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35000 Geschwindigkeitsüberschreitungen Ungültig


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Ohhhh! Die Abzockanlage A3 Dreieck Heumar wieder....der arme Kämmerer aber auch...und es wird wieder schön belegt, daß Messungen bei temporären (Baustellen-)Beschilderungen großes Murkspotential haben:

 

Zwar sei der Verkehr vor der dortigen Baustelle schrittweise, ohne dass Schilder auf eine Begründung hinwiesen, auf 120, 100 und später 80 km/h begrenzt worden.

Die entscheidende Begrenzung auf 60 Stundenkilometer sei jedoch mit dem Hinweis auf die Baustelle ausgeschildert worden. Der Blitzer habe jedoch erst nach einem Stück freier Fahrt hinter der Baustelle gestanden.

Aus "Baustelle auf der A3 - hier wurden viele Kölner zu Unrecht geblitzt", www.express.de; 01.02.2017 http://www.express.de/koeln/baustelle-auf-der-a3-hier-wurden-viele-koelner-wohl-zu-unrecht-geblitzt-25661334

:nolimit:

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ohne dass Schilder auf eine Begründung hinwiesen
ist ja auch nicht vorgeschrieben.

Es soll Leute geben, die sagen, dass nicht vorgeschriebene Beschilderung nicht gestattet ist....

Oder die sich mit mehr als einem Schild an einem Mast überfordert fühlen

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der arme Kämmerer aber auch

 

Nicht ganz:

 

 

 

Aber die Stadt Köln will Betroffenen bereits gezahlte Bußgelder nicht zurücküberweisen!

 

 

Wobei die Zuführung zu einer Baustelle ja häufig den gleichen Abzockcharakter hat wie die Ausleitung. Warum sich also drüber so aufregen - geht doch eh Richtung Standard und den meisten VTs ist es eh nicht bekannt dass das vorher korrekt angeordnete :60: dort ungültig war :abwarten:

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Warum ungültig? Stand die Meßeinrichtung HINTER einem Schild "Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung"? Wurde auf 60km/h gemessen hinter einem Schild Vmax 80km/h?

 

 

 

 

Wenn sich ein Streckenverbot auf eine konkrete Gefahr bezieht (Gefahrzeichen und Verbotsschild sind gemeinsam angebracht), dann ist die Beschränkung beendet, nachdem man die Gefahrstelle zweifelsfrei hinter sich gelassen hat.

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

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ODER nächster Einmündung/Kreuzung.

 

DAS war noch nie der Fall - ist aber schon x-mal im Forum erwähnt worden

 

Habe ich dazugelernt, eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein "Streckenverbot"?

 

DAS ist aber eine bahnbrechende Erkenntnis

 

Und warum wenn nicht an Autobahnbaustellen die Schilder mit Ende ( Zeichen 278 ) ?

 

Schilder dürfen/sollen nur dort aufgestellt werden, wo sie nötig sind - und ein Ende-Zeichen ist nicht erforderlich, wenn die Begrenzung mit einem Gefahrzeichen verbunden ist und die Gefahr vorbei ist..

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Moin Moin

 

 

 

Ich kenneGeschwindigkeitsbeschränkunge geleten bis .... nächster Einmündung/Kreuzung.

Dann lernst du jetzt wieder etwas dazu.

Da sind sie nämlich nicht zu Ende. Jedenfalls dann nicht, wenn die Strecke weiter geht.

 

 

Gruß

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@zoellner: Inzwischen kann man noch eine Null dranhängen. Es wird nun von 400.000 Murksknöllchen gesprochen und es wurden 10 Millionen zuviel aus den Taschen der VT gezogen. Und dann noch die Dramen bei FV!

 

Der Fall schlägt richtig Wellen in den Medien :D . Klar, ein besseres Drehbuch, wie man den negativen Ruf der Geschwindigkeitsüberwachung vollends ruiniert, kann man sich fast nicht ausdenken: Über eine lange Zeit und dazu noch sehr viele VT falsch messen! Ein Super-GAU! Und jeder Knöllchen-Erhalter ist ein Multiplikator in seinem Bekanntenkreis!

 

@bluey&sobbel: :fool: Kölle Alaaf :fool: das ganze Jahre in Köln :fool: , gell! Tut mir echt leid für Euch, es ist halt wieder NRW. Und "Skandale in der Verkehrsüberwachung" ist ein Dauer-Abo für die Ewigkeit :P .

:nolimit:

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... m3

 

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hätte dort die Geschwindigkeitsanordnung stehen müssen.

