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Ordnungswidrigkeit - Radarmessung Aber Kein Foto Des Fahrers


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Warum ist es so schwer das den Behörden ggf. mitzuteilen und durch Tankzettel und das Fahrtenbuch (haha) zu belegen?

Da beißt niemand oder wirft euch ins ewige Fegefeuer.

 

Die von dir angesprochene Diskrepanz hat das OVG BB begründet beigelegt.

 

 

Wenn sich das Fahrzeug noch auf der Urlaubstour befindet, kann ich noch gar nichts vorlegen. Und ich habe keine Ahnung, wie kurzfristig die Fahrtenbuchvorlage angekündigt wird. Rein formal bin ich dann erst einmal "der Halter, der das Fahrtenbuch nicht vorlegen kann".

 

Das Urteil habe ich mir durchgelesen, verstehe aber zu wenig Juristendeutsch, um die Beilegung der Diskrepanz darin zu erkennen.

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@Blaulicht:

 

Du hast bisher in keinem Deiner Beiträge irgendeine Kompetenz erkennen lassen. Warum sollte es diesmal anders sein?

 

Da mich der Sachverhalt interessiert, werde ich baldmöglichst den Leiter eines Strassenverkehrsamtes dazu befragen.

 

Viel Spaß heute Nacht und "Guten Rutsch"!

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  • 4 weeks later...

So,

 

nun hatte ich endlich Gelegenheit, diese Frage kompetent erklärt zu bekommen.

So das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet wurde, wird diese Auflage bei der Halterabfrage dem Polizisten bekannt, wenn er eine solche vornimmt. Verspürt er Lust, in dieses Fahrtenbuch einen Blick zu werfen, darf er die Aushändigung verlangen.

Wird es jedoch nicht mitgeführt, kann es satte 10 Euro kosten und ein zeitnaher Termin zur Vorlage wird bestimmt.

 

Man lernt nie aus....

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U14325

Ups.... hatte ich Recht?!

 

Sieht wohl so aus.

Sanktioniert werden kann das "Nichtmitführen", da in der Anordnung des FB dies erwähnt wäre.

 

Nebenbei habe ich weitere sehr interessante Sachen erfahren.

BTW: Kennt jemand einen Fall, bei dem pauschal für alle Fahrzeuge eines Halters ein Fahrtenbuch angeordnet wurde und dies vor Gericht Bestand hatte?

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Bedeutet im Umkehrschluss, dass der Halter des Fahrzeugs das Fahrtenbuch nicht vorweisen können muss, während das Fahrzeug mit anderen Fahrern unterwegs ist.

 

Da ich in meinem Bekannten- und Verwandtenkreis niemanden kenne, der ein Fahrtenbuch führen muss, kann ich zu pauschal für alle Fahrzeuge auch nichts sagen.

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Im Gegensatz zu @blaulicht hatte ich das auch so verstanden. Irgendwo in den Tiefen dieses Forums gab es dann doch mal den Ansatz, ein selten genutztes - oder wegen Restaurierung sowieso in der Garage stehendes - Fahrzeug für die Fahrtenbuchauflage zu nutzen.

 

1. Daraus folgere ich schluss, dass ein Fahrtenbuch nur für ein Fahzeug des Halters angeordnet werden kann.

2. Bei Firmen galt hier mal die Aussage, dass dann auch für alle Fahrzeuge Fahrtenbücher angeordnet werden können.

3. Der/die/das Sachbearbeiter in der Behörde wird wohl drauf achten, für welche(s) Fahrzeug(e) das Fahrtenbuch sinnvoll angeordnet wird.

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