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Ordnungswidrigkeit - Radarmessung Aber Kein Foto Des Fahrers


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Hallo Community.

 

 

Eines meiner Söhne ist mit meinem Fahrzeug durch ne 30er Zone gebrettert und mit 52 nach Toleranz geblitzt worden.
Da keiner der beiden behauptet gefahren zu sein, habe ich das Foto der Behörde verlangt um festzustellen wer gefahren sein könnte...

 

Ich bekam folgende Antwort:

Zeugenfragebogen....

Beweismittel: foto, Radarmessung, Zeugenaussage, Bild

Bemerkung: es liegt kein Frontfoto vor. die Messung erfolgte als Heckmessung.

 

 

Wie ist hier zu verfahren.
Ist dass überhaupt zulässig ? auf dem Bild ist nicht einmal zu erkennen dass das Fahrzeug in Bewegung ist.
Soll ich der Behörde potenzielle Fahrer mitteilen ?
Ein Fahrtenbuch ist das letzte was ich will. Und da ich selbst nicht als Fahrer in frage komme will ich selbstverständlich auch nicht hierfür bestraft werden - was ja dadurch das ich ein Zeugenbefragungsbogen bekommen habe anscheinend auch ausgeschlossen wird....

 

 

Was ist eure Meinung hierüber?
vielen dank schonmal.

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Wieso bekommst Du auf Deine Frage einen Zeugenfragebogen? Wieso fragst Du bei der Behörde nach? Da stimmt irgend etwas mit der Reihenfolge noch nicht.

 

Für den Fall, dass alles ganz normal gelaufen ist:

Wie lange ist denn zwischen Tattag und Zeugenfragebogen vergangen? Bis zu zwei Wochen soll/muss/kann man sich erinnern, wer gefahren ist/sein sollte.

 

Wenn das länger als 2 Wochen zurück liegt, würde ich ganz ehrlich antworten, dass meine beiden Söhne Zugriff auf das Fahrzeug haben, in dem fraglichen Zeitraum auch beide damit unterwegs waren, aber keiner von beiden sich an eine Geschwindigkeitsübertretung erinnern kann. daher bist Du zur Identifikation zwingend auf ein Foto angewiesen.

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Danke für deine Antwort.

 

-Tatzeit: 21. des letzten monats.
-Antwort meinerseits erfolgte am 04. mit der bitte um ein Fahrerfoto
-und das Antwortschreiben der Behörde mit der Info dass kein Fahrerfoto existiere am 14.

Auf dem Bescheid wird mit einer Fahrtenbuchauflage gedroht falls kein Täter gefunden werden kann.
Daher ist es wichtig sicherzugehen das ich es mit mit der Behörde nicht verscherze.

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Wie soll ein Vater, der zB berufstätig ausser Haus ist, und zwei erwachsene Söhne hat, die noch zu Hause wohnen, wissen, welcher der Bengel gerade mit dem Auto rumkurvt?

Bei mir ist es so, daß mein Sohn mich zu fragen hat, wann und ob er mein Auto benutzt.

Hätte ich zwei davon, wär es garantiert nicht anders.

Und wenn sich das hart formuliert anhört, ist es genauso gemeint.

 

 

Gruß

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Bei mir ist es so, daß mein Sohn mich zu fragen hat, wann und ob er mein Auto benutzt.

Hätte ich zwei davon, wär es garantiert nicht anders.

Und wenn sich das hart formuliert anhört, ist es genauso gemeint.

 

 

Gruß

 

und du notierst dir die Zeiten und Dauer, sodass du auf Nachfrage der Behörde sofort den richtigen Fahrer benennen kannst?

 

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Ich würde dem Tipp von Kasperle (Post #2) folgen und dann die Autoschlüssel dauerhaft gut verstecken.