Ein Bauarbeiter hat somit vergessen das Schild aufzustellen.

Die Verkehrsbehörde hätte das prüfen müssen. Wer weiß, vielleicht hat sie sogar, vielleicht stand das Schild erst da und wurde später weggenommen?

 

 

Ein Fehler kann passieren.

Nur was mich wundert, fast noch mehr als dass dieser Fehler passiert ist, dass die Autofahrer, die geblitzt wurden, auf den Vorwurf nicht reagierten.

 

"Ihnen wird vorgeworfen.. bei 60 kmH... sie überschritten...."

Hallo... da war 80

.... oder wissen die Autofahrer gar nicht welche Beschränkung galt? Skandal!

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Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hätte dort die Geschwindigkeitsanordnung stehen müssen.

Ein Bauarbeiter hat somit vergessen das Schild aufzustellen.

Einfach mal irgendwo ein Schild hinstellen und schon müssen alle langsam fahren. :doofwinkt:

Mit dem Ende der Baustelle war die Berechtigung für :60: erloschen. Oder bist Du der Meinung, Limits könnten irgendwo nach Lust und Laune aufgestellt werden? Dann brauchst Du Dich über mangelnde Akzeptanz solcher Schikanen nicht zu wundern.

 

Nur was mich wundert, fast noch mehr als dass dieser Fehler passiert ist, dass die Autofahrer, die geblitzt wurden, auf den Vorwurf nicht reagierten.

Eine bestimmte Sorte von Mitgliedern in diesem Forum rät immer wieder davon ab, gegen einen VGB oder BGB Einspruch zu erheben. Das brächte nur Rechtsanwälten ein sicheres Einkommen. Hier sieht man das Ergebnis: Die nicht berechtigte Abzocke wurde erst gestoppt, nachdem 400 000 VT dadurch geschädigt wurden.

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Die "Gnade vor Recht"-Aktion ist jetzt offiziell:

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/17457/index.html

Demnach dürfen wohl alle, die dort geblitzt wurden, sich per Online-Formular melden und Ihre Punkte zurückgeben und Ihr Geld wiederkriegen. Zu den Fahrverboten schwätzt die Quelle allerdings nichts.

 

War nach der Baustelle eigenlich :nolimit: ?

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Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hätte dort die Geschwindigkeitsanordnung stehen müssen.

Ein Bauarbeiter hat somit vergessen das Schild aufzustellen.

Die Verkehrsbehörde hätte das prüfen müssen. Wer weiß, vielleicht hat sie sogar, vielleicht stand das Schild erst da und wurde später weggenommen?

@blaulicht: Die Behörde hat nicht ein Schild vergessen. Man kann nicht einfach ein Baustellenlimit noch weiter rausziehen, wo keine Baustelle mehr ist, nur weil danach noch ein stationärer Blitzer (zum Abkassieren) gerade steht. Schilderaufstellen ist ein Verwaltungsakt. Da steht schon drin, warum und wieso. Letztendlich ist dieser Fall reif für einen Untersuchungsausschuß, insbesondere, ob die Behörden vorsätzlich ("Gier frißt Hirn") weiter abgezockt haben. Es haben doch mehrere VT darauf reagiert, guckst Du doch die Medien, da sind entsprechende Dokumente sogar abgelichtet. Die Masse der VT schluckt in der Regel alle Maßnahmen der Behörden (Schilder) und die Abzocke. Es fehlt die Muße, das Know-How, Geld, die RSV usw. . Bei Kleinviehmist zählt eh, zahlen und Frieden. Aber auch klar, gerade auf BAB gibt es immer gegenteilige VT , die auf Hieb- und Stichfestigkeit prüfen. In der Provinz können Kommunen durchaus mauscheln bzw. mit höherer Wahrscheinlichkeit hoffen, daß sie nicht auffliegen bzw. Murks unentdeckt bleibt.

:nolimit:

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Ich versteh die ganze Aufregung nicht.

 

 

Das ist doch nur die Wiedergutmachung für all die Albertos und Ersafas und die "ich bin doch gar nicht gefahren" Raser.

@sobbel; Das nennt man Galgenhumor :whistling: ! Die Hütte brennt doch lichterloh in NRW:

 

Viel zusätzliche Arbeit für die Stadtverwaltung
Die Bearbeitung eines einzigen Antrags erfordere 20 bis 30 Minuten. Sollten alle Geblitzten ihr Geld zurückhaben wollen, sei eine zweistellige Zahl von Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein ganzes Jahr lang beschäftigt.

