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Tempobremse Für Neufzge


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Na, da hat sich die EU ja mal wieder etwas Feines ausgedacht. Man darf wohl gespannt sein, ob sie es tatsächlich schafft, der Masse der Autofahrer eine Zwangsbremse aufzudrücken. Selbst für den Fall, daß man es dabei belassen würde, den Fahrer im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung lediglich zu warnen, könnte ich mir vorstellen, daß es im Fzg gespeichert wird, sollte man sich darüber hinwegsetzen. Und im Falle eines Unfalls wird man diesen Speicher denn auch auslesen können. Vllt sogar grundsätzlich, wer weiß. Es scheint, als würde die Luft der Schnellfahrerzunft in absehbarer Zeit dünner.

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Anstelle die Masse der Autofahrer hier sinnlos zu beschneiden, könnten die erst einmal drüber nachdenken, ob eine solche Bremse nicht viel sinnvoller für LKWs wäre.

 

Es muss überhaupt nicht sein, dass LKWs auf einer zweispurigen Autobahn mit 1,0875 km/h mehr Geschwindigkeit als der zu Überholende hat und mit diesem Wahnsinnstempo 5 km für einen Überholvorgang braucht.

 

Gerade osteuropäische Brummifahrer nutzen dann oft auch kleine Lücken zwischen PKWs aus und bremsen den nachfolgenden Verkehr kilometerlang aus.

 

Also wenn wir über sinnvolle Beschneidung von Geschwindigkeit reden, dann sollte man da anfangen, wo es Sinn macht.

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Hallo,

die meisten "Elefantenrennen" finden nach meiner Beobachtung bri V > 80km/h beider Fahrzeuge statt. Kleine Ergänzung , gute Fahrtenschreiber ( GPS ) gibt es ja.

 

Für alle LKW ab 79km/h generelles absolutes Überholverbot... Polizisten müssen nicht lange Mess- und Cameraprotokolle sondern nur Photos des Überholvorgng auf der linken Spur bei 80km/h, den ´Gschwindigkeitsbeweis aus der Fahrteschreiber- oder Mautelektronik.

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... Feines ....

Hieraus:

Wie "Auto-Bild" exklusiv berichtet

@bluey: :lol: . Was ist los mit Dir :rolleyes: ? T-Online gehört doch klassisch zur Mainstream-Billgjournalismus-Gruppe. Hättest Du halt mal die aktuelle Auto-Bild gekauft oder während einer Kaffee-Pause an der Tanke mal wenigstens kurz reingelesen.

 

Es scheint, als würde die Luft der Schnellfahrerzunft in absehbarer Zeit dünner.

Dir ist offensichtlich nicht klar, daß mit Zwangsbremsen das Ende der Wegelagerei-Zunft besiegelt ist! Desweiteren müßte dann auch der letzte Cop draufkommen - wenn es bei nur noch vorschriftsmäßigen Geschwindigkeiten trotzdem kracht -, daß bisher etwas gehörig falsch bei der Polizei gelaufen ist.

 

Die Frage ist auch, ob die EU bis dahin noch Bestand hat bzw. noch etwas zu sagen hat. Fakt ist, es empfiehlt sich grundsätzlich ältere/bisherige Fahrzeug zu erhalten, siehe auch das Euro 4-Debakel bei den Moppeds und sowieso den ganzen CO2-Murks.

:nolimit:

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Meine Erfahrung mit Kamerasystemen, die Tempobegrenzungen erkennen und das aktuelle Limit dann [auf Navibildschirm | neben dem Tacho | im Head-up-Display] einblenden, ist eher gespalten. Etliche Tempobegrenzungen werden falsch erkannt. Hauptfehlerursachen dabei sind zeitliche Begrenzungen des Limits, Beschränkung auf nasse Fahrbahn, Limits für parallele Nachbarfahrbahnen, elektronische Schilderbrücken.

Solange die Erkennung nicht wesentlich besser wird, ist das System zum (rein technisch begründeten) Scheitern verurteilt.

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alternativ wäre es, wenn die Schilder aktiv ein Signal aussenden, welches die Fahrzeuge empfangen und auswerten könnten. Das wäre aber erstens teuer, weil alle Schilder ausgerüstet werden müssten, und zweitens fehleranfällig, weil dann "fake-Schilder" falsche Daten schicken könnten.

 

Ich denke aber die "Gesichtserkennung" von Verkehrsschildern schreitet mit schnellen Schritten voran. Und wenn der Krieg gegen die IS der Geldgeber dafür ist.

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... Feines ....

Hieraus:

Wie "Auto-Bild" exklusiv berichtet

@bluey: :lol: . Was ist los mit Dir :rolleyes: ? T-Online gehört doch klassisch zur Mainstream-Billgjournalismus-Gruppe. Hättest Du halt mal die aktuelle Auto-Bild gekauft oder während einer Kaffee-Pause an der Tanke mal wenigstens kurz reingelesen.

 

Tssss.... da bringe ich mal eine Quelle, die Du regelmäßig konsumierst, und beschwerst Dich trotzdem.

 

A propos: was hätte ich denn in der aktuellen Auto-Blöd lesen können? Sag doch mal an, als nur im Nebulösen zu stochern. Da Du die Meldung ja nicht dementierst, wird es wohl richtig sein, was t-online so berichtet.

 

Dir ist offensichtlich nicht klar, daß mit Zwangsbremsen das Ende der GeschwindigkeitsüberwachungsWegelagerei-Zunft besiegelt ist!