 

Wenn sich keiner der Söhne erinnern kann/will, wer am fraglichen Tag das Fahrzeug hatte, sollen sie ordentlich sparen, sich ein eigenes kaufen und auf den eigenen Namen zulassen. Bei der Höhe der Versicherungssumme werden sie sich dann hoffentlich in den Allerwertesten beißen, denn das jetzige Bußgeld war ein Klacks dagegen.

Auch dauerhafte Nutzung von ÖPNV und Taxi (bis zum eigenen Auto) dürfte um einiges teurer werden.

 

Die Anordnung eines FB sehe ich hier als gering an.

 

 

War der Blitz irgendwo im Landkreis Harburg?

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Die lernen es einfach nicht... <_<

Das Heckblitzen sei auch ohne gleichzeitige Frontaufnahme des Fahrers zur Ahndung von Tempoverstößen zulässig, habe das Innenministerium klargestellt. Der Landkreis werde deshalb bei Tempokontrollen künftig wieder Heckaufnahmen machen, kündigte Krümpelmann an.

Um den Fahrer oder die Fahrerin des geblitzten Autos zu ermitteln, schickt der Landkreis dem Fahrzeughalter mit der Heckaufnahme einen Anhörungsbogen. Sollte der Halter Angaben zum Fahrer verweigern, kann ihm die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, sagte Krümpelmann.

Quelle: http://www.weser-kurier.de/region_artikel,-Heckblitzen-ist-zulaessig-_arid,68763.html

 

 

Ich hab das Wichtigste mal fett gedruckt. Bleib bei Kasperles Tipp und gebe beide Söhne als mögliche Fahrer an.

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Moin Moin

 

 

und du notierst dir die Zeiten und Dauer, sodass du auf Nachfrage der Behörde sofort den richtigen Fahrer benennen kannst?

Bei einem Sohn ist das relativ überschaubar.

Auch bei zwei Söhnen dürfte meine Gehirnleistung grad noch ausreichen, das im Kopf zu verwalten.

So oft geb ich das Auto nicht her.

Wenn er, als Erwachsener, sich ein eigenes Auto nicht leisten kann, braucht er meins auch nicht - jedenfalls nicht oft.

 

 

Gruß

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Stichwort: Zeugnisverweigerungsrecht bei Verwandten als Betroffenenen

 

Und selbst der Annahme, dass der TE den Fahrer kennt, würde ich widersprechen. Wenn ich mehrtägig/ganze Woche per Leihwagen auf Dienstreise bin, teilen sich die restlichen 3 Familienmitglieder die beiden verbleibenden Autos. Da weiß ich selbst am Tattag nicht, wer mit welchem Auto unterwegs war.

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Moin Moin

 

 

Ich bin ja selber Vater und diese Thematik taucht ja immer wieder auf.

Natürlich kann ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

Natürlich kann ich ein -kostenpflichtiges- Fahrtenbuch führen.

Natürlich kann ich die Behörden, ggf. nebst Richter, versuchen zu verarschen.

Aber mal ehrlich - warum?

Für einen Fehler meines Sohnes?

Ich schicke ihn doch nicht aufs Schafott.

Er soll nur für sein Handeln Verantwortung übernehmen, diese :shit: Knolle bezahlen, sich danach eine Weile im Straßenverkehr unauffällig verhalten und alles wird gut.

 

Mein Sohn weiß das alles. Wir hatten vor seiner ersten Fahrt mit meinem Auto ein klärendes Gespräch.

 

 

Gruß

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Auf dem Bescheid wird mit einer Fahrtenbuchauflage gedroht falls kein Täter gefunden werden kann.

 

 

Daher war es einfach dämlich auf den Zeugenfragebogen irgendwie zu reagieren.

 

Im Verwaltungsverfahren wegen des Fahrtenbuchs muß die Behörde nachweisen, dass der Fragebogen tatsächlich zugegangen ist, was sie regelmässig nicht kann, ausser der Angeschriebene ist so "clever" zu antworten.

