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Vollzug Des Straßenverkehrsgesetzes ...auferlegung Eines Fahrtenbuches


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Hallo geschätzte Sachkundige und/oder erfahrene Verkehrsteilnehmer

 

kurze Beschreibung des Sachverhalts:

 

PKW eines Familienmitglieds mit 21 km/h zu schnell (nach Abzug) innerorts durch die dortige Kommune fotografieren lassen.

 

Folge:

Anhörungsbogen mit der Bemerkung des Zeugenverweigerungsrechts zurückgeschickt.

Hausbesuch des hiesigen Ordnungsamtes bekommen, das den Fahrer ermitteln wollte. Wiederholte Aussage bezugnehmend des Zeugenverweigerungsrechts im Falle eines Familienangehörigen.

Aktuell -->

Anschreiben

Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes ...Auferlegung eines Fahrtenbuches:

Der Fahrer konnte nicht ermittelt werden obwohl die erforderlichen Festestellungen mit der, dem Delikt angemessenen Sorgfalt durchgeführt wurde.

Da Sie als Fahrzeughalter von sich aus, keine Vorsorge getroffen haben die korrekte Ermittlung des Fahrers zu ermöglichen, erwägen wir die Führung eines FB anzuordnen.

Bevor wir die entsprechende Anordnung erlassen, möchten wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Frage:

Gibt es eine angemessene Formulierung/Stellungnahme welche die Auswirkungen möglichs gering hält?

..und wenn ja bitte ich um Vorschläge.

 

P.S.: Ich möchte keine Tips wie ich mich aus der Situation schleiche.

Ich würde gerne auf moralinsaure Bemerkungen verzichten und lieber auf konstruktive legale Hinweise hoffen um das Ausmaß des Vollzugs möglichst gering zu halten.

 

Ich danke im vorraus allen kundigen Hinweisgebern und auch allen Unkundigen die sich Ihrer Bemerkungen enthalten konnten.

DANKE

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Hallo ElliPirell2, herzlich willkommen im Radarforum.

Ganz allgemein, die berechtigte Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht ist kein Grund, auf das kostenpflichtige Fahrtenbuch zu verzichten. Ist eine Ermessensentscheidung der Verwaltung.

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Na klar doch! Vielleicht so:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

sekbstverständlich ist mir bewusst, dass die Fahrtenbuchauflage für das Fahrzeug, mit dem der Verstoss begangen worden ist, rechtmässig wäre, weil die Feststellung des hierfür verantwortlichen Fahrzeugführers nicht gelungen ist.

Jedoch wollte ich mit meinem mehrmaligen Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht lediglich die Intelligenz und Arbeitseinstellung Ihrer Mitarbeiter testen. Dadurch, dass der verantwortliche Fahrzeugführer somit im engsten Familienkreis zu suchen gewesen wäre bin ich der Meinung, dass nicht hinreichend genug ermittelt worden ist. Somit wäre eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches unangemessen und unverhältnismässig.

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@TE:

Du solltest Dir keine Gedanken mehr um DAS Fahrtenbuch machen, sondern um DIE Fahrtenbücher. Wer so wie Du um eine Auflage zum Führen bettelt, soll sie bekommen.

 

Und nebenbei: Die Anordnung selbst ist mit Kosten verbunden.

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dann eher so: Da der Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht, die Zahl der möglichen Fahrer auf eine sehr kleine Anzahl von Personen begrenzt hat, bin ich der Meinung, dass ich sehr wohl bei der Ermittlung des Fahrers im gesetzlichen Maße mitgewirkt habe. Des weiteren bin ich der Auffassung, dass die Ausübung eines gesetzlichen Rechts nicht zum Nachteil gereichen darf.

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Kurz und gut... gegen die FB-Auflage anzugehen ist müßig da sie zu recht ergangen ist und dieses auch vor den Gerichten Bestand hat.