 

 

Aus "Blitzer auf A3: Gnade für geblitzte Autofahrer - ....", Kölner Stadtanzeiger, 06.02.2017; http://www.ksta.de/koeln/blitzer-auf-der-a3-gnade-fuer-geblitzte-autofahrer---stadt-will-bussgelder-zurueckzahlen-25685950 ; Hervorhebungen von mir.
@sobbel: Eine Wiedergutmachung per "Gnadengesuch" kannte ich noch nicht. Scheinbar wurde diese Möglichkeit 2002 oder 2012 in NRW eingeführt. Wie ich Dich als Highend-Text-Producer kenne, hast Du sicherlich aus dem Stegreif Infos darüber, wer warum wann diese Gnadengesuchsmöglichkeit für Owis eingeführt hatte? Besten Dank im voraus :rolleyes: !
:nolimit:
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War nach der Baustelle eigenlich :nolimit: ?

@kasperle: Das ist die Frage, was die VBA am Blitzer gezeigt hat? Es wird ja immer kolportiert, :80: wäre zulässig gewesen: Trichter war auf :80:, eingebettet die Gefahrenstelle Baustelle mit :60:, danach logischerweise eigentlich :nolimit: . VBA zeigt dann "neues Limit" (meines Wissens restriktiv :100:). Siehe auch den BMW-Fahrer, der nach der Baustelle voll auf den Pin gegangen ist und mit RA + BILD dann den Fall aufgedeckt hat....Wie auch immer, die VBA am Blitzer zeigt die zulässige Geschwindigkeit nach dem Blitzer! Das war ja schon der Murks früher dort, deswegen Nachbesserungen. Die Messung erfolgt vor der VBA! Damit ist die Beschilderung vor der VBA entscheidend!

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

Die Hütte brennt doch lichterloh in NRW

Kein Feuer zu sehen

 

 

@sobbel: Eine Wiedergutmachung per "Gnadengesuch" kannte ich noch nicht. Scheinbar wurde diese Möglichkeit 2002 oder 2012 in NRW eingeführt. Wie ich Dich als Highend-Text-Producer kenne, hast Du sicherlich aus dem Stegreif Infos darüber, wer warum wann diese Gnadengesuchsmöglichkeit für Owis eingeführt hatte? Besten Dank im voraus :rolleyes: !

Du sprichst mich auf Gnade an?

Der ist gut.

 

 

 

Gruß

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Letztendlich ist dieser Fall reif für einen Untersuchungsausschuß, insbesondere, ob die Behörden vorsätzlich ("Gier frißt Hirn") weiter abgezockt haben.

Du hast diesbezüglich sicher schon mit den Parteien im Landtag Kontakt aufgenommen, nicht wahr?

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Da wo geblitzt wurde war :80:

@blaulicht: Theoretisch ja, praktisch kann man es auch anders interpretieren.

 

@sobbel: Deine Gefühlslosigkeit gegenüber deine kommunalen Geschindigkeitsüberwachungskollegen im fernen Köln beeindruckt mich schon. Es brennt wirklich richtig, nun gibt es eine Hotline:

 

Hotline zu Blitzer A3
Bitte wenden Sie sich telefonisch an unsere Hotline 0221/147-3003
oder schreiben Sie uns eine eMail an: blitzer.a3@bezreg-koeln.nrw.de.
Alle eingehenden Anfragen werden schnellst möglich bearbeitet.

 

 

Und vielleicht sollte dein Vorgesetzter mal eine Medienschau für Dich zusammenstellen, da schlackerst Du mit den Ohren, welche Begrifflichkeit die Medien verwenden :lol::P .

 

Und hast Du nicht beim Frühstück wie viele andere Deutsche auf sat.1 das Frühstücksfernsehen gesehen?

 

http://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/1-blitzer-abzocke-in-nrw-clip

 

Nettes Feedback :P von der interviewten Bevölkerung! Da bringen es alle Personen exakt auf die Punkte :victory: ! Und super klar erkannt von der Frau :cool: , wie es in Köln läuft!

 

@biber: Abwarten. Vorab bietet sich sicherlich ein Umzugswagen für Kölle Alaaf an :dribble: . Eine Randfigur könnte ein Cop mit Namensschild "Sobbel" sein, mit einer Blindenbinde, eine PSS liebkosend, schon mit Flammen unter dem Allerwertesten und ein Demoschild "Abzocke ist okay" hochhaltend. Auf der anderen Wagenseite dann noch eine weitere Randfigur in Tracht mit Namensschild "bluey", welche mit einer Riegl wild fuchtelnd in die Luft schießt und ein Demoschild "Es gibt doch keinen Murks in NRW" hochhält und dabei von Wutbürgern Kuchen und Kaffee ins Gesicht bekommt :P .

