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Abstandsverstoss In D - Umzug Nach D, Aber Noch Schweizer Fahrausweis


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Hallo zusammen,

 

ich habe mir wohl ein Problem zusammengefahren, dass mir recht komplex erscheint. Ich habe mir im November einen Abstandsverstoss <3/10 des Tachowertes bei 126 km/h geleistet, somit 1 Monat Fahrverbot - ok, akzeptiert, Mist gebaut, hab aber noch nicht auf das Anhörungsschreiben reagiert, was mir heute zuging - aber jetzt fängt das Problem an:

 

Ich bin im August 2016 nach acht Jahren in der Schweiz wieder nach D gezogen, habe aufgrund zähflüssiger Behördenwege immer noch keinen deutschen Führerschein, sondern noch den Schweizerischen Führerausweis, Belege für mein Bemühen und Schriftwechsel vorhanden und nachweisbar.

 

Nach vielem Hin und Her besteht wohl die Wahrscheinlichkeit, das ich meinen neuen D-Führerschein im Januar in Händen halten werde. Den darf ich dann gleich innerhalb von vier Monaten für einen Monat abgeben, auch klar soweit. Ideal wäre für mich ein Autoverzicht im März, da ich in diesem Zeitraum bis auf sechs Tage beruflich im Ausland und nicht auf einen Führerschein angewiesen bin.

Aber was passiert, wenn ich diesen (deutschen) Führerschein nicht bis dahin erhalte? Ich akzeptiere meine Strafe, wenn man das so nennen darf, will auch innerhalb der gesetzlichen Frist diese antreten und kann jetzt eigentlich nicht, da ich noch gar keinen deutschen Führerschein in Händen halte...?

 

Oder unterliege ich damit am Ende noch der Schweizerischen Gesetzgebung? Das wäre fatal, da die ggf. mit drei Monaten zuschlagen würden, das wäre dann ein Problem für mich.

 

Kennt sich da einer aus? Bin dankbar für jede Rückmeldung, da ich nicht recht weiss, wie ich mich jetzt verhalten soll.

 

Gruss,

 

Markus

 

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Wie das rechtlich aussieht kann ich Dir nicht gesichert zusagen.

 

Aber die Situation ist doch relativ überschaubar.

Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen und willst die zugehörende Strafe akzeptieren. Das ist den Behörden doch der liebste Fall und dann sollen die sich auch um das weitere Verfahren kümmern.

 

Ich würde den Anhörungsbogen mit "Ich war's" beantworten und die Situation so schildern, wie Du das hier getan hast, inklusive Deines Wunsches, den Führerschein im März in amtliche Verwahrung zu geben (ok, hier würde ich ich nicht unbedingt erwähnen, dass Du dann nur 6 Tage im Lande bist, sondern nur schreiben, "dass Du diesen Zeitraum bevorzugen würdest"). Das liegt noch innerhalb der 4 Monate für Ersttäter. Und dann bittest Du vorauseilend schon mal ganz lieb um Unterstützung bei der Tatsache, dass Du den deutschen Führerschein noch nicht in Händen hältst. Vielleicht kann die Bußgeldbehörde bei der Führerscheinstelle mal nachfragen?!

 

Weiterführende Frage an die Bußgeldbehörde: Darf man auch einen ausländischen Führerschein abgeben?

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Hier gehts wohl eher um die CH-Zusatzbestrafung von der hier schon gelegentlich zu lesen war. Hab aber nach wie vor keine genaue Kenntnis wie das gehandhabt wird bzw. wie die dortigen Behörden überhaupt davon erfahren.

 

http://www.geissmannlegal.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/PDF/Publikationen/Aktuelle_Rechtsfragen/Fahrverbot_im_Ausland-F%C3%BChrerausweisentzug_in_der_Schweiz_vom_08.09.2015_Hi.pdf

 

Ansonsten @Millefahrer, ist es ja sogar von Vorteil einen CH Ausweis zu besitzen und mit dem nur innerhalb D ein FV anzutreten.

Im Rest der Welt könntest Du dann nämlich ganz legal fahren.

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Ich zitiere mal aus dem Link:

 

 

Begeht eine Person mit schweizerischem Wohnsitz im Ausland ein Strassenverkehrsdelikt, kann der Tatortstaat allein mit Wirkung auf das eigene Staatsgebiet eine Administrativmassnahme verhängen. Den schweizerischen Führerausweis als solchen kann er nicht entziehen.

Damit ist doch schon alles gesagt: Der TE ist inzwischen in Deutschland gemeldet, also darf die Schweiz hier nichts mehr entziehen und den schweizerischen Führerschein darf wiederum Deutschland nicht entziehen.

Das führt zu der Frage, was passiert, wenn der TE bis spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des BuGeBe trotz intensiver Bemühungen immer noch keinen deutschen Führerschein hat?