Blödsinn. Jedes System kann und wird auch von diversen Leutchen ausgehebelt. Bastler gab es schon immer und wird es auch immer geben. Und genau da werden meine Kollegen und ich dann ggf. dazwischen gehen.

Wenn Du denn den Artikel richtig und aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, daß man sich selbst im Falle des Falles für die Autofahrer u.U. ein kleines Hintertürchen offen läßt. Nämlich in der Form, daß es

a) bei einer Empfehlung bleibt, die eben durch entsprechende Piktogramme und Hinweise deutlich wird, oder

b) daß es tatsächlich zu einer tatsächlichen "Bremse" kommt, die jedoch durch einen Kickdown ausgehebelt werden kann.

Danach bestünde auch weiterhin die Möglichkeit zu schnell zu fahren.

 

Du siehst, meine Zunft kann durchaus ruhig schlafen. Betätigungsfelder wird es immer reichlich geben. Und Veränderungen sorgen dabei für interessante Abwechslungen.

 

Desweiteren müßte dann auch der letzte Cop draufkommen - wenn es bei nur noch vorschriftsmäßigen Geschwindigkeiten trotzdem kracht -, daß bisher etwas gehörig falsch bei der Polizei gelaufen ist.

Och @m3_, der ist so dermaßen einfach, den müßtest selbst Du können. Aber ich helfe Dir gern ein wenig weiter. Wenn Du mal über den nur wenige Zentimeter von Deinem Horizont entfernten Rand Deiner Untertasse schaust, wird Dir auffallen, daß Du mal wieder Blödsinn blubberst.

Du schwadronierst von möglichen Szenarien, die in der Zukunft liegen und die niemand vorhersehen kann. Aber selbst wenn es auch nach Einführung dieser Systeme weiterhin zu Unfällen kommt, was niemand abstreitet, so belegt das in keinster Weise, daß etwas gehörig falsch gelaufen ist. Da Du offenkundig den Artikel nicht richtig und aufmerksam gelesen hast: man rechnet mit einer Reduzierung der Unfälle. Und das kann ich mir auch sehr gut vorstellen. Denn viele Unfälle passieren nunmal im Zuge oder aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Nur ein blinder Narr wird das abstreiten.

 

Die Frage ist auch, ob die EU bis dahin noch Bestand hat bzw. noch etwas zu sagen hat. Fakt ist, es empfiehlt sich grundsätzlich ältere/bisherige Fahrzeug zu erhalten, siehe auch das Euro 4-Debakel bei den Moppeds und sowieso den ganzen CO2-Murks.

Schau in Deine Kugel, so sie denn verläßlich funktioniert.
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Nicht nur T-Online hat diese Pressemeldung übernommen und - wie alle anderen Medien, die das getan haben - darauf verzichtet, nach einer belastbaren Quelle für die Geschichte zu fragen. Das ist aber bei Artikeln, in denen irgendwas-mit-Blöd und exklusiv in unmittelbaren Zusammenhang steht, nur dann nicht zwingend notwendig, wenn man per se keine journalistische Arbeit beabsichtigt.

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A propos: was hätte ich denn in der aktuellen Auto-Blöd lesen können? Sag doch mal an, als nur im Nebulösen zu stochern. Da Du die Meldung ja nicht dementierst, wird es wohl richtig sein, was t-online so berichtet.

@bluey: Siehe den Link von @biber zum Presseportal. auto-bild benutzt dies easy zur Werbung über die Mainstream-Medien. Zum Beispiel T-Online stürzt sich immer wild auf alles, was den deutschen, freien Autofahrer gängeln könnte. Damit werden automatisch hohe Klickzahlen (für Werbeeinnahmen) erzielt und in der Kommentarfunktion kommt mal Leben in die absteigende Bude. Aktuell haben sie stolze 745 Comments sowie eine Online-Umfrage mit 47753 Abstimmungen (Stern beachten....)

So, die Auto-Bild vom 27.01.2017 kannst Du immer noch kaufen oder mal reinschauen :rtfm: . U. a äußert sich da der EU-Abgeordnete der GRÜNEN Michael Cramer im Artikel "Zwangsbremse für alle Autos", S. 80 wie folgt:

"Es sollte den Fahrern nicht möglich sein, die Tempolimits manuell zu überschritten".

Die GRÜNEN kommen einfach nicht von ihrer billigen Verbots-, Verhinderungs- und Bevormundungspolitik :spit: weg und sind somit nicht wählbar. Hr. Cramer ist auch eher der "Autohasser"-Fraktion zuzuordnen. Er lebt seit 1979 mobil ohne Auto und will weg von der autogerechten Stadt, siehe sein EU-Verkehrswende-Thesen-Pamphlet :doofwinkt: , bei dem immer sein Radfahrer-Gen zum Vorschein kommt. Wenn ich dann noch in seiner Vita lese, Musik, Sport und Pädagogik studiert, Gymnasiallehrer, da falle ich immer vom Glauben ab, wie man bei den GRÜNEN Verkehrsexperte werden kann und dann noch dazu in Brüssel rumtanzen :fool: .

:nolimit:

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Jedes System kann und wird auch von diversen Leutchen ausgehebelt.

@bluey: Stimmt. Aber nicht die Masse, also nicht der Normal-Bürger. Die Massenabzocke ist damit weg, die Blitzer rentieren/amortisieren sich nicht mehr.

Und warum sollten die verbliebenen "Bastler" gerade die Unfälle produzieren? Das ist ja auch immer eine Unterstellung und ein Propaganda-Märchen der Polizei, die Geschwindigkeitsübertreter seien die Unfallproduzierer.