 

Gruß Jens

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Dieses Heckblitzen ist bei der jetzigen Rechtslage ziemlich blöde.

 

Grundsätzlich stimme ich Sobbel in diesem Thema vollumfänglich zu, jedoch bietet die Behörde hier tatsächlich deutlich an, für sein Unrecht nicht einstehen zu müssen.

 

Verkehrsüberwachung ist, meiner Ansicht nach, wichtig. Jedoch gibt es, teils schon überzogene, Anforderung an Beweiskraft im Verfahren.

Durch das Heckfoto wird nur bewiesen, dass das Fahrzeug zu schnell war. Entweder man macht ein Foto vom Fahrer oder man ändert die Gesetze und erlegt dem Halter auf, dass er der Behörde auf Verlangen immer den jeweiligen Fahrer anzugeben hat.

 

Naja, im vorliegenden Fall würde ich nicht zahlen. Nicht um den Sohnemann in seiner Verantwortungslosigkeit zu bestärken, sondern um der Behörde deutlich zu machen, dass sie dämlich agiert. Manch Behördernleiter lebt in seiner eigenen Traumwelt. Damit ist den guten Mitarbeitern in der Behörde jedoch der Tag und die Arbeit versaut.

 

Also @TE

gebe doch einfach an, dass beide Söhne das Fahrzeug nutzen und ihr nicht nachvollziehen könnt wer gefahren ist.

Eigentlich sollte das Verfahren damit "tot" sein und weitere Drohungen mit Fahrtenbuch sind genau das: Drohungen. Wenn die Behörde dir dennoch eins auferlegt, dann liegt es daran, dass die Behörde falsches Handeln gewohnt ist. Dir bleibt dann nur der Weg zum Anwalt...jedoch wird die Behörde im Rechtsstreit unterliegen.

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....Also @TE

gebe doch einfach an, dass beide Söhne das Fahrzeug nutzen und ihr nicht nachvollziehen könnt wer gefahren ist.

Eigentlich sollte das Verfahren damit "tot" sein und weitere Drohungen mit Fahrtenbuch sind genau das: Drohungen. Wenn die Behörde dir dennoch eins auferlegt, dann liegt es daran, dass die Behörde falsches Handeln gewohnt ist. Dir bleibt dann nur der Weg zum Anwalt...jedoch wird die Behörde im Rechtsstreit unterliegen.

 

Wenn du dir so sicher bist, dass die Behörde im Rechtsstreit unterliegen wird,

warum sollte der TE dann noch einen Anwalt einschalten müssen?

 

Was sollte der denn argumentieren, was der TE nicht genau so gut kann?

 

Auch wenn es mögliche 2 Fahrer gibt, lagen zwischen Vergehen und Erhalt

des Zeugenfragebogens weniger als 2 Wochen.

 

Kannst du dem TE 100%ig versichern, dass es zu keiner Fahrtenbuchauflage kommt?

 

Oder kennst du den möglichen Richter und der hat dir nach Schilderung des Falles sein Urteil schon vorab verraten?

 

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Kannst du dem TE 100%ig versichern, dass es zu keiner Fahrtenbuchauflage kommt?

 

 

Wenn die Verwaltungsbehörde eine Fahrtenbuchauflage anordnet, wird sie die Widerspruchsbehörde nicht aufheben.

 

Und auch ein Verwaltungsrichter wohl nicht. Jedenfalls sehe ich kein Indiz für eine erfolgreiche Anfechtungsklage.

 

Die einzig erfolgversprechende Methode eine Fahrtenbuchauflage erfolgreich anzufechten, ist in der Regel anzuführen, man sei nicht angehört worden.

 

Das kann der TE aber nicht mehr.

 

Gruß Jens

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Zur Zeit sind Schulferien, stimmt's?

 

Wo derzeit Schulferien sind, kannst Du leicht ergoogeln.

