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Neue Mausefalle A81 Ditzingen Tempo 60: 650 Fahrverbote!


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Sag an: wo und/oder wie oft hast Du solches schon mal beobachten dürfen? Nach einer verifizierbaren Quelle frage ich wohl lieber erst gar nicht.

@bluey: Meßtrupp-Tracking als Abfallprodukt vom Meßstellen-Tracking, insbesondere BAB. Ich kann mich nicht erinnern, wo jemals ein Meßtrupp nochmal die Anfahrt zur Meßstelle abgefahren hat. Einzigst theoretische Möglichkeit wäre noch, der Meßtrupp hätte diese Aufgabe einer Polizeistreife/ProViDa-Besatzung übertragen.

Und schön wieder die Bestätigung deiner Ausblendung von negative Dinge, die dein Heile-Welt-Insel-Bild beeinträchtigen. Es gab vor Jahren mal im Ruhrpott auf einer BAB den Skandal mit den zugewachsenen Schildern. War hier im RF auch ein Thema. Meine, es gab sogar ein Bild. Hier haben die Cops nicht mal vor dem Messen die Schilder kontrolliert! Der Klassiker halt, Meßstelle wie immer und Klappstühle raus.

 

Rrrrrrüchtüch!!!! Es geht doch nichts über eine erreichte oder übererfüllte Quote nebst pünktlichem Feierabend.

Joh. Die A81-AS-Feuerbach-Meßbeamten konnten tagelang vollkommen quoten-betört abrücken und als Superhelden in der Polizeiinspektion empfangen werden. Da würde ich auch als Meßcop und Anwärter auf mehr Lametta auf den Schulterklappen schon mal ein Faß Bier nach dem Feierabend aufmachen.

 

....die dort eingetragenen Werte eh nur der Fantasie des Meßbeamten entspricht.

Joh, der Meßbeamte weiß bzw. meint zu wissen, daß es keinen Sachbeweis gibt und daß nur sein Zeugenbeweis vor eingelullte AG mit der "der-versteht-sein-Handwerk"-Denke ihn vor Aufdeckung schützt.

 

Jaaaaa.... genau. Die Pflanzen wuchern ja auch in nullkommanix aus dem Boden oder verbreiten sich sonstwie in windeseile....

Siehe oben, die NRW-Posse. Oder siehe den Parallelthread von @wolle63. Schilder können auch geklaut werden, umgefahren werden, unkenntlich gemacht worden sein, VBAs können spinnen usw. . Da dies alles nicht auszuschliessen ist, muß für eine beweiskräftige Abzocke halt "bewiesen" werden. Wie schon im Laserthread, auf Basis von Vermutungen wird in D nicht verurteilt.

 

blöd nur (für den Betroffenen), wenn man von der Örtlichkeit Fotos gemacht hat und das Foto des Betroffenen (nachweislich) zu einem ganz anderen Zeitpunkt entstand. :P

Blöd nur für den Meßbeamten, wenn VT über lange Wege erst die Schaltprotokolle erhalten, mehrere VT glaubwürdig von der tatsächlichen Schaltung berichten und vielleicht sogar jemand zum richtigen Zeitpunkt sogar eine Video-/Foto-Doku hat.

 

Es ist im Prinzip völlig egal, wer von den bei der Messung anwesenden Beamten die Beschilderung überprüft hat. Regelmäßig wird es wohl der sein, der dafür auch unterschrieben hat. Das "wie" dürfte wohl idR "visuell" sein. Einen Hubi wird man dafür wohl kaum bemühen.
Oder eine Drohne....Wir werden sehen, ob etwas an die Öffentlichkeit kommt, wie der Meßbeamte die Anzeigen kontrolliert hat.
Jetzt mußt Du nur noch erklären, wo hier die Steilvorlage zu finden ist und welchen Vorteil diese angebliche Steilvorlage dem Betroffenen bringen soll.

Verstehst Du es nicht? Pauschal ist doch schnell unterschrieben. Wenn dagegen wann wie aufzuführen ist, wird es für den Meßcop enger.

:nolimit:

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@munix089: Gut, ich habe keine weiteren Infos wie den Zeitpunkt zu dem Video. Jedenfalls wurde ja Freitag und Montag bis 20 Uhr gemessen. Im Dezember schon dunkel. Man sieht auch keine VBA vor dem Blitzer, nur die nach der Anschlußstelle, aber nicht deutlich, aber mit Textzeile. Ich hatte bin damals auch durch, es war "Feinstaubalarm" in der Textzeile. Auffällig sind zwei Pkw auf der Standspur (Warner?). Hast Du Kontakt zum Filmer? Hat er noch den Vorspann mit den vorherigen VBA-Schaltungen? Wobei mir gerade einfällt, daß er tatsächlich eine dunkle VBA durchaus draufhaben könnte. Ich muß noch mal die VBA-Standorte mit dem Video abgleichen....