 

Wenn Du denn den Artikel richtig und aufmerksam gelesen

Wenn Du mal die Auto-Bild gelesen hättest. Es wird an eine stufenweise Anpassung gedacht, langsame Gewöhnung der Gesellschaft....Salami-Taktik!

 

Du siehst, meine Zunft kann durchaus ruhig schlafen.

Mit Baldriantropfen, klar :whistle: . Deine Zunft wird doch von mehreren Flanken im Informations- und Digitalzeitalter angegriffen :P .

 

Betätigungsfelder wird es immer reichlich geben.

Richtig. Aber halt nicht mehr in der Geschwindigkeitsüberwachung :P .

 

Denn viele Unfälle passieren nunmal im Zuge oder aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Nur ein blinder Narr wird das abstreiten.

Das braucht man auch nicht abzustreiten, es ist einfach so. Die Geschwindigkeit kann doch nichts dafür. Man kann auch mit "überhöhter" Geschwindigkeit sicher fahren. Nur Geschwindigkeitsverteufelungsnarren werden das abstreiten.

:nolimit:

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könnten die erst einmal drüber nachdenken, ob eine solche Bremse nicht viel sinnvoller für LKWs wäre.

Du meinst, die Höchstgeschwindigkeit der LKW sollte durch entsprechende technische Maßnahmen begrenzt werden? Das halte ich wirklich für eine großartige Idee. Hast Du mal daran gedacht, daß unserem Verkehrsminister vorzuschlagen? Wie Du dadurch die von Dir geschilderten Überholmanöver unterbinden willst, bleibt mir allerdings unklar.

 

Wenn es interessiert:

der lese den kursiv gesetzten Text unter der Überschrift und dann nochmal das, was die Blöd daraus macht.

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Denn viele Unfälle passieren nunmal im Zuge oder aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Nur ein blinder Narr wird das abstreiten.

 

Die übliche, aber unsaubere Argumentation der ISA-Befürworter. Unsauber deshalb, weil die Ursachen 12 und 13 in einen Topf geworfen werden. ISA aber hilft allenfalls bei 12. Bei 13 kann sie sogar kontraproduktiv wirken, wenn sie den Fzf die eigenverantwortliche, aber essentielle und durch keine zahlenmäßige Beschränkung zu ersetzende Beachtung von § 3 Abs. 1 StVO abgewöhnt. Soweit mir bekannt ist, ist der Anteil Unfälle mit Hauptursache 12 deutlich größer als mit Hauptursache 13.

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Du meinst, die Höchstgeschwindigkeit der LKW sollte durch entsprechende technische Maßnahmen begrenzt werden? Das halte ich wirklich für eine großartige Idee. Hast Du mal daran gedacht, daß unserem Verkehrsminister vorzuschlagen?

 

Das gibt es doch schon längst, vgl. § 57c StVZO. Guten Morgen.

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Die übliche, aber unsaubere Argumentation der ISA-Befürworter. Unsauber deshalb, weil die Ursachen 12 und 13 in einen Topf geworfen werden.

1. ich bin kein Befürworter.

2. hier wird auch nichts in einen Topf geworfen. Aber wenn Du der Meinung sein solltest, die eine Unfallursache würde mehr ins Gewicht fallen als die andere, so bin ich gespannt darauf, Deine Begründungen dafür zu lesen.

 

ISA aber hilft allenfalls bei 12. Bei 13 kann sie sogar kontraproduktiv wirken

Wieso und in welcher Form? Bitte doch einmal näher erläutern (also mehr als mit einer billigen Äußerung!).

 

wenn sie den Fzf die eigenverantwortliche, aber essentielle und durch keine zahlenmäßige Beschränkung zu ersetzende Beachtung von § 3 Abs. 1 StVO abgewöhnt.

Macht sie nicht. Macht niemand. Du darfst aber auch hier gern ein wenig mehr abliefern als nur eine billige Behauptung.

 

Soweit mir bekannt ist, ist der Anteil Unfälle mit Hauptursache 12 deutlich größer als mit Hauptursache 13.

Worauf begründet sich Dein "soweit mir bekannt ist...."?
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Vorab: Ich würde mir wünschen, wenn die Diskussion auf einer sachlichen Ebene bliebe, und die Diskutanten Argumente und Meinungen als das sehen, was sie sind - nämlich Argumente und Meinungen -, und die Diskussion nicht durch Herabwürdigungen ("billig") auf eine persönliche Ebene ziehen, die für den geneigten Leser wenig hilfreich ist: Diese stellen weder Meinungen zur Sache geschweige denn Argumente dar. Des weiteren kann selbstverständlich angeregt werden, Argumente näher auszuführen und z .B. durch Darstellungen von Sachzusammenhängen zu untermauern. Von Diskutanten aber die Einhaltung wissenschaftlicher Ansprüche zu fordern, indem für alles und jeden "Nachweise" gefordert werden, geht über die Bedeutung dieses Forums und die Tatsache, daß die Diskutanten hier (zumindest weit überwiegend) Freizeit investieren dann doch hinaus. Ab einem bestimmten Punkt sollte der geneigte Leser in der Lage sein, die Argumente und Behauptungen selbständig abzuwägen und für glaubwürdig befinden - oder auch nicht -, ohne daß alles bis ins letzte Eßgefach durchdekliniert ist.

Zum Schluß verzeihe man mir mein Unvermögen, mit der Forumssoftware umzugehen. Ich habe meine Ausführungen deshalb in Kursivschrift in den Zitatkasten geschrieben.

