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Warnung Vor Blitzern + Lasermessungen


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Hallo in die Runde,

 

ich hab da mal ´ne Frage, an die Experten:

 

gibt es Möglichkeiten - z.B. via Ap auf´m Handy, oder halt auch über gekaufte Warngeräte - die einen sowohl vor mobilen Blitzern warnen + aber auch vor Lasermessungen per Pistole? Oder gibt´s halt nur entweder das eine, oder das andere + man muss sich entscheiden?

Um noch eins draufzusetzen - am besten wäre ja auch noch die zusätzliche Warnung vor fest installierten Fotofallen; dann wäre es rund, aber ich fürchte, das wäre zuviel verlangt....

 

Ok, zumindest ein wenig schützen, kann man sich in den Fallen, bei denen man nicht angehalten wird, sondern einen Anhörungsbogen per Post erhält. Da gibt's wenigstens - wenn man entsprechend vorsorgt - gute Möglichkeiten, sich über die dreimonatige Verjährung zu retten..... Hat mir bereits so manches Mal den Arsch gerettet, grins....

 

Aber um vielleicht doch zu verhindern, in die eine, oder, andere Falle zu tappen + rechtzeitig gewarnt zu werden, wäre z.B. eine Möglichkeit über das moderne Navi bzw. Handy, nicht schlecht. Aber welche...????

Ich weiß, am besten immer langsam, dann passiert sowas nicht. Allerdings bin ich kein Raser + fahre z.B. in Baustellen, oder vor Schulen, nicht mit großer Geschwindigkeit, aber ich empfinde doch einiges an Geschwindigkeitsmessungen + deren gewählte Standorte als reine Abzocke. Und als relativer Vielfahrer, wird man schon mal recht nachlässig, das muss ich zugeben - insbesondere auf Autobahnen. Ist alles nicht korrekt, ich weiß es, aber es gibt sie nun mal die Möglichkeiten + ich suche nun eine solche, um mich ihrer auch zu bedienen.

 

Welche Möglichkeiten der Warnung + wovor gibt es also realistisch? Ich weiß überhaupt nicht, was heute technisch so möglich ist + vor allem auch sinnvoll ist....

Kann mir da jemand helfen??

 

Besten Dank, für die freundliche Mühe!!!

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Hallo jupp,

 

Du kannst Dich vor allen Messungen schützen, oder es zumindest versuchen. Dazu sind technische Hilfsmittel notwendig, deren preislicher Rahmen im Bereich von einmalig 10 Euro (blitzer.de) bis zu mehreren tausend Euro liegt.

 

Wer derartige Hilsmittel nutzt, sollte wissen:

1. sie sind illegal, können und werden bei Entdeckung beschlagnahmt und vernichtet. (Ausnahme evtl. Smartphone)

2. einen 100%igen Schutz gibt es nicht.

3. bei nicht seriösen Händlern erworben, evtl. Probleme bei Umtausch, Defekt o.ä. (da Handel sittenwidrig ist)

4. einige Hersteller haben einen schnellen Produktzyklus, d.h. man muss Inkompatibilitäten der Hardware in Kauf nehmen (somit neu kaufen)

 

Welchen Schutzgrad Du benötigst, musst Du selbst in Erfahrung bringen. Zunächst auf jeden Fall o.g. App. Sie warnt zuverlässig vor Starenkästen und auch vor mobilen Messungen, welche zuvor gemeldet und eingepflegt wurden. In der nöchsten Ausbaustufe Schutz gegen ESO und PSS, wobei letztere zur Zeit lediglich angezeigt, jedoch nicht gestört wird. Die Störung wird aber bald möglich sein, entsprechende Entwicklungen sind weit fortgeschritten.

Auf anderen Strassen benötigst Du zusätzlich Schutz gegen Laser (Leivtec XV3), welcher gleichzeitig die Laserpistolen neutralisiert. Achtung: keinen Laserwarner, sondern Laserstörer verwenden.

Besonders Kommunen und gegebenenfalls auch die Polizei messen zudem noch mit altem Radar, besonders auf einspurigen Strassen und in Ortschaften.

Letztendlich gibt es auch noch Schutz vor Providafahrzeugen, das möchte ich hier aber nicht weiter ausführen.

Am besten ist es jedoch, nach StVO zu fahren.

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hallo in die runde,

 

viielen dnak, für die ausführlichen erläuterungen.

