zorro69 443 Posted February 23, 2017 Report Share Posted February 23, 2017 Hallo, gibts eigentlich eine Vorschrift oder vielleicht eher Empfehlung wieviele Schilder an einen Haltemast sinnvoll sind? Oder wieviele verschiedene Schilder in Reihenfolge in welchem Abstand kommen können? Ich frage für igO... Hintergrund.. man hat gerade einen Ortseingang richtig zugemüllt mit Schildern..... Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted February 23, 2017 Report Share Posted February 23, 2017 Hab mal was von max. 3 oder so gelesen...Da gibts bestimmt irgendeine AV zur DVO Anbringung Verkehrszeichen oder so... Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted February 23, 2017 Report Share Posted February 23, 2017 Es könnte ja vielleicht verboten sein, so viele Schilder an einen Pfahl zu schrauben, daß sie sich gegenseitig überdecken. Genaueres können Dir sicher @Bluey, @Biber (mit ausführlichen Belegen) und einige weitere Gesetzeskundler in diesem Forum mitteilen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted February 23, 2017 Report Share Posted February 23, 2017 VwV StVOZu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 11. Häufung von Verkehrszeichen33 Weil die Bedeutung von Verkehrszeichen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit zweifelsfrei erfassbar sein muss, sind Häufungen von Verkehrszeichen zu vermeiden. Es ist daher stets vorrangig zu prüfen, auf welche vorgesehenen oder bereits vorhandenen Verkehrszeichen verzichtet werden kann.34 Sind dennoch an einer Stelle oder kurz hintereinander mehrere Verkehrszeichen unvermeidlich, muss dafür gesorgt werden, dass die für den fließenden Verkehr wichtigen besonders auffallen. Kann dies nicht realisiert werden oder wird ein für den fließenden Verkehr bedeutsames Verkehrszeichen an der betreffenden Stelle nicht erwartet, ist jene Wirkung auf andere Weise zu erzielen (z. B. durch Übergröße oder gelbes Blinklicht).35 a) Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über- oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden.36 aa) Gefahrzeichen stehen grundsätzlich allein (vgl. Nummer I zu § 40, Randnummer 1).37 bb) Mehr als zwei Vorschriftzeichen sollen an einem Pfosten nicht angebracht werden. Sind ausnahmsweise drei solcher Verkehrszeichen an einem Pfosten vereinigt, dann darf sich nur eins davon an den fließenden Verkehr wenden.38 cc) Vorschriftzeichen für den fließenden Verkehr dürfen in der Regel nur dann kombiniert werden, wenn sie sich an die gleichen Verkehrsarten wenden und wenn sie die gleiche Strecke oder den gleichen Punkt betreffen.39 dd) Verkehrszeichen, durch die eine Wartepflicht angeordnet oder angekündigt wird, dürfen nur dann an einem Pfosten mit anderen Verkehrszeichen angebracht werden, wenn jene wichtigen Zeichen besonders auffallen.40 b) Dicht hintereinander sollen Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr nicht folgen. Zwischen Pfosten, an denen solche Verkehrszeichen gezeigt werden, sollte vielmehr ein so großer Abstand bestehen, dass der Verkehrsteilnehmer bei der dort gefahrenen Geschwindigkeit Gelegenheit hat, die Bedeutung der Verkehrszeichen nacheinander zu erfassen. 1 Quote Link to post Share on other sites
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