[mod]
Kein Problem. Ich habe es kurzerhand antsprechend korrigiert. Allerdings ist es nun wirklich nicht sonderlich schwer, Äußerungen in einfachen Quotes zu setzen. Solltest Du dazu noch Hilfe benötigen, könnte es Dir in wenigen Sätzen erklärt werden.
[/mod]

1. ich bin kein Befürworter.

Ich kann nicht erkennen, welcher Stelle meiner Ausführungen das zu entnehmen sein soll.



2. hier wird auch nichts in einen Topf geworfen. Aber wenn Du der Meinung sein solltest, die eine Unfallursache würde mehr ins Gewicht fallen als die andere, so bin ich gespannt darauf, Deine Begründungen dafür zu lesen.

Das hat nicht primär mit der Frage zu tun, was mehr "ins Gewicht fällt". Es hat mit den Umständen zu tun, die zum Unfall führen. ISA dient ausschließlich der Beförderung oder Durchsetzung (je nach Schärfe des Systems) einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit. ISA dient nicht dazu, dem Fahrer eine der Situation angemessene Geschwindigeit nahezulegen oder aufzuzwingen. Dementsprechend ist ISA auch nur zur Bekämpfung von Unfällen mit Ursache 12 (nicht angepaßte Geschwindigkeit mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, vgl hier, S. 13) geeignet, nicht aber der Ursache 13 (Nicht angepaßte Geschwindigkeit in anderen Fällen). Hierzu zwei zwar hypothetische, aber hoffentlich dennoch nachvollziehbare Beispiele: Kommen Fahrer in einer Autobahnausfahrt ohne örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von der Fahrbahn ab, weil sie aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren haben, liegen Unfälle (u. a.) der Ursache 13, nicht aber 12, vor. Kommen Fahrzeuge auf schneebedeckter Fahrbahn einer Straße mit Tempo 70 bei 50 km/h von der Straße ab, haben sich alle an die örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten, waren aber für die Situation trotzdem zu schnell. Auch diese Unfälle haben alle Ursache 13, keiner Ursache 12. ISA hätte in keinem der Fälle geholfen, da es sich nur um die Einhaltung der zahlenmäßigen Geschwindigkeitsbeschränkungen "kümmert". Aufgrund der vorstehend beschriebenen Zusammenhänge ist es sachfremd, ISA allgemein mit der Bekämpfung der Unfallursache "überhöhte Geschwindigkeit" zu rechtfertigen. Hier ist, wie vorstehend dargelegt, eine differenziertere Sichtweise angezeigt.


 

wenn sie den Fzf die eigenverantwortliche, aber essentielle und durch keine zahlenmäßige Beschränkung zu ersetzende Beachtung von § 3 Abs. 1 StVO abgewöhnt.

Macht sie nicht. Macht niemand. Du darfst aber auch hier gern ein wenig mehr abliefern als nur eine billige Behauptung.

 

Der geneigte Leser mag selbst beurteilen, ob er meine Ausführungen auch ohne Nachweise bis ins Eßgefach für nachvollziehbar hält oder nicht: Zunächst ist es ein allgemein beobachtbares Phänomen, daß Menschen, denen Eigenverantwortung abgenommen wird, bis zu einem gewissen Grad verlernen, eigenverantwortlich zu handeln (vgl. z. B. Schulkinder, die mit dem Auto zur Schule gefahren werden, anstatt selbständig zu laufen). Bezogen auf die Fahrzeugtechnik zeigt sich das in dem zu beobachtenden Effekt, daß die Sicherheitswirkung von Assistenzsystemen (und anderer Fahrzeugtechnik, die der aktiven Sicherheit dient) in gewissem Grad zu höherer Risikobereitschaft der Fahrzeugführer führt. Prominentes Beispiel dürfte das Unfallopfer sein, das sich zu weitgehend auf das vollmundig als "Autopilot" beworbene Assistenzsystem des Tesla verlassen hatte. Bezogen auf ISA liegt m. E. n. durchaus die Annahme nahe, daß die einem solchen System ausgelieferten Fzf ein Stück weit verlernen (noch mehr als ohnehin schon, meinetwegen), sensibel mit dem rechten Fuß umzugehen.

Abschließend sei der Mitdiskutant "Bluey" herzlich eingeladen, seinerseits seine Behauptung "Macht sie nicht. Macht niemand." argumentativ etwas substantiierter zu unterlegen.


 

Soweit mir bekannt ist, ist der Anteil Unfälle mit Hauptursache 12 deutlich größer als mit Hauptursache 13.

Worauf begründet sich Dein "soweit mir bekannt ist...."?

 

Die veröffentlichten Statistiken unterscheiden, soweit mir bekannt ist, nicht nach 12 und 13. Interne Untersuchungen schon. Das muß an dieser Stelle reichen. Mitdiskutant "Bluey" macht den Eindruck, als hätte er kraft Amtes Zugang auf derlei Auswertungen (bzw. die notwendige Datengrundlage) und ist deshalb herzlich eingeladen, meine Annahme zu widerlegen.

Edited by Bluey
Zitat in Qoutes gesetzt
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Ich würde mir wünschen, wenn die Diskussion auf einer sachlichen Ebene bliebe [....]

Ich denke nicht, daß es persönlich wurde. Denn auch der Begriff "billig" kann und sollte hier lediglich eine Meinung wiedergeben. Nämlich die, daß die Bezugsäußerung alles andere als argumentationstauglich erachtet wurde. Und so ganz nebenbei: wenn Du Dich dadurch schon persönlich angegriffen fühlst, dann wünsche ich Dir viel Spaß bei künftigen Diskussionen, die "normal" verlaufen.

