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Kontrolle Rund Um Die Uhr


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1000 pro Tag hört sich ja recht viel an. Interessant wäre allerdings eine genauere Aufschlüsselung. Denn wenn es bspw. nur 50 Anzeigen pro Tag gewesen wären, sähe das Ganze denn doch etwas gemütlicher aus. Und sollten zudem von den bspw. 950 VGs die Hälfte (oder noch mehr?) im unteren Bereich liegen, sähe ich das Ganz noch entspannter.

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80% müssten ja eigentlich tatsächlich Hausfrauen u.Ä., sein die zwischen 110 und 120kmh abgezockt wurden - manche sind gewiss auch so blind unterwegs dass sie dort mehrfach erwischt werden.

 

Bei den Vorsätzlern, die deutlich mehr draufpacken, ist es eher üblich dass sich die lokalen über soziale Netzwerke und die auswärtigen über Mautstellenapps informieren.

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Was lässt den Schluss zu, dass das Abzocke war?

Das ist einfach: die Tatsache, daß auf einer Autobahn geblitzt wird, ist immer Abzocke. Lärmschutz und Unfallverhütung sind einfach nur vorgeschobene Erklärungen der Polizei, die damit ihre Quoten erfüllen und Geld in die Kassen bringen will.

 

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Woher weißt du dass das Hausfrauen waren?

Welche bedeutenden Unternehmen der Wirtschaft gibt es denn an diesem Abschnitt der A66, in der Mitte zwischen Fulda und Hanau? Wie viele Berufstätige - außerhalb des Bereiches Hauswirtschaft - fahren diese Gegend an?

 

Was lässt den Schluss zu, dass das Abzocke war?

Ist dieser Abschnitt der A66 eine Unfallhäufungsstrecke? Was wurde unternommen, um den VT die Notwendigkeit von :100: auf dieser Autobahn plausibel zu machen?

Es muß keine Abzocke sein, damit wird immerhin noch ein rationales Motiv unterstellt. Solch ein Limit kann auch verhängt werden, um einfach andere aufzuhalten und zu schikanieren. Nach Bad Soden-Salmünster soll nichts von außen kommen, außer Subventionen und staatlichen Beihilfen!

Man bräuchte eine Karte, auf der solche Verkehrshindernisse wie die A66 gekennzeichnet sind, damit man sie bei der Routenplanung vermeiden kann.

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Dort fahren wohl hauptsächlich Pendler zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet. Der Abschnitt, um den es sich hier dreht liegt vor einer Anschlussstelle, und ist etwas kurvig und wenig übersichtlich. Vermutlich staut es sich dort gerne, und daher die Beschränkung.

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Dort fahren wohl hauptsächlich Pendler zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet. Der Abschnitt, um den es sich hier dreht liegt vor einer Anschlussstelle, und ist etwas kurvig und wenig übersichtlich. Vermutlich staut es sich dort gerne, und daher die Beschränkung.

Nana. Du wirst ihm doch wohl nicht mit Fakten kommen, wo er sich doch so eine schöne Meinung gebildet hat.

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Woher weißt du dass das Hausfrauen waren?

Woher weißt du mit welcher Geschwindigkeit die gefahren sind? Woher weißt du dass das 80 % waren? Was lässt den Schluss zu, dass das Abzocke war?

 

Ich wollte lediglich @blueys These mit den massenhaften Pillepalle-Verstößen untermauern

Dass ich keine @biber -tauglichen Fakten geliefert habe sollte verständlich sein.

 

 

 

Dort fahren wohl hauptsächlich Pendler zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet. Der Abschnitt, um den es sich hier dreht liegt vor einer Anschlussstelle, und ist etwas kurvig und wenig übersichtlich. Vermutlich staut es sich dort gerne, und daher die Beschränkung.

Nana. Du wirst ihm doch wohl nicht mit Fakten kommen, wo er sich doch so eine schöne Meinung gebildet hat.

 

 

Ach Gottchen Ihr zwei Schnuckelchen: Dann stellt man eben ein Gefahrenschild "Kurve" auf und gut. Bei extrem hohen Pendleranteil ne VBA und von 7 bis 9 ne Schaltung damit Mutti sicher einfädeln kann.

