Jump to content

Freiheitsstrafe Oder Nicht?


Recommended Posts

Hallo!

Schönes Forum!

 

Habe meinen Fall schon ausführlich geschrieben, nur traue ich ihn mir nicht hier rein zu setzten, weil ihn vielleicht welche lesen könnten, die es nicht sollen.

 

Also wurde angezeigt nach § 315c und 240 Stgb.

Abdrängen auf einer zweispurigen Bundesstraße.

Keine Person oder Sachschäden.

Habe gelesen, das man da eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bekommen kann!!!

Mache mir da doch große Sorgen.

Habe fasst 30 Jahre Führerschein und noch nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen keinen Punkte.

Warten momentan auf Akteneinsicht.

Bitte habt Verständnis!!

Oder gibt es hier einen geschlossen Bereich, wo nur ausgewählte Mitglieder das sehen können?

Dank an Euch

Gruß

Rabbitmaker

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Da wir nicht alle den 315c auswendig kennen, hier der Wortlaut

 

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

und 240

 

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ohne Kenntnis was vorgefallen ist. Sollte es fahrlässig sein würde der Vorwurf Nötigung Nötigung nicht erhoben.

 

Folglich dürfte Vorsatz angenommen werden. Sollte der Anwalt aus der Akte ersehen können.

 

Bis jemand in das Gefängnis muss geht es eine ganze Weile. IdR. dürfte es bei einer Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bleiben.

 

MfG.

 

hartmut

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Danke Hartmut!

Ich habe wirklich keine Schuld!Der Polizist meinte das auch und wollte das das der Kläger die Anzeige zurück nimmt! Aber der Kläger wollte nicht!

Würde den Fall gerne schildern!Ist wirklich der Wahnsinn!

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und Interesse besteht, stelle ich meinen schon geschrieben Fall mal rein!

Link to post
Share on other sites

Wäre sehr freundlich wenn Du das machen könntest, auch wenn es sicher länger dauern wird.

Aber wenn die Polizisten darauf drängten das die Anzeige zurückgenommen wird und das so in ihren Bericht schreiben ist es auch möglich das es zu gar keinen Verfahren kommt sondern es eingestellt wird. Aber wenn ein Anwalt einen Blick in die Akte werfen könnte wäre das sicher kein Fehler.

 

Aber in den Knast geht man da nicht beim ersten Mal.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

Ich habe wirklich keine Schuld

In Deutschland sitzen immer nur unschuldige in den Gefängnissen. Das ist so lustig wenn die sich so ärgern.

Und jetzt ist Ende mit lustig.

 

Verkehrsstrafsachen enden in Deutschland nur höchst selten mit einer Freiheitsstrafe, die tatsächlich abzusitzen wäre.

Wenn eine Freiheitsstrafe ausgesprochen würde, käme (grade bei Ersttätern) i.d.R. eine Bewährungsstrafe zustande.

Eher aber eine Geldstrafe.

Deutschland ist überhaupt ein Paradies für Straftäter. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

Eine weitergehende Beratung wäre hier ohnehin nicht statthaft - geh zu einem Anwalt.

 

 

 

Der Polizist meinte das auch und wollte das das der Kläger die Anzeige zurück nimmt!

Klingt eher unglaubwürdig. Da wäre ich gerne dabei gewesen.

Ich bin mir sehr sicher, der Kollege würde das anders schildern.

Bei diesen Straftaten handelt es sich nämlich um sog. Offizialsdelikte, die dem Verfolgungszwang aus § 163 StPO unterliegen.

 

 

 

Bloß muss man erst recht bekommen und das ist manchmal nicht so einfach!

Es geht nicht um Recht bekommen als wäre es ein Geschenk.

Es geht um öffentliches Interesse, Beweise, Beweiswürdigung und u.U. "In Dubio Torrero" ach nee heißt ja "In Dubio Pro Reo"

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Hallo, Rabbitmaker,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Zunächst mal das Wichtigste:

 

Wenn bei dem Vorfall niemand konkret geschädigt wurde (Unfall, Verletzungen oder gar ein tödlicher Verkehrsunfall) hast Du keine Chance, die Annehmlichkeiten im Hotel Viereck kennenzulernen. :abwarten:

 

Jetzt kommt erst mal ein Spekulatius:

 

Ich glaube nicht, dass der Polizeibeamte den Anzeigeerstatter überreden wollte, die Anzeige zurückzunehmen, denn das kann er gar nicht.

 

Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass er zu der Ansicht gekommen ist, dass es sich hier nie und nimmer um eine Verkehrsstraftat handelt und dass er versucht hat, dies dem AE klarzumachen.

 

Viele VT kennen einfach nur die Begriffe "Straßenverkehrsgefährdung" und "Nötigung" und erstatten dementsprechende Anzeigen auch dann, wenn sie z. B. auf der Autobahn nur mal bei einem Überholvorgang übersehen wurden (Verkehrsordnungswidrigkeit, ggf. mit Gefährdung).