 

natürlich hast du, lieber u14325, völlig recht; man kann keinen 100% schutz erreichen + letztlich ist konsequentes einhalten aller verkehrsbeschränkungen das sicherste mittel, ärger zu vermeiden.

nun sind wir ja alle menschen, fehlbar - der eine mehr, der andere weniger,grins...

 

mir würden infos folgender art reichen:

 

1.) welche möglichkeiten bietet mir ein neues, serienmäßiges + modernes navigationssystem bereits von hause aus bzw. kann man dies relativ problemlos und kostengünstig in sofern aufrüsten, dass es mir zumindest alle festinstallierten blitzer anzeigt?

 

2.) welche app müsste ich mir auf mein samsung galaxy android runterladen, die mich dann ggf. vor mobilen radarmessungen, also die berühmten unauffälligen kombis am strassenrand , oder auch die dort mobil aufgebauten fallen warnt??

 

das wäre schon mal ganz toll und deckt sicherlich - zumindest im moment noch - die meisten gefahrenquellen ab.

 

inwieweit man sich über einen solchen kostengünstigen weg, auch noch vor den laserpistolen einen gewissen schutz erhoffen kann, lass ich mal offen.

möglicherweise gibt´s da nichts, außer, jemand sieht irgendwo wird gemessen, gibt das dann entsprechend an eine community weiter + man erfährt dies dann ebenfalls über die gleiche app. ich könnte mir aber vorstellen, dass dies wohl alles zusammen nicht möglich sein wird, oder???

 

eine reglerechter laserstörer wird sicherlich auch recht kostenintensiv sein, denke ich mal.... zumal man hier ggf. auch das problem hat, diesen schnellstmöglich verschwinden zu lassen, im falle dessen, dass man mal rausgewunken wird..

 

wichtig erscheint mir, eine rechtzeitige warnung vor irgendwelchen blitzern zu erhalten um u.u. rechtzeitg die geschwindigkeit zu reduzieren, also die messungen, bei denen man nicht angehalten wird, sondern irgendwann "nette" post bekommt. wirst du angehalten, ist eh alles zu spät, grins.. dann haben sie dich halt erwischt....

 

ausgerechnet bei diesen hat man zwar bereits im vorfeld die möglichkeit, gewisse schutzmaßnahmen zu treffen - anderer halter, z.b. ein naher verwandter, mit anderer adresse - ghet immer und hilft meist locker über die besagten drei monate hinweg, aber man will dem-, oder derjenigen ja auch nicht immer solche post zumuten, wenngleich es keinerlei gefahr für denjenigen bedeutet. wenn ich den dingen im vorfeld bereits entgegenwirken kann + das mit relativ geringen aufwand, ist das allemal besser....

 

also, ´ne konstruktive info zu 1 + 2 wäre total klasse...!!!

 

danke, nochmals, für eure freundliche mühe!!!!

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ausgerechnet bei diesen hat man zwar bereits im vorfeld die möglichkeit, gewisse schutzmaßnahmen zu treffen - anderer halter, z.b. ein naher verwandter,

ich meinte damit, dass man diese möglichkeit natürlich nur hat, wenn man angeschrieben + nicht unmittelbar nach der messung angehalten wird....

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Was fehlt dir in der Antwort von u14325?

[...] preislicher Rahmen im Bereich von einmalig 10 Euro (blitzer.de) [...]

Wer derartige Hilsmittel nutzt, sollte wissen:
1. sie sind illegal, können und werden bei Entdeckung beschlagnahmt und vernichtet. (Ausnahme evtl. Smartphone)
[...]
Welchen Schutzgrad Du benötigst, musst Du selbst in Erfahrung bringen. Zunächst auf jeden Fall o.g. App. Sie warnt zuverlässig vor Starenkästen und auch vor mobilen Messungen, welche zuvor gemeldet und eingepflegt wurden. [...]

 

Und abhängig von deinem Navi bekommst Du sogar dort Warnungen, so z.B. im Renault mit R-Link von meiner Frau (und das in Deutschland!). Geht aber auch mit angepassten POIs bei anderen Geräten. Evtl. einmal das eine oder andere im Technikbereich lesen.

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Moin Moin

 

 

... sondern einen Anhörungsbogen per Post erhält....

..... Hat mir bereits so manches Mal den Arsch gerettet, grins....

 

 

... anderer halter, z.b. ein naher verwandter, mit anderer adresse - ghet immer ...... wenngleich es keinerlei gefahr für denjenigen bedeutet.

