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Deutscher Mit Ausländischen Auto Unterwegs


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Servus, da mir das noch nicht so klar ist wie das jetzt ist, frage ich am besten mal nach.

Es geht um folgendes: Ich bin deutscher Staatsbürger und will das Auto meines Vaters, welches in Rumänien (EU-Land) dort auf seine Firma zugelassen ist, hier in Deutschland fahren.

 

Geht das überhaupt? Oder kann ich das nicht, weil ich deutscher Staatsbürger bin? Ebenfalls wird das Auto nicht dauerhaft hier sein, ich werde öfters damit nach Rumänien fahren wollen.

 

Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr mich aufklären könntet! DANKE

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Moin Moin

 

 

Geht das überhaupt?

Ja.

Es gibt aber einiges zu beachten:

 

Laut Fahrzeugzulassungsverordnung dürfen im EU Ausland zugelassene Kfz am inländischen Verkehrs vorübergehend teilnehmen.

Vorübergehend bedeutet 1 Jahr. Siehe § 20 FZV

Wie deine Trips nach Rumänien zu bewerten sind besprichst du am besten mit deiner Zulassungsstelle.

 

 

Grundsätzlich besteht gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG eine KFZ Steuerpflicht für ausländische Kfz.

Da sprichst du besser mit der entsprechenden Zollstelle.

 

 

Das Ganze ist übrigens keine Frage deiner Staatsbürgerschaft.

 

 

Gruß

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das hab ich gerade gefunden:

 

Muss ein Ausländischer Mitbürger das Fahrzeug ummelden?
Ganz grundsätzlich: Auch in der EU ist die Fahrzeugzulassung nationales Recht.
Das bedeutet, das Fahrzeug ist dort zuzulassen, wo es seinen regelmäßigen
Standort hat. Die Auslegung des Begriffs "regelmäßiger Standort" und in Folge
"Lebensmittelpunkt" etc. sind auch, jeweils national etwas unterschiedlich definiert.
Unter Umständen gelten auch eigene, nationale Vorschriften, wann ausländische
Fahrzeuge anzumelden sind.

Deutsches Recht!

In Deutschland ist es so, dass das (EU-zugelassene) Fahrzeug bis zu einem Jahr
nicht umgemeldet werden braucht, solange es keinen "regelmäßigen Standort" hat.
Diese Auslegung dürfte z.B. für Touristen oder Firmenvertreter gelten, welche im
Rahmen der Urlaubsreise oder von Messen, Veranstaltungen, Vorträgen etc. durch
die Gegend fahren. Sobald das Fahrzeug einen regelmäßigen Standort hat, wie es
zum Beispiel bei einem Arbeitnehmer, welcher eine eigene Wohnung hat, der Fall ist,
muss das Fahrzeug hier, ohne Relevanz der Jahresfrist, angemeldet werden.
Ein spezieller Fall sind Grenzgängern, welche jede Woche nach Hause fahren. Hier
braucht das Fahrzeug in der Regel nicht umgemeldet werden. (Nachweise
erforderlich)

Grundsätzlich sollte man unterscheiden zwischen dem Verwaltungsakt der
Zulassung und der auch immer auftauchenden Frage der Steuer(-hinterziehung).
Laut Steuergesetz bleibt ein ausländisches Fahrzeug steuerfrei, solange es sich
unter den o.g. Voraussetzungen (kein regelmäßiger Standort) hier aufhält. Die
Steuerbefreiung entfällt, wenn und jetzt wird der Zusammenhang interessant, das
Fahrzeug durch Personen genutzt wird, welche ihren Wohnsitz in Deutschland
haben. Interessant ist hier vor allem die Tatsache, dass es hier keine Rolle spielt, ob
der deutsche Wohnsitz aus Sicht des Fahrzeugführers nur sein "Zweitwohnsitz" ist.
Diese Regelungen spielen bei der Fahrzeugzulassung keine Rolle! Wer in
Deutschland angemeldet ist, hat einen Wohnsitz hier. Das bedeutet im
Umkehrschluss, er darf kein ausländisches Kraftfahrzeug führen. Tut er es trotzdem,
verstößt er gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz. (Zumindest theoretisch). In der
Praxis bestehen eben unterschiedliche Auslegungen durch die Finanzämter, ob die
Besteuerung im Rahmen der Doppelbesteuerung zulässig ist. Diese
Rechtsüberlegungen spielen aber für die eigene Überlegung erstmal keine Rolle.

Der zweite Haken im Steuerrecht ist die Zulassung selbst. Wenn man der Auffassung
ist, dass das Fahrzeug hier angemeldet werden muss (durch z.B. den regelmäßigen
Standort) dann ergibt sich, dass das Fahrzeug ohne Zulassung in Deutschland fährt.
Das ist nach Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit und nach Steuerrecht wieder
eine Straftat, da das Fahrzeug nämlich wieder steuerpflichtig wird. (Widerrechtliche
Benutzung).

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Hallo, KlausK,

Die Schwierigkeit dürfte in der Beweisführung liegen.

nö, gar nicht.

 

Kollegen zeigen so etwas regelmäßig an und da die Zusammenarbeit mit der örtlichen Zollbehörde gut funktioniert, ist die Beweisführung gar nicht so schwer.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich weiss nur von uns in A davon.

Viele hatten ja besonders leistungsstarke Fahrzeuge in D mit Pseudowohnsitz (bei einem Verwandten) oder auch direkt auf einen Verwandten angemeldet.

Ergab einige Vorteile wie die sehr teure "Motorbezogene", Nova, etc. zu sparen.

Seit die Finanzpolizei solche Sachen vordringlich kontrolliert ist jedem eine solche Anmeldung zu heiss geworden.

Finde ich nicht ganz unrichtig, wenn ich ein zb. ein 500 PS Auto fahren will muss ich auch die Kosten dafür tragen. Nicht nur wollen aber doch nicht können. :lol:

 

Gruss gery41

 

PS

 

Mich betrifft diese Thematik sowieso nicht da mir solche Fahrzeuge schon aus Prinzip zu teuer in der Erhaltung wären.

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Wenn du als Deutscher, mit Wohnsitz in Deutschland, ein im Ausland zugelassen Fahrzeug dauerhaft hier verwenden möchtest, dann könnte dieser Paragraf interessant werden



Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

 




Abgabenordnung (AO)
§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

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Hallo, KlausK,

 

ob das Fahrzeug zwischendurch im Ausland war, spielt keine Rolle, wenn es von einem Fahrer genutzt wird, der hier gemeldet ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo nachteule, stimmt so nicht, sie Beitrag von Blaulicht.

Selbst einige große Paketdienste fahren hier in der Haustürzustellung mit polnischen Kennzeichen rum.

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