:nolimit:

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Hallo, m3_,

Hat er noch den Vorspann mit den vorherigen VBA-Schaltungen? Wobei mir gerade einfällt, daß er tatsächlich eine dunkle VBA durchaus draufhaben könnte. Ich muß noch mal die VBA-Standorte mit dem Video abgleichen....

:nolimit:

wie schnell darf man denn fahren, wenn die erste VBA 60 zeigt, die zweite nicht in Betrieb ist und die dritte wieder 60 anzeigt? :abwarten:

 

Anmerkung am Rande:

 

In BW gibt es keine Polizeiinspektionen und niemand wird schneller befördert, wenn er als Messbeamter ein paar tausend Verkehrssünder mehr erwischt.

 

Um eine gute Beurteilung zu bekommen, die für die Beförderung unerlässlich ist, zählen andere Kriterien.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@bluey: Meßtrupp-Tracking als Abfallprodukt vom Meßstellen-Tracking, insbesondere BAB. Ich kann mich nicht erinnern, wo jemals ein Meßtrupp nochmal die Anfahrt zur Meßstelle abgefahren hat. Einzigst theoretische Möglichkeit wäre noch, der Meßtrupp hätte diese Aufgabe einer Polizeistreife/ProViDa-Besatzung übertragen.

Und schön wieder die Bestätigung deiner Ausblendung von negative Dinge, die dein Heile-Welt-Insel-Bild beeinträchtigen. Es gab vor Jahren mal im Ruhrpott auf einer BAB den Skandal mit den zugewachsenen Schildern. War hier im RF auch ein Thema. Meine, es gab sogar ein Bild. Hier haben die Cops nicht mal vor dem Messen die Schilder kontrolliert! Der Klassiker halt, Meßstelle wie immer und Klappstühle raus.

Du willst mir allen Ernstes erzählen, Du hättest Dich (insbesondere auf einer BAB) an die Fersen des Meßtrupps geheftet und überprüft, ob die ihrerseits anschließend nochmal die Beschilderung überprüfen? Wer's glaubt, wird seelig!

Ich glaub Dir, daß Du Dich daran nicht erinnern kannst. Nicht, weil Du solches noch nie beobachten konntest, sondern vielmehr, weil Du solches noch nie überprüft hast (stelle ich mir idR auch etwas schwierig vor).

 

Ich blende nichts aus. Ich verfüge über vielerlei Erfahrungen in diesem Bereich. Ganz im Gegensatz zu Dir, der sich vieles sehr gern ein- und/oder "schön"redet. Daran ändern auch angebliche Einzelfäll nichts. Entscheidend ist der Regelfall!

Ich erhielt unlängst auch eine Akte zur Stellungnahme, weil der Betroffene behauptete, die Beschilderung sei zugewachsen gewesen. Blöd für ihn war nur, daß seine Bilder viele Wochen später aufgenommen wurden und zu dem Zeitpunkt auch nur das linksseitig befindliche Schild verdeckt war. Zum Zeitpunkt der Messung aber ganz sicher nicht. Der Klassiker halt, aber sehr einfach auszukontern.

 

Joh. Die A81-AS-Feuerbach-Meßbeamten konnten tagelang vollkommen quoten-betört abrücken und als Superhelden in der Polizeiinspektion empfangen werden. Da würde ich auch als Meßcop und Anwärter auf mehr Lametta auf den Schulterklappen schon mal ein Faß Bier nach dem Feierabend aufmachen.

Fein. Wenn Du mir jetzt noch erzählst, in welcher Bananenrepublik solches praktiziert wird und wieviel man dort verdient, überlege ich mir vllt einen Wechsel. Denn bei all meinen Tätigkeiten könnte ich gar nicht so viel Lametta auf den Schultern tragen, wie ich dafür Deiner Denkweise nach hätte bekommen müssen.

 

Joh, der Meßbeamte weiß bzw. meint zu wissen, daß es keinen Sachbeweis gibt und daß nur sein Zeugenbeweis vor eingelullte AG mit der "der-versteht-sein-Handwerk"-Denke ihn vor Aufdeckung schützt.

Sag an: welchen Sachbeweis meint oder glaubt der Meßbeamte, er sei nicht möglich oder existent?

 

Oder siehe den Parallelthread von @wolle63. Schilder können auch geklaut werden, umgefahren werden, unkenntlich gemacht worden sein, VBAs können spinnen usw. . Da dies alles nicht auszuschliessen ist, muß für eine beweiskräftige Abzocke halt "bewiesen" werden. Wie schon im Laserthread, auf Basis von Vermutungen wird in D nicht verurteilt.

Es muß nicht während der Messung permanent kontrolliert werden, ob die Beschilderung u.U. durch irgendwen verändert wurde. Hingegen muß der Betroffene schon glaubhaft machen, daß die Beschilderung nicht in Ordnung war. Da reicht eine lapidare Behauptung nicht aus. Auf Basis von Vermutungen und Behauptungen wird nämlich auch nicht frei gesprochen.

 

Blöd nur für den Meßbeamten, wenn VT über lange Wege erst die Schaltprotokolle erhalten, mehrere VT glaubwürdig von der tatsächlichen Schaltung berichten und vielleicht sogar jemand zum richtigen Zeitpunkt sogar eine Video-/Foto-Doku hat.