 

Mal ganz ehrlich - wie glaubwürdig klingt das für dich, wenn du das jetzt selber nochmal liest?

 

 

Wenn dir schon "so manches mal" der Arsch gerettet werden mußte, ist das eh schon ein Anzeichen von Intelligenzdefizit.

 

 

Gruß

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hallo sobbel, hall in die runde,

 

ich wollte hier weder jemanden gegen mich aufbringen, noch jemanden verärgern.... ich war allerdings der meinung, dass man hier offen seine fragen bzgl. solcher, natürlich nicht ganz legalen..!!! - möglichkeiten stellen + diskutieren kann.

mir war nicht bewusst, dass hier auch moralapostel unterwegs sind, sondern eher gleichgesinnte - sorry, also....

 

was meinst du denn mit: "wie glaubwürdig klingt das für dich... etc..."???

falls du damit andeuten willst, es sei gelogen, muss ich dich leider entäuschen. außerdem, was ist so ungewöhnlich bzw. amoralisch daran, sein fahrzeug auf jemand anderen zuzulassen??? mir ist nicht bekannt, dass man hierzulande, "SEIN" fahrzeug auch auch sich selbst zulassen muss...

und wenn es dann in "bestimmten fällen" hilft, sich gewisser sanktionen zu entziehen .- warum nicht???

es gibt so viele gelegenheiten + gestaltungsmöglichkeiten, wenn man nur mal ein wenig nachdenkt - das gilt nicht nur für diesen speziellen bereich, sondern gilt für vilele bereiche, sei es der bereich immobilien, subventionen etc. etc.

ja, und es hat - nicht nur mir - schon das eine, oder, andere mal dafür gesorgt,"den arsch zu retten", sprich, punkten und geldbussen zu entgehen - moral hin, moral her....

 

ich denke einfach mal, die meisten, die hier und auch anderswo immer mit erhobenem zeigefinger unterwegs sind, haben selbst genug kleine ( und manchmal auch größere...!!) leichen im keller, und wenn sie nur die pzufrau, oder den handwerker schwarz bezahlen, was ich im übrigen auch nicht als verwerflich betrachte, um mich nun vollends zu outen..

es ist zwar nett, von einer heilen welt zu träumen - die realität sieht allerdings leider anders aus - im kleinen, sowie im großen...

wie heißt es doch so schön: wer ohne fehl und tadel ist, der werfe den ersten stein....

 

also, nochmals danke, für die ernst gemeinten tips + informationsmöglichkeiten - das hilft doch schon mal weiter.... :-) !!!!

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1.) welche möglichkeiten bietet mir ein neues, serienmäßiges + modernes navigationssystem bereits von hause aus bzw. kann man dies relativ problemlos und kostengünstig in sofern aufrüsten, dass es mir zumindest alle festinstallierten blitzer anzeigt?

2.) welche app müsste ich mir auf mein samsung galaxy android runterladen, die mich dann ggf. vor mobilen radarmessungen, also die berühmten unauffälligen kombis am strassenrand , oder auch die dort mobil aufgebauten fallen warnt??

 

Wie hier schon erwähnt wurde: blitzer.de für sogar ab 0€ = extrem günstig und hoher Schutz auf Autobahnen und Fernstraßen

Was auf Nebenstrecken, insbesondere im Bereich Hinterdupfing sogar noch besser funktioniert sind diverse Facebookgruppen - die Meldung kommt dann eben über Pushnachricht genauso zuverlässig ins Display, ebenfalls für 0€

 

Ein Navi halte ich weder für seine eigentliche Funktion, noch für das Melden von Gefahrenstellen für nötig, wenn man ohnehin ein Smartphone besitzt.

Keine Ahnung ob von den Herstellern (TomTom?) eine zuverlässige Datenbank mit mobilen Livemeldungen angeboten wird? Wenn ja, kann die mit den 40-70.000 Usern tagsüber von blitzer,de mithalten?

 

Für Komplettschutz, den dann aber auch nur fast, sind bekanntlich höhere Investitionen nötig: Laserjammer, Radardetektor, Lichtschrankenstörer....

Nummer 1 und 2 hiervon hab ich beim letzten Fahrzeugwechsel sogar aufgegeben, weil bei mir unwirtschaftlich - die größten Verstöße werden durch die oben genannten Hilfsmittel eh verhindert, der Rest, Thema Nebenstrecken kommt auf 1-3 Verwarngelder jährlich. Wobei man natürlich sagen muss dass es lokal erhebliche Unterschiede geben kann.