 

Die Seite hier ist ganz übersichtlich:

http://www.schulferien.org/Schulferien_nach_Jahren/2016/schulferien_2016.html

 

Gruß Jens

Muss ich gar nicht. Da Du hier schreibst, müssen ja Schulferien sein. Oder darfst Du das etwa im Unterricht?

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Nein, wie kommst Du darauf? Bist Du selbst diagnostiziert worden (F68.1)?

 

Ich möchte lediglich den Unsinn, den Du hier permanent verbreitest nicht im Raum stehen lassen.

Stell Dir vor, es nutzt jemand bei ähnlicher Ausgangslage die Suchfunktion, findet und glaubt Deinen Quatsch. Das wäre doch nicht angebracht, oder?

 

Schau mal, der TE schreibt, einen AHB erhalten zu haben, diesen mit Bitte um ein Foto zurück gesendet zu haben und hält nun einen ZFB in der Hand. Er möchte wissen, wie mit diesem jetzt zu verfahren wäre.

 

Und Du schreibst:

 

 

 

Daher war es einfach dämlich auf den Zeugenfragebogen irgendwie zu reagieren.

 

 

Meinst Du mit "irgendwie reagieren" diesen Thread?

 

Oder noch sinnloser:

 

Die einzig erfolgversprechende Methode eine Fahrtenbuchauflage erfolgreich anzufechten, ist in der Regel anzuführen, man sei nicht angehört worden.

 

 

Super! Dann fährt man einfach nur noch mit einem auf ein anderes Geschlecht zugelassenes Fahrzeug, der Halter wird direkt als verantwortlicher Fahrzeugführer ausgeschlossen und bekommt gleich einen ZFB.

Der verantwortliche Fahrzeugführer kann (aus welchen Gründen auch immer) nicht ermittelt werden, dem Halter wird das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt.

Und jetzt sagt er: Will ich nicht, da ich nicht angehört wurde!

 

Musst Du da nicht selber lachen?

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..ich frag mich, wer denn jemals überhaupt ein fahrtenbuch auferlegt bekommen hat? außer der drohung, die immer wieder im raum steht, ist m. m. nach, in praxis sowas absolut unüblich + wenn überhaupt, sehr selten - ggf. wohl eher bei firmenfahrzeugen.

 

und wenn, muss man halt den kleinen umstand in kauf nehmen, morgens beim strassenverkehrsamt das fahrzeug abzumelden + mittags wieder anzumelden - nat. mit einem anderen kennzeichen. fahrtenbücher sind kennzeichenbezogen....

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Wie wir ja wissen, sind Behördenmitarbeiter prinzipiell nicht die allerhellsten. Das gilt natürlich ganz besonders für die Verwaltungsmitarbeiter, die sich mit solchen Sachen wie Fahrtenbuchauflagen beschäftigen - nie im Leben kennen die solche Tricks. In Einzelfällen soll es aber schon vorgekommen sein, daß sie Gesetzestexte lesen und sogar verstehen können. Aber wie gesagt: das sind Einzelfälle...

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..ich frag mich, wer denn jemals überhaupt ein fahrtenbuch auferlegt bekommen hat? außer der drohung, die immer wieder im raum steht, ist m. m. nach, in praxis sowas absolut unüblich + wenn überhaupt, sehr selten - ggf. wohl eher bei firmenfahrzeugen.

 

und wenn, muss man halt den kleinen umstand in kauf nehmen, morgens beim strassenverkehrsamt das fahrzeug abzumelden + mittags wieder anzumelden - nat. mit einem anderen kennzeichen. fahrtenbücher sind kennzeichenbezogen....

Möglicherweise ist das Ab- und Anmelden zwar eine nette Beschäftigung für Dich, hat aber keinen Effekt auf das Fahrtenbuch, wie Du im § 31 STVzO nachlesen kannst. (siehe auch Bibers Link...)

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Hallo jupp,

 

die Beiträge des Nutzers "biber" kannst und solltest Du bedenkenlos ignorieren.