So nebenbei: Die Pendler und der evtl. dichte Verkehr lassen mich wieder auf die erwähnte massenhafte Pillepalle-Abzocke tippen

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ein Schild ist etwas billiger als ne VBA.

An der A6 stehen vor einer Anschlußstelle Schilder mit :100: , werktags von 7 - 9 Uhr. Aber für jemanden, dem es zu schwierig ist, die Uhrzeit abzulesen und den Wochentag zu merken sind so viele Angaben wohl zu kompliziert. Da ist es doch viel billiger und einfacher, die VT 168 Stunden pro Woche kriechen zu lassen. :doofwinkt:

Die zeitweise fehlende Berechtigung für das Limit ist anscheinend auch der Grund für die hohe Zahl seiner Überschreitungen.

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ein Schild ist etwas billiger als ne VBA.

An der A6 stehen vor einer Anschlußstelle Schilder mit :100: , werktags von 7 - 9 Uhr. Aber für jemanden, dem es zu schwierig ist, die Uhrzeit abzulesen und den Wochentag zu merken sind so viele Angaben wohl zu kompliziert. Da ist es doch viel billiger und einfacher, die VT 168 Stunden pro Woche kriechen zu lassen. :doofwinkt:

Die zeitweise fehlende Berechtigung für das Limit ist anscheinend auch der Grund für die hohe Zahl seiner Überschreitungen.

 

 

Die kam mir eben auch in den Sinn - ist im Saarland auf Höhe St. Ingbert

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:geil:

 

ein Schild ist etwas billiger als ne VBA.

An der A6 stehen vor einer Anschlußstelle Schilder mit :100: , werktags von 7 - 9 Uhr. Aber für jemanden, dem es zu schwierig ist, die Uhrzeit abzulesen und den Wochentag zu merken sind so viele Angaben wohl zu kompliziert. Da ist es doch viel billiger und einfacher, die VT 168 Stunden pro Woche kriechen zu lassen. :doofwinkt:

Die zeitweise fehlende Berechtigung für das Limit ist anscheinend auch der Grund für die hohe Zahl seiner Überschreitungen.

 

 

Bezüglich A6 bin ich wirklich etwas überrascht (bin dort nicht so oft unterwegs). :schreck:

Vor einiger Zeit verbrachte ich ein Wochenende (Technikmuseum Sinsheim und nächsten Tag Speyer) dort. Habe wie ich es vor 20/30 Jahren gewöhnt war wie übllich dort mit +200 durchzufahren überall nur Beschränkungen gesehen. :spinner:

Dank guter Technik ist es mir aber trotzdem gelungen mein Tempo von "früher" einzuhalten und habe auch gegenteilig aller Erwartungen trotzdem überlebt. :geil:

 

Gruss gery41

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Die A6 in BW ist als Sinnbild für verrottete Infrastruktur zu verstehen. Vor 20-30 Jahren war dort wohl durchgängig 2x2 + Seitenstreifen angesagt. Der Seitenstreifen wurde eben an manchen Stellen zu Fahrstreifen umfunktioniert, das wiederum wurde dann teilweise zurückgenommen weil die Brücken der Belastung nicht mehr gewachsen sind.

Verengte Fahrstreifen nehmen eh schon die rechtliche Grundlage für :nolimit: und dazwischen gibts noch Flaschenhälse - Rest ist auch klar, nennt sich "Lückenschluss".

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Die Beschränkungen auf der A6 z.B. in Höhe Sinsheim habe ich nicht verstanden. Man baut die Bahn 3 spurig aus um sie dann zu beschränken!

Dann frag' doch einfach nach und teile die Antwort dann hier mit.

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Im betreffenden Abschnitt der A 66 befand und befindet sich keine Unfallhäufung.

 

Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist ausschließlich aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO) angeordnet.