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Moin Moin

 

 

+ diskutieren kann.

Was glaubst du denn, ist eine Diskussion?

Einer sagt was und alle anderen stimmen zu?

 

 

...mir war nicht bewusst, dass hier auch moralapostel unterwegs sind, sondern eher gleichgesinnte - sorry, also....

Werde dir erstmal über den Begriff "Moralapostel" bewusst und vergleiche die gewonnene Erkenntnis mit dem was ich sagte.

Hier gibt es immer nur gleichgesinnte und zwar für jede Betrachtungsweise.

Im übrigen Internet auch.

 

was meinst du denn mit: "wie glaubwürdig klingt das für dich... etc..."???

falls du damit andeuten willst, es sei gelogen,

Lass mich das was du gesagt hast mal zerlegen, um dann zu dem Schluß zu kommen - ja du sagst die Unwahrheit und/oder hast null Ahnung wovon du redest.

 

Wenn du den Anhörungsbogen erhalten hast, stehst du für die Behörde schon als Fahrer fest. Da noch auf Verjährung zu spielen ist äußerst fragil.

Da hat deine "entsprechende Vorsorge" einen "nahen Verwandten" als Halter zu nehmen voll versagt.

Die Gefahrlosigkeit für diesen "nahen Verwandten" ist auch nicht gegeben, denn er läuft ja Gefahr Fahrtenbücher führen zu müssen. Auch für von ihm genutzte Fahrzeuge.

Auch wenn du die Kosten übernehmen würdest, hat er die Unannehmlichkeiten.

Ja, es ist möglich, dass du mit windigen und schon bekannten Tricks einmal um eine verkehrsrechtliche Sanktion herumgekommen bist. Das klappt aber nicht "manches Mal".

 

Das alles ist keine Frage der Moral. Auch der Unmoralische kann sich innerhalb der Gesetze bewegen.

 

 

 

mit erhobenem zeigefinger unterwegs

Und der steht, bei so manchem hier, aus beruflichen Gründen so aufrecht.

 

 

 

... was ich im übrigen auch nicht als verwerflich betrachte, um mich nun vollends zu outen..

Und Hoeneß ist ein Heiliger was?

Was dieser Seppl für mich ist, sag ich besser nicht.

 

 

Ich wünsch dir einen guten Jahreswechsel

Gruß

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Lass mich das was du gesagt hast mal zerlegen, um dann zu dem Schluß zu kommen - ja du sagst die Unwahrheit und/oder hast null Ahnung wovon du redest.

 

Wenn du den Anhörungsbogen erhalten hast, stehst du für die Behörde schon als Fahrer fest. Da noch auf Verjährung zu spielen ist äußerst fragil.

Da hat deine "entsprechende Vorsorge" einen "nahen Verwandten" als Halter zu nehmen voll versagt.

Die Gefahrlosigkeit für diesen "nahen Verwandten" ist auch nicht gegeben, denn er läuft ja Gefahr Fahrtenbücher führen zu müssen. Auch für von ihm genutzte Fahrzeuge.

Auch wenn du die Kosten übernehmen würdest, hat er die Unannehmlichkeiten.

Ja, es ist möglich, dass du mit windigen und schon bekannten Tricks einmal um eine verkehrsrechtliche Sanktion herumgekommen bist. Das klappt aber nicht "manches Mal".

 

moin moin,

 

dann hast du mich mißverstanden, oder, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. wie kann ich einen anhörungsbogen bekommen, wenn ich nicht als halter des kfz gemeldet bin?? natürlich bekommt der halter diesen zugesandt. und, nein, es klappt - zumindest in den letzten drei jahren bei mir - immer...!!!

ich schenk mir mal, die genaue + ausfühlriche vorgehensweise, aber sei versichert, es klappt zu 99,9%, hier auf zeit zu spielen + um so die dreimonatsfrist zu knacken. ebenfalls ist die besagte androhung eines fahrtenbuches reine makulatur,; ist dir ein fall bekannt, wo ein privater halter in praxis jemals eines auferlegt bekommen hat??