Wie oft genau ist solches schon vorgekommen? Ja, ich weiß, Du kennst nicht einen einzigen Fall. Aber natürlich gibt es solche. Ganz klar......

 

Oder eine Drohne....Wir werden sehen, ob etwas an die Öffentlichkeit kommt, wie der Meßbeamte die Anzeigen kontrolliert hat.

Au jau. Eine Drohne. Du bist mal wieder sehr lustig!

Ich glaube kaum, daß davon weitere Details an die Öffentlichkeit gelangen. Aber Du wirst sicherlich berichten, wenn es die BLÖD geschrieben hat.

 

Verstehst Du es nicht? Pauschal ist doch schnell unterschrieben. Wenn dagegen wann wie aufzuführen ist, wird es für den Meßcop enger.

Ich verstehe DICH nicht. Was aber auch regelmäßig nicht verwunderlich ist.

Pauschal gesagt ist ein Protokoll recht schnell ausgefüllt. Das ist nichts schwieriges. Würde ich vllt sogar Dir zutrauen wollen. Letzteres ist Blödsinn. Dadurch würde gar nichts "enger".

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Wieviele Messtrupps hast du denn beim Auf- und Abbau der Messstelle gesehen?

Wie wieviele? Es gilt der Grundsatz: Hat er eine gesehen, hat er alle gesehen.

 

In BW gibt es keine Polizeiinspektionen und niemand wird schneller befördert, wenn er als Messbeamter ein paar tausend Verkehrssünder mehr erwischt.

 

Um eine gute Beurteilung zu bekommen, die für die Beförderung unerlässlich ist, zählen andere Kriterien.

Das mußt Du ja so behaupten, schließlich bist Du Polizist. Aber Fachleute wie m3_ wissen, wie es wirklich läuft!

 

Also diese Argumentation finde ich irgendwie cool: Der Messbeamte macht einfach sein Kreuz bei "geprüft" und der (in diesem Fall zu Unrecht geblitzte) Autofahrer muss seine Unschuld beweisen?!

Verkehrte Welt....

Die Argumentation gibt es nicht. Und Deine Aussage bezgl. Unschuld beweisen lässt den Verdacht zu, daß Du einen wesentlichen Aspekt unseres Rechtssystems nicht verstanden hast.

 

 

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Unschuld beweisen lässt den Verdacht zu, daß Du einen wesentlichen Aspekt unseres Rechtssystems nicht verstanden hast.

Zweifel sind immer mal angebracht. Ich erinnere mich gerade daran, als 1983, also genau neun Jahre nach meiner Heirat, ein amtliches Schreiben bei mir ankam, dass ich schon vor Ende der BAföG Zeit meiner Ehefrau diese geheiratet hatte, das BAföG jedoch aufgrund des Einkommens ihres Vaters gewährt wurde. Daher solle ich mal schleunigst mein Einkommen von 1972 bis 1974 nachweisen, denn Rückforderungen sind innerhalb einer Frist von zehn Jahren möglich.

Glücklicherweise hatte ich alle meine Einkommensnachweise aufbewahrt (die habe ich heute noch) und konnte beweisen, dass ich zu Anfang unserer Ehe lediglich die 524 Deutsche Mark monatlich beim Zoll während der Ausbildung erhielt. Also habe ich geschrieben, dass bitte nachgerechnet werden sollte, denn mein Schwiegervater hatte natürlich ein deutlich höheres Einkommen, und bat um Nachzahlung....

Leider habe ich danach nie wieder etwas davon gehört. Verkehrte Welt. Der Bürger hat eine Frist von wenigen Monaten, Vater Staat von zehn Jahren.

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Wir können jetzt hier auch Korinthen k.....

Wir reden hier davon, dass der Polizist wissentlich eine falsche Aussage macht bzw. eine falsche Behauptung zum Nachteil der Autofahrer aufstellt und diese (laut @Bluey) beweisen müssen, dass diese "Aussage" falsch ist.

Also in diesem Fall bin ich für verpflichtende Dashcams in jedem Fahrzeug. Dann herrscht wenigstens Waffengleichheit. Und wenn man dem Polizisten beweisen kann, dass er hier gelogen hat, dann hat das gefälligst Konsequenzen für ihn zu haben.

 

Grüße

Wolle

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Welche Konsequenzen soll das denn für ihn haben, sollte er tatsächlich wissentlich, also bewußt gelogen haben? Ich kann auch nicht erkennen, wo er eine falsche Behauptung aufstellt. Und die auch noch zum Nachteil der Autofahrer. Wo liegt der Nachteil?

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Die falsche Behauptung: die Beschilderung nicht (oder nur am Start der Messung) kontrolliert und trotzdem im Protokoll die Kontrolle abgehakt.