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

@sobbel: Deine Gefühlslosigkeit ...

Bis hierher dachte ich, jetzt schiesst du gegen mein Mitgefühl ggü. Kollegen .....

 

 

 

... gegenüber deine kommunalen Geschindigkeitsüberwachungskollegen ....

 

puh - nochmal Glück gehabt, da hast du grad noch die Kurve gekriegt.

Das sind ja gar keine Kollegen, da ist Mitgefühl völlig fehl am Platz.

 

 

 


... im fernen Köln ...

genau, ganz fern (und obendrein Alaafsager)

 

 

 

 

.... beeindruckt mich schon.

Hier muß ich mich jetzt vielmals bei dir entschuldigen.

Dich zu beeindrucken hab ich nämlich überhaupt nicht nötig.

 

 

 

Und hast Du nicht beim Frühstück wie viele andere Deutsche auf sat.1 das Frühstücksfernsehen gesehen?

Ja.

 

 

 

 

Eine Randfigur könnte ein Cop mit Namensschild "Sobbel" sein, mit einer Blindenbinde, eine PSS liebkosend, schon mit Flammen unter dem Allerwertesten und ein Demoschild "Abzocke ist okay" hochhaltend.

Das gute ist, in Köln kennt mich keine Sau.

Übrigens würde ich mit dem Stinkefinger der anderen Hand auf das offene Kölner Stadtsäckel zeigen in dem schon reichlich Euronen leuchteten.

 

 

 

Gruß

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Das sind ja gar keine Kollegen, da ist Mitgefühl völlig fehl am Platz.

@sobbel: Weiß ich doch, auch @bluey ist nicht besonders gut zu sprechen auf diese "Pseudo-Polizei-Branche". Ihr :cop01: seid jedoch selbst schuld. Wie konnte die Polizei auch nur ihre Kompetenz mit ihrer letzten Bastion BAB an Kommunen, die fiskalisch gesteuert sind, abgeben?

 

Und nun ist das Jahr keine zwei Monate alt und die Verkehrsüberwachung liegt imagemäßig am Boden. Sogar sterntv "muß" nun in jeder Sendung von Murks berichten:

 

http://www.stern.de/tv/blitzer-aerger-auf-der-a3--tausende-autofahrer-zahlten-unrechtmaessiges-bussgeld-7315590.html

Zustellungsversuch vom "Stern der Woche"

 

@blaulicht: Was Du schreibst widerspricht jeder bisherigen Quelle und jeglicher Logik im Fall. Dein bisheriges Auftreten hier im Thread ist vollkommen substanzlos.

:nolimit:

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Abwarten.

Ich interpretiere das mal so, daß selbst Du gemerkt hast, wie bescheuert Deine Idee ist.

@biber: Falsch interpretiert. Dir ist wohl die Dimension von diesem Blitzer-Fiasko nicht richtig klar. Die Wellen werden immer größer. Im Stadtrat wird es "dringliches" Thema nächsten Dienstag. Ralfi blockt. Justizminister Thomas Kutschaty nix. Übel. Es sind ja nur noch die i-Tüpfelchen für längst fällige geteerte und gefiederte Amtsrauskatapultierungen.

 

Das Innenministerium von Ralf Jäger (55, SPD) will sich zum Verhalten der Kölner Bezirksregierung nicht äußern und bezeichnet sich als „nicht zuständig“ - obwohl der Gnadenerlass ein Runderlass der Landesregierung ist. So dürfen die 400.000 zu Unrecht beknollten Autofahrer wohl nur hoffen, dass Regierungspräsidentin Walsken dem Spuk ihrer Behörde endlich ein Ende macht.

Aus "Chaos in der Bezirksregierung - Der Knöllchen-Skandal geht weiter", www.express.de; 08.02.2017, : http://www.express.de/25697072

 

@biber: Was hältst Du von der Idee, wenn der abgezockte VT die rechtliche Situation auf Klagen gegen die Behörden oder sogar zivilrechtlich gegen einzelne Personen prüft? Schadensersatz, Folgeschäden, Schmerzensgeld, angemessene Verdoppelung wegen Vorsatz, usw. sind die Stichworte. Stell Dir vor, Du wärst die Bau-Ingenieurin (siehe stern-tv-Beitrag) und hättest den Führerschein abgeben müssen. Was würdest Du machen?