 

Ich habe von Dir auch keine wissenschaftlichen Abhandlungen gefordert, sondern ganz einfach ein paar Belege, die Deine Meinung(en) hätten untermauern können, so daß sie als Argumente hätten durchgehen können. Denn Deine Meinung in allen Ehren, nur nutzen wird sie in einer Diskussion herzlich wenig, wenn sie nur auf irgendwelchen Meinungsphrasen beruht, denen der "geneigte Leser" Glauben schenken darf/soll oder eben nicht. Man sollte schon in der Lage sein, seine Meinung argumentativ zu untermauern. Nur geschieht das halt regelmäßig und für gewöhnlich mit Belegen!!

 

 

 

1. ich bin kein Befürworter.

Ich kann nicht erkennen, welcher Stelle meiner Ausführungen das zu entnehmen sein soll.

 

Dir kann geholfen werden:

 

 

Denn viele Unfälle passieren nunmal im Zuge oder aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit. Nur ein blinder Narr wird das abstreiten.

Die übliche, aber unsaubere Argumentation der ISA-Befürworter.

 

Du antwortest auf eine meiner Aussagen und ich soll das dann nicht auf mich beziehen? Vielleicht solltest Du dann künftig kennzeichnen, wen genau Du denn nun meinst.

 

ISA dient ausschließlich der Beförderung oder Durchsetzung (je nach Schärfe des Systems) einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit. ISA dient nicht dazu, dem Fahrer eine der Situation angemessene Geschwindigeit nahezulegen oder aufzuzwingen.

Würde ich auch so sehen. Natürlich dient das System der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, in deren Grenzen bzw. bis zu deren Grenze der Fahrer sich ja quasi frei entfalten kann. Nur eben nicht darüber. Und was der geneigte Fzg-Führer als "angemessen" erachtet, geht naturgemäß sehr weit auseinander! Dem kann kein System der Welt gerecht werden. Muß es aber auch nicht, weil die zHG eben für alle gleich gilt!

 

Dementsprechend ist ISA auch nur zur Bekämpfung von Unfällen mit Ursache 12 (nicht angepaßte Geschwindigkeit mit gleichzeitigem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geeignet, nicht aber der Ursache 13 (Nicht angepaßte Geschwindigkeit in anderen Fällen).

Ich möchte mal behaupten, daß ISA primär gar nicht der Bekämpfung von bzw. eben DER Unfallursache "nicht angepaßte Geschwindigkeit" dienst, sondern der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Insofern ist oder wäre die Unterscheidung der Unfallkategorien irrelevant.

 

Hierzu zwei zwar hypothetische, aber hoffentlich dennoch nachvollziehbare Beispiele:

Kommen Fahrer in einer Autobahnausfahrt ohne örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von der Fahrbahn ab, weil sie aufgrund überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren haben, liegen Unfälle (u. a.) der Ursache 13, nicht aber 12, vor. Kommen Fahrzeuge auf schneebedeckter Fahrbahn einer Straße mit Tempo 70 bei 50 km/h von der Straße ab, haben sich alle an die örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten, waren aber für die Situation trotzdem zu schnell. Auch diese Unfälle haben alle Ursache 13, keiner Ursache 12. ISA hätte in keinem der Fälle geholfen, da es sich nur um die Einhaltung der zahlenmäßigen Geschwindigkeitsbeschränkungen "kümmert". Aufgrund der vorstehend beschriebenen Zusammenhänge ist es sachfremd, ISA allgemein mit der Bekämpfung der Unfallursache "überhöhte Geschwindigkeit" zu rechtfertigen. Hier ist, wie vorstehend dargelegt, eine differenziertere Sichtweise angezeigt.[/i]

Mir ein wenig schleierhaft, was Du mit diesem Beispiel genau aussagen möchtest. Letztlich verdeutlicht es aber doch, daß ISA dem Fahrer nicht jegliche Verantwortung abnimmt (soll es auch gar nicht), sondern daß der Fzg.-Führer schon schauen und seine Geschwindigkeit den jeweils örtlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen muß. ABER: eben nur bis zur jeweils geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit. So muß er dem Beispiel folgend sehr wohl seine 7 Sinne einschalten und überlegen, ob bei :70: und schneebedeckter Fahrbahn das selbstgewählte Limit nicht doch lieber bei bspw. 40 km/h liegen sollte!

 

 

 

Macht sie nicht. Macht niemand. Du darfst aber auch hier gern ein wenig mehr abliefern als nur eine billige Behauptung.

Der geneigte Leser mag selbst beurteilen, ob er meine Ausführungen auch ohne Nachweise bis ins Eßgefach für nachvollziehbar hält oder nicht:

 

Natürlich. Aber der geneigte Leser möchte grundsätzlich schon gern etwas mehr erfahren als nur eine Meinungsäußerung, wenn es sich lohnen soll, darüber zu diskutieren.

 

Zunächst ist es ein allgemein beobachtbares Phänomen, daß Menschen, denen Eigenverantwortung abgenommen wird, bis zu einem gewissen Grad verlernen, eigenverantwortlich zu handeln (vgl. z. B. Schulkinder, die mit dem Auto zur Schule gefahren werden, anstatt selbständig zu laufen). Bezogen auf die Fahrzeugtechnik zeigt sich das in dem zu beobachtenden Effekt, daß die Sicherheitswirkung von Assistenzsystemen (und anderer Fahrzeugtechnik, die der aktiven Sicherheit dient) in gewissem Grad zu höherer Risikobereitschaft der Fahrzeugführer führt. Prominentes Beispiel dürfte das Unfallopfer sein, das sich zu weitgehend auf das vollmundig als "Autopilot" beworbene Assistenzsystem des Tesla verlassen hatte. Bezogen auf ISA liegt m. E. n. durchaus die Annahme nahe, daß die einem solchen System ausgelieferten Fzf ein Stück weit verlernen (noch mehr als ohnehin schon, meinetwegen), sensibel mit dem rechten Fuß umzugehen.