 

Vor diesem Hintergrund ist jedem, dem aufgrund eines festgestellten Verstoßes gegen diese Geschwindigkeitsbeschränkung eine Eintragung ins FAER (früher VZR), vulgo Punkte, droht, wärmstens zu empfehlen, sich hiergegen gerichtlich zur Wehr zu setzen. Die sogenannte Punktereform hatte u. a. zum Ziel, daß nur noch schwere Verstöße gegen Verkehrssicherheitsvorschriften zu Eintragungen (Punkten) führen. Aus diesem Grund führen verschiedene Arten von Verstößen, für die es früher Punkte gab, heute nicht mehr zu Eintragungen. Hierzu zählen u. a. Verstöße gegen im Rahmen von Umweltzonen angeordneten Verkehrsverboten. Auch wenn das bislang nicht ausdrücklich differenziert wird, und es hierzu m. W. noch keine einschlägige Rechtsprechung gibt, so ist doch davon auszugehen, daß dieser Grundsatz auch für Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten muß, bei deren Anordnungen Verkehrssicherheitsaspekte keine Rolle gespielt haben. Hier wäre eine Klärung durch Rechtsprechung deshalb sehr wünschenswert.

 

In Bad Soden-Salmünster wird seit vielen Jahren mit mal mehr, mal weniger Tamtam und mit z. T. abstrusen Argumenten eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen bzw. allgemein mehr Lärmschutz an der A 66 gefordert. Das FDP-geführte Ministerium bzw. die Straßenbauverwaltung als zuständige Straßenverkehrsbehörde haben diese wiederholt vorgetragenen Forderungen stets zurückgewiesen, da - u. a. durch die vorhandenen Lärmschutzwände - die nach den Vorschriften der 16. BImSchV berechneten Beurteilungspegel die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht überschreiten. Der jetzige grüne Verkehrsminister hingegen bedient mit populistischen Entscheidungen dieser Art seine Klientel. "Ruhe" hat er (wie zu erwarten) deswegen dennoch nicht, auch wenn die Seite, von der diese neuen Forderungen erhoben werden, zumindest Stirnrunzeln erzeugt.

 

http://osthessen-news.de/n11550807/schallschutz-auf-der-kinzigtalbruecke-muss-verbessert-werden.html

 

Sollte sie tatsächlich Landrätin werden, wird sie damit auch Kreisordnungsbehörde und in dieser Eigenschaft auch Straßenverkehrsbehörde, und zwar gem. § 4 HKO,HE in persona. Dann wird sie noch viel zu lernen haben.

 

Lärm und Lärmschutz sind höchst subjektive Angelegenheiten, und populistische, rechtswidrige Entscheidungen im StVO-Bereich führen in der Regel nicht zu einer Befriedung, sondern zu immer neuen Forderungen ("der hat doch auch...").

 

Das in der Presse veröffentlichte Bild von der halbstationären Meßanlage wurde übrigens nicht im betroffenen Streckenabschnitt, sondern in Höhe der AS Bad Orb/Wächtersbach in FR Frankfurt aufgenommen. Dort ist - aus Verkehrssicherheitsgründen - eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h angeordnet.

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Es gibt bei uns ein Autobahnstück, das ist dreispurig und dort ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung. In letzter Zeit, Winter, gab es dort einige schwere Unfälle. Ich verstehe nicht, warum dort keine Geschwindigkeitsbeschränkung ist. Das wäre das erste was ich für diesen Bereich festlegen würde.

Man kann denken was man möchte. Es macht einfach Sinn an einigen Stellen tatsächlich die Geschwindigkeitsbeschränkung einzurichten. Auch wenn die Stelle eigentlich ungefährlich ist, kommt es doch aus ungeklärten Gründen immer wieder zu Unfällen. Um künftig Unfälle zu verhindern macht es Sinn, die Geschwindigkeit zu beschränken, die Geschwindigkeit und den Abstand zu kontrollieren. Wenn keine Unfälle mehr passieren, wird der ein oder andere nicht mehr verstehen, warum dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist. Obwohl die sinnvoll ist.

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Um künftig Unfälle zu verhindern macht es Sinn, die Geschwindigkeit zu beschränken, die Geschwindigkeit und den Abstand zu kontrollieren. Wenn keine Unfälle mehr passieren, wird der ein oder andere nicht mehr verstehen, warum dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist. Obwohl die sinnvoll ist.

Dazu muß man die Unfälle erst mal analysieren und die Ursachen eingrenzen. Wenn die Unfälle passieren weil ein paar Deppen zb im Winter meinen mit SR auf Schnee fahren zu müssen oder im Regen mit Reifen der Marke Arschiglatti mit 200 hilft auch kein Limit.