 

Solange Du in Deiner Sachverhaltsschilderung keine eindeutigen Ortsbeschreibungen oder andere Details angibst, wird man Dir nichts anhaben können, wenn Du sie hier einstellst.

 

Je nach Sachlage wäre es zu empfehlen, einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrs - und Strafrecht einzuschalten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Moin!

Einen Anwalt habe ich genommen! Hatte den schon angerufen, wo ich bei der Polizei war, der sagte zu mir, dass ich bei der Polizei keine weitere Aussage machen soll, beziehungsweise nichts unterschreiben soll! Meinte auch, nach der Frage was mich erwartet, dass wir erst die Akteneinsicht abwarten müssen, alles andere wäre Spekulation.

Eine Gefängnis Strafe kam für ihn nach meiner Schilderung aber auch nicht in Frage. Bloß ich mach mir so ne Gedanken, weil die ganze Sache so komisch gelaufen ist. Aber werde den Fall dann mal rein setzten, dann werdet ihr verstehen warum.

Da ich so was ja auch noch nie hatte, weiß ich allerdings nicht, wie lange sich das hinzieht.

Gruß

Rabbitmaker

Link to post
Share on other sites

OK Sobbel!

Mein Frauchen sagt auch ich soll mich nicht so verrückt machen! Mit der Logik einer Frau meinte sie, dass würde nicht im Verhältnis stehen!🤔

Aber es beruhigt mich schon mehr, wenn ich die Antworten hier lese!

Habe schon alles als verloren gesehen! Job weg, Haus weg!😣😣😣

Aber wie schnell man in eine solche Situationen kommen kann!

Link to post
Share on other sites
  • 2 months later...

Wie versprochen!

Schildere ich euch den Fall.

 

Ich fahre auf einer zweispurigen Bundesstraße auf der rechten Fahrbahn, von einem Zubringer kommt Fahrzeug B. Ich wechsle auf die linke Spur, damit B auf die Bundesstraße auffahren kann. Fahrzeug B beschleunigt und überholt mich rechts. Danach fährt er auf die linke Spur und setzt sich vor mein Auto. Dann wird er immer langsamer 90/80/70. Ich wechsle auf die rechte Spur und beschleunige normal, B auch, ich halte die Geschwindigkeit, B auch, werde langsamer, B auch. Das ging eine ganze Weile so. Irgendwann hat er damit aufgehört und hat sich auf der linken Spur fallen lassen, ist aber links geblieben. Vor mir kam dann ein Fahrzeug, das ich überholen wollte. Blinker raus, Außenspiegel geschaut B war hinter mir. Langsam rüber gezogen, auf einmal sehe ich im Augenwinkel von B die Motorhaube, war für ein paar Sekunden wie erstarrt, als ich das realisiert habe fuhr ich schon zwischen zwei Autos. Habe dann nur noch Geschwindigkeit gehalten und das Lenkrad festgehaltenen. Hätte man bremsen müssen? Ich weiß es nicht!! In dem Moment habe ich nur funktioniert. B hat dann noch bis zu meiner Motorhaube aufgeschlossen. Gott sei Dank ist nichts passiert. Nach dem „überholen“ bin ich dann wieder rechts rüber. B hat dann wieder meine Geschwindigkeit gehalten. Seine Frau oder Freundin hat dann ein Handy rausgeholt und uns gefilmt, vor uns gefahren Kennzeichen gefilmt und sich dann auf der linken Spur wieder fallen lassen. An einer Kreuzung ist B dann links abgebogen. Ich habe meinen Sohn Jahre und seine Freundin Jahre zuhause abgesetzt. Mit meinem anderen bin ich dann nach Hause gefahren, um ihn etwas zu beruhigen; da er Autist ist und auf sowas extrem reagiert. Danach bin ich dann zur Polizei und siehe da B war auch schon da. Bin dann rein und mir wurde gesagt, dass B eine Anzeige macht, ich sollte auf den Polizisten warten. Er kam dann auch und sage, dass so wie B das erzählt hat, es bei mir keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist und ich bis zu fünf Jahre ins Gefängnis gehen kann. Als er nach einer Stunde noch nicht zurück war, habe einen Anwalt angerufen. Dieser sagte mir dann, dass ich nichts aussagen soll. Habe mir dann vom Polizisten das Aktenzeichen geben lassen und er hat dann noch aufgeschrieben, gegen was ich verstoßen habe! §315c, §240 StGB. Habe das meinen Anwalt gegeben und nun warten wir auf Akteneinsicht.

Nach acht Wochen kam dann die Akte!!!!