Solltest Du noch keine "Rechnung" für die Anordnung erhalten haben... der Gebührenrahmen sieht dafür bis zu 200 Euro für den Halter vor...

 

 

Und nein, ich bin weder mit @u14325 noch mit @zorro69 verwandt..

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Das liest sich zumindest vernünftig.

Ich bin mir echt nicht sicher, ob zorro69 den Text nicht ironisch gemeint hat. Die Verwaltungsbehörde wird - die Rechtsprechung kennend - darüber jedenfalls nur müde lächeln können.

 

Nochmal es geht NICHT darum dagegen anzugehen. Es geht darum die Sanktionen im Rahmen zu halten.

Du hast da (wie schon im Startbeitrag) was falsch verstanden: die Fahrtenbuchauflage ist die Sanktion.

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...immer noch danke an die Antwortschreiber.

Ich bin mir jedoch immer noch nicht sicher ob irgendjemand meine Frage wirklich verstanden hat oder warum jeder glauben will es ginge hier darum etwas abzuwenden.

Die Auflage ein Fahrtenbuch zuführen ist einzusehen - ob nun für 12 24 36 Monate ist wohl eher entscheidend und somit auch die Stellungnahme im Vorfeld. Mit einer Stellungnahme

a la u4325 kann ich gar nix anfangen. Die von Zorro ist zumindest bearbeitungswürdig

 

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Die Auflage eines Fahrtenbuches ist nicht der Horror, als der sie hier oft dargestellt wird.

Nutzer von Dienstwagen führen es freiwillig, um damit Steuern zu sparen.

Wer nach "Fahrtenbuch elektronisch" googelt findet Geräte, die das Fahrtenbuch automatisch führen.

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Die Auflage eines Fahrtenbuches ist nicht der Horror, als der sie hier oft dargestellt wird.

Nutzer von Dienstwagen führen es freiwillig, um damit Steuern zu sparen.

Das ist vollkommen richtig.

Wer nach "Fahrtenbuch elektronisch" googelt findet Geräte, die das Fahrtenbuch automatisch führen.

Das stimmt auch. Jedoch werden diese elektronischen Fahrtenbücher -zumindest hier- nicht akzeptiert.

 

Ein Fahrtenbuch ist jedoch keine Sanktion, kein Nachteil und keine Strafe. Der TE kann versuchen glaubhaft zu machen, dass die mangelnde Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrers nicht darauf zurückzuführen war den Fahrer zu schützen, sondern um die Reaktion der Behörden auszuloten. Wenn der Verdacht entsteht, dass auch zukünftig Verstösse gedeckt werden würden, wäre eine Auflage für alle Fahrzeuge in Erwägung zu ziehen.

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Moin Moin

 

 

Du hast dich schon im Vorfeld tolpatschig und unklug geäußert - Zorro erwähnte das ja schon.

Diesen Pfad solltest du nicht verlassen, sonst denkt die Behörde noch, ihr würden unterschiedliche Autoren schreiben.

Die Behörde jedenfalls wird ihr möglichstes tun, dir zu geben, um was du bettelst.

Dabei ist es unerheblich was die jetzt, nachdem der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, noch an Schriftsätzen von dir zu lesen bekommen.

 

Wenn du die Anhörung so großkotzig und arrogant formuliert hast und den OA Beamten so behandelt hast, wie es dein Auftreten hier vermuten lassen, ist das Einstielen des FB von der Behörde nur allzu verständlich.

 

 

 

 

Gruß

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Nun, vermutlich ist der Sprössling um Probezeitverlängerung und Aufbauseminar herumgekommen.

Unter Inkaufnahme eines Fahrtenbuches. Nun soll die Dauer dessen so kurz wie möglich gehalten werden.

Wenn aus der Stellungnahme interpretiert werden kann, dass zukünftig wieder genauso (oder eben nicht anders) gehandelt werden würde, könnte sich dies in der Dauer niederschlagen.

 

In dieser von mir vermuteten Konstellation wüsste ich genau, wie ich agieren würde.