Das viele Limits schlicht politisch ideologisch begründet sind zeigt die Harnäckigket des Verkehrsbehinderungsministers in BW.

Da Er kein generelles Limit von 120 durchsetzen kann behilft man sich jetzt mit Tempo 80 bei nasser Straße. Würde da nicht 120 als Limit erst mal ausreichen? Würde der Akzeptanz sicher förderlich sein.

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Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist ausschließlich aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO) angeordnet.

Interessant. Woher weißt Du das?

 

Vor diesem Hintergrund ist jedem, dem aufgrund eines festgestellten Verstoßes gegen diese Geschwindigkeitsbeschränkung eine Eintragung ins FAER (früher VZR), vulgo Punkte, droht, wärmstens zu empfehlen, sich hiergegen gerichtlich zur Wehr zu setzen. (...) Hierzu zählen u. a. Verstöße gegen im Rahmen von Umweltzonen angeordneten Verkehrsverboten. Auch wenn das bislang nicht ausdrücklich differenziert wird, und es hierzu m. W. noch keine einschlägige Rechtsprechung gibt, so ist doch davon auszugehen, daß dieser Grundsatz auch für Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten muß, bei deren Anordnungen Verkehrssicherheitsaspekte keine Rolle gespielt haben. Hier wäre eine Klärung durch Rechtsprechung deshalb sehr wünschenswert.

Klingt auch interessant. Ich nehme an, Du bist aufgrund Deiner juristischen Ausbildung in der Lage, das entsprechend einzuschätzen. Solltest Du dann nicht auch eine juristische Klärung herbeiführen?

 

Das FDP-geführte Ministerium (...) Der jetzige grüne Verkehrsminister

Wie so oft: derjenige, der meine Meinung vertritt, hat natürlich recht.

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Das ist einfach: die Tatsache, daß auf einer Autobahn geblitzt wird, ist immer Abzocke. Lärmschutz und Unfallverhütung sind einfach nur vorgeschobene Erklärungen der Polizei, die damit ihre Quoten erfüllen und Geld in die Kassen bringen will.

@biber: :cool:;) . Du könntest echt ein guter Freund von mir werden ;) . Du kannst schon gescheit denken, Du brauchst Dich nur mal umzupolen :rolleyes: .

Im Ernst, die osthessische Polizei stellt sich wie so viele andere auch so naiv an und tut nun so plump überrascht, wenn ein sinnwidriges Limit massig Regelbrecher produziert. Bedenklich ist auch die Art und Weise der Aufstellung vom schweren Blitz-Anhänger: Im Außenbereich einer Kurve und dann noch in einem Notfallbereich. Es sind dafür schon ein paar Dämlichkeitssterne zu vergeben.

Weiterhin bedenklich auch hinsichtlich Meßmurks könnte natürlich der Leitpfosten direkt vor dem Laser-Meßanhänger sein, zu dem schon bekannten Grundsatzproblem jeder PSS-Art ((semi-)stationär, mobil) tendenziell nicht mehr als standardisiertes Meßverfahren anerkannt zu sein.

:nolimit:

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ein Schild ist etwas billiger als ne VBA. Ihr erwartet doch von der Politik sparsamen Umgang mit dem Steuergeld.

@zorro69: Blech-Tempolimits (auf BAB) sollte es eigentlich nicht mehr geben. Das ist echt fossil im digitalen Zeitalter. Bekannterweise braucht die Wegelagereibranche solch eine fossile Basis zum Überleben. Geld ist sicherlich nicht das Thema! Die Zukunft sind digitale, flexible Schilder. Man braucht dazu auch nicht immer teuere Brücken-VBAs. Es gibt auch kleine VBAs und schon schon längst auch einfache Schilder als Matrix-Display.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Weiterhin bedenklich auch hinsichtlich Meßmurks könnte natürlich der Leitpfosten direkt vor dem Laser-Meßanhänger sein, zu dem schon bekannten Grundsatzproblem jeder PSS-Art ((semi-)stationär, mobil) tendenziell nicht mehr als standardisiertes Meßverfahren anerkannt zu sein.