Das ist auch wieder so ein Allgemeinkeks der Marke "meine Meinung". Schön. Soll ich jetzt schreiben, daß es dieses Phänomen nicht gibt? Genauso unbelegt wie Du? Das bringt doch nichts!

Also bitte: woher beziehst Du die Meinung, daß den Menschen Eigenverantwortung abgenommen wird bzw. Menschen bis zu einem "gewissen Grad" (wie schaut der denn aus??? bis wohin denn???) verlernen, eigenverantwortlich zu handeln? "Schulkinder" sind da ein nettes Beispiel, nur etwas am Ziel vorbeigeschossen. Hast Du Dich denn schonmal mit den Beweggründen der betr. Eltern befaßt? Nein? Solltest Du aber mal, bevor Du so eine Meinung raushaust! Soll nicht heißen, daß ich das gut heiße. Ein wenig Laufen schadet sicherlich nicht.

 

Bezogen auf die Fahrzeugtechnik kann man genauso feststellen, daß Leute mit weniger technisch hochgerüsteten Fahrzeugen nicht weniger risikofreudig durch die Lande fahren. Ob das auf der einen Seite nun an der Technik liegt, wage ich mal zu bezweifeln. Ich habe jedenfalls noch keine handfesten Belege dafür gefunden. Ganz im Gegenteil. Hier wurde schon häufiger geäußert, daß diese netten Helferlein sich des öfteren gern als Spaßbremse erweisen und daher lieber abgeschaltet oder eben gleich ein Auto OHNE diese Features bevorzugt wird. Und nein, Dein Beispiel ist für mich überhaupt kein prominentes! Und ein brauchbares auch nicht. Lediglich ein Einzelfall, wo die benutzte Technik offenkundig noch nicht ausgereift war! Risikobereitschaft kann ich da aber nicht erkennen.

Bezogen auf ISA sei nochmals der Hinweis gestattet, daß innerhalb der jeweiligen Grenzen natürlich Jedermann der Sensibilität seines rechten Fußes frönen kann, wie er es denn mag.

 

Abschließend sei der Mitdiskutant "Bluey" herzlich eingeladen, seinerseits seine Behauptung "Macht sie nicht. Macht niemand." argumentativ etwas substantiierter zu unterlegen.

Kann ich. Aber zunächst warte ich mal auf Deine Ausführungen. Denn: wer behauptet, der belegt auch. Du hast behauptet, Du bist am Zug.

 

Die veröffentlichten Statistiken unterscheiden, soweit mir bekannt ist, nicht nach 12 und 13. Interne Untersuchungen schon. Das muß an dieser Stelle reichen.

 

Nö, sorry. Muß gar nicht, kann es auch nicht. Entweder, Du kannst das begründen, oder eben nicht. Bei so einer Äußerung fällt die Wahl nicht schwer. Niemand erwartet lange Ausführungen. Ein Link bspw. reicht völlig.

Mitdiskutant "Bluey" macht den Eindruck, als hätte er kraft Amtes Zugang auf derlei Auswertungen (bzw. die notwendige Datengrundlage) und ist deshalb herzlich eingeladen, meine Annahme zu widerlegen.

1. nett abgelenkt, aber doch durchschaut. Dein Eindruck täuscht. Ich habe nirgendwo solches oder ähnliches behauptet.

2. auch hier gilt natürlich: wer behauptet, der belegt. Nicht umgekehrt.

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@bluey: Jeder, der sich bischen über Unfallstatistiken-/ursachen auskennt/liest, kennt doch die leidigen Geschwindigkeitsursachenkategorien 12+13 sowie die schwammige Hauptursache 49 "Sonstiges". Da ist auch nix zu belegen und zu verlinken, außer man ist auf dem 1+1=2-Belegforderungsniveau :wand: .

 

@z282: Diese ganz Thematik hatte ich schon vor wohl ca. 15 Jahren hier aufgeführt: "Mißbrauch der Unfallursache "Geschwindigkeit"" sowie "Rudimentäre Unfallursachenbestimmung" mit der ganzen verhängnisvollen Kette! Bisher war jeder Cop hier lernresistent und uneinsichtig. Selbst @bluey als "Urgestein" hat es oben nicht richtig geschnallt, welche Lüge bzw. welcher Trugschluß heraus käme, sprich was bei Polizei falsch gelaufen ist bzw. immer noch falsch läuft.

 

@bluey: Natürlich gibt es etliche Fahrer. die nach Einführung von ESP/DSC/PSM/... nun auf BAB bei Nässe über alle Wasserlachen "gehen", weil das System "alles" wegbügelt, wo einem früher der Axsch weggegangen wäre. Das überlebenswichtige Fahrbahnlesen-/kennen und das real Popometerfahren gehen damit halt verloren.

:nolimit:

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1. Jeder, der sich bischen über Unfallstatistiken-/ursachen auskennt/liest, kennt doch die leidigen Geschwindigkeitsursachenkategorien 12+13 sowie die schwammige Hauptursache 49 "Sonstiges". Da ist auch nix zu belegen und zu verlinken, außer man ist auf dem 1+1=2-Belegforderungsniveau .