:nolimit:

 

Nachtrag: Hier noch der Gnadenerlass von 2002 unter Innenminister Fritz Behrens / SPD:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2051&bes_id=3148&val=3148&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1

@sobbel: Wo warst Du da?

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Ihr :cop01: seid jedoch selbst schuld. Wie konnte die Polizei auch nur ihre Kompetenz mit ihrer letzten Bastion BAB an Kommunen, die fiskalisch gesteuert sind, abgeben?

 

 

:nolimit:

 

Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber im Rahmen seiner einschlägigen Zuständigkeitsregelungen - und somit "die Politik". Und nicht überall hat man so großes Vertrauen in die Verkehrssicherheitskompetenz der Kommunen wie in NRW...

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Das :80: Schild wurde vom :60: Schild aufgehoben und dieses durch das Ende der Gefahr (hier Baustelle).

Das gälte nur, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung in Kombination (an einem Pfosten) mit dem entsprechenden Gefahrzeichen angeordnet wäre. Das ist auf Autobahnen regelmäßig nicht der Fall; dort stehen die Gefahrzeichen gem. RSA 95 2 km und 800 m vor dem Bezugspunkt (Beginn der Arbeitsstelle), und zwar allein (Gefahrzeichen + Zusatzzeichen mit Entfernungsangabe). Der Geschwindigkeitstrichter beginnt in der Regel erst danach. Damit ist - wie in den einschlägigen Regelplänen vorgesehen - eine Aufhebung am Ende der Baustelle erforderlich.

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Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hätte dort die Geschwindigkeitsanordnung stehen müssen.

Ein Bauarbeiter hat somit vergessen das Schild aufzustellen.

Die Verkehrsbehörde hätte das prüfen müssen. Wer weiß, vielleicht hat sie sogar, vielleicht stand das Schild erst da und wurde später weggenommen?

@blaulicht: Die Behörde hat nicht ein Schild vergessen. Man kann nicht einfach ein Baustellenlimit noch weiter rausziehen, wo keine Baustelle mehr ist, nur weil danach noch ein stationärer Blitzer (zum Abkassieren) gerade steht. Schilderaufstellen ist ein Verwaltungsakt. Da steht schon drin, warum und wieso. Letztendlich ist dieser Fall reif für einen Untersuchungsausschuß, insbesondere, ob die Behörden vorsätzlich ("Gier frißt Hirn") weiter abgezockt haben. Es haben doch mehrere VT darauf reagiert, guckst Du doch die Medien, da sind entsprechende Dokumente sogar abgelichtet. Die Masse der VT schluckt in der Regel alle Maßnahmen der Behörden (Schilder) und die Abzocke. Es fehlt die Muße, das Know-How, Geld, die RSV usw. . Bei Kleinviehmist zählt eh, zahlen und Frieden. Aber auch klar, gerade auf BAB gibt es immer gegenteilige VT , die auf Hieb- und Stichfestigkeit prüfen. In der Provinz können Kommunen durchaus mauscheln bzw. mit höherer Wahrscheinlichkeit hoffen, daß sie nicht auffliegen bzw. Murks unentdeckt bleibt.

:nolimit:

 

 

Für die Anordnung innerhalb der Baustelle ist die Straßenbaubehörde zuständig, hier also Straßen.NRW. Denen würde ich nicht unbedingt pauschal unterstellen, daß sie "gemeinsame Sache machen" mit irgendwelchen kommunalen Überwachungsbehörden - wieso sollten sie auch? Allerdings hat man dort auch schon in der Vergangenheit die rechtlichen Grenzen der eigenen Anordnungsbefugnisse nicht immer ganz korrekt beachtet, soweit ich mich richtig an ein Verwaltungsgerichtsurteil zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf irgendeiner NRW-Autobahnbrücke vor einiger Zeit erinnere.

 

Für alle übrigen Anordnungen - also auch Geschwindigkeitsbeschränkungen hinter einer Baustelle - sind auf Autobahnen in NRW m. W. die Bezirksregierungen zuständig.

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Die Verkehrsbehörde hätte das prüfen müssen.

 

Ähem...

 

VwV-StVO zu § 45 Abs. 6 StVO:

 

"Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, die planmäßige Kennzeichnung der Verkehrsregelung zu überwachen und die angeordneten Maßnahmen auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen. Zu diesem Zweck erhält die Polizei eine Abschrift des Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde."