 

lt, zweier guter bekannter - einer ist beim ordnungsamt einer großen kommune, der andere ist selbst polizist in leitender funktion - geschieht dies einfach nicht...

im übrigen rühren die genauen ausführungen, der o. angedeuteten vorgehensweise, um die drei monate entsprechend zu "strecken", von diesen beiden.... soviel also dazu....

und, ohne mich beweisen zu müssen, eigentlich immer... (von mir aus, glaub, ich lüge + müsse mich hier profilieren - das ist gelebte praxis + ich könnte dir auf anhieb hier 3, oder 4 solcher vorgänge und schriftwechsel aus den letzten 2 jahren einscannen, um dir das gegeteil deiner meinung zu beweisen...)

da müsste wohl ein einer diensteifer, bei den behörden einzug halten, um daran etwas zu ändern,. was uns also in behördengängen einerseits so maßlos nervt und ärgert - z.b. erbscheinerteilung dauert inzwischen bis zu 1 1/2 jahre....!!!! - gereicht uns andererseits zum vorteil....

 

und, um noch einen draufzusetzen, es gab auch einen guten tip seitnes des ordnungsmatsmitarbeiters, sollte es tats. mal zu dem unwahrscheinlichen fall kommen, ein fahrtenbuch führen zu sollen; das hebelst du u. a. z.b. - zugegeben, mit einem kleinen umstand, das fahrzeug einmal + wieder anzumelden, -aus. fahrtenbücher sind kennzeichengebunden. sagt dir übrigens auch jeder einigermaßen fitte verkehrsrechtsanwalt.....

Edited by Bluey
Quotierung bearbeitet
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wie kann ich einen anhörungsbogen bekommen, wenn ich nicht als halter des kfz gemeldet bin??

Indem Du vom Halter als Fahrer benannt wirst z.B.

 

natürlich bekommt der halter diesen zugesandt.

Nö. Der sollte und wird regelmäßig einen Zeugenfragebogen bekommen, es sei denn, der SB hat ihn auf dem Foto identifiziert.

 

ich schenk mir mal, die genaue + ausfühlriche vorgehensweise

Schade. Die wäre nämlich echt interessant gewesen. Dann hätte man diese Behauptung

aber sei versichert, es klappt zu 99,9%, hier auf zeit zu spielen + um so die dreimonatsfrist zu knacken.

auch einschätzen können.

 

im übrigen rühren die genauen ausführungen, der o. angedeuteten vorgehensweise, um die drei monate entsprechend zu "strecken", von diesen beiden....

Der Polizist muß es ja wissen, schließlich ist er an dem Verfahren unmittelbar beteiligt. Und der O-Amtsler ist natürlich der Einzige bundesweit, der diese Tricks kennt und sie selbstverständlich keinem verrät. Also, außer Dir. Alle anderen stehen dem völlig hilflos gegenüber bzw. fallen darauf rein.

 

und, ohne mich beweisen zu müssen, eigentlich immer... (von mir aus, glaub, ich lüge + müsse mich hier profilieren

Nie würde das jemand glauben.

 

das ist gelebte praxis + ich könnte dir auf anhieb hier 3, oder 4 solcher vorgänge und schriftwechsel aus den letzten 2 jahren einscannen, um dir das gegeteil deiner meinung zu beweisen...

Mit Aktenzeichen, Namen und Adresse des Mitarbeiters, der auf Deine Tricksereien reingefallen ist? Dann bitte gern.

 

da müsste wohl ein einer diensteifer, bei den behörden einzug halten, um daran etwas zu ändern,. was uns also in behördengängen einerseits so maßlos nervt und ärgert - z.b. erbscheinerteilung dauert inzwischen bis zu 1 1/2 jahre....!!!! - gereicht uns andererseits zum vorteil....

Da hast Du allerdings völlig recht. Wie wir nicht nur aus eigener Erfahrung, sondern auch aus Berichten erfolgreicher Selbständiger hier im Forum wissen, ist der öffentliche Dienst durchsetzt von Leuten, die sich eigentlich nur ins Büro schleppen, um zuhause nicht heizen zu müssen (im Winter) bzw. die Wohnung nicht zuzustauben (im Sommer) und dafür auch noch richtig schlecht bezahlt werden.

 

und, um noch einen draufzusetzen, es gab auch einen guten tip seitnes des ordnungsmatsmitarbeiters, sollte es tats. mal zu dem unwahrscheinlichen fall kommen, ein fahrtenbuch führen zu sollen; das hebelst du u. a. z.b. - zugegeben, mit einem kleinen umstand, das fahrzeug einmal + wieder anzumelden, -aus. fahrtenbücher sind kennzeichengebunden. sagt dir übrigens auch jeder einigermaßen fitte verkehrsrechtsanwalt.....

