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Richtiges Ausfüllen Des Ahb Im Bußgeldverfahren Ersafa


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Hallo zusammen,

 

da ich keine richtige Anleitung hier finden konnte wie man den AHB richtig ausfüllt versuche ich es hier über den weg.

 

Innerorts 21 zu schnell.

 

Halter (ich) gleich Fahrer.

 

Bei Nacht geblitz aus dem Heck eines Fahrzeuges.

 

ERSAFA vorhanden.

 

 

So nun zum Bogen.

Unter 1.

Da nehme ich an, dass ich da so oder so meine Daten ergänzen muss oder ? Sollte ich da meine Daten mit meiner Handschrift eintragen oder sollte dies auch schon der ERSAFA tun.

 

Unter 3.

unter a) Da sollte ich wohl NEIN ankreuzen b) um mich ja nicht strafbar zu machen müsste im Grunde der ERSAFA nein ankreuzen und dann mit seiner Handschrift z.B eintragen "Gefahren ist Herr Mustermann Musterstr 1 11111 Muster" und selbst unterschreiben lassen vom ERSAFA.

 

Im Grunde müsste es ja so ablaufen als würde ich Ihm den Anhörungsbogen leer übergeben haben oder zumindest lediglich meine Oberen Daten selbst eintragen oder ???

 

Welche Hand sollte hier für mein vorhaben was ausfüllen :-).

 

Ich danke im voraus.

 

.

 

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Moin Moin

 

 

Innerorts 21 zu schnell.

Das ist mal grad aus dem Verwarngeldbereich raus und eine knappe Anzeige.

Was willst du denn da rumtricksen und lügen und zum Lügen anstiften? Wegen 80 Euro und ein Pünktchen?

Heb dir sowas auf für einen"dicken Hund" - und selbst da ist sowas schon schief gegangen - für beide.

 

 

Gruß

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Dir ist bekannt, dass sowohl der ER-SA-FA als auch du Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekommen kann, nicht muss!

In diesem Forum gibt es Beispiele, es ist riskanter geworden.

Eine wieder einmal sehr unnütze hilfreiche Feststellung, besonders im Hinblick auf die explizite Bitte, sich auf die gestellte Frage zu beziehen. Du reihst Dich ein in die Riege der Pappnasen dieses Forums.

 

@Achimm: Trag Deine Pflichtangaben ein. Du warst nicht der verantwortliche Fahrzeugführer. Der Verstoß wird nicht zugegeben. Das Fahrzeug war im Zeitraum von - bis an XYZ überlassen.

Im Massengeschäft fällt es selten auf, wenn XYZ Dir nicht zu unähnlich sieht. Wenn es dennoch auffällt, war es ein strafloser Irrtum.

 

Jedoch würde ich die Sache nur versuchen durchzuziehen, wenn es wirklich nicht anders geht. Da hat Sobbel recht.

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Hallo U14325,

 

vielen dank für deine Antwort (Pappnasen) du sprichst mir aus der Seele. Immer diese Moralpredigten.

Krieg ich das gesagte von U14325 vielleicht noch bestätigt in Bezug auf meine Fragen ?

Klingt aufjedenfall logisch.

 

Danke vorab an U14325

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Deinen Anhörbogen musst Du schon selber ausfüllen, denn der Ersatzfahrer bekommt seinen eigenen, denn er muss ja dann als Betroffener angehört werden.

 

Gerade bei jemandem, der vorbelastet ist, kann es aber sein, dass der Sachbearbeiter trotzdem einen Abgleich des Blitzerfotos mit dem im EMA hinterlegten Passbild oder auch einfach nur mit einem Bild des Halters im Internet vergleicht.

 

Wie es dann mit dem ErsFa weitergeht, steht in den Sternen, aber läuft es dumm, hat man bald danach Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.

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...aber läuft es dumm, hat man bald danach Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.

Wegen eines Irrtums? Lächerlich! Das mag Euer Wunschdenken sein, aber mehr nicht.

 

Wer sich so dumm und dreist anstellt, wie die Deppen im angesprochenen Fall, hat es nicht anders verdient. Achimm kann und wird es versuchen, denn er hat nichts zu verlieren.

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Hallo U14325,

 

danke für deine Worte. Du hasst recht u14325, Qtreiberin kann mir noch so viel angst machen versuchen werde ich es so oder so.

Nach stundenlangem lesen hier im Rforum kennt man es ja von Ihr nicht anders.

Und irgendjemanden hier im forum die schuld aufgrund seines Ratschlages zu geben wenn es nicht klappt werde ich garantiert nicht..

Den man hat ja wie alle anderen Ratschläge im leben abzuwägen ob ich denen folge oder nicht.

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Warum sollte ich ein Bestreben danach haben "Angst zu machen"? Reicht doch dass ich die Sache einfach realistisch sehe...

 

Und wenn Du hier im Forum liest, wirst Du merken, dass locker über 90% denen man soooo viel Hoffnung gemacht hat sich hier entweder gar nicht mehr melden, oder beim nächsten Verstoß dann so nebenbei erwähnen (oder auf Nachfrage "zugeben"), dass es eben nicht geklappt hatte...

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Hallo U14325,

 

danke für deine Worte. Du hasst recht u14325, Qtreiberin kann mir noch so viel angst machen versuchen werde ich es so oder so.

Nach stundenlangem lesen hier im Rforum kennt man es ja von Ihr nicht anders.

Und irgendjemanden hier im forum die schuld aufgrund seines Ratschlages zu geben wenn es nicht klappt werde ich garantiert nicht..

Den man hat ja wie alle anderen Ratschläge im leben abzuwägen ob ich denen folge oder nicht.

Ich würde auch genau abwägen, wenn ich in Deiner Situation wäre. Angst machen wollen QTreiberin und Nachteule Dir sicher nicht, die beiden gehören zu den wirklich kompetenten und geradlinigen Nutzern dieses Forums. Auch ich habe die Hilfe von QTreiberin bereits in Anspruch genommen und den von ihr vorgeschlagenen Hinweis umgesetzt (Danke noch einmal dafür!)

 

Sie wollen aufzeigen, daß immer etwas anders laufen kann als geplant. Wenn XYZ als Fahrer ausgeschlossen werden sollte, dann bezahlst Du eben, nimmst den Punkt mit und gut. Wer dann jedoch vor Gericht zieht und versucht die Behördenmitarbeiter und das Gericht für dumm zu verkaufen - sorry, das ist albern.

 

Bei Deinen Kinkerlitzchen von 21 km/h sind wir noch am Rande des Massengeschäftes. Der SB kann die Fotos ziehen, muss aber nicht. Wenn der SB Dich jedoch aufgrund vorheriger Fotos erkennt -> Pech gehabt.

 

Dennoch: Verwende diese Methode nicht oft und erzähle nicht davon. Eine Rückmeldung hier wäre auch super.

 

Viel Erfolg!

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