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Insgesamt zur hier behandelten Thematik:

 

1. Bußgeldsachen werden m. W. idR von Einzelrichtern entschieden. Diese entwickeln in ihren Urteilen manchmal recht eigene Vorstellungen hinsichtlich der Anforderungen an die Beschilderung, die nicht unbedingt deckungsgleich mit denen der StVO bzw. VwV-StVO sein müssen. Die zuständigen Behörden müssen ihre Anordnungen aber an dem orientieren, was StVO und VwV-StVO vorgeben - und nicht an den Vorstellungen der Gerichte zur Durchsetzbarkeit von Bußgeldbescheiden.

 

2. gilt der Grundsatz: Auch rechtswidrig angeordnete Beschränkungen und Verbote sind zu beachten (etwas anderes gilt nur für nichtige Beschilderungen und Scheinverwaltungsakte, wenn z. B. Privatpersonen Schilder ohne gültige Anordnung aufstellen). Der richtige Ort, um gegen als rechtswidrig erachtete Beschilderung vorzugehen, ist deshalb nicht der Richter in Bußgeldsachen, sondern das zuständige Verwaltungsgericht.

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Und nicht überall hat man so großes Vertrauen in die Verkehrssicherheitskompetenz der Kommunen wie in NRW...

 

@z282: Stimmt :rolleyes: !

 

Das entscheidet aber nicht die Polizei, sondern der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber im Rahmen seiner einschlägigen Zuständigkeitsregelungen - und somit "die Politik".

 

 

Joh, kommt drauf an, je Bundesland. Siehe damalige Diskussion mit :cop01: @dete in Niedersachsen A2 mit den VBA-Blitzern, wo die Polizei die Abgabe selbst initiiert hat....oder siehe Unikat in MePo, wo Private sogar die Abstandsüberwachung machen. Wie auch immer, mal hatte die Polizei kein Rückgrat, mal wollte sie es abgeben (kein Personal), mal wurde sie gezwungen, usw:

Der Rückzug der Polizei aus der Verkehrsüberwachung war ja beim VGT Goslar ein Thema. Die Wurzel allen Übels liegt ja schon Dekaden zurück, als die Polizei die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Städten abgab. Dann gab es die Begehrlichkeit der Kommunen, auch den fließenden Verkehr überwachen zu können. Das war dann der Hauptwendepunkt in der Geschwindigkeitsüberwachung mit den ganzen heutigen unsäglichen Auswüchsen.

:nolimit:

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@z282 schrieb:

 

Das gälte nur, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung in Kombination (an einem Pfosten) mit dem entsprechenden Gefahrzeichen angeordnet wäre. Das ist auf Autobahnen regelmäßig nicht der Fall; dort stehen die Gefahrzeichen gem. RSA 95 2 km und 800 m vor dem Bezugspunkt (Beginn der Arbeitsstelle), und zwar allein (Gefahrzeichen + Zusatzzeichen mit Entfernungsangabe). Der Geschwindigkeitstrichter beginnt in der Regel erst danach.

 

 

@z282: Das war ja gerade nicht beim Trichter davor, also die üblichen "in 2000 Meter" und "in 800 Meter"-Gefahrenzeichen Baustelle fehlten! Es gibt ja nach Land auch unterschiedliche Trichter. Mein Lieblingstrichter ist ja der von Dir besagte kurze :100::80: und fertig, wie z. B. in Hessen. In Bayern sind es meist sehr lange Trichter...anderer Regelplan...andere Länder, andere Sitten...

In Heumar lag wohl ein "unregelmäßiger" Fall vor, sprich Gefahrenzeichen mit :60: an einem Pfosten.

:nolimit:

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Für die Anordnung innerhalb der Baustelle ist die Straßenbaubehörde zuständig, hier also Straßen.NRW. Denen würde ich nicht unbedingt pauschal unterstellen, daß sie "gemeinsame Sache machen" mit irgendwelchen kommunalen Überwachungsbehörden - wieso sollten sie auch? Allerdings hat man dort auch schon in der Vergangenheit die rechtlichen Grenzen der eigenen Anordnungsbefugnisse nicht immer ganz korrekt beachtet, soweit ich mich richtig an ein Verwaltungsgerichtsurteil zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf irgendeiner NRW-Autobahnbrücke vor einiger Zeit erinnere.

@z282: Das war der NRW-Skandal Düsseldrof A46 Fleher-Brücke :whistling: .