Genau so isses. Das liegt ganz wesentlich daran, daß die zuständigen Behördenmitarbeiter per se keine Lust und natürlich auch überhaupt keine Ahnung von der Gesetzeslage haben und da sie - siehe oben - natürlich nichts von solchen Tricksereien wissen, diese Gesetze auch nicht anwenden. Und der Anwalt kennt sie, weiß aber, wie es läuft. Und weil er wert darauf legt, als fitter Fachmann zu gelten, erzählt er Dir, was Du hören möchtest.

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Mit Aktenzeichen, Namen und Adresse des Mitarbeiters, der auf Deine Tricksereien reingefallen ist? Dann bitte gern.

 

 

@jupp

 

Spar dir das bitte. Du wirst nur der Malversation Belege gefälscht zu haben bezichtigt.

Den Wahrheitsbeweis anzutreten wird nur feige ausgewichen. Alles erst dagewesen.

Am Besten den Troll einfach ignorieren.

 

Gruss gery41

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Moin Moin

 

 

 

...ich habe mich mißverständlich ausgedrückt.

Eigentlich hast du dich klar ausgedrückt. Guckst du hier:

 

... zumindest ein wenig schützen, kann man sich in den Fallen, bei denen man ... einen Anhörungsbogen per Post erhält. Da gibt's wenigstens - wenn man entsprechend vorsorgt - gute Möglichkeiten, sich über die dreimonatige Verjährung zu retten..... Hat mir bereits so manches Mal den Arsch gerettet, grins....

 

 

 

... um noch einen draufzusetzen, es gab auch einen guten tip seitnes des ordnungsmatsmitarbeiters, sollte es tats. mal zu dem unwahrscheinlichen fall kommen, ein fahrtenbuch führen zu sollen; das hebelst du u. a. z.b. - zugegeben, mit einem kleinen umstand, das fahrzeug einmal + wieder anzumelden, -aus. fahrtenbücher sind kennzeichengebunden. sagt dir übrigens auch jeder einigermaßen fitte verkehrsrechtsanwalt.....

Um nochmal einen draufzusetzen empfehl ich dir, dich von dem Ordnungsamtsmitarbeiter als Tippgeber zu trennen.

Der, auch nur einigermaßen, fitte Verkehrsrechtsanwalt sagt dir sowas nicht. Falls doch, würde ich die Mandatsvergabe nochmal prüfen, denn er ist sein Geld nicht Wert.

 

Im entsprechenden § 31a StVZO ist Folgendes zu lesen:

" Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen..."

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html

Und wenn du nicht ganz blöd bist, erkennst du, daß sich die Maßnahme gegen einen Fahrzeughalter richtet und Fahrzeugbezogen sind.

Wann immer also eine Person, die einer FB Auflage unterliegt, ein Fahrzeug auf sich zulässt, unterliegt dieses (auch wiederzugelassene) Fahrzeug der FB Auflage.

Genaueres wird in dem Verwaltungsakt stehen.

 

 

Gruß

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nochmals danke, für die die wirklich hilfreichen und ausgesprochen "netten" kommentare. unglaublich....

 

ich fasse das ganze hier, mal aus austausch von erfahrungen auf, inwieweit diese dann ins reich der fabel verwiesen werden bzw. wieviel hier dann auch tatsächlich fabulieren, sprich, sich produzieren, sei mal dahingestellt.

 

es ist ja auch egal, ich wollte hier überhaupt keine solch breite diskussion entfachen + bin echt erstaunt - aber, auch amüsiert - über soviel gegenwind.

entweder sind alle empört, über soviel "unmoral", oder eben einfach nur naiv + können bzw. wollen dies einfach nicht wahrhaben.

...oder - was das wahrscheinlichere ist - es ist neid, weil man selbst zu faul, oder, zu blöd ist, sich zu überlegen, wie man risiken minimiert - (ich weiß, ich weiß, in diesem fall minimiert man sie am besten, wie eigentlich in jedem fall, indem man sich gesetzestreu + an die vorschriften in unserem durchregulierten staat hält....!!!) - wobei, ich sagte es bereits, sicher eine enorme doppelmoral hier am werk ist, denn die, die sich am meisten empören, haben selbst genug vor ihrer türe zu kehren..., grins....