Ich frage in solchen Fällen immer bei der betroffenen Institution mit dem Satz "Ich weiß es nicht, aber bei Ihnen kommt das doch so oft vor, dass Sie da sicherlich ein Standardverfahren für haben?" nach. Es sei denn, ich will dem Verfahren eine andere als die übliche Richtung geben °<;-)~

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Moin Moin

 

 

...den schweizerischen Führerschein darf wiederum Deutschland nicht entziehen.

Es geht hier nicht um den Entzug der FE.

Es geht um ein Fahrverbot und das kann natürlich von Deutschland für Deutschland verhängt werden.

 

 

Oder unterliege ich damit am Ende noch der Schweizerischen Gesetzgebung?

Nach dem Link in Beitrag #3 jedenfalls nicht.

Da müßtest du einen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Das aus dem Link ist natürlich grotesk:

"Zweck dieser Bestimmung ist die Vermeidung der Doppelbestrafung"

 

 

 

Doch halt, da war doch noch was.

Wie hiess das denn nochmal? Ach ja: Schengener Abkommen.

 

 

Die Schweiz ist seit 12.12.2008 Vollanwender des Schengener Abkommens.

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/17-Schengenstaaten.html?nn=350374

oder hier

https://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen

 

Im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) heißt es in Titel 3 (Polizei und Sicherheit) Kapitel 3 (Verbot der Doppelbestrafung), Art. 54:

 

„Wer durch eine Vertragspartei rechtskräftig abgeurteilt worden ist, darf durch eine andere Vertragspartei wegen derselben Tat nicht verfolgt werden, vorausgesetzt, dass im Fall einer Verurteilung die Sanktion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt
werden kann.“


https://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/W29FUC85175BOCMDE/$FILE/schengenSDUE.pdf

kürzer hier:

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12066402

 

Demzufolge ist alles in dem Link aus Beitrag #3 eigentlich rechtswidrig bzw. vertragswidrig.

Die Schweizer haben sicher nur vergessen, das sie dort Mitglied sind.

Die hohen Berge mit der sauerstoffarmen Luft halt.

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

Danke Euch für die Denkunterstützung. Leute. Mittlerweile sehe ich auch klarer, habe mal mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten. Es ist grundsätzlich so, wie hier ausgeführt, dh. wenn ich den deutschen FS schon habe, gebe ich diesen für vier Wochen ab - wenn ich noch den Schweizer FS habe, dann dürfen die den nicht einziehen, ich bekomme aber einen Aufkleber drauf, dass ich in D kein Auto führen darf, dieser wird dann auch nach vier Wochen von denen, die ihn aufgebracht haben, wieder entfernt (geht bei Polizeidienststellen). Wenn der Aufkleber nicht mehr drauf ist nach der Frist gibts Ärger, dh. mindestens wird dann die Abstinenzzeit nicht anerkannt und strafbar ist das wohl auch. Der Vorteil, wenn ich den deutschen Führerschein noch nicht habe, ist in der Tat, dass ich dann nur für D ein Fahrverbot habe, somit im Ausland Mietwagen bekommen könnte usw., mit deutschen FS habe ich aber gelitten, weil dieser schlicht eingezogen wird für die Zeit und ich dann gar nichts in Händen halte, ziemlich ungerecht, aber was solls.

Ach ja, und ich unterliege NICHT der Schweizerischen Rechtsprechung in diesem Fall, da ich in D gemeldet bin.

Jetzt bin ich nur mal gespannt, was passiert, wenn ich den Aufkleber habe und innerhalb der vier Wochen Fahrverbot der deutsche FS dann endlich fertig ist und mir zugestellt wird :-) Das Landratsamt (Führerscheinausstellung) und das Regierunsgpräsidium (Verwalter des Fahrverbots) haben keinen diesbezüglichen Datenaustausch...

Wie auch immer, ich werde in den vier Wochen in D nichts mit Motor bewegen, ich bin ja nicht bekloppt :-)

 

Gruss,

 

Markus

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Vielen Dank für die Rückmeldung. Durch Deinen Beitrag habe ich mich dann auch wieder an die Maßnahme "Aufkleber auf ausländischen Führerschein erinnert". Das hatte ich irgendwo schon mal gelesen.

 

Aber Achtung! Das Fahrverbot beträgt einen Monat, nicht 4 Wochen. Wenn Du allerdings am 28.02. den Führerschein bekleben lässt, dann ist am 28.03. der Aufkleber auch wieder ab. Da hat der Februar Vorteile.

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"Aufkleber auf ausländischen Führerschein erinnert".

 

 

Dazu ein paar Gedanken von mir. Als vorausschauender Verkehrsteilnehmer hat man ja immer einen Zweit - oder auch Drittführerschein parat. :lol:

Für den eher unwahrscheilichen Fall doch einmal in D "erwischt" zu werden, würde es ja wohl genügen einen "Ersatzschein" bekleben zu lassen, sich in dieser Zeit nicht mehr blicken zu lassen und alles passt, oder?