Man weiß nicht, wer mit wem was kungelt :geheim: . Der ganze Fall ist dubios. Es ist die Frage, ab wann "Köln" gewußt hatte, daß die Beschilderung murks ist und warum trotzdem noch weiter gemessen wurde? Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Sache intern erst nach dem ersten verhandelten Einspruch vor Gericht bekannt wurde. Es haben sich davor schon mehrere Fahrer beklagt. Auch die glorreichen ProViDa-Besatzungen :notworthy: der Autobahnpolizei Köln :notworthy: können ja nicht alle ganz blind über eine solange Zeit gewesen sein :schreck: ! Auch dem Kämmerer&Co hätte doch auffallen müssen, daß die Quoten/FV zu hoch sind. Also, der ganze Fall schreit nach einer kompletten Durchleuchtung.

:nolimit:

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Das :80: Schild wurde vom :60: Schild aufgehoben und dieses durch das Ende der Gefahr (hier Baustelle).

Das gälte nur, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung in Kombination (an einem Pfosten) mit dem entsprechenden Gefahrzeichen angeordnet wäre. Das ist auf Autobahnen regelmäßig nicht der Fall; dort stehen die Gefahrzeichen gem. RSA 95 2 km und 800 m vor dem Bezugspunkt (Beginn der Arbeitsstelle), und zwar allein (Gefahrzeichen + Zusatzzeichen mit Entfernungsangabe). Der Geschwindigkeitstrichter beginnt in der Regel erst danach. Damit ist - wie in den einschlägigen Regelplänen vorgesehen - eine Aufhebung am Ende der Baustelle erforderlich.

 

Hier war es so, siehe Post #2.
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Falsch interpretiert.

Du hast also nicht gemerkt, wie bescheuert Deine Idee ist? Oh Mann... Macht aber auch nichts, da man wohl mit Fug und Recht annehmen darf, daß Du exakt gar nichts unternehmen wirst, schon gar nicht auf die Parteien zugehen und einen Untersuchungsausschuß einfordern.

 

Die Wellen werden immer größer. (...)

Ja, die Welt kennt kein anderes Thema. Wenn das so weitergeht, wird wahrscheinlich die Regierung zurücktreten müssen (mindestens die in NRW, aber auch die Bundesregierung ist nicht ungefährdet).

 

Das Innenministerium (...)

Was willst Du uns mit diesem Zitat sagen?

 

Was hältst Du von der Idee, wenn der abgezockte VT die rechtliche Situation auf Klagen gegen die Behörden oder sogar zivilrechtlich gegen einzelne Personen prüft? Schadensersatz, Folgeschäden, Schmerzensgeld, angemessene Verdoppelung wegen Vorsatz, usw. sind die Stichworte.

Die Prüfung ist eine ausgezeichnete Idee. Am besten im Rahmen einer Beratung durch einen Fachmann, also keinesfalls durch Dich. Der Fachmann dürfte dann auch ziemlich schnell klarmachen, was von Deinen Stichworten zu halten ist.

 

Stell Dir vor, Du wärst die Bau-Ingenieurin (siehe stern-tv-Beitrag) und hättest den Führerschein abgeben müssen. Was würdest Du machen?

Wahrscheinlich würde ich als erstes mal versuchen, meinen FS wiederzubekommen.

 

Hier noch der Gnadenerlass von 2002 unter Innenminister Fritz Behrens / SPD

Wirklich ein wunderschönes Beispiel für Deine (Lese-)Kompetenz. Das ist kein Gnadenerlass.

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Wie konnte die Polizei auch nur ihre Kompetenz mit ihrer letzten Bastion BAB an Kommunen, die fiskalisch gesteuert sind, abgeben?

Du weißt aber schon, wer darüber zu entscheiden hat, gell?!

 

Und nun ist das Jahr keine zwei Monate alt und die Verkehrsüberwachung liegt imagemäßig am Boden.

Nö. Hier interessiert das offenbar keine S...! Noch nicht ein einziger VT, der das auch nur ansatzweise mal erwähnt hätte. Und mich interessiert es genauso wenig, weil wir (die Polizei, zumindest hier, denn über andere Bereiche vermag ich nicht zu urteilen) nicht so fahrlässig agieren. Also @m3_: immer geschmeidig durch die Hose atmen! ;)

 

@blaulicht: Was Du schreibst widerspricht jeder bisherigen Quelle und jeglicher Logik im Fall. Dein bisheriges Auftreten hier im Thread ist vollkommen substanzlos.

1. wenn Du von "Quellen" und "Logik" sprichst, muß ich jedesmal spontan :lol2: . Woran das wohl liegen mag?! ;)

2. gleiches gilt für Dein regelmäßig subtanzloses Gezetere in allen möglichen Threads.