B hat sich bei der Polizei so geäußert:

Ich wäre rübergefahren und der Abstand war zu knapp, das hat er nicht eingesehen und hat beschleunigt, weil ich ihn doch hätte sehen müssen. Als der Polizist dann gefragt hat, warum er denn nicht gebremst hat, wo es dann zu gefährlich wurde, antwortete B: Ich lass mich doch nicht einfach abdrängen!!!!

Also das waren jetzt die Aussagen, die ich mir noch am besten merken konnte, waren noch andere komische Aussagen!!

Mein Anwalt und ich haben dann eine Stellungnehme verfasst.

Gestern kam dann das Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Link to post
Share on other sites

, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

 

@rabbitmaker: :) . Besten Dank für das Feedback. Solche Anzeigenhansel und selbsternannte Fahrstilbewertungsgötter gab es schon immer. Sie werden erst dann "aussterben", wenn es bei einer Falschanzeige einen richtig auf die Nuss gibt.

:nolimit:

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Hallo, Rabbitmaker,

Gestern kam dann das Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Dein Kontrahent hat dem Staatsanwalt ja gar keine andere Möglichkeit gelassen.

 

Eigentlich hätte man ihm gleich die Leviten lesen müssen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

@Rabbitmaker

Dann kannst du ja jetzt wieder ruhig schlafen.

 

 

 

Solche Anzeigenhansel und selbsternannte Fahrstilbewertungsgötter gab es schon immer. Sie werden erst dann "aussterben", wenn es bei einer Falschanzeige einen richtig auf die Nuss gibt.

 

 

Du schliesst fälschlicherweise von der Einstellung des Verfahrens auf einen erlogenen Sachverhalt.

Das ist so nicht.

Die Einstellung hat auch mit Unschuld nichts zu tun.

 

Sachverhalte die, i.d.R. von den Geschädigten (also Opfern) "Anzeigenhanseln" und "Fahrstilbewertungsgöttern", zur Anzeige gebracht werden, enden nicht immer und schon gar nicht zwangsläufig mit der Einstellung.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Also für mich, mit einem gewissen zeitlichen Abstand zu der Sache ist es so!

Ich bin da wohl auch nicht ganz unschuldig! Denn meiner Meinung nach, muss man den rückwärtigen Verkehr so beobachten, das man ohne jemanden zu gefährden überholt! Ob er mich da jetzt nicht reinlassen will, oder wie auch immer. Ich hätte da besser aufpassen müssen. Wie sagt man immer so schön! Mit den Fehlern anderer rechnen. Klar macht man das so auch nicht, wie B das beschrieben hat.

Aber mit den ganzen Gesetzen, kennt ihr euch da besser aus!

Link to post
Share on other sites

Du schliesst fälschlicherweise von der Einstellung des Verfahrens auf einen erlogenen Sachverhalt.

@sobbel: Bist Du noch nicht richtig wach? Wo schließe ich etwas auf einen "erlogenen Sachverhalt"? Frühstücke doch erstmal gescheit und denke dann nach! Es geht erstens darum, daß Anzeiger meistens gerade nicht Fahrprofis sind und zweitens, wenn mal einem VT ein Fehler unterläuft, dann renne ich doch nicht zur nächsten Polizeistation zwecks einer Anzeige. Da käme ich ja überhaupt nicht vom Fleck!

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

@sobbel: Bist Du noch nicht richtig wach? Wo schließe ich etwas auf einen "erlogenen Sachverhalt"? Frühstücke doch erstmal gescheit und denke dann nach! Es geht erstens darum, daß Anzeiger meistens gerade nicht Fahrprofis sind und zweitens, wenn mal einem VT ein Fehler unterläuft, dann renne ich doch nicht zur nächsten Polizeistation zwecks einer Anzeige. Da käme ich ja überhaupt nicht vom Fleck!

Du hast vllt schon gefrühstückt, aber wahrscheinlich ist Dir der ein oder andere Happen nicht wirklich bekommen!

 

1. ist es schlicht und ergreifend eine Deiner vielen unbewiesenen Behauptungen, Anzeiger sind meistens nicht Fahrprofis. Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn! Im vorliegenden Fall konnte derjenige wohl ziemlich gut fahren.

2. wenn einem VT MAL ein (banaler) Fehler unterläuft, rennt garantiert kaum jemand gleich zur Polizei. Wenn aber wie in diesem Fall ein gravierender Fehler (Verkehrsgefährdung / Nötigung) geschieht, würde ich mir wünschen, daß noch sehr viel mehr Leute zur Polizei rennen würden!

3. daß Du nicht vom Fleck kommst, glaub ich Dir sofort. Das hast Du in all den Jahren hier ja eindrucksvoll bewiesen. :lol:;)

Link to post
Share on other sites

Hallo, Bluey,

2. wenn einem VT MAL ein (banaler) Fehler unterläuft, rennt garantiert kaum jemand gleich zur Polizei.

das würde ich so nicht unterstreichen.