 

Selbstverständlich vermutest Du richtig, dass ein Fahrtenbuch selten angeordnet wird. Bei erstmaligem Verstoß eigentlich nie, es sei denn, dieser wäre im Fahrverbotsbereich. Und natürlich dann, wenn die Behörde vermutet, dass Du sie veralbern willst.

Bei wiederholten Verstößen steigt die Wahrscheinlichkeit allerdings. Ein solches Fahrtenbuch kann für ein oder auch mehrere Fahrzeuge angeordnet werden, auch auf künftig zugelassene Fahrzeuge. Dann hilft Ummeldung innerhalb der Familie.

Ansonsten muss ein Fahrtenbuch nach Ankündigung vorgelegt werden, also nicht während der Fahrt.

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..ich frag mich, wer denn jemals überhaupt ein fahrtenbuch auferlegt bekommen hat? außer der drohung, die immer wieder im raum steht, ist m. m. nach, in praxis sowas absolut unüblich + wenn überhaupt, sehr selten - ggf. wohl eher bei firmenfahrzeugen.

 

 

Die Fahrtenbuchauflage ist auch keineswegs unangreifbar.

 

Selbstverständlich kann man sie erfolgreich anfechten wenn man sich zuvor klug verhalten hat. Klug bedeutet in aller Regel "schweigen".

 

Gruß Jens

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@jupp:

 

Auch ellschi ist ein Troll!

 

Keinesfalls sollte man "schweigen", sondern aktiv an der Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers mitwirken.

Zum Beispiel eine Liste aller möglichen Fahrer übersenden. Wenn der wirkliche Fahrer nicht auf dieser Liste steht ermittelt werden kann, ist das sehr traurig. Aber diese Ermittlungen sind nun einmal nicht Deine Aufgabe.

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...

Ansonsten muss ein Fahrtenbuch nach Ankündigung vorgelegt werden, also nicht während der Fahrt.

Natürlich muss das Fahrzeug angehalten werden, dann kündigt der Polizeibeamte an: "Bitte FS, Fahrzeugpapiere und Fahrtenbuch". Wenn er denn von dieser Auflage Kenntnis hat. (Oder wie interpretiert du das Wort "jederzeit" im Gesetzestext? )

 

KFZ Ummeldung geht bei euch problem- und kostenlos?

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Der Polizeibeamte kann ankündigen was er will...

 

Der Fahrzeughalter hat

a)
der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
b)
sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen

Das wird üblicherweise ein Polizeirevier o.ä. sein. Im Auto würde ich das Fahrtenbuch nicht haben. Könnte ja geklaut werden :abwarten:

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Die lernen es einfach nicht... <_<

 

 

Das Heckblitzen sei auch ohne gleichzeitige Frontaufnahme des Fahrers zur Ahndung von Tempoverstößen zulässig, habe das Innenministerium klargestellt. Der Landkreis werde deshalb bei Tempokontrollen künftig wieder Heckaufnahmen machen, kündigte Krümpelmann an.

Um den Fahrer oder die Fahrerin des geblitzten Autos zu ermitteln, schickt der Landkreis dem Fahrzeughalter mit der Heckaufnahme einen Anhörungsbogen. Sollte der Halter Angaben zum Fahrer verweigern, kann ihm die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, sagte Krümpelmann.

 

Quelle: http://www.weser-kurier.de/region_artikel,-Heckblitzen-ist-zulaessig-_arid,68763.html

 

 

Ich hab das Wichtigste mal fett gedruckt. Bleib bei Kasperles Tipp und gebe beide Söhne als mögliche Fahrer an.

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 31a Fahrtenbuch

 

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

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@Prickelpitt: Das Problem ist die Kenntnis, wenn du das Fahrtenbuch nicht im Fahrzeug hast zahlst du.

Ich verstehs nicht...

