lzf10 0 Posted January 13, 2017 Report Share Posted January 13, 2017 Hallo,zunächst möchte ich als neues Mitglied alle anderen Mitglieder begrüßen.Ich möchte Folgendes zur Diskussion stellen:Stellt Euch vor, Ihr fahrt in einem verkehrsberuhigten Bereich und es kommt eine Einmündung von rechts. In diesem Bereich wurde genau gegenüber dieser Einmündung eine Parkfläche abgegrenzt, in der ein Fahrzeug parkt. Ich fahre also an die Einmündung heran und sehe, dass ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug von rechts kommt und in meine Richtung, (also nach links) abbiegen will. Dadurch, dass ich dort stehe, um die Vorfahrt zu gewähren und gegenüber das Fahrzeug parkt, ist es für den von rechts kommenden unmöglich links abzubiegen. Ich kann nicht zurücksetzen, da bereits andere Fahrzeuge und Fussgänger hinter mir sind.Wie gehe ich damit um, dass die Verkehrsbehörden diese Parkmöglichkeit gegenüber der Einmündung geschaffen haben? Ist das zuässig? (Ich weiß, dass das Parken gegenüber Einmündungen nicht generell verboten ist, wurde ja auch schon öfter im Internet diskutiert) Vielen Dank Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted January 13, 2017 Report Share Posted January 13, 2017 Da im VBB Schritgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, ist so eine Situation schon mal kaum gefährlich. Wie machst du es an anderen Engstellen wo du Vorrang gewähren solltest? Man spricht sich ab. Es gilt zwar rvl, wenn der andere aber nicht fahren kann weil es zu eng ist muß er mal eben auf seinen Vorrang verzichten. Zulässig ist eine weitere "Verkehrsberuhigung" durch Engstellen sowieso. Wird auch an anderen Straßen gerne gemacht. Quote Link to post Share on other sites
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