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@sobbel und @u14325

Ihr solltet einfach mal lesen lernen - blödsinn schreiben in schlechtem Deutsch könnt ihr ja schon.
Annahmen und Vermutungen fallen unter die Kategorie Fiktion - aber Sherlock u14325 wissen genau wie zu agieren ist.
Darüber hinaus unsachlich und nicht faktengemäß, emotionsgeladen und auf unverständliche Art rachsüchtig.
Wo steht dass ICH derjenige bin dem das Fahrtenbuch auferlegt wird?
Wieso wird hier unterstellt, dass es um eine Trickserei/Schwindelei zur Vermeidung geht?
Ich fragte hier explizit um Hilfe bei einer Stellungnahme und sonst um gar nichts.
Es steht aber auch hier, daß ich darum gebeten habe, daß eben solche vermeintlichen o.g. Sachkundigen und ihre zur Schau gebrachten begrenzten Fähigkeiten in Sachen Aufnahme und Verarbeitung Abstand nehmen möchten. (Die Möglichkeit, daß evtl. jmd der beiden tatsächlich Entscheidungsgewalt hat jagt mir kalte scchauer über den Rücken)
WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL:
Höflichkeit und Bestimmtheit haben mit Arroganz nichts zu tun. Wenn @Sobbel nur Umgangssprache versteht so ist das mir nicht in beleidigender Weise anzulasten.
Jeder kann, wenn er neben den Sonnenbädern in Selbstgerechtigkeit noch Zeit findet, sich weiterbilden.
Selbst reine Höflichkeit und bitten hilft nicht, davon verschont zu werden - meine Großmutter meinte schon, das gegen (....) kein Kraut gewachsen sei.
Letztlich richte ich nochmals eine Bitte an die beiden "Spezialisten" wenn ihr WIRKLICH helfen wollt - lernt das Gelesene zu verstehen und urteilt nicht selbstherrlich ohne die Fakten zu berücksichtigen. Wenn ihr euch in diese Richtung weiterentwickelt werdet ihr bestimmt noch wertvolle Mentoren mit qualitativ anspruchsvolleren Posts (Qualität vor Quantität).
Ich möchte mir hier nochmal bei allen ANDEREN und Einem im speziellen bedanken. Auch nochmals danke an Zorro, der beim 2. Anlauf seine seriöse Seite zeigte.
DANKE


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@ElliPirell2:

 

Offensichtlich bist Du geistig völlig unbewaffnet. Sogar im Nachbarforum hat man Dir alles genau dargelegt.

Sicher hatte auch Deine Großmutter Recht, bestimmt hatte sie Dich zu diesem Zeitpunkt schon durchschaut.

Freu Dich einfach auf das Fahrtenbuch und die Erkenntnis, dass andere doch (viel) cleverer sind als Du.

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Der TE hat in #1 das Schreiben der Behörde so zitiert:

 

Der Fahrer konnte nicht ermittelt werden obwohl die erforderlichen Festestellungen mit der, dem Delikt angemessenen Sorgfalt durchgeführt wurde.

Da Sie als Fahrzeughalter von sich aus, keine Vorsorge getroffen haben die korrekte Ermittlung des Fahrers zu ermöglichen, erwägen wir die Führung eines FB anzuordnen.

Bevor wir die entsprechende Anordnung erlassen, möchten wir Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

 

Frage eins: ist das realistisch, dass eine Behörde sowas schreibt?

Frage zwei was bezweckt die Behörde damit, wenn sie sowieso die FB Auflage durchführen will?

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Frage eins: ist das realistisch, dass eine Behörde sowas schreibt?

Frage zwei was bezweckt die Behörde damit, wenn sie sowieso die FB Auflage durchführen will?

Die Antwort auf die erste Frage erübrigt sich ja eigentlich vor dem Hintergrund, daß es die Behörde in diesem Fall offensichtlich getan hat. Abgesehen davon kann ich es aber auch von der hiesigen Behörde bestätigen. Selbst gesehen/gelesen.