 

Ich sollte mir, bevor ich deine Beiträge lese, Windeln anziehen.

Dann könnte ich vor Lachen, ohne Hemmungen, lospinkeln.

 

 

 

Gruß

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Woher weißt Du das?

@biber: Eine vollkommen unnötige Troll-Frage! Posting #22 von @z282 ist eines der besten Postings, die ich jemals im RF gelesen habe!

 

@sobbel schrieb:

Wobei u.U. Kosten entstehen, die du trägst?

@sobbel: Was ist mir Dir zur Zeit los? Irgendeine Laus über die Leber gelaufen?

:nolimit:

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Eine vollkommen unnötige Troll-Frage!

Natürlich. Jede Nachfrage nach der Grundlage für irgendwelche Behauptungen ist unnötig und trollig. Wo kämest Du z.B. hin, wenn Du auch nur jede zweite Deiner wilden Behauptungen wenigstens halbwegs relevant und nachvollziehbar begründen bzw. belegen müßtest.

 

Posting #22 von @z282 ist eines der besten Postings, die ich jemals im RF gelesen habe!

Erster Gedanke: es wäre schön, wenn man das auch mal über einen Deiner Beiträge sagen könnte. Zweiter Gedanke: dann ist er mit ziemlicher Sicherheit eher realitätsfrei. Aber der Autor wird sich ja sicherlich noch äußern.

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Natürlich. Jede Nachfrage nach der Grundlage für irgendwelche Behauptungen ist unnötig und trollig. Wo kämest Du z.B. hin, wenn Du auch nur jede zweite Deiner wilden Behauptungen wenigstens halbwegs relevant und nachvollziehbar begründen bzw. belegen müßtest.

Du gehst da leider von einer grundsätzlich falschen Vorstellung aus. Nämlich der, daß es sich tatsächlich um reine Behauptungen handeln könnte. Wie wir aber immer wieder zu lesen bekommen, handelt es sich dabei ja schon um hinlänglich bekannte Fakten. Äußerst frevelhaft zu glauben, @m3_ würde statt Fakten zu liefern lediglich banale Behauptungen aufstellen, die zu belegen er noch nicht einmal in der Lage wäre. Seine Fakten aber muß bzw. darf man nicht weiter ("trollig") hinterfragen.
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Vor diesem Hintergrund ist jedem, dem aufgrund eines festgestellten Verstoßes gegen diese Geschwindigkeitsbeschränkung eine Eintragung ins FAER (früher VZR), vulgo Punkte, droht, wärmstens zu empfehlen, sich hiergegen gerichtlich zur Wehr zu setzen. Die sogenannte Punktereform hatte u. a. zum Ziel, daß nur noch schwere Verstöße gegen Verkehrssicherheitsvorschriften zu Eintragungen (Punkten) führen. Aus diesem Grund führen verschiedene Arten von Verstößen, für die es früher Punkte gab, heute nicht mehr zu Eintragungen. Hierzu zählen u. a. Verstöße gegen im Rahmen von Umweltzonen angeordneten Verkehrsverboten.

a) die Rechtsprechung hat die Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen mehrfach für zulässig erklärt

b) das ist kein Verkehrsverbot sondern ein Streckenverbot (andere Baustelle)

c) MW hat die Rechtsprechung bei Verstoß gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen von "erheblich rechtsfeindlicher Gesinnung" (nach dem Motto "interessiert mich nicht") gesprochen

d) ist die Regel, das Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Punkten belegt sind, eindeutig und lässt keinerlei Ermessen für die Behörde übrig - auch nicht für das Gericht, da ein "Geldbuße ja, Punkte nein" hier nicht vorgesehen ist.

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Auch wenn die Stelle eigentlich ungefährlich ist, kommt es doch aus ungeklärten Gründen immer wieder zu Unfällen. Um künftig Unfälle zu verhindern macht es Sinn, die Geschwindigkeit zu beschränken, die Geschwindigkeit und den Abstand zu kontrollieren.

Wenn man die Unfallursache nicht klären kann: Einfach mal alles verbieten und bestrafen! :bomb::doofwinkt:

Wenn es keinen Verkehr mehr gibt wird es auch keine Verkehrstoten mehr geben.