 

2. Diese ganz Thematik hatte ich schon vor wohl ca. 15 Jahren hier aufgeführt: "Mißbrauch der Unfallursache "Geschwindigkeit"" sowie "Rudimentäre Unfallursachenbestimmung" mit der ganzen verhängnisvollen Kette! Bisher war jeder Cop hier lernresistent und uneinsichtig. Selbst @bluey als "Urgestein" hat es oben nicht richtig geschnallt, welche Lüge bzw. welcher Trugschluß heraus käme, sprich was bei Polizei falsch gelaufen ist bzw. immer noch falsch läuft.

 

3. Natürlich gibt es etliche Fahrer. die nach Einführung von ESP/DSC/PSM/... nun auf BAB bei Nässe über alle Wasserlachen "gehen", weil das System "alles" wegbügelt, wo einem früher der Axsch weggegangen wäre. Das überlebenswichtige Fahrbahnlesen-/kennen und das real Popometerfahren gehen damit halt verloren.

1. bedauerlich, daß Du Dich nicht auskennst.

 

2. jap. Du hast schon vor 15 Jahren in gleicher Form gleichen Unsinn geschrieben. Daran hat sich leider auch nichts geändert.

 

3. siehe zu 2. Déjà-vu.

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Zwischenzeitlich habe ich etwas Zeit und Muße gefunden, in meiner Bibliothek sowie etwas intensiver im Netz zu recherchieren. Und siehe da, meine Erinnerung hat mich nicht getäuscht.

 

Im Archiv des Statistischen Bundesamts finden sich die statistischen Berichte der Bundesländer zu Straßenverkehrsunfällen. Die Suchfunktion spuckt nur für Sachsen eine Differenzierung nach Unfallursachen 12 und 13 aus (ein Chelm, wer Pöses dabei denkt...). Hier der Bericht (Tab. 11, S. 20). "Ursachen von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden"

 

Jan. - Dez. 2015 / Jan. - Dez. 2014

 

"Nicht angepaßte Geschwindigkeit bei gleichzeitiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" (12):

51 / 61 Unfälle

"Nicht angepaßte Geschwindigkeit in anderen Fällen"

2271/2360

 

Damit haben sich in Sachsen 2015 44mal so viele Unfälle mit nicht angepaßter Geschwindigkeit ohne Überschreitung einer (zahlenmäßigen) zulässigen Höchstgeschwindigkeit ereignet wie mit Überschreitung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit, 2014 38mal. Anders gesagt waren 2015 2,2 % aller geschwindigkeitsbedingten Straßenverkehrsunfälle in Sachsen mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbunden, 2014 2,5 %. Nur bei 2,2 bzw. 2,5 % dieser Unfälle hätte eine ISA also einen Effekt haben können.

 

Des weiteren bin ich in den Druckfassungen der Berichte des Hessischen Statistischen Landesamts fündig geworden. Die im Netz veröffentlichten Fassungen enthalten diese wie auch einige andere Tabellen hingegen nicht.

 

Bericht für 2010, Tabelle 17 "Ursachen von Straßenverkehrsunfällen 2010, S. 42, Spalte "Unfälle mit Personenschaden":

 

Ursache 12: 288

Ursache 13: 3612

 

Zum Vergleich 1972 (letztes Jahr ohne Tempo 100 auf Landstraßen (bis 30.9.):

 

Hessisches Statistisches Landesamt - Abt. V -: Straßenverkehrsunfälle in Hessen im Jahre 1972, Wiesbaden, Nov. 1973, Tab. UJ 12 A, "Ursachen bei Fahrzeugführern und bei Fahrzeugen nach der Art der Verkehrsbeteiligung - Unfälle mit nur Sachschaden" (S. 42), Spalte "Fahrzeuge aller Art":

 

Ursachen 30+32: 691

Ursachen 31+33: 6264

 

dito Tabelle UJ 12 A - Unfälle mit Personenschaden:

 

Ursachen 30+32: 1170

Ursachen 31+33: 10180.

 

Erläuterung zu den Ursachen: Diese waren damals noch anders eingeteilt.

Ursachen 30/31: "Zu schnelles Fahren in Kurven und beim Abbiegen"

Ursachen 32/33: "Zu schnelles Fahren unter Berücksichtigung anderer Umstände"

30/32: "...mit gleichzeitigem wesentlichen Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit"

31/33: "...in sonstigen Fällen",

 

wobei zu 30/32 noch erläutert wird. "Unter der "vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit" sind die im Verkehrsrecht zahlenmäßig festgelegten Höchstgeschwindigkeiten zu verstehen."

 

Im Ergebnis bleibt es für mich dabei, daß die pauschale Argumentation einer großen Zahl geschwindigkeitsbedingter Unfälle nicht geeignet ist, ISA zu fordern bzw. zu unterstützen. Hierzu ist eine nach tatsächlichen Unfallursachen differenzierte Sichtweise erforderlich. Unter Zugrundelegung einer solchen Differenzierung wird die argumentative Decke für ISA allerdings deutlich dünner.

 

Damit ist diese Diskussion für meinen Teil abgeschlossen, und ich überlasse gerne den übrigen Diskutanten das letzte Wort. Wer meinen Zitaten aus den nicht im Netz verfügbaren Druckfassungen keinen Glauben schenkt, kann dies gern durch eine Anfrage bei den statistischen Landesämtern überprüfen.

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Das Problem bei Statistiken ist halt, daß sie nur so aussagekräftig sind, wie sie gewissenhaft erstellt und geführt werden. Da ich in Teilbereichen durchaus weiß, auf Basis welcher und vor allem wie zustande gekommener Zahlen Statistiken erstellt werden, gebe ich auf diese rein gar nichts! Da verlasse ich mich lieber auf das, was ich tagtäglich und hautnah in und durch meinen Beruf erlebe. Das ist deutlich aussagekräftiger und verläßlicher!

