch macht, geht gar nicht. Zeugt nicht wirklich von Reue und Bedauern, sondern wirkt viel mehr aufgesetzt und taktiert.

 

Auch für mich zielt das Urteil darauf ab ein Leuchtturmentscheidung zu schaffen, um zu zeigen wir haben die Macht.

Auch hier würde ich haben die Macht ersetzen durch jetzt geht's euch (den Nachahmern/Gleichgesinnten) an den Kragen!. Auch wenn dieses Urteil einer Leuchtturmentscheidung gleichzukommen scheint, einer wird immer der Erste sein! So wie in diesem Fall.

 

Auch wird bei rechtskräftigen Urteil kaum einer davon abgehalten ein Rennen zu fahren, wenn er dies will.

Es schreckt nicht ab, denn die Abwägung ergibt hat, mir wird dies nicht passieren.

Stimmt sicherlich. Ein potentieller Mörder wird sich u.U. auch nicht vom Mord abhalten lassen, nur weil diese Tat mit der Todesstrafe bedroht ist (und wenn ihm sein eigenes Leben praktisch egal ist). Aber womöglich den ein oder anderen latenten Täter, der sich denn doch nicht dieser Strafe ausgesetzt sehen möchte.

Ich denke schon, daß es grundsätzlich eine abschreckende Wirkung erzielt. Vielleicht nicht bei jedem, aber bei IMHO vielen. Und wenn die Politik jetzt konsequent ist, wird sie Rennen grundsätzlich schärfer bestraft sehen wollen und die dafür notwendigen Gesetze ändern/erlassen. Es liegt wohl in der Natur vieler Menschen zu glauben Das passiert MIR nicht!, was ja vielleicht auch zutreffend ist, aber die Wahrscheinlichkeit, bei einem Rennen erwischt zu werden, dürfte da schon wesentlich höher sein. Demzufolge auch bei entsprechender Strafandrohung die Abschreckung.

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@Sobbel

 

Weiß ja nicht wie Du es siehst, aber ich bin der Meinung das Urteile welche doch wesentlich in das Leben eingreifen, individuell nach der Schuld gefällt werden. Dazu gehören auch Umstände die sich mildernd auswirken.

 

Bei Mord ist der Strafrahmen eng wenn überhaupt gesteckt, aber auch in der Definition von Mord. Die Frage wird also in der nächsten Instanz sich darauf beschränken, ob der Mordvorwurf haltbar ist.

 

Du brauchst nicht immer auf die Tränendrüse der Hinterbliebenen drücken. Es stimmt das es viele gibt die den ( auch gewaltsamen ) Tod von Angehörigen nie verkraften. Nur ist es da recht belanglos ob der Verantwortliche wegen fahrlässiger Tötung 6 Monate auf Bewährung bekommt, oder lebenslänglich, oder es einfach Schicksal ist und keiner Schuld hat.

 

Wenn die Gerichte Rachegedanken in Urteile einfließen lassen, ist es Willkür.

 

 

MfG.

 

hartmut

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Man kann den Berliner Verkehrsunfall mit anderen tödlichen Unfällen vergleichen, z.B. einem Eisenbahnunfall bei Bad Aibling

Kann man. Man kann auch Äpfel mit Kokosnüssen vergleichen.

 

(...)

Zu diesem unsäglichen Schwachsinn kann man sich jeden Kommentar ersparen.

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Warum sollte ein völlig unbeteiligter Richter Rachegedanken hegen?

Weil Richter auch nur Menschen sind.

 

Wenn die Kommentare von völlig unbeteiligten Menschen in den Medien mal betrachtet werden, da liegt schon der Fokus in Richtung die Täter sollen das büßen bis sie waagrecht aus dem Knast kommen.

 

MfG.

 

hartmut

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Moin Moin

 

 

Weiß ja nicht wie Du es siehst,

Wie ich es geschrieben habe.

Ich finde die in Watte gepackte Androhung von "lebenslänglich" bei Mord, was aber faktisch zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe verkommt, als zu wenig.

 

 

Mörder,

welche doch wesentlich in das Leben eingreifen,

sollten nicht schon nach 20 Jahren, oder noch weniger, wieder in Freiheit gelangen.

 

 

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Das finde ich sehr gnädig.

Wenn also Mörder weiterleben dürfen, sollen sie froh sein, ihr Restleben zu geniesssen,

bis sie waagrecht aus dem Knast kommen.

 

 

 

 

 

Du brauchst nicht immer auf die Tränendrüse der Hinterbliebenen drücken.