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Aus dem von @Z282 in #22 verlinkten Text:

... betont Srita Heide. Und das habe zur Folge, dass vor allem die Menschen in Bad Soden-Salmünster mit Ahl unter enorm erhöhten Lärmemmissionen zu leiden hätten. "Das kann nun wirklich niemand leugnen, der vor Ort mal eine Viertelstunde Richtung Autobahn lauscht.“

Enorm: Wer eine Viertelstunde lang an der Autobahn in Richtung auf die Autobahn lauscht kann wirklich eine Lärmemission vernehmen! :o

Da habe ich es schwerer: Die Geräusche der bei mir 200m entfernten Autobahn werden von den Kindern auf einem Schulhof übertönt. Und wenn ich das Fenster (vorschriftsmäßig wärmedämmend) zu mache, dann höre ich auch die Kinder nicht mehr.

Solange es kein objektives Maß für Lärmemissionen gibt kann jeder, der den Verkehr behindern will, aus dem hohlen Bauch heraus behaupten, es gebe überall eine ganz fürchterliche Lärmbelästigung.

 

Heide: "Es ist absolut notwendig, dass Distelrasen spätestens Ende diesen Jahres fertiggebaut ist. Für Autofahrer, die von der A7 kommen, gibt es bis Frankfurt keine Tank- und Rastanlage. Jeder weiß, wie wichtig es ist, dass man auf langer Fahrt eine Pause einlegen sollte.

Na klar: Autofahrer auf der A66 werden so aufgehalten, ihr Fahrt wird so verlängert, daß sie unbedingt ein Päuschen einlegen müssen. :mad: Sonst verhungert womöglich noch einer unterwegs.

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Heide: "Es ist absolut notwendig, dass Distelrasen spätestens Ende diesen Jahres fertiggebaut ist. Für Autofahrer, die von der A7 kommen, gibt es bis Frankfurt keine Tank- und Rastanlage. Jeder weiß, wie wichtig es ist, dass man auf langer Fahrt eine Pause einlegen sollte.

 

 

Zum pause machen reicht auch ein Parkplatz, dazu benötigt es keine Rastanlage.

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  • 2 weeks later...

 

 

Zum pause machen reicht auch ein Parkplatz, dazu benötigt es keine Rastanlage.

 

 

1. Auch ein Parkplatz ist eine Rastanlage. Der Unterschied liegt zwischen bewirtschafteter und unbewirtschafteter Rastanlage. Für beide Arten von Rastanlagen sehen Gesetzgeber (vgl. § 15 FStrG, "...den Belangen der Verkehrsteilnehmer der Bundesautobahnen dienen...") und Straßenbaulastträger ein Bedürfnis. Der Betrieb bewirtschafteter Rastanlagen (hierzu gehört Tankstelle, Restauration, Toiletten, ggf. Motel u. a., nicht aber die Verkehrsanlage (Parkplatz)) wird im Rahmen der Vergabe von Konzessionen an Privatunternehmer vergeben.

 

2. Am Distelrasen liegt der Sonderfall vor, daß die Verkehrsanlage seit Jahren fertiggestellt ist, aber ausweislich der fehlenden Bewirtschaftung wohl offenbar kein Konzessionär gefunden werden konnte. Was möglicherweise auch an dem Autohof an der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Anschlußstelle Schlüchtern-Nord liegen könnte. Anders als Rastanlagen sind Autohöfe jedoch rein private Angelegenheit ohne den besonderen gesetzlichen Hintergrund der Rastanlagen.

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a) die Rechtsprechung hat die Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen mehrfach für zulässig erklärt

Die grundsätzliche Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen ist unbestritten. Genauso unbestritten ist jedoch, daß in jedem Einzelfall die sachlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Dies ist vorliegend nicht der Fall.

b) das ist kein Verkehrsverbot sondern ein Streckenverbot (andere Baustelle)