Der Nachteil: Ticket, wobei der Autofahrer seine Unschuld beweisen soll, deutlicher Mehraufwand in der Bußgeldstelle zum Nachteil der Steuerzahlers

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Moin Moin

 

 

Aber Fachleute wie m3_

Da hab ich beim Lesen eine Gänsehaut gekriegt.

 

 

 

... verpflichtende Dashcams in jedem Fahrzeug.

Da bin ich völlig bei dir.

Allerdings muß dann verpflichtend die gefahrene Geschwindigkeit mit eingeblendet werden.

Oder der Tacho muß mit im Bild sein.

 

 

Gruß

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Hallo Bluey, @Sobbel hat geschrieben ein Messprotokoll sei eine Urkunde mit "Gewicht" vor Gericht. Ich vermute, er hat Recht.

Dann muss im Umkehrschluss auch gelten, dass ein Beamter, der wahrheitswidrig ankreutzt er habe die Beschilderung vor und nach einer Messung überprüft, zur Rechenschaft gezogen wird.

 

Er schädigt mit seiner Faulheit den Ruf aller Polizisten.

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Wir reden hier davon, dass der Polizist wissentlich eine falsche Aussage macht bzw. eine falsche Behauptung zum Nachteil der Autofahrer aufstellt und diese (laut @Bluey) beweisen müssen, dass diese "Aussage" falsch ist.

Nö. Davon redest Du, nicht wir. Nochmal zur Klarstellung: ersteres ist pure Spekulation, letzteres falsch.

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Hallo Bluey, @Sobbel hat geschrieben ein Messprotokoll sei eine Urkunde mit "Gewicht" vor Gericht. Ich vermute, er hat Recht.

Dann muss im Umkehrschluss auch gelten, dass ein Beamter, der wahrheitswidrig ankreutzt er habe die Beschilderung vor und nach einer Messung überprüft, zur Rechenschaft gezogen wird.

 

Er schädigt mit seiner Faulheit den Ruf aller Polizisten.

Soweit ich weiß, handelt es sich bei dem Meßprotokoll um eine Urkunde.

 

Verrat mir doch mal bitte, welche Straft hier denn im Raume stehen soll.

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Das blanke wahrheitswidrige Ausfüllen ist sicher erstmal keine Straftat, aber wenn es mit so einer "Urkunde" vor Gericht geht, dann ist (bissl konstruiert) diese Urkunde eine (Zeugen)aussage.

Eine falsch ausgefüllte Urkunde wäre dann erstmal eine uneidliche Falschaussage.

Und wenn der Polizist selber noch als Zeuge vernommen wird, dann wird das Bein dicke.......

 

Grüße

Wolle

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Das ist jetzt aber doch sehr heftig zusammen konstruiert! Eine falsch ausgefüllte Urkunde wäre sicherlich keine uneidliche Falschaussage. Und sollte der Polizist als Zeuge dazu vernommen werden und dabei bleiben, er hätte die Beschilderung kontrolliert, dann würde u.U. das Bein nur dann dicke, wenn ihm nachzuweisen wäre, daß er das nicht getan hat. Ich glaube nicht, daß er es dazu kommen ließe (wenn dem tatsächlich so sein sollte).

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@Bluey, ich bin immer noch kein Jurist. Ich werde dir keine Paragraphen liefern.

 

Ich kann und will mir nicht vorstellen, das ein Polizist straflos sein Messprotokoll fälschen kann. Und für mich macht der Haken "Beschilderung vor und nach der Messung geprüft", obwohl dies nicht erfolgt ist, dieses Messprotokoll zu einer Fälschung und komplett wertlos. Dieser Beamte muss zur Rechenschaft gezogen werden wenn ein solches Fehlverhalten nachgewiesen wird.

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Also ehrlich, wenn der Messbeamten ein Kreuz für Überprüfung macht, dann gehe ich auch davon aus, dass das überprüft wurde. Warum unterstellt ihr, dass dort gelogen wird ?

 

Ich denke, dass die Messbeamten ihre Arbeit schon können.

Wer protokolliert, dass die Beschilderung überprüft wurde, wird das gemacht haben

Wo das nicht protokolliert wird, wird es auch überprüft.

Manche dokumentieren besser, manche überprüfen nach Beendigung der Messung erneut, jedoch lügen die nicht!

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Moin Moin

 

 

@Sobbel hat geschrieben ein Messprotokoll sei eine Urkunde mit "Gewicht" vor Gericht.

Allerdings in einem anderen Thread und ich hab das anders formuliert.

 

Vor dem Hintergrund des Beschlusses vom OLG Frankfurt hab ich das auch mit Absicht anders formuliert.

 

 

 

 

Gruß

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Hach, die guten, unfehlbaren Beamten......

Wenn der Beamte ankreuzt, dass er es geprüft hat, dann hat er das auch, basta!

Und wenn viele (ca. 100) Autofahrer behaupten, dass da kein Schild stand (was ja auch wirklich weg war), dann lügen sie ALLE! Basta! ;)

 

Grüße

Wolle

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Moin Moin

 

 

@Sobbel hat geschrieben ein Messprotokoll sei eine Urkunde mit "Gewicht" vor Gericht.