Macht es denn sonst jemand?

 

 

 

 

Gruß

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sollten nicht schon nach 20 Jahren, oder noch weniger, wieder in Freiheit gelangen.

bis sie waagrecht aus dem Knast kommen.




Hallo, volle Zustimmung, auch für diesen Fall:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/brandenburg-24-jaehriger-ueberfaehrt-und-toetet-zwei-polizisten-a-1136697.html

Ein Urteil rechtskräftig lebenslänglich soll auch lebenslänglich oder -kürzlich bedeuten. Ich habe nichts gegen die Zellenausstattung eines Haken an der Decke und eines 2m-Stricks, aber ernsthaft nur für "do it yourself"! Schon im Mittel über alle "Lebenslänglichen" einen Tag weniger Haftzeit macht den Haken und Strick bezahlt...

Würde zu weniger Gewalt führen, es gäbe keinen Bedarf für "suzide by cop"!

MOD

Wir werden im internen Bereich über deinen Post beraten

Edited by hartmut
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sollten nicht schon nach 20 Jahren, oder noch weniger, wieder in Freiheit gelangen.

 

 

bis sie waagrecht aus dem Knast kommen.

 

 

 

Hallo, volle Zustimmung, auch für diesen Fall:

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/brandenburg-24-jaehriger-ueberfaehrt-und-toetet-zwei-polizisten-a-1136697.html

 

Ein Urteil rechtskräftig lebenslänglich soll auch lebenslänglich oder -kürzlich bedeuten. Ich habe nichts gegen die Zellenausstattung eines Haken an der Decke und eines 2m-Stricks, aber ernsthaft nur für "do it yourself"! Schon im Mittel über alle "Lebenslänglichen" einen Tag weniger Haftzeit macht den Haken und Strick bezahlt...

 

Würde zu weniger Gewalt führen, es gäbe keinen Bedarf für "suzide by cop"!

Du solltest hier, genau wie im Verkehrsportal, entsorgt werden! Wie Sondermüll.

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@Sobbel

 

Welche Strafe macht noch Sinn wenn 15 Jahre abgesessen sind. Nach 15 Jahre Knast und anschließender Freiheit auf Bewährung, ist das Leben von Straftäter noch lange nicht wieder im Lot. Er muss sich dann erst wieder in Freiheit zurecht finden und ein soziales Leben aufbauen. Sollte angenommen werden das er weiterhin eine Gefahr darstellt, gibt es immer noch die Sicherheitsverwahrung.

 

Ob es wirklich gnädig ist jemanden zum Leben zu zwingen, für mich wäre der Tod weniger schreckhaft wie Jahrzehnte eingesperrt zu sein. Dennoch hat in einem zivilisierten Land die Todesstrafe keinen Platz.

 

Auch wenn jemand unmenschlich gehandelt hat, der Staat darf sich nicht auf eine Stufe mit dem Verbrecher stellen und unmenschlich handeln.

 

Mein Bruder ist mit 17 bei einem Unfall ums Leben gekommen. Meine Mutter hat den Rest ihres Lebens darunter gelitten. Sie hat niemals gegenüber dem Unfallverursacher Hass empfunden. Das ist Größe, Tränendrüse ist Schwäche.

 

MfG.

 

hartmut

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Warum sollte ein völlig unbeteiligter Richter Rachegedanken hegen?

Weil Richter auch nur Menschen sind.

 

Das ist auch gut so, belegt aber in keinster Weise Deine Behauptung/Unterstellung!

 

Wenn die Kommentare von völlig unbeteiligten Menschen in den Medien mal betrachtet werden, da liegt schon der Fokus in Richtung die Täter sollen das büßen bis sie waagrecht aus dem Knast kommen.

Das haben völlig unbeteiligte Menschen ohne viel Hintergrundwissen und oftmals auch mit recht schlichtem Gemüt leider so an sich. Richter sind da - soweit jedenfalls meine Erfahrungen - doch und zum Glück ganz anders.
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Moin Moin

 

 

 

Nach 15 Jahre Knast und anschließender Freiheit auf Bewährung, ist das Leben von Straftäter noch lange nicht wieder im Lot. Er muss sich dann erst wieder in Freiheit zurecht finden und ein soziales Leben aufbauen.

Da tut er mit jetzt richtig leid der arme Mörder.

 

 

 

 

warum sollte man einem Strafgefangenden nicht wie jedem Bürger ausserhalb die Freiheit und Möglichkeit gewähren auf eigenen Wunsch sein persönlich als unwert empfundenes Leben selbst zu beenden?

