Achimm 1 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 Hallo zusammen, da ich keine richtige Anleitung hier finden konnte wie man den AHB richtig ausfüllt versuche ich es hier über den weg. Innerorts 21 zu schnell. Halter (ich) gleich Fahrer. Bei Nacht geblitz aus dem Heck eines Fahrzeuges. ERSAFA vorhanden. So nun zum Bogen.Unter 1.Da nehme ich an, dass ich da so oder so meine Daten ergänzen muss oder ? Sollte ich da meine Daten mit meiner Handschrift eintragen oder sollte dies auch schon der ERSAFA tun. Unter 3.unter a) Da sollte ich wohl NEIN ankreuzen b) um mich ja nicht strafbar zu machen müsste im Grunde der ERSAFA nein ankreuzen und dann mit seiner Handschrift z.B eintragen "Gefahren ist Herr Mustermann Musterstr 1 11111 Muster" und selbst unterschreiben lassen vom ERSAFA. Im Grunde müsste es ja so ablaufen als würde ich Ihm den Anhörungsbogen leer übergeben haben oder zumindest lediglich meine Oberen Daten selbst eintragen oder ??? Welche Hand sollte hier für mein vorhaben was ausfüllen :-). Ich danke im voraus. . Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 Moin Moin Innerorts 21 zu schnell.Das ist mal grad aus dem Verwarngeldbereich raus und eine knappe Anzeige.Was willst du denn da rumtricksen und lügen und zum Lügen anstiften? Wegen 80 Euro und ein Pünktchen?Heb dir sowas auf für einen"dicken Hund" - und selbst da ist sowas schon schief gegangen - für beide. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Achimm 1 Posted December 5, 2016 Author Report Share Posted December 5, 2016 Hallo Sobbel, da ich schon einige Punkte habe kann ich selbst den einen nicht gebrauchen. Daher bitte ich um das beziehen auf meine frage. Schief gehen kann immer was doch das ist es mir und meinem Kumpel in diesem Falle wert. LG Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 Dir ist bekannt, dass sowohl der ER-SA-FA als auch du Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekommen kann, nicht muss!In diesem Forum gibt es Beispiele, es ist riskanter geworden. Quote Link to post Share on other sites
Achimm 1 Posted December 5, 2016 Author Report Share Posted December 5, 2016 Hallo rth, ja ist es mir. Ich finde es ja echt nett das du mir den Hinweis auf das Risiko gibst doch das ist mir bekannt. Daher bitte sich auf meine Fragen beziehn. DANKE Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 Dir ist bekannt, dass sowohl der ER-SA-FA als auch du Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekommen kann, nicht muss!In diesem Forum gibt es Beispiele, es ist riskanter geworden.Eine wieder einmal sehr unnütze hilfreiche Feststellung, besonders im Hinblick auf die explizite Bitte, sich auf die gestellte Frage zu beziehen. Du reihst Dich ein in die Riege der Pappnasen dieses Forums. @Achimm: Trag Deine Pflichtangaben ein. Du warst nicht der verantwortliche Fahrzeugführer. Der Verstoß wird nicht zugegeben. Das Fahrzeug war im Zeitraum von - bis an XYZ überlassen.Im Massengeschäft fällt es selten auf, wenn XYZ Dir nicht zu unähnlich sieht. Wenn es dennoch auffällt, war es ein strafloser Irrtum. Jedoch würde ich die Sache nur versuchen durchzuziehen, wenn es wirklich nicht anders geht. Da hat Sobbel recht. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 @rth Wenn du, für andere, nochmal das neue Risiko erläuterst wird es bei den nächsten die ErsFa versuchen wollen bestimmt Dankbarkeit hervorrufen. Derzeit wirkt es hier so wie wenn es risikolos sei Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 @Blaulicht: Bist Du beim BKA-Eignungstest auch durchgefallen? Quote Link to post Share on other sites
Achimm 1 Posted December 5, 2016 Author Report Share Posted December 5, 2016 Hallo U14325, vielen dank für deine Antwort (Pappnasen) du sprichst mir aus der Seele. Immer diese Moralpredigten.Krieg ich das gesagte von U14325 vielleicht noch bestätigt in Bezug auf meine Fragen ? Klingt aufjedenfall logisch. Danke vorab an U14325 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 Versuch's doch einfach. Oder erwartest Du eine 100%ige Erfolgsgarantie, die Dir eh niemand geben kann?! Quote Link to post Share on other sites