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@sobbel: Mehr habe ich von Dir nicht erwartet. Hättest nur damals deine heutigen High-End-Text-Erstellungskompetenz gehabt, dann gäbe es diesen Erlass nicht, gell! Gell, wurmt schon!

 

@bluey: Klar, alles gut auf deiner Insel, immer viel Kaffee und Kuchen von Anwohner. Du lebst echt isoliert mit deinem heilen Weltbild.

 

@biber: Heute 15:30 ist erstmal Aktion im Stadtrat. Mit dem eventuellen "freiwilligen Ausgleichsprogramm" könnte man die Gefahr eines Untersuchungsausschusses minimieren. Ralfi wird seine letzte Tage alles noch abblocken, selbst aktuelle Vorwürfe "NRW hat im Fall Amri versagt" ziehen ihm nicht den Stuhl weg.

 

Inzwischen ist ja einiges veröffentlicht und es kommt immer mehr zum Vorschein :heul: :

 

Ein Autofahrer aus Siegburg wurde im März 2016 mit 81 Kilometer pro Stunden geblitzt. Er beschwerte sich beim Ordnungsamt darüber, dass die Radaranlage kurz zuvor von Tempo 100 auf Tempo 60 verändert worden war. „Ich habe dort angerufen und der Dame die Situation geschildert“, berichtet er. Er halte es für widersinnig, nach dem Ende einer zweispurigen Baustelle das Tempo auf 60 Kilometer pro Stunde zu begrenzen, nachdem es dort viele Jahre lang anders gewesen sei. Auf seine Forderung, die Verwaltung müsse sich darum kümmern, sei niemand eingegangen. Danach habe sich Folgendes ereignet. „Da ich den Eindruck hatte, dass man die Situation dort nicht kannte, bin ich einige Tage später wieder hingefahren und habe mit meinem Handy Fotos geschossen. Dabei habe ich nicht bemerkt, dass ich fünf km/h zuschnell war. Die Anlage hat wieder ausgelöst und mich fotografierenderweise geblitzt. Dies hat wegen des Handyverbots wiederum zu einem Punkt geführt.“

 

 

Aus "Die üblen Folgen des Blitzer-Fiaskos Härtefälle werden die Justiz beschäftigen", www.ksta.de; 13.02.2017; http://www.ksta.de/koeln/die-ueblen-folgen-des-blitzer-fiaskos-haertefaelle-werden-die-justiz-beschaeftigen-25723272 ; Hervorhebung von mir.

Man könnte also durchaus von "krimineller Energie" sprechen, nach März 2016 noch so weiter zu blitzen.

:nolimit:

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Heute 15:30 ist erstmal Aktion im Stadtrat.

Naja, immerhin. Jeder fängt mal klein an. Welche 'Aktion' hattest Du geplant? Und was ist dabei rausgekommen?

 

Mit dem eventuellen "freiwilligen Ausgleichsprogramm" könnte man die Gefahr eines Untersuchungsausschusses minimieren.

Das heißt, Du würdest dann keinen U-Ausschuß beantragen? Du bist aber einfach zufriedenzustellen. Und den U-Ausschuß wolltest Du im Stadtrat beantragen? Ich hatte gedacht, Du hättest an den Landtag gedacht.

 

Man könnte also durchaus von "krimineller Energie" sprechen, nach März 2016 noch so weiter zu blitzen.

Man kann von nahezu allem möglichen sprechen, daß ist bei unsim Grundgesetz so festgelegt. Du könntest aber eine Strafanzeige schreiben. Schließlich möchten auch Staatsanwälte mal was zu lachen haben.

 

Zu dem Autofahrer autofahrenden Volltrottel: das warst jetzt aber nicht Du, oder?

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@bluey: Klar, alles gut auf deiner Insel, immer viel Kaffee und Kuchen von Anwohner. Du lebst echt isoliert mit deinem heilen Weltbild.

Jaja, schon klar. WIllkommen in DEINER eigenen Realität! :D

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off-topic

Wer ist so blöd und fotografiert ein Beweismittel im fahrenden Auto mit dem Handy?
Der hat ja den Schuss dreimal nicht gehört

@hawethie&biber: Eine Digitalvideokamera oder eine Digitalfotogerät geht aber schon, ein tragbares Telefongerät mit Fotofunktion geht aber nicht? Gell, ist schon eine schizophrene Situation, die der Gesetzgeber den Gerichten aufgezwungen hat.

Ich finde es auch äußerst schade, Leute als "blöd" hinzustellen, die Behördenmurks dokumentieren wollen.

:nolimit:

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