 

die haarspalterei zw. anhörungsbogen + zeugenbefragungsbogen geht m.e. auch am thema vorbei. ausschlaggebender + entscheidender fakt ist doch, die behörde wendet sich an den halter, an wen auch sonst, sie hat ja auch nur ein foto eines menschen, der eben nicht der halter ist + muss nun - mehr, oder, weniger eifrig - herausfinden, wer gefahren ist + das innerhalb einer recht kurzen zeitspanne - nur das ist wichtig...

 

die vorgehensweise erschließt sich eigentlich von selbst, wenn auch nicht im detail, aber da es um hinauszögern + verjährung geht, muss man nicht lange nachdenken, um zu wissen, was man - zumindest in groben zügen - tun muss, um sich über die besagten drei monate zu retten...von daher muss ich hier nichts detailliert erläutern, wenn man nicht hirntot ist....

 

und was den anwalt anlangt: jeder, der z.b. aus beruflichen gründen - weil er vielleicht selbständig ist o.ä. - mit anwälten zu tun hat, weiß, dass man genau für das spezielle fachgebiet, idealerweise den ausgeschlafensten und ausgebufftesten rechtsverdreher nimmt, den man kriegen kann. die jungs, die halt mal jura studiert haben + sich nun irgendwo bequem eingerichtet haben, um ihrer juristerei nach dienstanweisung zu frönen, kannst du vergessen; ist aber -da hast du sicher recht - leider die regel....

von daher entbehrt die aussage, "ich würde in diesem fall die mandatsvergabe überprüfen.." + "der ist sein geld nicht wert" jeglicher grundlage.

ich frage mich, welchen anwalt sollte man denn wählen, wenn nicht einen solchen?? einer der die achseln zuckt und sagt: "sorry, aber da hat der gesetzesgeber ja absolut recht + sie sind im unrecht, also bitte offenbaren sie sich + lassen strafe + buße in demut über sich ergehen, denn es geschieht ihnen recht.. ihnen da aus der patsche zu helfen, wäre unmoralisch..."????????

wer siegen will, muss mit allen wassern gewaschen sein + auch hier spielt die moral überhaupt keine rolle......!! und bei anwälten schon mal garnicht...!!!

 

mir war klar, dass ich dem ausweichen des wahrheitsbeweises bezichtigt werde - was soll auch sonst kommen??? niemand glaubt ernstlich, dass ich die dinge hier ins netz stelle, oder??? gib mir deine tel.nummer, wir tel. + werden sicher - solltest du irgendwo im großraum düsseldorf/köln/ruhrgebiet/niedrrhein wohnen - eine weg finden, wie du einen blick auf die dinge werfen kannst.....ich steh dazu....

 

niemand zieht doch wohl ernsthaft in erwägung, hier roß und reiter genannt zu bekommen...

 

aber, wie gesagt, das hab ich so eigentlich nicht erwartet + am besten, wir beenden das ganze hier + jetzt und ihr befolgt den rat von gery41 + "ignoriert den troll am besten"... :-)

 

ich kann dann in ruhe weiter meinen wahnvorstellungen frönen + ihr erlebt dann weiter die echte realität draußen....

 

so kommt doch jeder auf seine kosten....

 

in diesem sinne

 

so long!!!!

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@ jupp: Langsam wird es peinlich, was du hier absonderst.

 

Lies doch nochmal ganz langsam, was @Sobbel aus dem § 31a StVZO zitiert hat.

 

Und dann behaupte nochmal, dass eine Fahrtenbuchauflage immer nur kennzeichengebunden ist.

 

Ich würde da eher der StVZO Glauben schenken, als deinem ach so tollen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

 

Wenn man sich mal verrannt hat, zeugt es von "Arsch in der Hose haben", wenn man es zugibt.

 

Nicht aber, wenn man weiter auf seiner Behauptung besteht.

 

Das entbehrt jeglicher Diskussionskultur.

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was mich an jupps Frage gewundert hat, dass er sie überhaupt stellt, die Frage nach "technischen Warnmöglichkeiten".

Wenn er bis jetzt seinen Arsch mit der Verjährungstaktik gerettet hat (wohl auch mit Hilfe eines "ausgebufften" Anwalts),

warum ist jetzt plötzlich eben eine "Warnmöglichkeit" von Nöten? Traut er seiner Taktik nicht mehr?

 

Aber egal.. er ist ja eh draussen....Sein Geld verdienen Anwälte...

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