Bei uns fahre ich ja mit dem normalen Schein einfach weiter, oder wird da zwischenstaatlich etwas abgeklärt?

 

Gruss gery41

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Moin Moin

 

 

 

 

Dazu ein paar Gedanken von mir.

 

Kennst du Murphy's Law?

 

 

 

würde es ja wohl genügen einen "Ersatzschein" bekleben zu lassen,

Besonders clever ist es, wenn du mit einem Führerschein bei einer Behörde auftauchst, den es nicht (mehr) geben dürfte.

 

 

 

Bei uns fahre ich ja mit dem normalen Schein einfach weiter

Wo ist "bei uns"? und was ist ein normaler Schein?

 

 

 

Gruß

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Wo ist "bei uns"?

 

 

Na z b. Bezirk St.Pölten, Melk, Scheibbs etc. ;)

 

was ist ein normaler Schein?

 

 

Na der Scheckkartenschein mit dem ich sonst immer unterwegs bin. :licht:

Kennst du Murphy's Law?

 

 

Klar, kann mir schwer vorstellen das dieses in dem Fall eintreten wird.

Und na klar, no Risk no Fun.

 

Gruss gery41

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Und na klar, no Risk no Fun.

 

Darauf kann ich verzichten. Ohne FS keinen Meter. Auf den "Fun" kann ich gut verzichten.

 

Diese Aussage kann ich nicht wirklich nachvollziehen.. :kopfschuettel:

Ich fahre dabei doch mit gültigen Schein ohne "Beklebemakel" bei uns, in D lasse ich mich mit dem "beklebten" Ersatzschein in der Zeit nicht blicken. :P

Wo soll da der Haken sein?

Dazu gehören auch noch einige Unbekannte. Zuerst müssten mich die "Deutschen" einmal überhaupt erst wo erwischen - ist in den letzten 40 Jahren noch nie passiert, hoffe das es weiterhin so bleibt. :nuts: :Sollte es doch einmal passieren (was ich nicht glaube, ziehe immer nach und bin technisch up to date :dribble: ), egal was kommt, hat sich in diesem Zeitraum auf alle Fälle gerechnet, Bilanz ist für mich positiv.. :geil:

Weiters, woher sollen die "Deutschen" wissen welchen Schein ich Ihnen zum Bekleben überreiche?

Von daher fühle ich mich völlig sicher, freu mich daher schon auf die "Saison" 2017 welche wohl mit einem Treffen mit den Urgesteinen von hier im hohen Norden beginnen wird, noch dazu wo ich daran mit einem völlig unkonventionellen Neuerworbenen Fahrzeug, der 7er bleibt zuhause :fool: daran teilnehmen werde.

 

Daher wieder einmal auf ein Neues.

 

Gruss gery41

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Moin Moin

 

 

Zuerst müssten mich die "Deutschen" einmal überhaupt erst wo erwischen

Auch ein deutscher Baum oder eine deutsche Schutzplanke bremst jeden.

Ein deutscher Sarg natürlich auch.

 

 

Gruß

 

Sei doch nicht so negativ.

 

Wie heisst es doch immer so schön: "Auch zu Tode gefürchtet ist gestorben".

 

Gruss gery41

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@gery41 Ich habe nur einen Deutschen FS. Ja, auch ich bin min. in den letzten 10 Jahre nicht angehalten worden. Trotzdem, der Teufel frist Fliegen. Ohne FS keinen Meter. Auf den Kick kann ich verzichten.

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@gery: was ist denn ein "völlig unkonventionell Neuerworbenes Fahrzeug" ?

 

Naja so unkonventionell ist es eh auch wieder nicht. Näher beschreiben möchte ich es aber doch nicht. Du weisst, der Teufel schläft nicht.

Muss ja nicht mit Gewalt aufgrund der Beschreibung erkannt werden.

 

Gruss gery41

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@gery41 Ich habe nur einen Deutschen FS. Ja, auch ich bin min. in den letzten 10 Jahre nicht angehalten worden. Trotzdem, der Teufel frist Fliegen. Ohne FS keinen Meter. Auf den Kick kann ich verzichten.

 

Weiss noch immer nicht was du meinst. In A darf ich mit meinem österreichischen FS doch fahren auch wenn ich in D Fahrverbot habe. In D lasse ich mich in der Zeit ja eh nicht blicken.

Woher kommt immer deine Annahme ohne Führerschein unterwegs zu sein?

 

Gruss gery41

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Moin Moin

 

 

 

 

 

Sei doch nicht so negativ.

Das ist eine Sache der Sichtweise.

 

 

Woher kommt immer deine Annahme ohne Führerschein unterwegs zu sein?

Weil du dich -sagen wir mal- dümmlich ausdrückst und das zwischenzeilig so rüberkommt.

 

 

Gruß

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@gery41, ich habe dein Pos. 13 so verstanden.

 

In Deutschland musst du eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn du die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragst. Und unterschreiben, dass du das "Auffinden" des Originals unverzüglich melden wirst.

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