Diese Unterscheidung gibt es seit der Neuverkündung der StVO 2013 nicht mehr. Die StVO 2013 kennt den Begriff des "Streckenverbots" nicht. Auch vorher war die Unterscheidung eher verkehrstechnischer als verkehrsrechtlicher Natur. Maßgeblich für die rechtliche Bewertung ist ohnehin die Ermächtigungsgrundlage, die § 45 StVO bietet. Demnach können die Straßenverkehrsbehörden den Verkehr beschränken, verbieten oder umleiten. Hier hat die Verkehrsbeschränkung ggf. Vorrang vor dem Verkehrsverbot, da in der Regel die mildere Maßnahme.

c) MW hat die Rechtsprechung bei Verstoß gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen von "erheblich rechtsfeindlicher Gesinnung" (nach dem Motto "interessiert mich nicht") gesprochen

Das mag ja sein, ändert aber nichts an der Tatsache, daß ein Verstoß hiergegen zumindest nicht per se die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Wenn das nicht der Fall ist, besteht meiner Auffassung nach keine Grundlage für eine Eintragung im FAER. Unbeschadet dessen kann eine solche rechtsfeindliche Gesinnung wohl für sich auch keine Bebußung rechtfertigen, sondern nur die Tat, in der sich möglicherweise eine solche Gesinnung manifestiert. Daß diese bebußt werden kann, steht außer Frage.

d) ist die Regel, das Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Punkten belegt sind, eindeutig und lässt keinerlei Ermessen für die Behörde übrig - auch nicht für das Gericht, da ein "Geldbuße ja, Punkte nein" hier nicht vorgesehen ist.

Das ergibt sich woraus?
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Dies ist vorliegend nicht der Fall.

Prima. Wann klagst Du gegen das Limit?

 

Das ergibt sich woraus?

Aus dem entsprechenden Gesetz?

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Moin Moin

 

 

Die StVO 2013 kennt den Begriff des "Streckenverbots" nicht.

Und du offensichtlich die Anlage 2 zur StVO nicht.

Als Leseempfehlung seien dir die Randnummern 55 und 60 empfohlen.

 

 

Gruß

 

Oh weh...

 

"Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung" ist etwas anderes als "Streckenverbot" war. Der Begriff der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung ist eingeführt zur Unterscheidung von der Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung (vgl. lfd. Nr. 50 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1d StVO). Letztere aber war in § 41 StVO 1970 Bestandteil der Streckenverbote, zu denen im übrigen auch Überholverbote und Mindestgeschwindigkeiten zählten...

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a) die Rechtsprechung hat die Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmschutzgründen mehrfach für zulässig erklärt

Noch eine Blüte unserer Rechtsprechung: Lärmschutz gegen einen Hahnenschrei :mad:

Generationen lang haben Menschen Hühner gehalten und sich nicht am morgendlichen Geschrei der Hähne gestört. Und dann verklagt einer seinen Nachbarn deshalb und bekommt dabei auch noch Recht. :vogelzeig:

Lärmschutz beruht lediglich auf subjektiven Empfindungen oder Behauptungen, die nicht objektiv beweisbar sind.

Wenn solche Urteile unter staatlichem Zwang auch befolgt werden müssen - wer mit den Sprüchen der Narrengilde in den Gerichten etwas zu begründen versucht diskreditiert sich selbst.

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Moin Moin

 

 

"Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung" ist etwas anderes als "Streckenverbot"

Du betreibst nicht zielführende Wortklauberei.

 

 

 

Der Begriff der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung ist eingeführt zur Unterscheidung von der Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung (vgl. lfd. Nr. 50 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO, § 45 Abs. 1d StVO).

Das würde dann sinnvoll sein, wenn es keine unterschiedlichen Verkehrszeichen gäbe - gibt es aber.

Die lfd. Nr. 50 stützt deine These nicht, da geht es um die Zone.

 

 

Gruß

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Daraus:

Tatbestand

Die Klägerin verlangt Unterlassung der Beeinträchtigung ihres Grundstücks.

 

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn. Die Klägerin wohnt seit 2 Jahren auf ihrem Grundstück mit der postalischen Anschrift ... . Der Beklagte wohnt seit ca. 20 Jahren auf seinem Grundstück mit der postalischen Anschrift ...

Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

...

Sie [Die Klägerin] sei die einzige Anwohnerin, die sich gestört fühle.

Das Halten von Hühnern und Hähnen sei ortsüblich. In unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grundstücken der Parteien würden 9 weitere Personen Hühner und Hähne halten.