 

Allerdings in einem anderen Thread und ich hab das anders formuliert.

@Sobbel, ich habe hohen Respekt vor der Arbeit der Polizeibeamten. Sie haben - für mich - einen berechtigten Anspruch auf einen Vertauensvorschuss. Wer dieses Vertrauen vorsätzlich Missbraucht und das Messprotokoll fälscht, das ist für mich das Ankreuzen Beschilderung überprüft ohne es erledigt zu haben, gehört entsprechend bestraft. Ausserdem schädigt er das Ansehen der Polizei.

 

Wobei hier noch nichts bewiesen ist.

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Hast Du Kontakt zum Filmer?

 

Nö, wird nur über YT direkt kontaktierbar sein

 

 

 

Wobei mir gerade einfällt, daß er tatsächlich eine dunkle VBA durchaus draufhaben könnte

 

Die sind doch relativ sparsam gesetzt - jedenfalls kommt so kurz vor einer Ausfahrt üblich keine mehr

 

 

 

Auffällig sind zwei Pkw auf der Standspur (Warner?)

 

Würde wohl kaum ein VT als Blitzerwarnung interpretieren

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Moin Moin

 

 

Wer dieses Vertrauen vorsätzlich Missbraucht und das Messprotokoll fälscht .... gehört entsprechend bestraft. Ausserdem schädigt er das Ansehen der Polizei.


Wobei hier noch nichts bewiesen ist.

 

Ich bin da in allen Punkten völlig bei dir.

 

 

 

Und wenn viele (ca. 100) Autofahrer behaupten, dass da kein Schild stand (was ja auch wirklich weg war), dann lügen sie ALLE! Basta!

Bist du noch im richtigen Thread?

 

 

 

Gruß

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@Bluey, ich bin immer noch kein Jurist. Ich werde dir keine Paragraphen liefern.

Ich wollte auch keinen Paragraphen benannt bekommen, sondern Deine Meinung erfragen. Weil Du immer von "fälschen" schreibst. Und gefälscht wurde das Protokoll nicht. Auch dann nicht, wenn die Überprüfung erwiesenermaßen nicht erfolgt ist. Es wurde dann lediglich nicht korrekt ausgefüllt. Und das ist, soweit mir bekannt, nicht strafbar. Zumal der Vorsatz (und der ist bei der rechtlichen Betrachtung nicht unwesentlich) kaum nachweisbar sein dürfte.

 

Ich kann und will mir nicht vorstellen, das ein Polizist straflos sein Messprotokoll fälschen kann.

Das kann und darf er auch nicht. Die Frage ist eben, ob hier eine Fälschung im strafrechtlichen Sinne vorliegt.

 

Und für mich macht der Haken "Beschilderung vor und nach der Messung geprüft", obwohl dies nicht erfolgt ist, dieses Messprotokoll zu einer Fälschung und komplett wertlos.

Ja, das kann ich rein menschlich durchaus verstehen. Mehr aber leider auch nicht. Natürlich dürf(t)en die erfolgten Messungen danach allerdings nicht verfolgt werden, da ja eine wesentliche Komponente nicht erfüllt wurde.

 

Dieser Beamte muss zur Rechenschaft gezogen werden wenn ein solches Fehlverhalten nachgewiesen wird.

Da bin ich ganz bei Dir und würde mich zudem freuen, wenn ausnahmsweise mal nicht vorverurteilt würde, selbst wenn sich 1.000 Autofahrer gemeldet hätten.
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@Bluey, für mich ist eine vorsätzlich falsche Angabe in einem Dokument eine Fälschung. Fahrlässig kann man das Dokument in diesem Punkt nicht falsch ausfüllen. Entweder man hat kontrolliert oder nicht.

Ich hoffe sehr das ist eine Straftat.

 

Die Ausrede da war kein Schild dürfte inflationär Ansteigen, wenn die Kontrolle nicht zweifelsfrei dokumentiert wird. Per Foto zum Beispiel.

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Hallo, rth,

Sie haben - für mich - einen berechtigten Anspruch auf einen Vertauensvorschuss. Wer dieses Vertrauen vorsätzlich Missbraucht und das Messprotokoll fälscht, das ist für mich das Ankreuzen Beschilderung überprüft ohne es erledigt zu haben, gehört entsprechend bestraft. Ausserdem schädigt er das Ansehen der Polizei.


Wobei hier noch nichts bewiesen ist.

 

volle Zustimmung in allen Punkten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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.

 

wie schnell darf man denn fahren, wenn die erste VBA 60 zeigt, die zweite nicht in Betrieb ist und die dritte wieder 60 anzeigt? :abwarten:

 

Echt, die Messung war nach AQ3 und nur AQ2 tot?

Und bitte sieh es mir nach, mit den zwei Südländern. VPI hört sich jedenfalls besser an als Posten oder Revier, gell!

:nolimit:

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Wieviele Messtrupps hast du denn beim Auf- und Abbau der Messstelle gesehen?