Zur zweiten Frage läßt sich wohl sagen, daß es ein gängiges Prozedere ist, dem von der angedrohten Maßnahme Betroffenen noch einmal die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, mit der er ggf. die Verhängung des Fahrtenbuches abwenden kann. Je nachdem eben, wie (geschickt) er sich dazu einläßt. Daß die Behörde "sowieso die FB-Auflage durchführen will", ist aus meiner Sicht eine unbewiesene Behauptung/Unterstellung. Es ist vielmehr eine mögliche "Standardmaßnahme" für den Fall, wo sich bei erheblichen Verkehrsverstößen der Fahrzeugführer nicht ermitteln läßt.

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Moin Moin

 

 

Wo steht dass ICH derjenige bin dem das Fahrtenbuch auferlegt wird?

Der, dem diese Auflage droht ist völlig unerheblich.

DU bist es, der hier arrogant und großkotzig aufschlägt.

 

 

Höflichkeit und Bestimmtheit haben mit Arroganz nichts zu tun.

Das ist zweifellos richtig.

Du warst allerdings weder höflich und bestimmt.

 

 

Letztlich richte ich nochmals eine Bitte an die beiden "Spezialisten" wenn ihr WIRKLICH helfen wollt

Du spielst Spielchen mit der Behörde - warum also sollte ich dir helfen wollen?

 

 

Wo steht dass ICH derjenige bin dem das Fahrtenbuch auferlegt wird?

 

Ich möchte keine Tips wie ich mich aus der Situation schleiche.

Das beschreibt m.M.n. schon sehr eindeutig, wem die FB Auflage blüht.

Aber das nur am Rande, zum Thema

WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL

 

 

 

 

Es steht aber auch hier, daß ich darum gebeten habe, daß eben solche vermeintlichen o.g. Sachkundigen und ihre zur Schau gebrachten begrenzten Fähigkeiten in Sachen Aufnahme und Verarbeitung Abstand nehmen möchten.

Das Leben ist halt kein Mädchenpensionat.

 

 

Gruß

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Hallo, @alle,

 

dieser Thread zeigt wieder anschaulich, warum sich hier schon seit längerem kaum noch neue Mitglieder anmelden und vor Allem, warum neue Mitglieder sich nicht dauerhaft einbringen, um anderen zu helfen.

 

Elli hat hier eine berechtigte Frage gestellt und wird gleich angegangen, als ob sie ein Kapitalverbrechen begangen hat und das teilweise in so unhöflicher Form, dass man nur den Kopf schütteln kann.

 

Insbesondere Du, Sobbel, zeigst hier wieder einmal ein Verhalten, wie es einem Polizeibeamten nicht würdig ist und wenn Du Dich so gegenüber den Mitbürgern verhältst, mit denen Du es dienstlich zu tun hast, braucht man sich nicht wundern, wenn der Ruf der Polizei immer mehr leidet. :devil:

 

Hallo, ElliPirelli2,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

In einem Punkt muss ich meinen Vorschreibern recht geben: Es war unklug, sich einfach nur auf das Aussageverweigerungsrecht zu berufen, aber das sollte man hier jemandem, der noch nie mit so etwas zu tun hatte, nicht zum Vorwurf machen.

 

Ich bezweifle zwar, dass Du mit einem Schreiben an die Bußgeldstelle noch das drohende Fahrverbot abwenden kannst, aber ausschließen möchte ich es nicht, vor Allem dann nicht, wenn Du dem Sachbearbeiter glaubhaft machen kannst, dass Du schlicht und ergreifend davon ausgegangen bist, dass Du, wenn es sich um einen nahen Familienangehörigen handelt, keine Angaben zur Person des Fahrers machen musst und dass Du Deiner Ansicht nach lediglich Dein recht wahrgenommen hast.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Q Treiberin,

 

so, wie ich es gelesen habe, scheint es doch zu drohen und da ist es m. E. ganz normal, dass sich jemand erkundigt, ob und wie er diese Zeit kurz halten kann.