Eine Frau zieht aufs Land und beginnt, ihre seit langem ansässige Nachbarschaft mit Klagen vor Gericht zu terrorisieren. Der von ihr behauptete Lärm hat ihre übrige Nachbarschaft nicht gestört. Wenn die Justiz sich von solchen Personen als Büttel gebrauchen läßt verliert sie das Vertrauen von anderen Teilen der Bevölkerung.

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... wenn morgens um 3 Uhr der Hahn 20 bis 30 Meter neben deinem Bette kräht... vielleicht denkst Du dann etwas anders.... Lese mal das Urteil und die Hintergründe um Hahnenschreiurteil

Das ist nur ein Beispiel von vielen.

 

Die Leute wehren sich inzwischen mit lauteren und unlauteren Mitteln gegen jegliche Beeinträchtigung die in Ortschaften unvermeidbar sind.

Da wird versucht Bauvorhaben zu verhindern, weil die Bebauung sprich Besiedelung vom Nachbargrundstück mit Verkehr verbunden ist.

Zustimmung zu einer Straße gibt es nur, wenn die Straße nur zu paar Stunden, und keinesfalls am Wochenende befahren werden darf. Zusätzlich werden noch bauliche Maßnahmen gefordert die den Verkehr einbremsen.

Gern genommen ist auch, Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Blitzer vor der Haustüre.

Sperren von Straßen in der Nacht und Wochenende.

 

Es ist nun mal so, in einer Gemeinschaft beeinträchtigt man sich gegenseitig. Und manche Dinge muss man einfach hinnehmen. Wer auf das Dorf zieht darf sich nicht über Gülle auf den Feldern und Wiesen beschweren. Und wenn Kühe Kuhglocken tragen ist es eben so, genauso wie wenn die Dorfkirche Glocken hat. Wer an eine Hauptverkehrsstraße zieht muss Verkehrslärm aushalten, ebenso wer die Feuerwache, Polizei oder Rettungsdienste einschließlich Hubschrauber in der Nachbarschaft hat.

 

Das sollten die Gerichte wieder mal beherzigen, schließlich kann sich jeder ja seinen Wohnort aussuchen, und vorher prüfen ob da etwas stören könnte.

 

MfG.

 

hartmut

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Daraus:

Tatbestand

Die Klägerin verlangt Unterlassung der Beeinträchtigung ihres Grundstücks.

 

Die Parteien sind Grundstücksnachbarn. Die Klägerin wohnt seit 2 Jahren auf ihrem Grundstück mit der postalischen Anschrift ... . Der Beklagte wohnt seit ca. 20 Jahren auf seinem Grundstück mit der postalischen Anschrift ...

Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

...

Sie [Die Klägerin] sei die einzige Anwohnerin, die sich gestört fühle.

Das Halten von Hühnern und Hähnen sei ortsüblich. In unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grundstücken der Parteien würden 9 weitere Personen Hühner und Hähne halten.

Eine Frau zieht aufs Land und beginnt, ihre seit langem ansässige Nachbarschaft mit Klagen vor Gericht zu terrorisieren. Der von ihr behauptete Lärm hat ihre übrige Nachbarschaft nicht gestört. Wenn die Justiz sich von solchen Personen als Büttel gebrauchen läßt verliert sie das Vertrauen von anderen Teilen der Bevölkerung.

 

Es gibt aber auch genug andere Entscheidungen hierzu, wobei es auch Entscheidungen mit zeitlichen Einschränkungen und/oder Anzahl der Hähne gibt.

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Moin Moin

 

 

"Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung" ist etwas anderes als "Streckenverbot"

Du betreibst nicht zielführende Wortklauberei.

 

Dieser durchschlagenden und substantiierten Argumentation ist natürlich nichts entgegenzusetzen, und sie wird sicherlich schon viele Gerichte überzeugt haben. Seltsam nur, daß der VO-Geber offenbar die Notwendigkeit gesehen hat, den einen gegen den anderen Begriff zu ersetzen, vgl. BR-Drs. 153/09 (S. 39) gegen BR-Drs. 428/12 (s. 83). Aber wahrscheinlich sind die Autoren der StVO auch nur kleinliche Wortklauber...

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