@blaulicht: Ich habe die Meßstelle doch nicht gesehen, bitte noch mal meine Anfangspostings lesen. Gesehen hatte ich Tage später dann die übliche Laserabzocke aus dem Engelbergtunnel raus (siehe Lasertread ob Kennzeichenerkennnung nachts), hier aber mit den ominösen :80: statt :100: . Hier betrifft es die gleiche Problematik. Ich bin solange gekreist, bis sie sich wohl zurückgezogen hatten. Normalerweise müßte ein Streifenwagen nochmal extra eine ganze Autobahnschleife drehen und den Tunnel durchfahren, denn nach der Verarztungsstelle kommt man über Schleichwege zur Meßstelle zurück - oder sie haben immer wieder nur die Verkehrsleitzentrale angerufen. Ich kann nur hoffen, daß etwas ans Tageslicht kommt.

:nolimit:

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Du willst mir allen Ernstes erzählen, Du hättest Dich (insbesondere auf einer BAB) an die Fersen des Meßtrupps geheftet und überprüft, ob die ihrerseits anschließend nochmal die Beschilderung überprüfen? Wer's glaubt, wird seelig!

Ich glaub Dir, daß Du Dich daran nicht erinnern kannst. Nicht, weil Du solches noch nie beobachten konntest, sondern vielmehr, weil Du solches noch nie überprüft hast (stelle ich mir idR auch etwas schwierig vor).

@bluey: Schön, jetzt habe ich bei Dir wieder mal dein begrenzten Horizont vergrößert, gell! Gerade auf BAB sowie gelbe Autobahen ist es doch ideal, jemanden "unbemerkt" zu verfolgen. Es ging mir doch nie darum, ob sie die Schilder überpüfen, sondern dass ich schnell als erster an der neuen Meßstelle war zwecks erster Warner, zwecks schöner Bilder vom Meßpersonal auf der Straße bzw. Tag der offenen Tür und zwecks meiner Performance-Optimierung! Ich denke halt immer nur, wer hat jetzt die Schilder kontrolliert? Klar, ich weiß ja durch etliche Schleifen, daß sie meistens in Ordnung sind. Darauf spekulieren die Meßcops wohl auch, kann halt nur irgendwann mal in die Hose gehen....

 

Entscheidend ist der Regelfall!

Ich erhielt unlängst auch eine Akte zur Stellungnahme, weil der Betroffene behauptete, die Beschilderung sei zugewachsen gewesen. Blöd für ihn war nur, daß seine Bilder viele Wochen später aufgenommen wurden und zu dem Zeitpunkt auch nur das linksseitig befindliche Schild verdeckt war. Zum Zeitpunkt der Messung aber ganz sicher nicht. Der Klassiker halt, aber sehr einfach auszukontern.

Ist doch vorbildlich von Dir. Aber es ist dann nur der Regelfall bei Dir! Oder legst für alle Cops in NRW oder in Deutschland die Hand dafür ins Feuer?

 

Sag an: welchen Sachbeweis meint oder glaubt der Meßbeamte, er sei nicht möglich oder existent?

 

@bluey: Z. B. der Klassiker, der Lasercop sagt "zielkreisfrei", obwohl er immer zwei Fahrzeuge im Zielkreis hatte. Er weiß, dass es keinen Sachbeweis (Foto/Video) gibt, sondern lediglich sein Zeugenbeweis. Nur ein Meßprotokoll mit angekreuzt oder einer Unterschrift wandelt doch nicht ein Zeugenbeweis in ein Sachbeweis um! Genauso bei Schilderkontrolle! Deine Fotos sind dann ein Sachbeweis.

 

Es muß nicht während der Messung permanent kontrolliert werden, ob die Beschilderung u.U. durch irgendwen verändert wurde.

Hier geht es doch um VBA-Messungen! Oben habe ich doch die RiLi Brandenburg verlinkt. Schaltungsänderung sind mit der Schaltzentrale abzustimmen und im Meßprotokoll zu protokollieren. Irgendetwas ist da in Stuttgart falsch gelaufen.

Und bei Blechschilder brauchst Du klar nicht permanent zu kontrollieren, nur wenn sich die Meßquoten sprunghaft noch oben (oder nach unten :P ) bewegen, dann empfiehlt es sich schon, den Allerwertesten mal aus der eso-Bude zu bewegen, außer man pennt eh oder ist allein.

Auf Basis von Vermutungen und Behauptungen wird nämlich auch nicht frei gesprochen.

Des sagst gerade Du :lol: .Auf Basis von Vermutung und Behauptungen wie es ist auszuschließen, wird nämlich auch nicht verurteilt!

Au jau. Eine Drohne. Du bist mal wieder sehr lustig!

Genau wie Du mit deinem Hubi. Theoretisch denkbar. Oder @dete mit seinem Eigenbasteldokugerät.

 

Ich glaube kaum, daß davon weitere Details an die Öffentlichkeit gelangen.