 

Bescheid:

 

Herr rth erhält ein Fahrtenbuch. Dieses ist an jedem 1. des Monats auf dem Polizeirevier in xy-Stadt zur Kontrolle vorzulegen.

 

 

Warum solltest du es dann im Auto haben :unsure:

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...

Ansonsten muss ein Fahrtenbuch nach Ankündigung vorgelegt werden, also nicht während der Fahrt.

Natürlich muss das Fahrzeug angehalten werden, dann kündigt der Polizeibeamte an: "Bitte FS, Fahrzeugpapiere und Fahrtenbuch". Wenn er denn von dieser Auflage Kenntnis hat. (Oder wie interpretiert du das Wort "jederzeit" im Gesetzestext? )

KFZ Ummeldung geht bei euch problem- und kostenlos?

Wie interpretierst Du den "von der anordnenden Stelle" festgelegten Ort? Der Polizeibeamte ordnet nicht an, er führt aus.

Wo kann ich nachlesen, dass das Fahrtenbuch mitgeführt werden muß? Bitte nicht den Passus verlinken, der 06er Kennzeichen beschreibt.

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Moin Moin

 

 

 

Wo kann ich nachlesen, dass das Fahrtenbuch mitgeführt werden muß?

Das ergibt sich aus § 31a Abs. 2 Nr. 1 a-c StVZO.

Wie sonst, wenn nicht durch Mitführungspflicht, kann das durchgeführt und überprüft werden.

 

Und auch die TBNR 331992 gibt diese Interpretation her.

 

Das OVG Berlin-Brandenburg (Az.: 1 N 31.15 vom 25.11.2016) sagt zur Rechtmässgkeit der Vorlagepflicht bei der Fahrtenbuch-Auflage:

 

"Die Aushändigungs- bzw. Vorlageverpflichtung ist untrennbar mit der Fahrtenbuchauflage verbunden, weil sich ohne die nachfolgende Vollzugskontrolle

der mit der Fahrtenbuchauflage verfolgte Sicherungszweck nicht erreichen ließe.......

 

....... es ist den zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen"

 

guckst du hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8478.php

 

 

Gruß

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Was aber ebenfalls zu der bereits diskutierten Diskrepanz führt,

 

jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen
und

 

es ist den zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen

 

Wenn das Auto jetzt auf einer mehrwöchigen Urlaubsreise unterwegs ist, das Fahrtenbuch mitgeführt wird, damit sich jeder der abwechselnden Fahrer jeweils ordnungsgemäß einträgt, dann kann ich als zuhause gebliebener Halter das Fahrtenbuch logischerweise gerade nicht vorlegen.

 

Deshalb Frage an die Wissenden: Was passiert in einem solchen (oder ähnlichen) Fall?

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@Sobbel :

 

Aus allen genannten Quellen ergibt sich, dass das deine Interpretation ist, mehr nicht.

Beim OVG BB ging es um die Abwendbarkeit der terminierten Vorlageverpflichtung falls man sich dadurch bzgl. einer OWi selbst belastet.

Im 31a steht nur drin, was wann einzutragen ist, und der TBNR 331992 gibt garnichts diesbezüglich her.

Bei so viel (Allmachts-)Fantasie freue ich mich doch direkt mal auf eine Kontrolle durch dich, wir dürften viel Spaß miteinander haben.

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Moin Moin

 

 

 

 

Wenn das Auto jetzt auf einer mehrwöchigen Urlaubsreise unterwegs ist, das Fahrtenbuch mitgeführt wird, damit sich jeder der abwechselnden Fahrer jeweils ordnungsgemäß einträgt, dann kann ich als zuhause gebliebener Halter das Fahrtenbuch logischerweise gerade nicht vorlegen.

 

Deshalb Frage an die Wissenden: Was passiert in einem solchen (oder ähnlichen) Fall?