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Churchill: "ich glaube nur den Statistiken, die ich selbst gefälscht habe."

Die Diskussion der Unfallursachen vor 15 Jahren hat ergeben, daß sie nicht aufgrund von objektiven Fakten zugewiesen werden, sondern aufgrund der subjektiven Urteile der Cops, die die Unfälle aufnehmen. Demnach gibt die Statistik die Vorurteile der Polizisten wieder. Das liest sich dann so:

Da ich in Teilbereichen durchaus weiß, auf Basis welcher und vor allem wie zustande gekommener Zahlen Statistiken erstellt werden, gebe ich auf diese rein gar nichts! Da verlasse ich mich lieber auf das, was ich tagtäglich und hautnah in und durch meinen Beruf erlebe.

Da aber nicht alle Polizisten die gleichen Vorurteile haben steht die nicht angepaßte Geschwindigkeit bei Unfällen mit Personenschaden erst an dritter Stelle hinter Nichtbeachten der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen, Wenden usw. und zum Teil auch ungenügendem Abstand.

Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang auch die Formulierung

Denn viele Unfälle passieren nunmal im Zuge oder aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit.

mit der Unfälle mit überhöhter Geschwindigkeit in Verbindung gebracht werden, die nicht durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht worden sind.

 

Wenn das Überschreiten einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unmöglich gemacht wird werden dadurch auch keine Unfälle mehr verursacht. Die Unfallzahlen müssen dann um die Zahl der so verursachten Unfälle zurückgehen. Wenn sie es nicht wie erwartet tun zeigt das, das die Zuweisung der Unfallursachen bisher falsch war.

 

Wobei es Beamte überhaupt nicht stört, wenn auf einer Strecke, auf der 160 km/h gefahrlos möglich sind, nur noch :80: gefahren wird.

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Es sind keine Vorurteile, es sind Erfahrungswerte. Ansonsten müßtest Du Dir auch vorurteilsbehaftete Meinungsbildung unterstellen lassen, zumal Du ja noch nicht einmal über entsprechende Erfahrungswerte verfügst.

 

Es wird nicht behauptet, daß bei einer grundsätzlichen Unterbindung der Möglichkeit, die zHG zu überschreiten, keine Unfälle mehr passieren. Man geht lediglich davon aus, daß die Zahl der insbes. schweren/tödlichen Unfälle, die auf die Geschwindigkeit zurückzuführen sind, stark zurückgehen würden. Und das denke ich würde auch der Fall sein. Da aber eine solche Maßnahme noch nie umgesetzt wurde, kann man auch nur darüber spekulieren, was im Falle des Falles tatsächlich eintreten wird. Zu befürchten wäre allerdings, daß selbst für den Fall, daß der Erfolg mehr als gering ausfiele, eine solche Maßnahme trotzdem nicht wieder zurückgenommen würde.

 

Zu Deiner letzten - leider mal wieder sehr dümmlichen - Unterstellung laß Dir ruhig mal gesagt sein, daß es Beamte genauso wenig stören würde, wenn man auf einer solchen Strecke den Rahmen des verkehrsrechtlich Möglichen ausschöpfen könnte: agO :100:, BAB :nolimit:. Das hat im übrigen eh nichts mit dem Status "Beamter" zu tun. Vllt solltest Du einfach mal erwachsen werden und Deinen Hass auf Beamte hinterfragen und ablegen.

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Churchill: "ich glaube nur den Statistiken, die ich selbst gefälscht habe."

Wird zwar immer noch behauptet, hat er allerdings mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit trotzdem nicht gesagt.

 

Wobei es Beamte überhaupt nicht stört, wenn auf einer Strecke, auf der 160 km/h gefahrlos möglich sind, nur noch :80: gefahren wird.

Was Beamte daran stören sollte, wird wohl auf ewig Dein Geheimnis bleiben. Aber Du könntest ja mal elaborieren, auf welcher (Rechts-)Grundlage sich irgendjemand daran stören sollte, wenn PKW-Fahrer auf der Autobahn nicht schneller fahren, als LKW fahren würfen. Die LKW-Fahrer kannst Du bei irgendjemand getrost außen vor lassen.

 

Vllt solltest Du einfach mal erwachsen werden und Deinen Hass auf Beamte hinterfragen und ablegen.

Gute Idee. Aber welchen Sinn soll er dann noch in seinem Leben sehen?

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Moin Moin

 

 

Damit haben sich in Sachsen 2015 44mal so viele Unfälle mit nicht angepaßter Geschwindigkeit ohne Überschreitung einer (zahlenmäßigen) zulässigen Höchstgeschwindigkeit ereignet wie mit Überschreitung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit, 2014 38mal.

Normalerweise fang ich sowas gern mit "vermutlich" an, weil ich dem Schreiber nicht unrecht tun möchte. Aber hier kann ich mir das sparen.

Du hast null -also überhaupt nicht- nachgedacht.

 

Das Verhältnis dieser Unfälle zueinander geht überhaupt nicht anders und hat mit der Beweisbarkeit zu tun.

Die überhöhte Geschwindigkeit läßt sich nach einem Unfall nicht wirklich gut beweisen. Klar, das könnten SV. Aber die werden nicht häufig damit beauftragt.

Ist ja auch nicht erforderlich.

Man nimmt einfach die nichtangepaßte Geschwindigkeit. Da gilt nämlich der Unfall als Anscheinsbeweis.

 

 

Gruß

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