Abwarten. Erstens können wir der Journalistin Franziska Kleiner für diesen doch ungewöhnlichen Artikel in der Stuttgarter Zeitung nur dankbar sein. Sie war in dieser Sache sehr investigativ unterwegs und darf es so hoffentlich bleiben. Zweitens gibt es genug andere Wege, sei es spätestens durch ein Gerichtsurteil.

:nolimit:

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@bluey: Schön, jetzt habe ich bei Dir wieder mal dein begrenzten Horizont vergrößert, gell!

Sollte dieses tatsächlich mal einges Tages Wirklichkeit werden, werde ich es in meinem Kalender dick, fett und rot markieren.

 

Ich denke halt immer nur, ....

Leider permanent ohne brauchbare Ergebnisse!

 

Ist doch vorbildlich von Dir. Aber es ist dann nur der Regelfall bei Dir! Oder legst für alle Cops in NRW oder in Deutschland die Hand dafür ins Feuer?

Was ist vorbildlich?

Natürlich lege nicht für alle NW-Kollegen meine Hand ins Feuer. Wie könnte ich das auch. Letztlich ist es aber wie gesagt auch egal. Der Haken reicht. Und ein Einspruch Wochen später mit Fotos, die Wochen später erstellt wurden, ist lächerlich, durchschaubar und bringt gar nichts.

 

@bluey: Z. B. der Klassiker, der Lasercop sagt "zielkreisfrei", obwohl er immer zwei Fahrzeuge im Zielkreis hatte. Er weiß, dass es keinen Sachbeweis (Foto/Video) gibt, sondern lediglich sein Zeugenbeweis. Nur ein Meßprotokoll mit angekreuzt oder einer Unterschrift wandelt doch nicht ein Zeugenbeweis in ein Sachbeweis um! Genauso bei Schilderkontrolle! Deine Fotos sind dann ein Sachbeweis.

Wenn unsereiner "zielkreisfrei" sagt, dann meint er auch "zielkreisfrei". Du bist doch quasi vom Fach ( :lol: sorry, ist mir jetzt rausgerutscht ), dann solltest Du doch eigentlich auch wissen, bis zu welcher Meßentferung in der Regel die Lasermessungen erfolgen. Und wenn Du das weißt, solltest du zudem auch einiges bzgl. des Zielkreises wissen bzw. Deine Behauptung noch einmal überdenken.

 

Irgendetwas ist da in Stuttgart falsch gelaufen.

Möglich. Wird oder würde dann ja auch sicherlich herausgefunden werden. Fraglich ist halt, ob das dem Meßpersonal anzulasten ist.

 

Des sagst gerade Du :lol: .Auf Basis von Vermutung und Behauptungen wie es ist auszuschließen, wird nämlich auch nicht verurteilt!

Jup. Das sage gerade ich. Und ich sage auch, daß meine Aussagen keine Behauptungen oder Vermutungen sind, sondern Zeugenaussagen, die bei Gericht sehr viel Gewicht haben und aufgrund derer schon verdammt viele Urteile (zu Ungunsten des Betroffenen) gefällt wurden.

 

Abwarten. Zweitens gibt es genug andere Wege, sei es spätestens durch ein Gerichtsurteil.

Joh. Aber auch da müßte jemand vor Ort sein, der anschließend darüber berichtet. Regelmäßig ist bei Owi-Verfahren keine Presse vor Ort.

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  • 5 months later...

 

 

Ich glaube kaum, daß davon weitere Details an die Öffentlichkeit gelangen.

Abwarten. Erstens können wir der Journalistin Franziska Kleiner für diesen doch ungewöhnlichen Artikel in der Stuttgarter Zeitung nur dankbar sein. Sie war in dieser Sache sehr investigativ unterwegs und darf es so hoffentlich bleiben. Zweitens gibt es genug andere Wege, sei es spätestens durch ein Gerichtsurteil.

@bluey: Poliere mal deine Glaskugel :P . Fr. Kleiner hat schön nachberichtet, auch über Gerichtsurteile:

....

Für seine Mandanten hatte der Hinweis bei Gericht auf das geltende Gesetz weitreichende Konsequenzen. „Die Fahrverbote fielen jeweils ersatzlos weg.“

....

Dass die Situation an der Kontrollstelle auch aus Behördensicht vorsichtig formuliert verbesserungswürdig war, zeigt deren Reaktion.

...

„Es war unangemessen, dort in dieser Weise zu messen.“

 

 

Aus "Radarkontrolle mit mehreren Pannen", 01.09.2017, www.stuttgarter-nachrichten.de; http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.blitzeraktion-auf-der-a-81-bei-ditzingen-radarkontrolle-mit-mehreren-pannen.6a78d0a1-791e-448a-a13c-bd1f253a6bf4.html

:nolimit:

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Ich glaube kaum, daß davon weitere Details an die Öffentlichkeit gelangen.

Abwarten. Erstens können wir der Journalistin Franziska Kleiner für diesen doch ungewöhnlichen Artikel in der Stuttgarter Zeitung nur dankbar sein. Sie war in dieser Sache sehr investigativ unterwegs und darf es so hoffentlich bleiben. Zweitens gibt es genug andere Wege, sei es spätestens durch ein Gerichtsurteil.