Warum ist es so schwer das den Behörden ggf. mitzuteilen und durch Tankzettel und das Fahrtenbuch (haha) zu belegen?

Da beißt niemand oder wirft euch ins ewige Fegefeuer.

 

Die von dir angesprochene Diskrepanz hat das OVG BB begründet beigelegt.

 

 

 

 

 

 

... dass das deine Interpretation ist, mehr nicht.

 

 

Was verstehst du hier

 

....... es ist den zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen"

 

guckst du hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr8478.php

nicht?

Das ist aus dem Urteil zitiert.

Diese Obergerichte sprechen ja nicht nur Urteile aus, sie sagen auch gern mal was drumherum .

Und auch das ist beachtlich.

 

 

...eine Kontrolle durch dich...

Wird nicht (mehr) passieren - anderes Aufgabengebiet.

 

 

 

Gruß

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Hallo Sobbel,

 

danke für die Darstellung Deiner Sicht der Dinge.

Selbstverständlich würde ich nach Anordnung der Behörde am angegebenen Ort das Fahrtenbuch vorlegen. Aber nur dort, nicht bei oder während einer Verkehrskontrolle irgendwo.

Liege ich da völlig falsch?

Was sagt denn QTreiberin dazu?

 

Danke, und Euch allen einen "Guten Rutsch"!

 

(ich bin schon 270 Minuten vor Euch im neuen Jahr)

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Moin Moin

 

 

danke für die Darstellung Deiner Sicht der Dinge.

Keine Ursache - es ist ja nur zum kleinen Teil meine Sicht der Dinge.

Die Hauptsache kommt von diesem OVG

 

 

Aber nur dort, nicht bei oder während einer Verkehrskontrolle irgendwo.

Nehmen wir mal an, die kontrollierende Polizei erführe vor Ort von der Fahrtenbuchauflage und sagt zu dir:

"Geben sie mir mal bitte das Fahrtenbuch"

 

Du hast es ordentlich geführt (oder auch nicht) und auch den Anfang dieser Fahrt eingetragen (oder auch nicht).

Ob du nun verpflichtet bist oder nicht - du hast zwei Möglichkeiten:

 

- Du gibst es heraus.

Der Polizist guckt ein paar Sekunden rein, macht evtl. einen Kontrollvermerk und gibt es zurück und arbeitet dann zügig den Ursprungsgrund des Anhaltens ab.

Nach kurzer Zeit kannst du die Fahrt stressfrei fortsetzen.

Alle sind glücklich.

 

- Du gibst es nicht heraus.

Je nach Polizist gibt es eine Diskussion, evtl. wirft er sich vor dir in den Dreck und bettelt, evtl. fertigt er dir ohne Diskussion eine Anzeige (TBNR 331992), denn das FB geht ihm eigentlich am Arsch vorbei.

Der Ausgang dieses Verfahrens ist fraglich, nicht stressfrei und kostet u.U. reichlich - auch Zeit.

Ganz sicher aber kannst du die Fahrt nicht nach kurzer Zeit fortsetzen. Die Spielchen, die du spielst, kann der Polizist auch.

Die Situation geht also in die Verlängerung, denn der Bürger hat das Recht auf eine vollumfängliche Kontrolle und die dauert halt.

Dder Funk könnte undeutlich und gestört sein, du suchst plötzlich Warndreieck und Verbandskasten und und und.

Zum Ursprungsgrund des Anhaltens summiert sich dann evtl. noch mehr.

Jetzt sind auch alle glücklich, sogar noch mehr, z.b. dein Anwalt, die Bußgeldstelle, der Richter.

Irgendwann später ist dieser Polizist bei Tante Erna in der Wohnung weil dort eingebrochen wurde und sie hält dem Polizisten vor:

"Nie seid ihr da wo man euch braucht"

Der Polizist sagt dann

"Tut mir leid. Mich hat grad eben so ein Popoloch aufgehalten"

 

 

 

Gruß und guten Rutsch

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