Achimm 1 Posted December 6, 2016 Author Report Share Posted December 6, 2016 Hallo nochmal, Doch auf dem Foto kann ich mich trotz Dunkelheit relativ gut erkennen. Also ihr meint ich solle das alles eintragen und nicht gleich alles vom ersafa ausfüllen lasSen ja ? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted December 6, 2016 Report Share Posted December 6, 2016 Deinen Anhörbogen musst Du schon selber ausfüllen, denn der Ersatzfahrer bekommt seinen eigenen, denn er muss ja dann als Betroffener angehört werden. Gerade bei jemandem, der vorbelastet ist, kann es aber sein, dass der Sachbearbeiter trotzdem einen Abgleich des Blitzerfotos mit dem im EMA hinterlegten Passbild oder auch einfach nur mit einem Bild des Halters im Internet vergleicht. Wie es dann mit dem ErsFa weitergeht, steht in den Sternen, aber läuft es dumm, hat man bald danach Kontakt mit der Staatsanwaltschaft. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 6, 2016 Report Share Posted December 6, 2016 Und die Gefahr diesen Kontakt zu bekommen steigt mit der Güte des Bildes... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted December 6, 2016 Report Share Posted December 6, 2016 ...aber läuft es dumm, hat man bald danach Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.Wegen eines Irrtums? Lächerlich! Das mag Euer Wunschdenken sein, aber mehr nicht. Wer sich so dumm und dreist anstellt, wie die Deppen im angesprochenen Fall, hat es nicht anders verdient. Achimm kann und wird es versuchen, denn er hat nichts zu verlieren. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted December 7, 2016 Report Share Posted December 7, 2016 Hallo, u14325, richtig, er kann es versuchen. Klappt es, hat er Glück. Klappt es nicht und er bekommt Post von der Staatsanwaltschaft, kann er zumindest nicht behaupten, man hätte ihn einfach ins offene Messer rennen lassen. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
Achimm 1 Posted December 7, 2016 Author Report Share Posted December 7, 2016 Hallo U14325, danke für deine Worte. Du hasst recht u14325, Qtreiberin kann mir noch so viel angst machen versuchen werde ich es so oder so.Nach stundenlangem lesen hier im Rforum kennt man es ja von Ihr nicht anders.Und irgendjemanden hier im forum die schuld aufgrund seines Ratschlages zu geben wenn es nicht klappt werde ich garantiert nicht..Den man hat ja wie alle anderen Ratschläge im leben abzuwägen ob ich denen folge oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted December 7, 2016 Report Share Posted December 7, 2016 [ironic]Und immer schön an die Sachbearbeiter in den Behörden und die Richter denken, die sich natürlich alle den Hut mit dem Bagger aufsetzen.[/ironic] Erwähnte ich bereits den Dunning-Kruger-Effekt? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 7, 2016 Report Share Posted December 7, 2016 Warum sollte ich ein Bestreben danach haben "Angst zu machen"? Reicht doch dass ich die Sache einfach realistisch sehe... Und wenn Du hier im Forum liest, wirst Du merken, dass locker über 90% denen man soooo viel Hoffnung gemacht hat sich hier entweder gar nicht mehr melden, oder beim nächsten Verstoß dann so nebenbei erwähnen (oder auf Nachfrage "zugeben"), dass es eben nicht geklappt hatte... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted December 7, 2016 Report Share Posted December 7, 2016 Hallo U14325, danke für deine Worte. Du hasst recht u14325, Qtreiberin kann mir noch so viel angst machen versuchen werde ich es so oder so.Nach stundenlangem lesen hier im Rforum kennt man es ja von Ihr nicht anders.Und irgendjemanden hier im forum die schuld aufgrund seines Ratschlages zu geben wenn es nicht klappt werde ich garantiert nicht..Den man hat ja wie alle anderen Ratschläge im leben abzuwägen ob ich denen folge oder nicht.Ich würde auch genau abwägen, wenn ich in Deiner Situation wäre. Angst machen wollen QTreiberin und Nachteule Dir sicher nicht, die beiden gehören zu den wirklich kompetenten und geradlinigen Nutzern dieses Forums. Auch ich habe die Hilfe von QTreiberin bereits in Anspruch genommen und den von ihr vorgeschlagenen Hinweis umgesetzt (Danke noch einmal dafür!) Sie wollen aufzeigen, daß immer etwas anders laufen kann als geplant. Wenn XYZ als Fahrer ausgeschlossen werden sollte, dann bezahlst Du eben, nimmst den Punkt mit und gut. Wer dann jedoch vor Gericht zieht und versucht die Behördenmitarbeiter und das Gericht für dumm zu verkaufen - sorry, das ist albern. Bei Deinen Kinkerlitzchen von 21 km/h sind wir noch am Rande des Massengeschäftes. Der SB kann die Fotos ziehen, muss aber nicht. Wenn der SB Dich jedoch aufgrund vorheriger Fotos erkennt -> Pech gehabt. Dennoch: Verwende diese Methode nicht oft und erzähle nicht davon. Eine Rückmeldung hier wäre auch super. Viel Erfolg! 1 Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.