 

@bluey: Poliere mal deine Glaskugel :P . Fr. Kleiner hat schön nachberichtet, auch über Gerichtsurteile:

 

Donnerwetter! Du hast es tatsächlich geschafft, nach ca. einem halben Jahr meinen Beitrag auszubuddeln und drauf zu antworten. Respekt. Das ist selbst für Deine Verhältnisse echt ziemlich rasant.

 

Ganz schlechter Stil ist aber, eine Bezugsäußerung nicht vollständig zu zitieren und damit den ursprünglichen Sinn zu verfälschen. Ich helfe Dir aber gern auch hier mal etwas auf die Sprünge:

 

Oder eine Drohne....Wir werden sehen, ob etwas an die Öffentlichkeit kommt, wie der Meßbeamte die Anzeigen kontrolliert hat.

Au jau. Eine Drohne. Du bist mal wieder sehr lustig!

Ich glaube kaum, daß davon weitere Details an die Öffentlichkeit gelangen. Aber Du wirst sicherlich berichten, wenn es die BLÖD geschrieben hat.

 

Also bitte: wo genau hat Dir Deine vernebelte Glaskugel mitgeteilt, wie der/die Beamte/n die Anzeigen kontrolliert haben?

 

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@agena: Ja, hatte ich auch gesehen. In Richtung Süden schön mit Blech getrichtert und Zusatz "Radarkontrolle". Ein Kabelabdeckunge hatte ich nicht gesehen und auch nicht gespürt. Ich hatte mich nur gewundert, warum so ein niedriges Tempolimit ohne kritische Spurenführung.

Sieht so aus, als seien die Behörden und die Autobahnpolizei nun durch obigen Posse geläutert. Klar, wenn man auch massig Biedermann-VT beim A81-Ditzingen-Skandal abzockt und sogar den Gutmenschen damit in die Schnellfahrerecke stellt, dann wird das Negativ-Image der Verkehrsüberwachung mehr als gefestigt.

:nolimit:

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Donnerwetter! Du hast es tatsächlich geschafft, nach ca. einem halben Jahr meinen Beitrag auszubuddeln und drauf zu antworten. Respekt. Das ist selbst für Deine Verhältnisse echt ziemlich rasant.

 

@bluey: Hast Du nicht das Datum vom Zeitungsbericht gelesen? Wo ist auch deine Logik? Seit wann sind Gerichtsverhandlungen gleich nach der Abzocke? Aber stimmt, ich war trotzdem ziemlich rasant.

 

Immerhin gab es eine Nachberichterstattung, das meinte ich eigentlich, sorry. Warum es in dem Artikel keine Info über die Kontrollweise der Meßcops gab, kann es mehrere Gründe geben.

:nolimit:

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@bluey: Es wäre müßig und zudem spekulativ, alle Szenarien aufzulisten, warum in d e m Artikel nichts darüber geschrieben wurde. Eine weitere Diskussion macht nur Sinn, wenn Fakten dazu noch auftauchen.

:nolimit:

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Es wäre müßig und zudem spekulativ, alle Szenarien aufzulisten, warum in d e m Artikel nichts darüber geschrieben wurde.

Ohne Bluey vorgreifen zu wollen: es reicht völlig, wenn Du von den von Dir spekulierten mehreren Gründen einfach mal so fünf oder sieben nennst.

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@biber&bluey: Wenn Ihr weiter über Fakten diskutieren wollt, dann würde es doch völlig reichen, wenn Ihr mal nur ein paar mögliche Faktenquellen abklappern könntet:

  1. RA bzw. die Kanzlei in Bietigheim-Bissingen kontaktieren
  2. Fr. Kleiner kontaktieren
  3. Weitere RA suchen
  4. Die Autobahnpolizei kontaktieren
  5. www durchforsten
  6. Juristenblogs etc. durchforsten
  7. Betroffene suchen, die Akteneinsicht hatten.
  8. @bluey könnte interne Kontakte nutzen
  9. ....

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Ich zitiere Dich einfach mal aus einem anderen Thema:

Mein "allerliebster Freund" @m3_, wir wußten, daß von Dir wieder nichts kommt: Klassisch trollmäßig etwas anreißen und dann mit eingezogenen Schwanz sich per Geschwurbele trollen :doofwinkt:

(Veränderungen durch mich)

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@bluey: Thema verfehlt!

 

Hier nun ein Bericht der neuen FV-Stelle mit Bild der "Schanze":

 

...
Es gilt Tempo 60, und manche sind jetzt nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs. Vor Wochen raste man hier noch mit bis zu 129 Sachen – per Schanzensprung ins Fahrverbot.
...

Aus "Autobahnraser schanzen ins Fahrverbot", www.stuttgarter-zeitung.de, 13.10.2017, http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baustelle-a-81-stuttgart-feuerbach-autobahnraser-schanzen-ins-fahrverbot.66e69123-f8aa-4caa-90f8-97b3c2c3452e.html

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