avatar1985 2 Posted February 21, 2017 Report Share Posted February 21, 2017 Hi, Ich habe bitte Fragen bezüglich meine deutsche Freund Thomas Müller . Ich persönlich bin aus Mexiko und kenne ich nicht gut die Behörden hier. Also : Thomas Müller würde geblitzt und er hat Fahrverbot.Thomas Müller war nicht zu schnell also Max 10 km/h auf der Autobahne. Thomas Müller war mit dem Auto seine Frau Unterwegs.Thomas Müller wurde in dem selber Gebiet wo er wohnt geblitzt. Die Frage ist: überprüfen die Behörden immer, also wenn es auch nur um geringer Strafe (10-20 Euro ohne Punkte) geht, wer hat tatsächlich gefahren?- bekommen sie den Hinweise, das in dieser Adresse, wohnt auch Thomas Müller und er hat Fahrverbot oder es gibt kein Verlinkungen zwischen die eher Frau (die Fahrzeug Halterin) Register und der eher Mann Register.? Danke im Voraus und sorry noch einmal für mein schlechtes Deutsch Mfg 1 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 21, 2017 Report Share Posted February 21, 2017 Wenn ein Zahlungsbeleg dabei ist einfach Zahlen. IdR wird im Standardfall keine Überprüfung vorgenommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest chriskoenig Posted March 16, 2017 Report Share Posted March 16, 2017 Wenn dein Freund während seines Fahrverbots fährt, dann begeht er eine Straftat. Nennt sich dann Fahren ohne Fahrerlaubnis. Details kannste hier http://www.fahrverbot.com/fahren-ohne-fuehrerschein/ lesen. Aber im wesentlichen steckt dein Freund ziemlich tief drin. Es muss zwar nicht sein, dass die Behörden kontrollieren, wer der Fahrer war, sollten Sie es allerdings tun, kann sich Thomas auf etwas gefasst machen! Meistens ist die Geldstrafe dafür sehr hoch und er muss den Führerschein eventuell noch länger abgeben. Also echt nicht so cool. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 17, 2017 Report Share Posted March 17, 2017 Bei Verwarnungen wird üblicherweise erst mal keine Fahrerfeststellung gemacht, wenn das Foto und der Halter in etwa hinkommen. (Fahrer Frau und Halter Mann = da sollte üblicherweise erst ein Zeugenfragebogen rausgehen; ebenso bei Fahrer ca. 20 und Halter ca 80) Quote Link to post Share on other sites
Guest zonk1989 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Dem Zeugefragebogen im Verwarngeldbereich ist in der Regel auch ein Zahlungsträger beigefügt. Zahl die 35 Euro und dann ist gut. Wenn man trotz Fahrverbot erwischt wird, handelt es sich um eine Straftat und nicht mehr um eine OWi. §21 StVG. Die Bußgeldstelle gibt den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Dem Zeugefragebogen im Verwarngeldbereich ist in der Regel auch ein Zahlungsträger beigefügt.Du bist hier falsch, Dein Beitrag gehört in den Witze-Thread. Quote Link to post Share on other sites
Guest zonk1989 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 Was willst du denn jetzt von mir? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 na, wenn ein Zeuge befragt wird, muss der doch nicht verwarnt werden, also liegt auch kein Zahlungsträger dabei. Bei einem °Anhörungsbogen" kann das der Fall sein. Obwohl heute ja sowieso (fast) alle online zahlen, da barucht man diese Zahlungsträger kaum noch. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 Dir freundlich durch die Blume sagen dass Du Dünnsinn geschrieben hast... @zorro 69, das war verbotenes Rechtsüberholen... 2 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 @zorro 69, das war verbotenes Rechtsüberholen... ohhh, ein kleiner Schlenker am frühen Morgen...... Quote Link to post Share on other sites
Guest zonk1989 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 na, wenn ein Zeuge befragt wird, muss der doch nicht verwarnt werden, also liegt auch kein Zahlungsträger dabei. Bei einem °Anhörungsbogen" kann das der Fall sein. Obwohl heute ja sowieso (fast) alle online zahlen, da barucht man diese Zahlungsträger kaum noch. Der Zeuge wird ja auch nicht verwarnt. Da steht, dass der Halter den Fahrer benennen soll. Das Verfahren kann aber auch durch die Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen werden. Die Fahrerdaten brauchen dann nicht mitgeteilt werden. Die Fahrerdaten im Verwarngeldbereich interessieren auch keine Sau, da die Verwarngelder ja nicht beim FAER eingetragen werden. Das hat mir jedenfalls der Sachbearbeiter gesagt, der mich aufgrund nicht gezahlter Verwarngelder und nicht mitgeteilter Fahrerdaten zu einem sechs monatigen Fahrtenbuch verdonnert hat. Das steht auch so in den Schrieben drin. Den genauen Wortlaut habe ich gerade nicht parat. Kann ich aber nachreichen wenn es dich interessieren sollte. Deinen Hinweis in Bezug auf den Zahlungsträger habe ich aber erhalten. Werde ich der nächsten Bußgeldstelle die eines meiner Firmenfahrzeuge verwarnt mal mitteilen dass diese Zahlungsträger nicht benötigt werden. Dir freundlich durch die Blume sagen dass Du Dünnsinn geschrieben hast... @zorro 69, das war verbotenes Rechtsüberholen... Also fabriziert die Bußgeldstelle die mir immer mal wieder Zeugefragebögen samst Zahlungsträger zusendet Dünnsinn? Ich leite die Zeugefragebögen inzwischen sofort an meine Mitarbeiter weiter. In der Regel zahlen die die Verwarnung sofort und gut ist. Nur ganz selten trudelt hier mal eine Erinnerung ein, die dann aber keinen Zahlungsträger enthält. Dort wird dann viel mehr darauf verwiesen, die Fahrerdaten mitzuteilen da das Verwarngeld nicht bezahlt wurde. Die Bögen beantworte ich per Mail mit dem tatsächlichen Fahrer in CC. Da bin ich dann raus aus der Nummer. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 Sicher das es kein Anhörungsbogen ist? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 Würd ich nämlich auch so denken Quote Link to post Share on other sites
Guest zonk1989 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 100%ig Zeugefragebogen, da es sich um Firmenfahrzeuge handelt und die Fahrzeuge auf die Firma laufen. Die Firma wird als Halter angehört und nicht ich als Geschäftsführer. Siehe auch die Formulierung. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Fahrzeug XX XX XXXX wurde am XX in XX um XX folgende Ordnungswidrigkeit begangen............." und nicht "Sehr geehrter Herr Zonk, Ihnen wird vorgeworfen, mit dem Fahrzeug XX XX XX am XX um XX in XX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben............." oder so ähnlich Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 100%ig Zeugefragebogen, da es sich um Firmenfahrzeuge handelt ...Den Eröffnungsthread hast Du gelesen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 27, 2017 Report Share Posted March 27, 2017 Verlange bitte nicht zuviel von ihm... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Bitte ein wenig mehr Nachsicht mit der Jungbrut! Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Ich frag' mich sowieso, was zonk überhaupt gelesen hat, und wie er dann auf "zahl die 35 €" kommt. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.