 

Stimmt, nur der TE kann schreiben was er will, es ist in den meisten Fällen ohne jede Relevanz!

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... so, wie ich es gelesen habe, ....

.... hast Du offenbar völlig falsch gelesen. Denn im Eingangsposting steht zu lesen:

 

PKW eines Familienmitglieds mit 21 km/h zu schnell (nach Abzug) innerorts durch die dortige Kommune fotografieren lassen.

 

Folge:

[...]

Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes ...Auferlegung eines Fahrtenbuches:

 

Frage:

Gibt es eine angemessene Formulierung/Stellungnahme welche die Auswirkungen möglichs gering hält?

..und wenn ja bitte ich um Vorschläge.

 

P.S.: Ich möchte keine Tips wie ich mich aus der Situation schleiche.

1. bei 21 km/h droht kein Fahrverbot. Solltest Du wissen.

2. steht da eindeutig: Fahrtenbuch!!

3. steht da ausdrücklich, daß keine Tips erwartet werden, mit denen man sich aus der Situation schleichen könnte. Allerdings nicht aus der, würde ein Fahrverbot drohen, sondern eben das Fahrtenbuch betreffend.

 

Soderle. Und wenn Du weiterhin den Thread ein wenig aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir der freche Ton auch nicht entgangen. Wer da erwartet, mit Samthandschuhen angefaßt zu werden, darf von mir aus gern mehr als lange warten. Deine Moralpredigt, insbes. @sobbel gegenüber, hättest Du Dir also sparen können. Ich fand die Bemerkungen von @sobbel im übrigen durchaus angemessen.

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Bluey,

. bei 21 km/h droht kein Fahrverbot. Solltest Du wissen.

stimmt, der Fehler lag bei mir.

 

Ich habe mich schlicht und ergreifend verschrieben, denn es war ja ganz klar, dass es nur um ein Fahrtenbuch ging.

 

Zum Tonfall:

 

Das Ganze hat sich auf beiden Seiten aufgeschaukelt und daran war Elli ganz sicher nicht allein schuld und ob ich mich an dem Tonfall einzelner Mitglieder hier störe oder nicht darf wohl mir überlassen werden.

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nochmal im Ernst zur Ursprungsfrage: Der Halter sagt: ich hab Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist vollkommen legitim. Das heisst doch für die Behörde: "Bitte suchen Sie im engsten Familienkreis,

Vater Sohn Oma Mutter.. Wie kann da die Behörde behaupten, sie hätte mit "vertretbaren Aufwand" den Fahrer nicht ermitteln können? Das sind ein paar Klicks im Einwohnermeldeamt. Das ist in meinen Augen reiner Bluff.

 

 

 

btw: Vater Sohn Oma Mutter....

 

 

 

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Dass das FB auferlegt wird ist "gewollt" und soll nicht angefochten werden.

 

Es geht um die "bis zu 200,-€" und die ggf. "zu führen bis" (1 Jahr / 2 Jahre / ...) ... hier als Bsp. 50,- € und 1 Jahr "herauszuschlagen" lag / liegt im Interesse der TE.

 

Hier eine Formulierung zu finden, bei der der SB nicht noch mehr angepisst ist und das Höchstmaß anstrebt, ist der Sinn der Post's der TE'in.

 

Die Antwort kann aber nur ein Erfahrungsträger geben, ob das VERMUTLICH überhaupt möglich ist / scheint / ...