 

Der Suizid wird diesem Gefangenen ja nicht verboten. Gibt reichlich Fälle wo es gelang - der J. Unterweger z.B.

Sieht eben blöd aus für die Gefängnisverwaltung.

Das ist wohl eher eine Frage der Hilfsmittel. Das, was ihn selber tötet, kann auch Mitgefangene töten. Damit wäre er eine Gefahr für Mitgefangene oder Wärter. Und das ist ja dann auch blöd.

 

 

Ich hoffe, auch dieser Post wird intern beraten, es ist menschenverachtend was Du hier vom Stapel lässt....

Über Suizid zu reden ist menschenverachtend?

 

 

Gruß

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Ziehen wir mal einen Vergleich zu dem Fahrdienstleiter der Bahn, der auf dem Handy spielte, und damit den Zusammenstoß zweier Züge erlaubte. Der hat auch fahrlässig agiert, und Regeln gebrochen.Was hat der bekommen?

Nunja, hatte denn der Fahrdienstleiter auch so eine einschlägige Vorgeschichte und scherte er sich auch einen Dreck um "Verkehrsregeln"? Lieferte er sich vllt ein Rennen mit einem anderen Fahrdienstleiter (wer bekommt den Zug schneller von A nach B?)? Ich denke nicht, daß diese Fälle auch nur annähernd vergleichbar sind!

 

Wurde bei diesem Urteil nicht auch berücksichtigt das die Bahn seit Jahren nötige Nachrüstungen im Sicherheitsbereich vor sich herschob und die Tasten für die Benachrichtigung der Lockführer sich in einem Tastenfeld mit lauter identischen Tasten befunden hat?

Hätte die Bahn die Strecke auf dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik gebracht hätten sich die Züge selbst gestoppt weil Sie bemerkt hätten das Sie sich auf Kollisionskurs befunden haben. Ebenso hätten eindeutig beschriftete Tasten eine Fehlbedienung in der Hektik zumindest nicht noch Begünstigt. Letztlich hätte dieser Bahnunfall auch passieren können wenn der Fahrdienstleiter nicht durch die Zockerei abgelenkt gewesen wäre sondern zb durch ein Telefonat mit einem Vorgesetzten.

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Grundsätzlich ist ein hartes Urteil in solchen Fällen zu begrüßen, auf welche rechtliche Einordnung auch immer fußend. Allerdings bezweifle ich, daß Vollzugsdefizite auf Länderebene dadurch kompensiert werden können, indem man jetzt durch gesetzgeberischen Aktionismus den "Harten" markiert - insbesondere dann, wenn diese Strafandrohungen durch die Rechtsprechungspraxis regelmäßig weichgespült werden. Auch bin ich kein Freund davon, bei einer solchen Gelegenheit nach schweizer Modell jede erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (also auch solche ohne illegale Rennen) unter Strafandrohung zu stellen. Zumindest sollte dann bei örtlichen Anordnungen durch Verkehrszeichen regelmäßig nach verwaltungsgerichtlichen Maßstäben deren Rechtmäßigkeit zu prüfen sein, und bei nicht gegebener Rechtmäßigkeit einer örtlichen Anordnung eine Bestrafung nur auf Grundlage der an der fraglichen Örtlichkeit allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erfolgen dürfen.

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Das Ansehen der Justiz wird dadurch beschädigt, wenn sie den Rachegedanken nachgibt, und nicht mehr das Recht beachtet.

Wenn die Gerichte Rachegedanken in Urteile einfließen lassen, ist es Willkür.

Hast Du irgendeinen Hinweis darauf, daß das in dem hier diskutierten Fall der Fall ist? Und nein, Deine Meinung über das Urteil zählt nicht als Hinweis.

 

Wir werden im internen Bereich über deinen Post beraten

Ich würde es begrüßen, wenn ihr bei der Gelegenheit auch über die Gleichsetzung eines Menschen mit Sondermüll beraten würdet. Und dann könntet ihr vielleicht gleich auch noch beraten, ob es angebracht ist, den Vorwurf der Gesinnungsjustiz und den Hinweis auf den Volksgerichtshof stehen zu lassen.

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Lesen können hilft:

Ich habe nichts gegen die Zellenausstattung eines Haken an der Decke und eines 2m-Stricks, aber ernsthaft nur für "do it yourself"! Schon im Mittel über alle "Lebenslänglichen" einen Tag weniger Haftzeit macht den Haken und Strick bezahlt...

 

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