 

Bei uns gehen ständig Notrufe ein von Fahrzeuglenkern, die sich über irgendwelche Fehler anderer Fahrer aufregen und fordern, dass man diese anhält und kontrolliert, bzw. anzeigt.

 

Wenn man sie aber fragt, ob sie sich selber als Anzeigeerstatter zur Verfügung stellen, ziehen sie plötzlich zurück und wollen nur, dass man mal "DuDuDu" macht.

 

Genauso kommen hier viele Anzeigen über den Postweg, E-Mail, Internetwache oder eben persönlich rein, bei denen banale Owis gleich als Straftaten zur Anzeige gebracht werden sollen.

 

So selten, wie Du vielleicht meinst, ist es also nicht.

 

Ich gebe Dir allerdings recht, dass es wünschenswert wäre, wenn tatsächliche Verkehrsverstöße im Straftatenbereich öfter zur Anzeige gebracht würden, aber da sich nicht selten beide Parteien gegenseitig aufgeschaukelt haben, laufen die Anzeigeerstatter selber Gefahr, dass diese sich zu einem Bumerang auswirkt und deshalb kommt da oft gar nichts.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Also aus meiner Sicht, ist das schon ok, das er zur Polizei gegangen ist! Jeder ist da halt anders! Komme aus denn Norden und fahre öfter mal nach Dortmund, oder Füssen! Und da könnte ich, so wie B es oben bei unserer Polizei Dienststelle geschildert, ich weiß nicht wie oft so machen!

Wie auch schon erwähnt wurde! Bin ich der Meinung, das ich da auch schon mit schuld habe, klar bin ich froh, das es eingestellt wurde und das weiter nichts passiert ist, also Unfall oder schlimmeres! War für mich eine Lehre noch achtsamer zu sein.

Doch wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei zu fahren, finde ich jetzt auch nicht so toll! Glaube da hat die Polizei besseres zu tun, als wegen Kleinigkeiten stundenlang irgendwelche Unterlagen auszufüllen!

Meine jetzt nicht meinen Fall!

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Wo schließe ich etwas auf einen "erlogenen Sachverhalt"?

 

wenn es bei einer Falschanzeige einen richtig auf die Nuss gibt.

Bei dieser, deiner, Formulierung ist mein Rückschluß sicher nicht falsch.

 

 

 

Es geht erstens darum, daß Anzeiger meistens gerade nicht Fahrprofis sind

 

Darum ging es dir nicht.

Dir ging es darum, die "Anzeigenhansel" und "Fahrstilbewertungsgötter" als Denunzianten zu diffamieren - und um sonst gar nichts.

Aber genau diese Leute braucht die Polizei - immer.

Nicht nur im Strassenverkehr.

 

 

...dann renne ich doch nicht zur nächsten Polizeistation zwecks einer Anzeige.

Du müßtest auch Angst haben, daß die Kollegen dich wieder deiner Anstalt zuführen.

 

Apropos Anstalt:

Red mal mit deinen Ärzten, die müssen deine Pillen unbedingt wieder hochsetzen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Hallo, Rabbitmaker,

Wie auch schon erwähnt wurde! Bin ich der Meinung, das ich da auch schon mit schuld habe, ......

Doch wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei zu fahren, finde ich jetzt auch nicht so toll! .......

das sind zwei Gründe, warum erfahrene Beamte versuchen, die Kontrahenten erst einmal zusammenzubringen, damit sie sich in Ruhe aussprechen können.

 

Nicht selten stellt sich dann heraus, dass es sich um ein Missverständnis zwischen beiden gehandelt hat, bei dem sich beide hochgeschaukelt haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Hallo, Rabbitmaker,

 

man kann von der Bundeswehr halten, was man will, aber eine gute Devise gibt es dort: Bevor man eine Beschwerde abgibt, sollte man erst eine Nacht über den Vorfall schlafen.

 

Wäre schön, wenn es die VT auch so halten würden, selbst auf die Gefahr hin, dass man dann über das Kennzeichen den Fahrer ermitteln muss und ihn nicht zeitnah noch fahrend antrifft.

 

Das gilt natürlich nicht für Beobachtungen und Meldungen, die offensichtlich verkehrsuntaugliche Fahrer oder Gefahrenstellen betreffen. Die sollten umgehend über die 110 gemeldet werden (nicht so, wie die Dame, die bei uns angerufen hat, weil sie einen Tag zuvor ein Reh am Fahrbahnrand gesehen hat und sich nun Sorgen machte, dass es doch auf die Fahrbahn laufen könnte :rofl: )

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Unter Umständen kommt noch etwas von der Bußgeldstelle.

 

Aber es zeigt sich mal wieder das man lieber bei der Polizei nichts sagt und dann erst auf die Antworten des Gegners reagiert.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...