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Hallo, Zorro69,

Vater Sohn Oma Mutter.. Wie kann da die Behörde behaupten, sie hätte mit "vertretbaren Aufwand" den Fahrer nicht ermitteln können? Das sind ein paar Klicks im Einwohnermeldeamt. Das ist in meinen Augen reiner Bluff.

in meiner Verwandtschaft habe ich recht viele Personen, zu denen ich ein Aussageverweigerungsrecht habe und für die hiesige Bußgeldstelle wäre es schlicht ein Ding der Unmöglichkeit, diese zu finden, wenn es sich nicht gerade um meine Frau und meine Kinder handelt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das Ganze hat sich auf beiden Seiten aufgeschaukelt und daran war Elli ganz sicher nicht allein schuld und ob ich mich an dem Tonfall einzelner Mitglieder hier störe oder nicht darf wohl mir überlassen werden.

Ja natürlich. Jede Wurst hat einen Anfang und auch ein Ende.

 

Und genauso natürlich ist es Dir überlassen, an welchem Tonfall Du Dich störst. So wie es mir überlassen bleibt, es ggf. zu kommentieren.

 

 

 

 

Es geht um die "bis zu 200,-€" und die ggf. "zu führen bis" (1 Jahr / 2 Jahre / ...) ... hier als Bsp. 50,- € und 1 Jahr "herauszuschlagen" lag / liegt im Interesse der TE.

In der Regel verhandelt die Behörde die Gebühren und auch die Dauer nicht.

 

Die Antwort kann aber nur ein Erfahrungsträger geben, ob das VERMUTLICH überhaupt möglich ist / scheint / ...

Da wärst Du bei @QTreiberin IMHO an der richtigen Adresse gewesen.
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@Bluey ... es geht nicht um verhandeln, es geht um den Ermessensspielraum. Da entscheidt keine Maschine, die auf Grundlage von Berechnungsformeln auf eine "Zahl" kommt, sondern Menschen, die durchaus in der Lage sind den Spielraum auszukosten, oder aus welchem Grund auch immer den kleinst möglichen Satz annehmen.

 

 

QTreiberin hat im Post #9 auf die "bis zu" 200,- € hingewiesen. Was im Ansatz hilft einzuschätzen, ob es lohnt weitere Energie in die Sache zu stecken oder ob man es dabei beläßt, die "Zahl" akzeptiert und gut.

 

Warum man (mal abgesehen vom drohenden Punkt) von dem Recht gebrauch macht, den "Übertäter" nicht zu benennen ist hier nicht Gegenstand, aber es wird sicher Gründe dafür geben.

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Da wärst Du bei @QTreiberin IMHO an der richtigen Adresse gewesen.

 

Sagen wir es mal so... im Fall wie hier ("ätschibätsch, ich weiß zwar wer es war aber ich verrate es Dir nicht, weil das ist mein gutes Recht") dürfte auch eine noch so kleinlaute Stellungnahme nichts an der Entscheidung des Sachbearbeiters ändern...

 

Natürlich ist der Umfang der FB-Auflage grundsätzlich auch eine Ermessensentscheidung

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Je nun......

Das Aussageverweigerungsrecht ist aber ein gesetzlich legitimiertes Mittel, was ja aus gutem Grund nur bei einem eingeschränkten Personenkreis zur Anwendung kommt/kommen darf. Und dieses mit der AnDrohung eines Fahrtenbuches quasi aushebeln zu wollen, ist IMO sehr starker Tobak!

Er muss nun mal keinen Familienangehörigen verpetzen, und wenn er 10 Mal weiß, wer es war!!! Und in diesem Fall mit dem (kostenpflichtigen) Fahrtenbuch zu drohen geht (fast) schon in Richtung Nötigung, um den TE von der Ausübung seines gesetzlich vorgesehenen Zeugnisverweigerungsrechtes abzubringen bzw. ihn für die Wahrnehmung dessen zu "bestrafen".

Wer sagt denn, dass der TE, wenn er den betreffenden Familienangehörigen benennt, im Familienkreis nicht erheblichen "Repressalien" (mir fällt gerade kein anderes Wort ein) ausgesetzt ist?

Ich unterstelle mal, dass ein halbwegs pfiffiger Anwalt mit diesen Argumenten die Anordnung wieder kippen würde.

 

Grüße

Wolle

PS: Man könnte ihm genauso gut doch auch mit Erzwingungshaft drohen....... ;)

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@wolle63: Deinen Zeilen entnehme ich, dass du noch immer davon ausgehst, wir würden hier in einem demokratischen Rechtsstaat leben.

Der "pfiffige Anwalt" wird nichts weiter als Kosten (immer von dir bzw. anderen Steuerzahlern zu tragen) produzieren.

Ich hoffe, dass 63 nicht dein Geburtsjahr ist, weil, dann hätte ich fast gesagt es ist nicht damit zu rechnen, dass du mit zunehmender Lebenserfahrung erkennst, wie die Hasen laufen.

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Moin Moin

 

 

... ob ich mich an dem Tonfall einzelner Mitglieder hier störe oder nicht darf wohl mir überlassen werden.

Und mit welchem Recht sprichst du mir das dann ab?

 

 

 

Das Aussageverweigerungsrecht ist aber ein gesetzlich legitimiertes Mittel, was ja aus gutem Grund nur bei einem eingeschränkten Personenkreis zur Anwendung kommt/kommen darf. Und dieses mit der AnDrohung eines Fahrtenbuches quasi aushebeln zu wollen, ist IMO sehr starker Tobak!

Es ist nunmal ein Recht und keine Pflicht. Keiner muß davon Gebrauch machen.

Die Rechtsprechung hat sich reichlich damit beschäftigt.

 

 

Gruß

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Auch aus diesem Urteil lese ich heraus, dass eine einfache Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht tendenziell zur Fahrtenbuchauflage führt.

Quintessenz für mich: Ich arbeite (für die Behörde offensichtlich und für mich nachweisbar) an der Ermittlung des schuldigen Fahrers mit. Einen Erfolg dieser Mitarbeit kann ich aber natürlich nicht garantieren. Dann habe ich (gute?) Argumente gegen eine Fahrtenbuchauflage.

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Das kommt auf den Einzelfall drauf an.

 

Z.B. könnte man der Behörde schreiben, dass man den Anhörungsbogen an den Fahrer (ohne einen Namen zu nennen) weitergegeben hat, damit der seine korrekten Angaben einträgt und innerhalb der Frist meldet sich dann der (dummerweise falsche) Fahrer bei der Behörde.

Das machen die Autovermietungen doch ähnlich und sind damt aus dem Schneider.

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Eine Autovermietung kennt den Mieter in dem entsprechenden Zeitraum, somit ist es ein leichtes für sie, den "Täter" zu identifizieren, ist dieser dann nicht gefahren, sind wir entweder bei Post #1 oder er ist verpflichtet, weil kein Mitglied der Familie, etc. der unter das Recht fällt nichts zu äussern.

 

Damit würdest Du m.E. Äpfel mit Birnen vergleichen ...

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Hallo, Sobbel,

... ob ich mich an dem Tonfall einzelner Mitglieder hier störe oder nicht darf wohl mir überlassen werden.

Und mit welchem Recht sprichst du mir das dann ab?

Du schreibst hier, genauso wie ich, nicht nur als Privatmensch, sondern auch als Polizeibeamter.

 

Mit Deinen oftmals unsachlichen und pöbelnden Kommentaren schadest Du m. E. dem Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit, denn man gewinnt bei Dir den Eindruck, dass Du bei einer Diskussion mit einem Gegenüber im Dienst genauso reagierst.

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Moin Moin

 

 

... gewinnt bei Dir den Eindruck, dass Du bei einer Diskussion mit einem Gegenüber im Dienst genauso reagierst.

Wenn du dir die Beiträge des TE nochmal durchliest, wirst du feststellen, daß er an einer Diskussion nicht interessiert ist.

 

 

Weißt du, das ist die Sache mit dem Wald und dem Hineinrufen und dem was wieder rauskommt.

 

 

Gruß

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